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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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erfordert eine gut eingerichtete Ausbesserungswerkstatt. Die Ausbesserung der Motoren wird zweckmäßig nur einer W. für einen größeren Bezirk übertragen.

In baulicher Hinsicht entspricht sie den übrigen Nebenbetrieben. Die Art und Zahl der Werkzeugmaschinen hängt von der Größe der Hauptanlage oder dem Unterhaltungbereiche ab. Im allgemeinen sind nötig: Je eine Spulenwickelmaschine mit Zählapparat, Bandwickelmaschine zum Bewickeln von Kupferstäben, Drehbank mit Vorrichtung zum Bandagieren von Ankern und zum Abdrehen der Kollektoren, Vorrichtung zum Aussägen des Glimmers aus den Kollektoren, Presse zum Ein- und Auspressen von Ankerwellen, Trockenofen zum Austrocknen von Maschinen u. s. w., Prüfstand nebst Meßgeräten zum Prüfen von Motoren unter Last, Prüftransformatoren, Vorrichtung zum Nachprüfen von Zählern, Meßapparate, Widerstandsmesser, Apparate zum Aufsuchen von Fehlern in Spulen, Ankern und Ständern, Lagerräume, heizbare Kammern mit eingebauten Schränken und Regalen zur Lagerung wertvoller Isolierstoffe, Kupferleitungen, Spulen u. s. w., ferner Werkbänke, die auch in den anderen Nebenbetrieben nötig sind, sowie ein Laufkran.

S. Verwaltungsgebäude.

Es ist an den Haupteingang der W. zu legen und enthält nur die Räume für die Verwaltungsbeamten, nicht auch für die Werkstättenaufsichtsbeamten, ferner eine Lichtpausanlage, einen Schulsaal für die Lehrlinge, der auch zu größeren Besprechungen dient, sowie diebessichere Räume für die Werkkasse. Das Gebäude wird mehrstöckig ausgeführt.

T. Pförtnergebäude, Bade- und Speisehaus

sind gewöhnlich mit dem Verwaltungsgebäude zu einer Gruppe am Eingang der W. vereinigt. Das Pförtnerhaus erhält je eine Wohnung für den Pförtner und Ablöser. Das Speisehaus soll nur von außen, das Badehaus von der W. und von außen zugänglich sein, ohne einen unzulässigen Durchgang zu gestatten. Die Benutzung und damit die Größe des Badehauses hängt davon ab, ob während der Dienstzeit und ohne Entgelt gebadet werden darf. Diese Anlage und das Speisehaus muß weitestgehenden Anforderungen an Sauberkeit entsprechen. Das Speisehaus erhält einen Eßraum, der bei abgelegener Lage der W. zu Vorträgen, als Leseraum und zu anderen Veranstaltungen geeignet sein soll.

Eines dieser Gebäude erhält ein Arztzimmer mit Warteraum und Verbandraum. Bei durchgehender achtstündiger Arbeitszeit genügt ein Verbandraum, da genügend Zeit zum Aufsuchen des Arztes nach der Arbeit verbleibt. Der Verbandraum wird dann besser in die W. an eine möglichst ruhige Stelle gelegt und mit einem Heilgehilfen besetzt. Diese Gebäudegruppe wird durch eine besondere Warmwasserheizungsanlage versorgt, da sie auch außerhalb der Werkstättenarbeitszeit beheizt werden muß. In der Nähe des Pförtnergebäudes ist ein Fahrradschuppen vorzusehen.

U. Arbeiterwasch- und Ankleideräume

werden in neueren W. an die Haupteingänge der W. oder aber an die Eingänge zu den Haupthallen gelegt, um die Hallen selbst für Ausbesserungszwecke ganz auszunutzen und die Wege nicht durch Anlagen zu verlängern, die nicht unmittelbar zum Betriebe gehören. Für jeden Arbeiter ist ein verschließbarer Kleiderschrank aus Eisenblech, für 2 Arbeiter ein Waschgefäß vorzusehen. An Stelle der in der Unterhaltung teuren Kippbecken genügen emaillierte Waschrinnen mit Zapfstellen, unter denen man sich waschen kann. Für Lokomotivwerkstätten ist des großen Schmutzes wegen warmes Wasser erwünscht. Den Abflußleitungen sind reichlich bemessene Schlammfänge vorzuschalten.

