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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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2. aus dem rechtsseitigen Gleis die Form Abb. 185;

c) bei doppelten Kreuzungsweichen erscheint, wenn die Einfahrt in die beiden gekrümmten Gleise geöffnet ist, gegen die Weichenspitze gesehen: Ein weißer Doppelpfeil auf schwarzem Grund (Abb. 186).

Auf den bayerischen und einigen anderen Bahnen sind von diesem Signal 13 c abweichende Signalformen üblich.

Die doppelten Kreuzungsweichen erhalten 4, 2 oder 1 Signallaterne.

Vier Laternen, von denen je 2 an jedem Ende der Kreuzungsweiche stehen, finden sich im allgemeinen bei den doppelten Kreuzungsweichen, bei denen die 2 nebeneinander liegenden Zungenpaare an jedem Ende der Weiche durch je einen Hebel gestellt und bei der Umstellung nach derselben Seite bewegt werden (Parallelschaltung). Hierbei ist stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Es zeigt dann immer eine der beiden an den Enden der Weiche stehenden Laternen nach beiden Richtungen Signal 12 und die andere Signal 13 a und 13 b. Diese Schaltung ist die am häufigsten vorkommende, sie wird insbesondere bei allen fernbedienten Weichen verwendet, die nicht lediglich Verschubweichen sind.

Zwei Weichenlaternen werden bei doppelten Kreuzungsweichen verwendet, wenn je 2 nebeneinander liegende Zungenpaare durch denselben Hebel gestellt und diese Zungenpaare bei der


Abb. 187. Weichensignale für doppelte Kreuzungsweichen.
1 Fahrt durch gerade Gleis aus dem linksseitigen Gleis; 2 Fahrt durch gerade Gleis aus dem rechtsseitigen Gleis; 3 Fahrt durch das gekrümmte Gleis aus dem linksseitigen Gleis; 4 Fahrt durch das gekrümmte Gleis aus dem rechtsseitigen Gleis.
Umstellung nach entgegengesetzten Seiten bewegt werden (Kreuzschaltung). Es sind dann stets entweder die beiden geraden oder die beiden gekrümmten Gleise für die Einfahrt in die Kreuzungsweiche geöffnet. Die beiden Weichenlaternen zeigen für die Fahrt durch die beiden geraden Gleise nach beiden Seiten Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise gegen die Spitze gesehen Signal 13 c und von hinten gesehen Signal 13 b.

Eine Weichenlaterne ist bei der Kreuzschaltung doppelter Kreuzungsweichen vorhanden, wenn alle 4 Zungenpaare durch einen Hebel gestellt werden. Diese Laterne zeigt nach beiden Seiten für die Fahrt durch die geraden Gleise Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise Signal 13 c.

Auf den bayerischen und schweizerischen Bahnen wird auch bei Parallelschaltung vielfach nur eine Signallaterne verwendet. Zur Kennzeichnung der verschiedenen Fahrten dienen 3 Signalbilder:

ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund für die Fahrt durch das die Hauptrichtung kreuzende Gleis,

ein weißes Rechteck für die Fahrt durch das gerade Gleis der Hauptrichtung,

ein die Fahrrichtung anzeigender Pfeil auf weißem Grund für die Fahrt durch die gekrümmten Stränge.

Seit längerer Zeit werden auch auf den früher preußisch-hessischen Bahnen bei der Parallelschaltung der doppelten Kreuzungsweichen mehrere Bauarten für die Ausrüstung dieser Weichen mit nur einer Laterne versucht. Die eine davon ist der vorstehend beschriebenen bayerischen und schweizerischen Form ähnlich, die andere geht davon aus, zur Kennzeichnung der Fahrwege keine andern Signalbilder zu benutzen als die Signale 12 und 13 a. Es wird diesen Signalen nur noch ein Unterscheidungszeichen zugefügt, das anzeigt, für welches der beiden in der Kreuzungsweiche sich schneidenden Gleise das W. gilt. Bei der Parallelschaltung ist, wie bereits bemerkt, an jedem Ende der Weiche stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Bei einer der beiden Einfahrten ist daher die Lage de Weichenzungen am anderen Ende der Kreuzungsweiche derart, daß ein Fahrzeug, das die Einfahrt benutzt, eine Weiche auffährt. Diese Einfahrt ist daher nicht gestattet. Das Unterscheidungszeichen bei den Signalen 12 und 13 a dient nun dazu, die nicht gestattete Einfahrt zu bezeichnen. Die Abb. 187 zeigt ein solches W.

In den österreichischen Signalvorschriften sind die W. unter 28-35 aufgeführt.

