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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Waschwasser und aller Dünger aufgefangen und unschädlich gemacht werden kann.


Wagenrevisoren, Wagenmeister, Wagenaufseher (visiteurs). Ihnen obliegt in erster Reihe die regelmäßige Prüfung der im Betrieb befindlichen Wagen auf ihre Betriebsfähigkeit und bezüglich etwa vorhandener Beschädigungen. Außerdem haben sie die Instandhaltung der Heiz-, Signal- und Beleuchtungsvorrichtungen an Personenwagen und den Bremsvorrichtungen zu überwachen und kleinere Schäden selbst auszubessern. Die W. sind den Stationsvorstehern (Stationsleitern), Betriebswerkmeistern oder Wagenwerkmeistern unterstellt und befinden sich außer auf Übergangsstationen auch auf größeren Binnenstationen, auf denen mehrere Bahnlinien zusammenstoßen. Auf den Übergangsstationen haben sie die Übernahme bzw. Übergabe der Wagen von einer Verwaltung zur andern zu überwachen und vorgefundene Schäden im Verein mit dem W. der Nachbarbahn festzustellen, wie solches in den verschiedenen Übereinkommen bezüglich der gegenseitigen Wagenbenutzung (siehe Wagenübergang) und in der jenen Abmachungen beigefügten "Instruktion für W., betreffend die Übernahme der Wagen" bzw. in dem "Technischen Reglement für die gegenseitige Zulassung des Betriebsmaterials und die Haftpflicht für Beschädigungen zwischen den Verwaltungen des internationalen Verbands" u. s. w. vorgeschrieben ist.

Den W. obliegt ferner, soweit nicht besondere Verschiebemeister bestellt sind, auch die Leitung der Verschiebungen (vgl. Verschiebepersonal).

Die W. werden aus der Reihe der Handwerker (Schlosser, Stellmacher) entnommen, nachdem sie längere Zeit (1-11/2 Jahre) in einer Eisenbahn-Wagenwerkstätte gearbeitet haben und im Wagenrevisionsdienst (1/2-1 Jahr) ausgebildet sind. Sie müssen mit allen auf den Bau und die Einrichtung der Wagen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, mit der Bauart und Unterhaltung der einzelnen Wagenteile, mit den auf die Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Wagen erlassenen Vorschriften genau bekannt sein und Kenntnis von den Vorschriften über die Benutzung der eigenen und fremden Wagen und von den zwischen den verschiedenen Verwaltungen dieserhalb getroffenen Übereinkommen haben.


Wagenschieber (pinch bar; pousse-wagons; trave per spingicarri). Vorrichtungen zur Erleichterung des mit Menschenkraft erfolgenden Verschiebens von Eisenbahnwagen.

Der einfachste W. ist das geißfußförmige Hebeeisen (Brechstange, Beißer) mit oder ohne Holzgriff. Das keilförmig gestaltete eine Ende des Hebeeisens wird in der Fahrtrichtung hinter dem Wagen unter das Rad gesetzt und das freie Ende niedergedrückt. Dadurch wird das Rad in Bewegung gesetzt.

Größere Vollkommenheit besitzen der Stafford-Munsonsche W., der Schugsche Gelenkbrecher und insbesondere die neueren Ausführungen der W. nach Bauart Büssing (Braunschweig) und nach Bauart Rosenbaum (Gelsenkirchen). Diese W. sind dadurch gekennzeichnet, daß das Brecheisen mittels Gelenkbolzen in einem sattelartigen Schuh gelagert ist, der unten den Schienenkopf umfaßt und dem Brecheisen als Stütze dient. Hierdurch wird die Fortbewegung des Wagens mit geringerem Kraftaufwand ermöglicht.

Bei den Büssingschen W. (Abb. 100) enthält der aus zähem Holz ausgeführte Handhebel B in seinem Vorderteil die Druckrolle E, auf welcher der um F drehbare Lasthebel C ruht. Der Handhebel ist auf einem Bolzen drehbar gelagert. Der Schuh A wird durch seitliche Krampen von geringer Höhe auf der Schiene geführt.

Bei der Verwendung wird der W. in der Bewegungsrichtung hinter dem Wagen auf die linke oder rechte Schiene gesetzt und unter das Rad geschoben (Stellung nach Abb. 100); dann drückt man den Hebel B nach abwärts, wobei durch die Rolle E der Lasthebel gehoben und dessen verzahnte Angriffsfläche G gegen das Rad gedrückt wird, um es in Drehung zu versetzen (Stellung nach Abb. 101). Der W. ist leicht zu handhaben; sein Gewicht beträgt 10 kg und kann bei jeder Gleislage und auch bei Bremswagen angewendet werden, deren
Abb. 100.
Abb. 101.