V. Spritzenhaus.

Auch wenn eine städtische Feuerwehr besteht, empfiehlt sich die Bildung einer Werkfeuerwehr, die sofort eingreifen kann, deren Mitglieder also so nahe an der W. wohnen müssen, daß sie auf Signal schnell eintreffen können. Die Feuerlöschgeräte sind am Eingang zur W. unterzubringen. Das Wasserleitungsnetz muß, falls es nicht an eine vom Bahnbetriebe unabhängige Anlage angeschlossen ist, einen eigenen ausreichenden Hochbehälter haben. Bahnhofwasserwerke sind für Feuerlöschzwecke im allgemeinen ungeeignet, weil ihr Druck in der Regel schon bei Betätigung eines einzigen Lokomotivwasserkranes wirkungslos niedrig wird. In der Nähe der Hydranten sind Kästen mit Schläuchen und Spritzrohren unterzubringen. Feuergefährliche Räume sind besonders gut mit Hydranten zu umgeben (Der Betrieb 1922, S. 205 f., auch bezüglich der folgenden Ausführungen).

W. Fernsprechnetz, Uhren, Wächterkontrollen.

Ein gut ausgebildetes, gut bedientes und besser noch selbsttätiges Fernsprechnetz, das alle Bureaus und alle Aufsichts- und Betriebsstellen miteinander verbindet, ist zur Beschleunigung des Arbeitsganges unentbehrlich. Die

erfordert eine gut eingerichtete Ausbesserungswerkstatt. Die Ausbesserung der Motoren wird zweckmäßig nur einer W. für einen größeren Bezirk übertragen.

In baulicher Hinsicht entspricht sie den übrigen Nebenbetrieben. Die Art und Zahl der Werkzeugmaschinen hängt von der Größe der Hauptanlage oder dem Unterhaltungbereiche ab. Im allgemeinen sind nötig: Je eine Spulenwickelmaschine mit Zählapparat, Bandwickelmaschine zum Bewickeln von Kupferstäben, Drehbank mit Vorrichtung zum Bandagieren von Ankern und zum Abdrehen der Kollektoren, Vorrichtung zum Aussägen des Glimmers aus den Kollektoren, Presse zum Ein- und Auspressen von Ankerwellen, Trockenofen zum Austrocknen von Maschinen u. s. w., Prüfstand nebst Meßgeräten zum Prüfen von Motoren unter Last, Prüftransformatoren, Vorrichtung zum Nachprüfen von Zählern, Meßapparate, Widerstandsmesser, Apparate zum Aufsuchen von Fehlern in Spulen, Ankern und Ständern, Lagerräume, heizbare Kammern mit eingebauten Schränken und Regalen zur Lagerung wertvoller Isolierstoffe, Kupferleitungen, Spulen u. s. w., ferner Werkbänke, die auch in den anderen Nebenbetrieben nötig sind, sowie ein Laufkran.

S. Verwaltungsgebäude.

Es ist an den Haupteingang der W. zu legen und enthält nur die Räume für die Verwaltungsbeamten, nicht auch für die Werkstättenaufsichtsbeamten, ferner eine Lichtpausanlage, einen Schulsaal für die Lehrlinge, der auch zu größeren Besprechungen dient, sowie diebessichere Räume für die Werkkasse. Das Gebäude wird mehrstöckig ausgeführt.

T. Pförtnergebäude, Bade- und Speisehaus

sind gewöhnlich mit dem Verwaltungsgebäude zu einer Gruppe am Eingang der W. vereinigt. Das Pförtnerhaus erhält je eine Wohnung für den Pförtner und Ablöser. Das Speisehaus soll nur von außen, das Badehaus von der W. und von außen zugänglich sein, ohne einen unzulässigen Durchgang zu gestatten. Die Benutzung und damit die Größe des Badehauses hängt davon ab, ob während der Dienstzeit und ohne Entgelt gebadet werden darf. Diese Anlage und das Speisehaus muß weitestgehenden Anforderungen an Sauberkeit entsprechen. Das Speisehaus erhält einen Eßraum, der bei abgelegener Lage der W. zu Vorträgen, als Leseraum und zu anderen Veranstaltungen geeignet sein soll.