2. aus dem rechtsseitigen Gleis die Form Abb. 185;

c) bei doppelten Kreuzungsweichen erscheint, wenn die Einfahrt in die beiden gekrümmten Gleise geöffnet ist, gegen die Weichenspitze gesehen: Ein weißer Doppelpfeil auf schwarzem Grund (Abb. 186).

Auf den bayerischen und einigen anderen Bahnen sind von diesem Signal 13 c abweichende Signalformen üblich.

Die doppelten Kreuzungsweichen erhalten 4, 2 oder 1 Signallaterne.

Vier Laternen, von denen je 2 an jedem Ende der Kreuzungsweiche stehen, finden sich im allgemeinen bei den doppelten Kreuzungsweichen, bei denen die 2 nebeneinander liegenden Zungenpaare an jedem Ende der Weiche durch je einen Hebel gestellt und bei der Umstellung nach derselben Seite bewegt werden (Parallelschaltung). Hierbei ist stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Es zeigt dann immer eine der beiden an den Enden der Weiche stehenden Laternen nach beiden Richtungen Signal 12 und die andere Signal 13 a und 13 b. Diese Schaltung ist die am häufigsten vorkommende, sie wird insbesondere bei allen fernbedienten Weichen verwendet, die nicht lediglich Verschubweichen sind.

Zwei Weichenlaternen werden bei doppelten Kreuzungsweichen verwendet, wenn je 2 nebeneinander liegende Zungenpaare durch denselben Hebel gestellt und diese Zungenpaare bei der


Abb. 187. Weichensignale für doppelte Kreuzungsweichen.
1 Fahrt durch gerade Gleis aus dem linksseitigen Gleis; 2 Fahrt durch gerade Gleis aus dem rechtsseitigen Gleis; 3 Fahrt durch das gekrümmte Gleis aus dem linksseitigen Gleis; 4 Fahrt durch das gekrümmte Gleis aus dem rechtsseitigen Gleis.
Umstellung nach entgegengesetzten Seiten bewegt werden (Kreuzschaltung). Es sind dann stets entweder die beiden geraden oder die beiden gekrümmten Gleise für die Einfahrt in die Kreuzungsweiche geöffnet. Die beiden Weichenlaternen zeigen für die Fahrt durch die beiden geraden Gleise nach beiden Seiten Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise gegen die Spitze gesehen Signal 13 c und von hinten gesehen Signal 13 b.

Eine Weichenlaterne ist bei der Kreuzschaltung doppelter Kreuzungsweichen vorhanden, wenn alle 4 Zungenpaare durch einen Hebel gestellt werden. Diese Laterne zeigt nach beiden Seiten für die Fahrt durch die geraden Gleise Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise Signal 13 c.

Auf den bayerischen und schweizerischen Bahnen wird auch bei Parallelschaltung vielfach nur eine Signallaterne verwendet. Zur Kennzeichnung der verschiedenen Fahrten dienen 3 Signalbilder:

ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund für die Fahrt durch das die Hauptrichtung kreuzende Gleis,

ein weißes Rechteck für die Fahrt durch das gerade Gleis der Hauptrichtung,

ein die Fahrrichtung anzeigender Pfeil auf weißem Grund für die Fahrt durch die gekrümmten Stränge.

Seit längerer Zeit werden auch auf den früher preußisch-hessischen Bahnen bei der Parallelschaltung der doppelten Kreuzungsweichen mehrere Bauarten für die Ausrüstung dieser Weichen mit nur einer Laterne versucht. Die eine davon ist der vorstehend beschriebenen bayerischen und schweizerischen Form ähnlich, die andere geht davon aus, zur Kennzeichnung der Fahrwege keine andern Signalbilder zu benutzen als die Signale 12 und 13 a. Es wird diesen Signalen nur noch ein Unterscheidungszeichen zugefügt, das anzeigt, für welches der beiden in der Kreuzungsweiche sich schneidenden Gleise das W. gilt. Bei der Parallelschaltung ist, wie bereits bemerkt, an jedem Ende der Weiche stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Bei einer der beiden Einfahrten ist daher die Lage de Weichenzungen am anderen Ende der Kreuzungsweiche derart, daß ein Fahrzeug, das die Einfahrt benutzt, eine Weiche auffährt. Diese Einfahrt ist daher nicht gestattet. Das Unterscheidungszeichen bei den Signalen 12 und 13 a dient nun dazu, die nicht gestattete Einfahrt zu bezeichnen. Die Abb. 187 zeigt ein solches W.

In den österreichischen Signalvorschriften sind die W. unter 28–35 aufgeführt.

