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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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haben einen Flansch, der an der Kesselwand befestigt wird.

Das Wasserstandglas ist eine Glasröhre aus Hartglas, die gewöhnlich farblos, seltener mit einem färbigen Längsstreifen, der das Ablesen erleichtert, hergestellt wird.

Diese Glasröhren sind unter dem Einfluß der Temperatur und Witterung sowie der Gebrechlichkeit im allgemeinen häufigem Schadhaftwerden unterworfen und müssen, um beim Bersten Beschädigungen des Lokomotivpersonals durch wegspringende Glassplitter zu vermeiden, mit Schutzvorrichtungen umgeben werden.

Eine der älteren Schutzvorrichtungen (Schutzkorb) ist in Abb. 112 wiedergegeben; sie
Abb. 112.
ist aus Messingblech, zweiteilig, mit Scharnier und Schloß hergestellt, und wird über zylinderförmige Ansätze der Stopfbüchsenmuttern der Glasrohrabdichtung gesteckt. Durch die im Blechmantel ausgeschnittenen Längsspalten ist der Wasserstand wahrzunehmen. Gegen Verletzungen durch abspringende Glassplitter bietet sie keine unbedingte Sicherheit, da die Spalten, um ein verläßliches Ablesen zu ermöglichen, unter einer gewissen Weite nicht gemacht werden können und somit für Glassplitter noch durchlässig bleiben. Auch ist die Ablesung erschwert, indem sie häufig eine wenn auch geringe Drehung des Schutzkorbs bedingt, um dem Beschauer eine Spalte zuzuwenden.

Es wurde auch eine Schutzvorrichtung angewendet, die aus einem aus Messingdraht hergestellten Geflecht besteht, das, in einem Bügel gefaßt, an den Putzschrauben aufgehängt wird; diese bietet wohl erhöhte Sicherheit gegen Verletzungen, erfordert aber zur Erleichterung des Ablesens ein sehr sorgfältiges Reinhalten des Korbes.

Den an eine Schutzvorrichtung gestellten Anforderungen entspricht besser die in Abb. 109 dargestellte Wohankasche Bauart, die allgemein bei den österreichischen Bahnen eingeführt ist. In einem Messingrahmen, der das Wasserstandglas nach 3 Seiten umgibt und der mit Langlöchern an den mit Rillen versehenen Putzschrauben aufgehängt ist, sind starke Glastafeln zumeist mit eingegossenem Drahtgeflecht befestigt. Seitlich zum Abschluß des Raumes bis zu der Verbindungsplatte oder der Kesselrückwand sind am Schutzrahmen Bleche befestigt. In der ursprünglichen Ausführung war der Rahmen nur zweiteilig, dachförmig ausgebildet, wodurch jedoch das Wasserstandglas seitlich nicht genügend gedeckt war.

Ähnlich ist eine von Knaute hergestellte Schutzvorrichtung, an der die 3 kongruenten Glasplatten in die Nuten eines Rahmens von oben eingeschoben, einzeln gewechselt werden können, ohne das Herausfallen der beiden anderen Tafeln zu bedingen.

Diese beiden letztgenannten Schutzvorrichtungen bieten nicht nur Schutz gegen die Gefahren beim Bersten des Wasserstandglases, sondern sie schützen auch dieses insbesondere beim Rückwärtsfahren der Lokomotive gegen unmittelbare Witterungseinflüsse.