Eines dieser Gebäude erhält ein Arztzimmer mit Warteraum und Verbandraum. Bei durchgehender achtstündiger Arbeitszeit genügt ein Verbandraum, da genügend Zeit zum Aufsuchen des Arztes nach der Arbeit verbleibt. Der Verbandraum wird dann besser in die W. an eine möglichst ruhige Stelle gelegt und mit einem Heilgehilfen besetzt. Diese Gebäudegruppe wird durch eine besondere Warmwasserheizungsanlage versorgt, da sie auch außerhalb der Werkstättenarbeitszeit beheizt werden muß. In der Nähe des Pförtnergebäudes ist ein Fahrradschuppen vorzusehen.

U. Arbeiterwasch- und Ankleideräume

werden in neueren W. an die Haupteingänge der W. oder aber an die Eingänge zu den Haupthallen gelegt, um die Hallen selbst für Ausbesserungszwecke ganz auszunutzen und die Wege nicht durch Anlagen zu verlängern, die nicht unmittelbar zum Betriebe gehören. Für jeden Arbeiter ist ein verschließbarer Kleiderschrank aus Eisenblech, für 2 Arbeiter ein Waschgefäß vorzusehen. An Stelle der in der Unterhaltung teuren Kippbecken genügen emaillierte Waschrinnen mit Zapfstellen, unter denen man sich waschen kann. Für Lokomotivwerkstätten ist des großen Schmutzes wegen warmes Wasser erwünscht. Den Abflußleitungen sind reichlich bemessene Schlammfänge vorzuschalten.

V. Spritzenhaus.

Auch wenn eine städtische Feuerwehr besteht, empfiehlt sich die Bildung einer Werkfeuerwehr, die sofort eingreifen kann, deren Mitglieder also so nahe an der W. wohnen müssen, daß sie auf Signal schnell eintreffen können. Die Feuerlöschgeräte sind am Eingang zur W. unterzubringen. Das Wasserleitungsnetz muß, falls es nicht an eine vom Bahnbetriebe unabhängige Anlage angeschlossen ist, einen eigenen ausreichenden Hochbehälter haben. Bahnhofwasserwerke sind für Feuerlöschzwecke im allgemeinen ungeeignet, weil ihr Druck in der Regel schon bei Betätigung eines einzigen Lokomotivwasserkranes wirkungslos niedrig wird. In der Nähe der Hydranten sind Kästen mit Schläuchen und Spritzrohren unterzubringen. Feuergefährliche Räume sind besonders gut mit Hydranten zu umgeben (Der Betrieb 1922, S. 205 f., auch bezüglich der folgenden Ausführungen).

W. Fernsprechnetz, Uhren, Wächterkontrollen.

Ein gut ausgebildetes, gut bedientes und besser noch selbsttätiges Fernsprechnetz, das alle Bureaus und alle Aufsichts- und Betriebsstellen miteinander verbindet, ist zur Beschleunigung des Arbeitsganges unentbehrlich. Die

