Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können.
3. Kreuzungsweichen. Werden in schiefwinklige Gleiskreuzungen mit beschränktem Kreuzungswinkel (s. Kreuzungen, Bd. VI, S. 463) 2 bzw. 4 W. mit den entsprechenden Ausweich- oder Verbindungsgleisen eingelegt, so Abb. 167. Abb. 168.
Abb. 169. Abb. 170.
Abb. 171. Abb. 172.
erhält man einfache oder halbe (Abb. 169 u. 170) und doppelte oder ganze Kreuzungsweichen (Abb. 171 u. 172) mit 2 einfachen und 2 Doppelherzstücken oder Kreuzungen. Die Größe des Kreuzungswinkels ist beschränkt, er bewegt sich meist zwischen den Verhältnissen tg a = 1/7 bis 1/11, damit die Krümmungshalbmesser der W. nicht zu klein werden, deren untere Grenzen für Vollbahnen zwischen 140-180 m liegen und für Nebenbahnen auch bis auf 100 m herabgehen. Bei zu kleinem Kreuzungswinkel wird die Lücke in der Schiene des Doppelherzstückes zu groß, was Entgleisungsgefahren zur Folge hat. Die Größe der Lücke, die Unterbrechung des Schienenstranges, ist a = r/sin a = r/tg a, wenn r die meist zwischen 40 und 50 mm betragende Rillenweite zwischen Herzstück und Flügelschiene und a den Kreuzungswinkel bezeichnen. So würde z. B. für tg a = 1/10 und r = 50 mm a = 500 mm werden, das durch Abschrägung oder Abstumpfung der Herzstückspitze noch etwas vergrößert wird. Die Größe des Krümmungshalbmessers der Verbindungsgleise der W. ist auch von der Lage der Zungenspitzen der W. zu den beiderseitigen einfachen Herzstücken abhängig, die so gewählt sein muß, daß der erforderliche Zungenaufschlag an der Weichenspitze möglich ist. Es schlagen entweder beide Zungen nach der Mitte auf oder nur eine.
Abb. 173.
Erstere Anordnung wird häufiger getroffen, damit W. überall gebraucht werden können. Die zweite Anordnung zeigt Abb. 173. Für die erste Anordnung muß der Abstand der beiden
Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können.
3. Kreuzungsweichen. Werden in schiefwinklige Gleiskreuzungen mit beschränktem Kreuzungswinkel (s. Kreuzungen, Bd. VI, S. 463) 2 bzw. 4 W. mit den entsprechenden Ausweich- oder Verbindungsgleisen eingelegt, so Abb. 167. Abb. 168.
Abb. 169. Abb. 170.
Abb. 171. Abb. 172.
erhält man einfache oder halbe (Abb. 169 u. 170) und doppelte oder ganze Kreuzungsweichen (Abb. 171 u. 172) mit 2 einfachen und 2 Doppelherzstücken oder Kreuzungen. Die Größe des Kreuzungswinkels ist beschränkt, er bewegt sich meist zwischen den Verhältnissen tg α = 1/7 bis 1/11, damit die Krümmungshalbmesser der W. nicht zu klein werden, deren untere Grenzen für Vollbahnen zwischen 140–180 m liegen und für Nebenbahnen auch bis auf 100 m herabgehen. Bei zu kleinem Kreuzungswinkel wird die Lücke in der Schiene des Doppelherzstückes zu groß, was Entgleisungsgefahren zur Folge hat. Die Größe der Lücke, die Unterbrechung des Schienenstranges, ist α = ρ/sin α = ρ/tg α, wenn ρ die meist zwischen 40 und 50 mm betragende Rillenweite zwischen Herzstück und Flügelschiene und α den Kreuzungswinkel bezeichnen. So würde z. B. für tg α = 1/10 und ρ = 50 mm a = 500 mm werden, das durch Abschrägung oder Abstumpfung der Herzstückspitze noch etwas vergrößert wird. Die Größe des Krümmungshalbmessers der Verbindungsgleise der W. ist auch von der Lage der Zungenspitzen der W. zu den beiderseitigen einfachen Herzstücken abhängig, die so gewählt sein muß, daß der erforderliche Zungenaufschlag an der Weichenspitze möglich ist. Es schlagen entweder beide Zungen nach der Mitte auf oder nur eine.
Abb. 173.