Diese angeführten Schwierigkeiten bei den Glasröhren-Wasserstandzeigern beseitigt der W. von R. Klinger, der auch den Stand des Wassers sehr deutlich erkennen läßt. Im Wesen besteht dieser Anzeiger aus einer sehr starken, aus einem besonderen Glas hergestellten, in einem Metallgehäuse durch einen Rahmen angepreßten Platte, die auf der Wasserseite eingeschliffene Rillen besitzt, die das einfallende Licht derart brechen, daß das Wasser tiefschwarz, der Dampf silberweiß erscheint. Die starke Glasplatte springt äußerst selten, und wenn dies vorkommt, werden wegen des muscheligen Bruchs keine Glassplitter abgesprengt. Bei der Bauart Klinger sind die beiden W. zu einem gemeinsamen Gehäuse derart zusammengebaut, daß jeder Anzeiger vollkommen unabhängig vom anderen ist und beide nur einen gemeinsamen, entsprechend groß bemessenen Anschluß an den Wasser- und Dampfraum des Kessels besitzen. Die Klingerschen Wasserstandgläser stehen unter einem Winkel zueinander, u. zw. so, daß sowohl Heizer als auch Lokomotivführer den Wasserstand gut sehen können. Die 3 Hähne sind ebenfalls gemeinsam, aber in den Bohrungen für beide Wasserstände vollkommen unabhängig. Dieser Doppelwasserstandzeiger wurde in Österreich als dem Kesselgesetz, das 2 unabhängige W. fordert, entsprechend anerkannt, wenn noch ein Probierhahn in 100 mm Höhe über der Feuerbüchsdecke angebracht wird. Die Bohrungen der zylindrischen, mit Graphit-Asbest-Packung gedichteten Hähne sind derart, daß nach Entfernung der Verschlußpfropfen diese nach jeder Richtung mit Draht durchgestoßen werden können. Jeder Wasserstand ist unabhängig vom andern absperrbar. Der Vorteil dieses Doppelwasserstandzeigers ist weiter noch der, daß er raumsparend ist, was bei den neuzeitlichen Lokomotiven, die an der Feuerbüchsrückwand eine große Zahl von Ausrüstungsstücken erhalten müssen, von Wichtigkeit ist.

Bei Anbringung der bisher besprochenen W. an der Rückwand des Lokomotivkessels

haben einen Flansch, der an der Kesselwand befestigt wird.

Das Wasserstandglas ist eine Glasröhre aus Hartglas, die gewöhnlich farblos, seltener mit einem färbigen Längsstreifen, der das Ablesen erleichtert, hergestellt wird.

Diese Glasröhren sind unter dem Einfluß der Temperatur und Witterung sowie der Gebrechlichkeit im allgemeinen häufigem Schadhaftwerden unterworfen und müssen, um beim Bersten Beschädigungen des Lokomotivpersonals durch wegspringende Glassplitter zu vermeiden, mit Schutzvorrichtungen umgeben werden.

Eine der älteren Schutzvorrichtungen (Schutzkorb) ist in Abb. 112 wiedergegeben; sie
Abb. 112.
ist aus Messingblech, zweiteilig, mit Scharnier und Schloß hergestellt, und wird über zylinderförmige Ansätze der Stopfbüchsenmuttern der Glasrohrabdichtung gesteckt. Durch die im Blechmantel ausgeschnittenen Längsspalten ist der Wasserstand wahrzunehmen. Gegen Verletzungen durch abspringende Glassplitter bietet sie keine unbedingte Sicherheit, da die Spalten, um ein verläßliches Ablesen zu ermöglichen, unter einer gewissen Weite nicht gemacht werden können und somit für Glassplitter noch durchlässig bleiben. Auch ist die Ablesung erschwert, indem sie häufig eine wenn auch geringe Drehung des Schutzkorbs bedingt, um dem Beschauer eine Spalte zuzuwenden.

Es wurde auch eine Schutzvorrichtung angewendet, die aus einem aus Messingdraht hergestellten Geflecht besteht, das, in einem Bügel gefaßt, an den Putzschrauben aufgehängt wird; diese bietet wohl erhöhte Sicherheit gegen Verletzungen, erfordert aber zur Erleichterung des Ablesens ein sehr sorgfältiges Reinhalten des Korbes.

Den an eine Schutzvorrichtung gestellten Anforderungen entspricht besser die in Abb. 109 dargestellte Wohankasche Bauart, die allgemein bei den österreichischen Bahnen eingeführt ist. In einem Messingrahmen, der das Wasserstandglas nach 3 Seiten umgibt und der mit Langlöchern an den mit Rillen versehenen Putzschrauben aufgehängt ist, sind starke Glastafeln zumeist mit eingegossenem Drahtgeflecht befestigt. Seitlich zum Abschluß des Raumes bis zu der Verbindungsplatte oder der Kesselrückwand sind am Schutzrahmen Bleche befestigt. In der ursprünglichen Ausführung war der Rahmen nur zweiteilig, dachförmig ausgebildet, wodurch jedoch das Wasserstandglas seitlich nicht genügend gedeckt war.