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[349/0364] erfordert eine gut eingerichtete Ausbesserungswerkstatt. Die Ausbesserung der Motoren wird zweckmäßig nur einer W. für einen größeren Bezirk übertragen. In baulicher Hinsicht entspricht sie den übrigen Nebenbetrieben. Die Art und Zahl der Werkzeugmaschinen hängt von der Größe der Hauptanlage oder dem Unterhaltungbereiche ab. Im allgemeinen sind nötig: Je eine Spulenwickelmaschine mit Zählapparat, Bandwickelmaschine zum Bewickeln von Kupferstäben, Drehbank mit Vorrichtung zum Bandagieren von Ankern und zum Abdrehen der Kollektoren, Vorrichtung zum Aussägen des Glimmers aus den Kollektoren, Presse zum Ein- und Auspressen von Ankerwellen, Trockenofen zum Austrocknen von Maschinen u. s. w., Prüfstand nebst Meßgeräten zum Prüfen von Motoren unter Last, Prüftransformatoren, Vorrichtung zum Nachprüfen von Zählern, Meßapparate, Widerstandsmesser, Apparate zum Aufsuchen von Fehlern in Spulen, Ankern und Ständern, Lagerräume, heizbare Kammern mit eingebauten Schränken und Regalen zur Lagerung wertvoller Isolierstoffe, Kupferleitungen, Spulen u. s. w., ferner Werkbänke, die auch in den anderen Nebenbetrieben nötig sind, sowie ein Laufkran. S. Verwaltungsgebäude. Es ist an den Haupteingang der W. zu legen und enthält nur die Räume für die Verwaltungsbeamten, nicht auch für die Werkstättenaufsichtsbeamten, ferner eine Lichtpausanlage, einen Schulsaal für die Lehrlinge, der auch zu größeren Besprechungen dient, sowie diebessichere Räume für die Werkkasse. Das Gebäude wird mehrstöckig ausgeführt. T. Pförtnergebäude, Bade- und Speisehaus sind gewöhnlich mit dem Verwaltungsgebäude zu einer Gruppe am Eingang der W. vereinigt. Das Pförtnerhaus erhält je eine Wohnung für den Pförtner und Ablöser. Das Speisehaus soll nur von außen, das Badehaus von der W. und von außen zugänglich sein, ohne einen unzulässigen Durchgang zu gestatten. Die Benutzung und damit die Größe des Badehauses hängt davon ab, ob während der Dienstzeit und ohne Entgelt gebadet werden darf. Diese Anlage und das Speisehaus muß weitestgehenden Anforderungen an Sauberkeit entsprechen. Das Speisehaus erhält einen Eßraum, der bei abgelegener Lage der W. zu Vorträgen, als Leseraum und zu anderen Veranstaltungen geeignet sein soll. Eines dieser Gebäude erhält ein Arztzimmer mit Warteraum und Verbandraum. Bei durchgehender achtstündiger Arbeitszeit genügt ein Verbandraum, da genügend Zeit zum Aufsuchen des Arztes nach der Arbeit verbleibt. Der Verbandraum wird dann besser in die W. an eine möglichst ruhige Stelle gelegt und mit einem Heilgehilfen besetzt. Diese Gebäudegruppe wird durch eine besondere Warmwasserheizungsanlage versorgt, da sie auch außerhalb der Werkstättenarbeitszeit beheizt werden muß. In der Nähe des Pförtnergebäudes ist ein Fahrradschuppen vorzusehen. U. Arbeiterwasch- und Ankleideräume werden in neueren W. an die Haupteingänge der W. oder aber an die Eingänge zu den Haupthallen gelegt, um die Hallen selbst für Ausbesserungszwecke ganz auszunutzen und die Wege nicht durch Anlagen zu verlängern, die nicht unmittelbar zum Betriebe gehören. Für jeden Arbeiter ist ein verschließbarer Kleiderschrank aus Eisenblech, für 2 Arbeiter ein Waschgefäß vorzusehen. An Stelle der in der Unterhaltung teuren Kippbecken genügen emaillierte Waschrinnen mit Zapfstellen, unter denen man sich waschen kann. Für Lokomotivwerkstätten ist des großen Schmutzes wegen warmes Wasser erwünscht. Den Abflußleitungen sind reichlich bemessene Schlammfänge vorzuschalten. V. Spritzenhaus. Auch wenn eine städtische Feuerwehr besteht, empfiehlt sich die Bildung einer Werkfeuerwehr, die sofort eingreifen kann, deren Mitglieder also so nahe an der W. wohnen müssen, daß sie auf Signal schnell eintreffen können. Die Feuerlöschgeräte sind am Eingang zur W. unterzubringen. Das Wasserleitungsnetz muß, falls es nicht an eine vom Bahnbetriebe unabhängige Anlage angeschlossen ist, einen eigenen ausreichenden Hochbehälter haben. Bahnhofwasserwerke sind für Feuerlöschzwecke im allgemeinen ungeeignet, weil ihr Druck in der Regel schon bei Betätigung eines einzigen Lokomotivwasserkranes wirkungslos niedrig wird. In der Nähe der Hydranten sind Kästen mit Schläuchen und Spritzrohren unterzubringen. Feuergefährliche Räume sind besonders gut mit Hydranten zu umgeben (Der Betrieb 1922, S. 205 f., auch bezüglich der folgenden Ausführungen). W. Fernsprechnetz, Uhren, Wächterkontrollen. Ein gut ausgebildetes, gut bedientes und besser noch selbsttätiges Fernsprechnetz, das alle Bureaus und alle Aufsichts- und Betriebsstellen miteinander verbindet, ist zur Beschleunigung des Arbeitsganges unentbehrlich. Die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/364>, abgerufen am 24.11.2024.