Erstere Anordnung wird häufiger getroffen, damit W. überall gebraucht werden können. Die zweite Anordnung zeigt Abb. 173. Für die erste Anordnung muß der Abstand der beiden
<TEI><text><body><divn="1"><divtype="lexiconEntry"n="2"><p><pbfacs="#f0324"n="309"/>
Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können.</p><lb/><p>3. <hirendition="#g">Kreuzungsweichen</hi>. Werden in schiefwinklige Gleiskreuzungen mit beschränktem Kreuzungswinkel (s. Kreuzungen, Bd. VI, S. 463) 2 bzw. 4 W. mit den entsprechenden Ausweich- oder Verbindungsgleisen eingelegt, so<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0217.jpg"><head>Abb. 167.</head><lb/></figure><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0223.jpg"><head>Abb. 168.</head><lb/></figure><lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0218.jpg"><head>Abb. 169.</head><lb/></figure><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0219.jpg"><head>Abb. 170.</head><lb/></figure><lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0220.jpg"><head>Abb. 171.</head><lb/></figure><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0221.jpg"><head>Abb. 172.</head><lb/></figure><lb/>
erhält man einfache oder halbe (Abb. 169 u. 170) und doppelte oder ganze Kreuzungsweichen (Abb. 171 u. 172) mit 2 einfachen und 2 Doppelherzstücken oder Kreuzungen. Die Größe des Kreuzungswinkels ist beschränkt, er bewegt sich meist zwischen den Verhältnissen tg α = 1/7 bis 1/11, damit die Krümmungshalbmesser der W. nicht zu klein werden, deren untere Grenzen für Vollbahnen zwischen 140–180 <hirendition="#i">m</hi> liegen und für Nebenbahnen auch bis auf 100 <hirendition="#i">m</hi> herabgehen. Bei zu kleinem Kreuzungswinkel wird die Lücke in der Schiene des Doppelherzstückes zu groß, was Entgleisungsgefahren zur Folge hat. Die Größe der Lücke, die Unterbrechung des Schienenstranges, ist α = ρ/sin α = ρ/tg α, wenn ρ die meist zwischen 40 und 50 <hirendition="#i">mm</hi> betragende Rillenweite zwischen Herzstück und Flügelschiene und α den Kreuzungswinkel bezeichnen. So würde z. B. für tg α = 1/10 und ρ = 50 <hirendition="#i">mm a</hi> = 500 <hirendition="#i">mm</hi> werden, das durch Abschrägung oder Abstumpfung der Herzstückspitze noch etwas vergrößert wird. Die Größe des Krümmungshalbmessers der Verbindungsgleise der W. ist auch von der Lage der Zungenspitzen der W. zu den beiderseitigen einfachen Herzstücken abhängig, die so gewählt sein muß, daß der erforderliche Zungenaufschlag an der Weichenspitze möglich ist. Es schlagen entweder beide Zungen nach der Mitte auf oder nur eine.<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0222.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 173.</head><lb/></figure><lb/>
Erstere Anordnung wird häufiger getroffen, damit W. überall gebraucht werden können. Die zweite Anordnung zeigt Abb. 173. Für die erste Anordnung muß der Abstand der beiden
</p></div></div></body></text></TEI>
[309/0324]
Zungenschienen der ersten W. und mindestens so weit verschoben, daß der Aufschlag der Zunge das für die ungehinderte Einführung der Spurkränze der Räder erforderliche Maß erhalten kann. Hierdurch werden auch die beiden Herzstücke mit dem einfachen Kreuzungswinkel so gegeneinander versetzt, daß auch für die Fahrt im geraden Gleis Radlenker angeordnet werden können.
3. Kreuzungsweichen. Werden in schiefwinklige Gleiskreuzungen mit beschränktem Kreuzungswinkel (s. Kreuzungen, Bd. VI, S. 463) 2 bzw. 4 W. mit den entsprechenden Ausweich- oder Verbindungsgleisen eingelegt, so
[Abbildung Abb. 167.
]
[Abbildung Abb. 168.
]
[Abbildung Abb. 169.
]
[Abbildung Abb. 170.
]
[Abbildung Abb. 171.
]
[Abbildung Abb. 172.
]
erhält man einfache oder halbe (Abb. 169 u. 170) und doppelte oder ganze Kreuzungsweichen (Abb. 171 u. 172) mit 2 einfachen und 2 Doppelherzstücken oder Kreuzungen. Die Größe des Kreuzungswinkels ist beschränkt, er bewegt sich meist zwischen den Verhältnissen tg α = 1/7 bis 1/11, damit die Krümmungshalbmesser der W. nicht zu klein werden, deren untere Grenzen für Vollbahnen zwischen 140–180 m liegen und für Nebenbahnen auch bis auf 100 m herabgehen. Bei zu kleinem Kreuzungswinkel wird die Lücke in der Schiene des Doppelherzstückes zu groß, was Entgleisungsgefahren zur Folge hat. Die Größe der Lücke, die Unterbrechung des Schienenstranges, ist α = ρ/sin α = ρ/tg α, wenn ρ die meist zwischen 40 und 50 mm betragende Rillenweite zwischen Herzstück und Flügelschiene und α den Kreuzungswinkel bezeichnen. So würde z. B. für tg α = 1/10 und ρ = 50 mm a = 500 mm werden, das durch Abschrägung oder Abstumpfung der Herzstückspitze noch etwas vergrößert wird. Die Größe des Krümmungshalbmessers der Verbindungsgleise der W. ist auch von der Lage der Zungenspitzen der W. zu den beiderseitigen einfachen Herzstücken abhängig, die so gewählt sein muß, daß der erforderliche Zungenaufschlag an der Weichenspitze möglich ist. Es schlagen entweder beide Zungen nach der Mitte auf oder nur eine.
[Abbildung Abb. 173.
]
Erstere Anordnung wird häufiger getroffen, damit W. überall gebraucht werden können. Die zweite Anordnung zeigt Abb. 173. Für die erste Anordnung muß der Abstand der beiden
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:41Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:41Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: nicht übernommen;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet;
Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): keine Angabe;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: aufgelöst;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: keine Angabe;
Zeichensetzung: keine Angabe;
Zeilenumbrüche markiert: nein
Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden
aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.
Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/324>, abgerufen am 04.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.