Waschwasser und aller Dünger aufgefangen und unschädlich gemacht werden kann.


Wagenrevisoren, Wagenmeister, Wagenaufseher (visiteurs). Ihnen obliegt in erster Reihe die regelmäßige Prüfung der im Betrieb befindlichen Wagen auf ihre Betriebsfähigkeit und bezüglich etwa vorhandener Beschädigungen. Außerdem haben sie die Instandhaltung der Heiz-, Signal- und Beleuchtungsvorrichtungen an Personenwagen und den Bremsvorrichtungen zu überwachen und kleinere Schäden selbst auszubessern. Die W. sind den Stationsvorstehern (Stationsleitern), Betriebswerkmeistern oder Wagenwerkmeistern unterstellt und befinden sich außer auf Übergangsstationen auch auf größeren Binnenstationen, auf denen mehrere Bahnlinien zusammenstoßen. Auf den Übergangsstationen haben sie die Übernahme bzw. Übergabe der Wagen von einer Verwaltung zur andern zu überwachen und vorgefundene Schäden im Verein mit dem W. der Nachbarbahn festzustellen, wie solches in den verschiedenen Übereinkommen bezüglich der gegenseitigen Wagenbenutzung (siehe Wagenübergang) und in der jenen Abmachungen beigefügten „Instruktion für W., betreffend die Übernahme der Wagen“ bzw. in dem „Technischen Reglement für die gegenseitige Zulassung des Betriebsmaterials und die Haftpflicht für Beschädigungen zwischen den Verwaltungen des internationalen Verbands“ u. s. w. vorgeschrieben ist.

Den W. obliegt ferner, soweit nicht besondere Verschiebemeister bestellt sind, auch die Leitung der Verschiebungen (vgl. Verschiebepersonal).

Die W. werden aus der Reihe der Handwerker (Schlosser, Stellmacher) entnommen, nachdem sie längere Zeit (1–11/2 Jahre) in einer Eisenbahn-Wagenwerkstätte gearbeitet haben und im Wagenrevisionsdienst (1/2–1 Jahr) ausgebildet sind. Sie müssen mit allen auf den Bau und die Einrichtung der Wagen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, mit der Bauart und Unterhaltung der einzelnen Wagenteile, mit den auf die Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Wagen erlassenen Vorschriften genau bekannt sein und Kenntnis von den Vorschriften über die Benutzung der eigenen und fremden Wagen und von den zwischen den verschiedenen Verwaltungen dieserhalb getroffenen Übereinkommen haben.


Wagenschieber (pinch bar; pousse-wagons; trave per spingicarri). Vorrichtungen zur Erleichterung des mit Menschenkraft erfolgenden Verschiebens von Eisenbahnwagen.

Der einfachste W. ist das geißfußförmige Hebeeisen (Brechstange, Beißer) mit oder ohne Holzgriff. Das keilförmig gestaltete eine Ende des Hebeeisens wird in der Fahrtrichtung hinter dem Wagen unter das Rad gesetzt und das freie Ende niedergedrückt. Dadurch wird das Rad in Bewegung gesetzt.

Größere Vollkommenheit besitzen der Stafford-Munsonsche W., der Schugsche Gelenkbrecher und insbesondere die neueren Ausführungen der W. nach Bauart Büssing (Braunschweig) und nach Bauart Rosenbaum (Gelsenkirchen). Diese W. sind dadurch gekennzeichnet, daß das Brecheisen mittels Gelenkbolzen in einem sattelartigen Schuh gelagert ist, der unten den Schienenkopf umfaßt und dem Brecheisen als Stütze dient. Hierdurch wird die Fortbewegung des Wagens mit geringerem Kraftaufwand ermöglicht.

Bei den Büssingschen W. (Abb. 100) enthält der aus zähem Holz ausgeführte Handhebel B in seinem Vorderteil die Druckrolle E, auf welcher der um F drehbare Lasthebel C ruht. Der Handhebel ist auf einem Bolzen drehbar gelagert. Der Schuh A wird durch seitliche Krampen von geringer Höhe auf der Schiene geführt.