Ähnlich ist eine von Knaute hergestellte Schutzvorrichtung, an der die 3 kongruenten Glasplatten in die Nuten eines Rahmens von oben eingeschoben, einzeln gewechselt werden können, ohne das Herausfallen der beiden anderen Tafeln zu bedingen.

Diese beiden letztgenannten Schutzvorrichtungen bieten nicht nur Schutz gegen die Gefahren beim Bersten des Wasserstandglases, sondern sie schützen auch dieses insbesondere beim Rückwärtsfahren der Lokomotive gegen unmittelbare Witterungseinflüsse.

Diese angeführten Schwierigkeiten bei den Glasröhren-Wasserstandzeigern beseitigt der W. von R. Klinger, der auch den Stand des Wassers sehr deutlich erkennen läßt. Im Wesen besteht dieser Anzeiger aus einer sehr starken, aus einem besonderen Glas hergestellten, in einem Metallgehäuse durch einen Rahmen angepreßten Platte, die auf der Wasserseite eingeschliffene Rillen besitzt, die das einfallende Licht derart brechen, daß das Wasser tiefschwarz, der Dampf silberweiß erscheint. Die starke Glasplatte springt äußerst selten, und wenn dies vorkommt, werden wegen des muscheligen Bruchs keine Glassplitter abgesprengt. Bei der Bauart Klinger sind die beiden W. zu einem gemeinsamen Gehäuse derart zusammengebaut, daß jeder Anzeiger vollkommen unabhängig vom anderen ist und beide nur einen gemeinsamen, entsprechend groß bemessenen Anschluß an den Wasser- und Dampfraum des Kessels besitzen. Die Klingerschen Wasserstandgläser stehen unter einem Winkel zueinander, u. zw. so, daß sowohl Heizer als auch Lokomotivführer den Wasserstand gut sehen können. Die 3 Hähne sind ebenfalls gemeinsam, aber in den Bohrungen für beide Wasserstände vollkommen unabhängig. Dieser Doppelwasserstandzeiger wurde in Österreich als dem Kesselgesetz, das 2 unabhängige W. fordert, entsprechend anerkannt, wenn noch ein Probierhahn in 100 mm Höhe über der Feuerbüchsdecke angebracht wird. Die Bohrungen der zylindrischen, mit Graphit-Asbest-Packung gedichteten Hähne sind derart, daß nach Entfernung der Verschlußpfropfen diese nach jeder Richtung mit Draht durchgestoßen werden können. Jeder Wasserstand ist unabhängig vom andern absperrbar. Der Vorteil dieses Doppelwasserstandzeigers ist weiter noch der, daß er raumsparend ist, was bei den neuzeitlichen Lokomotiven, die an der Feuerbüchsrückwand eine große Zahl von Ausrüstungsstücken erhalten müssen, von Wichtigkeit ist.

