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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Quergleisanlagen ohne Innenschiebebühne, in denen die Krane die Fahrzeuge nicht nur von Achsen heben, sondern auch wie in Längsgleishallen über die anderen Fahrzeuge hinweg auf die Arbeitsstände tragen, haben nicht die Vorteile der Längsgleisform bezüglich der Unabhängigkeit von der wachsenden Länge der Fahrzeuge. Die Kranspannweite muß noch länger sein als bei der üblichen Quergleisform, um die Achsen und Drehgestelle wieder einbringen zu können. Die Bauart wird aber dort vorteilhaft sein, wo man auf engbegrenztem Gebiet W. erweitern muß. (Erfurt, Stendal, Organ 1909, S. 272 und 1912, S. 1, vgl. auch die auf Taf. XI dargestellten Beech-Grove-Werkstätten.)

Schließlich sei noch eine in der Durchbildung begriffene, für Untersuchungslokomotiven in Frage kommende Ausbesserungsform: das Zerlegungsverfahren erwähnt. Es beruht darauf, daß diese Lokomotiven auf wenigen besonderen Zerlegungsständen in ihre Bestandteile zerlegt werden. Wie der Kessel dann in die Kesselschmiede, werden die Einzelteile je nach ihrer Bearbeitungsweise in die Sonderwerkstätten verbracht, in denen sie zum unmittelbaren Wiedereinbau hergerichtet werden. Die fertiggestellten Teile werden in diesen W. oder an anderen bestimmten Stellen auf Abruf gelagert und dann besonderen Richt- (Montage-) Ständen zugeführt, wo sie wie neue Lokomotiven zusammengebaut werden. Dies kann auf einem Arbeitsplatz oder an mehreren hierfür besonders bestimmten Stellen geschehen, indem zunächst Rahmen, Zylinder und Achsen, dann der Kessel und schließlich die Steuerung u. s. w. eingebaut werden. Vorbedingung für dieses Verfahren ist genauestes Festlegen aller Förderungen, aller



Quergleisanlagen ohne Innenschiebebühne, in denen die Krane die Fahrzeuge nicht nur von Achsen heben, sondern auch wie in Längsgleishallen über die anderen Fahrzeuge hinweg auf die Arbeitsstände tragen, haben nicht die Vorteile der Längsgleisform bezüglich der Unabhängigkeit von der wachsenden Länge der Fahrzeuge. Die Kranspannweite muß noch länger sein als bei der üblichen Quergleisform, um die Achsen und Drehgestelle wieder einbringen zu können. Die Bauart wird aber dort vorteilhaft sein, wo man auf engbegrenztem Gebiet W. erweitern muß. (Erfurt, Stendal, Organ 1909, S. 272 und 1912, S. 1, vgl. auch die auf Taf. XI dargestellten Beech-Grove-Werkstätten.)

Schließlich sei noch eine in der Durchbildung begriffene, für Untersuchungslokomotiven in Frage kommende Ausbesserungsform: das Zerlegungsverfahren erwähnt. Es beruht darauf, daß diese Lokomotiven auf wenigen besonderen Zerlegungsständen in ihre Bestandteile zerlegt werden. Wie der Kessel dann in die Kesselschmiede, werden die Einzelteile je nach ihrer Bearbeitungsweise in die Sonderwerkstätten verbracht, in denen sie zum unmittelbaren Wiedereinbau hergerichtet werden. Die fertiggestellten Teile werden in diesen W. oder an anderen bestimmten Stellen auf Abruf gelagert und dann besonderen Richt- (Montage-) Ständen zugeführt, wo sie wie neue Lokomotiven zusammengebaut werden. Dies kann auf einem Arbeitsplatz oder an mehreren hierfür besonders bestimmten Stellen geschehen, indem zunächst Rahmen, Zylinder und Achsen, dann der Kessel und schließlich die Steuerung u. s. w. eingebaut werden. Vorbedingung für dieses Verfahren ist genauestes Festlegen aller Förderungen, aller

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[330/0345] Quergleisanlagen ohne Innenschiebebühne, in denen die Krane die Fahrzeuge nicht nur von Achsen heben, sondern auch wie in Längsgleishallen über die anderen Fahrzeuge hinweg auf die Arbeitsstände tragen, haben nicht die Vorteile der Längsgleisform bezüglich der Unabhängigkeit von der wachsenden Länge der Fahrzeuge. Die Kranspannweite muß noch länger sein als bei der üblichen Quergleisform, um die Achsen und Drehgestelle wieder einbringen zu können. Die Bauart wird aber dort vorteilhaft sein, wo man auf engbegrenztem Gebiet W. erweitern muß. (Erfurt, Stendal, Organ 1909, S. 272 und 1912, S. 1, vgl. auch die auf Taf. XI dargestellten Beech-Grove-Werkstätten.) Schließlich sei noch eine in der Durchbildung begriffene, für Untersuchungslokomotiven in Frage kommende Ausbesserungsform: das Zerlegungsverfahren erwähnt. Es beruht darauf, daß diese Lokomotiven auf wenigen besonderen Zerlegungsständen in ihre Bestandteile zerlegt werden. Wie der Kessel dann in die Kesselschmiede, werden die Einzelteile je nach ihrer Bearbeitungsweise in die Sonderwerkstätten verbracht, in denen sie zum unmittelbaren Wiedereinbau hergerichtet werden. Die fertiggestellten Teile werden in diesen W. oder an anderen bestimmten Stellen auf Abruf gelagert und dann besonderen Richt- (Montage-) Ständen zugeführt, wo sie wie neue Lokomotiven zusammengebaut werden. Dies kann auf einem Arbeitsplatz oder an mehreren hierfür besonders bestimmten Stellen geschehen, indem zunächst Rahmen, Zylinder und Achsen, dann der Kessel und schließlich die Steuerung u. s. w. eingebaut werden. Vorbedingung für dieses Verfahren ist genauestes Festlegen aller Förderungen, aller

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/345>, abgerufen am 04.07.2024.