Bei der Verwendung wird der W. in der Bewegungsrichtung hinter dem Wagen auf die linke oder rechte Schiene gesetzt und unter das Rad geschoben (Stellung nach Abb. 100); dann drückt man den Hebel B nach abwärts, wobei durch die Rolle E der Lasthebel gehoben und dessen verzahnte Angriffsfläche G gegen das Rad gedrückt wird, um es in Drehung zu versetzen (Stellung nach Abb. 101). Der W. ist leicht zu handhaben; sein Gewicht beträgt 10 kg und kann bei jeder Gleislage und auch bei Bremswagen angewendet werden, deren
Abb. 100.
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[250/0265] Waschwasser und aller Dünger aufgefangen und unschädlich gemacht werden kann. Wagenrevisoren, Wagenmeister, Wagenaufseher (visiteurs). Ihnen obliegt in erster Reihe die regelmäßige Prüfung der im Betrieb befindlichen Wagen auf ihre Betriebsfähigkeit und bezüglich etwa vorhandener Beschädigungen. Außerdem haben sie die Instandhaltung der Heiz-, Signal- und Beleuchtungsvorrichtungen an Personenwagen und den Bremsvorrichtungen zu überwachen und kleinere Schäden selbst auszubessern. Die W. sind den Stationsvorstehern (Stationsleitern), Betriebswerkmeistern oder Wagenwerkmeistern unterstellt und befinden sich außer auf Übergangsstationen auch auf größeren Binnenstationen, auf denen mehrere Bahnlinien zusammenstoßen. Auf den Übergangsstationen haben sie die Übernahme bzw. Übergabe der Wagen von einer Verwaltung zur andern zu überwachen und vorgefundene Schäden im Verein mit dem W. der Nachbarbahn festzustellen, wie solches in den verschiedenen Übereinkommen bezüglich der gegenseitigen Wagenbenutzung (siehe Wagenübergang) und in der jenen Abmachungen beigefügten „Instruktion für W., betreffend die Übernahme der Wagen“ bzw. in dem „Technischen Reglement für die gegenseitige Zulassung des Betriebsmaterials und die Haftpflicht für Beschädigungen zwischen den Verwaltungen des internationalen Verbands“ u. s. w. vorgeschrieben ist. Den W. obliegt ferner, soweit nicht besondere Verschiebemeister bestellt sind, auch die Leitung der Verschiebungen (vgl. Verschiebepersonal). Die W. werden aus der Reihe der Handwerker (Schlosser, Stellmacher) entnommen, nachdem sie längere Zeit (1–11/2 Jahre) in einer Eisenbahn-Wagenwerkstätte gearbeitet haben und im Wagenrevisionsdienst (1/2–1 Jahr) ausgebildet sind. Sie müssen mit allen auf den Bau und die Einrichtung der Wagen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, mit der Bauart und Unterhaltung der einzelnen Wagenteile, mit den auf die Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Wagen erlassenen Vorschriften genau bekannt sein und Kenntnis von den Vorschriften über die Benutzung der eigenen und fremden Wagen und von den zwischen den verschiedenen Verwaltungen dieserhalb getroffenen Übereinkommen haben. Wagenschieber (pinch bar; pousse-wagons; trave per spingicarri). Vorrichtungen zur Erleichterung des mit Menschenkraft erfolgenden Verschiebens von Eisenbahnwagen. Der einfachste W. ist das geißfußförmige Hebeeisen (Brechstange, Beißer) mit oder ohne Holzgriff. Das keilförmig gestaltete eine Ende des Hebeeisens wird in der Fahrtrichtung hinter dem Wagen unter das Rad gesetzt und das freie Ende niedergedrückt. Dadurch wird das Rad in Bewegung gesetzt. Größere Vollkommenheit besitzen der Stafford-Munsonsche W., der Schugsche Gelenkbrecher und insbesondere die neueren Ausführungen der W. nach Bauart Büssing (Braunschweig) und nach Bauart Rosenbaum (Gelsenkirchen). Diese W. sind dadurch gekennzeichnet, daß das Brecheisen mittels Gelenkbolzen in einem sattelartigen Schuh gelagert ist, der unten den Schienenkopf umfaßt und dem Brecheisen als Stütze dient. Hierdurch wird die Fortbewegung des Wagens mit geringerem Kraftaufwand ermöglicht. Bei den Büssingschen W. (Abb. 100) enthält der aus zähem Holz ausgeführte Handhebel B in seinem Vorderteil die Druckrolle E, auf welcher der um F drehbare Lasthebel C ruht. Der Handhebel ist auf einem Bolzen drehbar gelagert. Der Schuh A wird durch seitliche Krampen von geringer Höhe auf der Schiene geführt. Bei der Verwendung wird der W. in der Bewegungsrichtung hinter dem Wagen auf die linke oder rechte Schiene gesetzt und unter das Rad geschoben (Stellung nach Abb. 100); dann drückt man den Hebel B nach abwärts, wobei durch die Rolle E der Lasthebel gehoben und dessen verzahnte Angriffsfläche G gegen das Rad gedrückt wird, um es in Drehung zu versetzen (Stellung nach Abb. 101). Der W. ist leicht zu handhaben; sein Gewicht beträgt 10 kg und kann bei jeder Gleislage und auch bei Bremswagen angewendet werden, deren [Abbildung Abb. 100. ] [Abbildung Abb. 101. ]

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/265>, abgerufen am 22.12.2024.