Bei Anbringung der bisher besprochenen W. an der Rückwand des Lokomotivkessels

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[282/0297] haben einen Flansch, der an der Kesselwand befestigt wird. Das Wasserstandglas ist eine Glasröhre aus Hartglas, die gewöhnlich farblos, seltener mit einem färbigen Längsstreifen, der das Ablesen erleichtert, hergestellt wird. Diese Glasröhren sind unter dem Einfluß der Temperatur und Witterung sowie der Gebrechlichkeit im allgemeinen häufigem Schadhaftwerden unterworfen und müssen, um beim Bersten Beschädigungen des Lokomotivpersonals durch wegspringende Glassplitter zu vermeiden, mit Schutzvorrichtungen umgeben werden. Eine der älteren Schutzvorrichtungen (Schutzkorb) ist in Abb. 112 wiedergegeben; sie [Abbildung Abb. 112. ] ist aus Messingblech, zweiteilig, mit Scharnier und Schloß hergestellt, und wird über zylinderförmige Ansätze der Stopfbüchsenmuttern der Glasrohrabdichtung gesteckt. Durch die im Blechmantel ausgeschnittenen Längsspalten ist der Wasserstand wahrzunehmen. Gegen Verletzungen durch abspringende Glassplitter bietet sie keine unbedingte Sicherheit, da die Spalten, um ein verläßliches Ablesen zu ermöglichen, unter einer gewissen Weite nicht gemacht werden können und somit für Glassplitter noch durchlässig bleiben. Auch ist die Ablesung erschwert, indem sie häufig eine wenn auch geringe Drehung des Schutzkorbs bedingt, um dem Beschauer eine Spalte zuzuwenden. Es wurde auch eine Schutzvorrichtung angewendet, die aus einem aus Messingdraht hergestellten Geflecht besteht, das, in einem Bügel gefaßt, an den Putzschrauben aufgehängt wird; diese bietet wohl erhöhte Sicherheit gegen Verletzungen, erfordert aber zur Erleichterung des Ablesens ein sehr sorgfältiges Reinhalten des Korbes. Den an eine Schutzvorrichtung gestellten Anforderungen entspricht besser die in Abb. 109 dargestellte Wohankasche Bauart, die allgemein bei den österreichischen Bahnen eingeführt ist. In einem Messingrahmen, der das Wasserstandglas nach 3 Seiten umgibt und der mit Langlöchern an den mit Rillen versehenen Putzschrauben aufgehängt ist, sind starke Glastafeln zumeist mit eingegossenem Drahtgeflecht befestigt. Seitlich zum Abschluß des Raumes bis zu der Verbindungsplatte oder der Kesselrückwand sind am Schutzrahmen Bleche befestigt. In der ursprünglichen Ausführung war der Rahmen nur zweiteilig, dachförmig ausgebildet, wodurch jedoch das Wasserstandglas seitlich nicht genügend gedeckt war. Ähnlich ist eine von Knaute hergestellte Schutzvorrichtung, an der die 3 kongruenten Glasplatten in die Nuten eines Rahmens von oben eingeschoben, einzeln gewechselt werden können, ohne das Herausfallen der beiden anderen Tafeln zu bedingen. Diese beiden letztgenannten Schutzvorrichtungen bieten nicht nur Schutz gegen die Gefahren beim Bersten des Wasserstandglases, sondern sie schützen auch dieses insbesondere beim Rückwärtsfahren der Lokomotive gegen unmittelbare Witterungseinflüsse. Diese angeführten Schwierigkeiten bei den Glasröhren-Wasserstandzeigern beseitigt der W. von R. Klinger, der auch den Stand des Wassers sehr deutlich erkennen läßt. Im Wesen besteht dieser Anzeiger aus einer sehr starken, aus einem besonderen Glas hergestellten, in einem Metallgehäuse durch einen Rahmen angepreßten Platte, die auf der Wasserseite eingeschliffene Rillen besitzt, die das einfallende Licht derart brechen, daß das Wasser tiefschwarz, der Dampf silberweiß erscheint. Die starke Glasplatte springt äußerst selten, und wenn dies vorkommt, werden wegen des muscheligen Bruchs keine Glassplitter abgesprengt. Bei der Bauart Klinger sind die beiden W. zu einem gemeinsamen Gehäuse derart zusammengebaut, daß jeder Anzeiger vollkommen unabhängig vom anderen ist und beide nur einen gemeinsamen, entsprechend groß bemessenen Anschluß an den Wasser- und Dampfraum des Kessels besitzen. Die Klingerschen Wasserstandgläser stehen unter einem Winkel zueinander, u. zw. so, daß sowohl Heizer als auch Lokomotivführer den Wasserstand gut sehen können. Die 3 Hähne sind ebenfalls gemeinsam, aber in den Bohrungen für beide Wasserstände vollkommen unabhängig. Dieser Doppelwasserstandzeiger wurde in Österreich als dem Kesselgesetz, das 2 unabhängige W. fordert, entsprechend anerkannt, wenn noch ein Probierhahn in 100 mm Höhe über der Feuerbüchsdecke angebracht wird. Die Bohrungen der zylindrischen, mit Graphit-Asbest-Packung gedichteten Hähne sind derart, daß nach Entfernung der Verschlußpfropfen diese nach jeder Richtung mit Draht durchgestoßen werden können. Jeder Wasserstand ist unabhängig vom andern absperrbar. Der Vorteil dieses Doppelwasserstandzeigers ist weiter noch der, daß er raumsparend ist, was bei den neuzeitlichen Lokomotiven, die an der Feuerbüchsrückwand eine große Zahl von Ausrüstungsstücken erhalten müssen, von Wichtigkeit ist. Bei Anbringung der bisher besprochenen W. an der Rückwand des Lokomotivkessels

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/297>, abgerufen am 25.11.2024.