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[316/0331] 2. aus dem rechtsseitigen Gleis die Form Abb. 185; c) bei doppelten Kreuzungsweichen erscheint, wenn die Einfahrt in die beiden gekrümmten Gleise geöffnet ist, gegen die Weichenspitze gesehen: Ein weißer Doppelpfeil auf schwarzem Grund (Abb. 186). Auf den bayerischen und einigen anderen Bahnen sind von diesem Signal 13 c abweichende Signalformen üblich. Die doppelten Kreuzungsweichen erhalten 4, 2 oder 1 Signallaterne. Vier Laternen, von denen je 2 an jedem Ende der Kreuzungsweiche stehen, finden sich im allgemeinen bei den doppelten Kreuzungsweichen, bei denen die 2 nebeneinander liegenden Zungenpaare an jedem Ende der Weiche durch je einen Hebel gestellt und bei der Umstellung nach derselben Seite bewegt werden (Parallelschaltung). Hierbei ist stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Es zeigt dann immer eine der beiden an den Enden der Weiche stehenden Laternen nach beiden Richtungen Signal 12 und die andere Signal 13 a und 13 b. Diese Schaltung ist die am häufigsten vorkommende, sie wird insbesondere bei allen fernbedienten Weichen verwendet, die nicht lediglich Verschubweichen sind. Zwei Weichenlaternen werden bei doppelten Kreuzungsweichen verwendet, wenn je 2 nebeneinander liegende Zungenpaare durch denselben Hebel gestellt und diese Zungenpaare bei der [Abbildung Abb. 187. Weichensignale für doppelte Kreuzungsweichen. 1 Fahrt durch gerade Gleis aus dem linksseitigen Gleis; 2 Fahrt durch gerade Gleis aus dem rechtsseitigen Gleis; 3 Fahrt durch das gekrümmte Gleis aus dem linksseitigen Gleis; 4 Fahrt durch das gekrümmte Gleis aus dem rechtsseitigen Gleis. ] Umstellung nach entgegengesetzten Seiten bewegt werden (Kreuzschaltung). Es sind dann stets entweder die beiden geraden oder die beiden gekrümmten Gleise für die Einfahrt in die Kreuzungsweiche geöffnet. Die beiden Weichenlaternen zeigen für die Fahrt durch die beiden geraden Gleise nach beiden Seiten Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise gegen die Spitze gesehen Signal 13 c und von hinten gesehen Signal 13 b. Eine Weichenlaterne ist bei der Kreuzschaltung doppelter Kreuzungsweichen vorhanden, wenn alle 4 Zungenpaare durch einen Hebel gestellt werden. Diese Laterne zeigt nach beiden Seiten für die Fahrt durch die geraden Gleise Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise Signal 13 c. Auf den bayerischen und schweizerischen Bahnen wird auch bei Parallelschaltung vielfach nur eine Signallaterne verwendet. Zur Kennzeichnung der verschiedenen Fahrten dienen 3 Signalbilder: ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund für die Fahrt durch das die Hauptrichtung kreuzende Gleis, ein weißes Rechteck für die Fahrt durch das gerade Gleis der Hauptrichtung, ein die Fahrrichtung anzeigender Pfeil auf weißem Grund für die Fahrt durch die gekrümmten Stränge. Seit längerer Zeit werden auch auf den früher preußisch-hessischen Bahnen bei der Parallelschaltung der doppelten Kreuzungsweichen mehrere Bauarten für die Ausrüstung dieser Weichen mit nur einer Laterne versucht. Die eine davon ist der vorstehend beschriebenen bayerischen und schweizerischen Form ähnlich, die andere geht davon aus, zur Kennzeichnung der Fahrwege keine andern Signalbilder zu benutzen als die Signale 12 und 13 a. Es wird diesen Signalen nur noch ein Unterscheidungszeichen zugefügt, das anzeigt, für welches der beiden in der Kreuzungsweiche sich schneidenden Gleise das W. gilt. Bei der Parallelschaltung ist, wie bereits bemerkt, an jedem Ende der Weiche stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Bei einer der beiden Einfahrten ist daher die Lage de Weichenzungen am anderen Ende der Kreuzungsweiche derart, daß ein Fahrzeug, das die Einfahrt benutzt, eine Weiche auffährt. Diese Einfahrt ist daher nicht gestattet. Das Unterscheidungszeichen bei den Signalen 12 und 13 a dient nun dazu, die nicht gestattete Einfahrt zu bezeichnen. Die Abb. 187 zeigt ein solches W. In den österreichischen Signalvorschriften sind die W. unter 28–35 aufgeführt.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/331>, abgerufen am 04.07.2024.