Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

Bild:
<< vorherige Seite

II. Die 7 Eisenbahndirektionen in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. Bei jeder Eisenbahndirektion ist ein Direktionseisenbahnrat gebildet.

III. Den Eisenbahndirektionen unterstehen für die Bahnunterhaltung und Bahnbewachung "Bahnerhaltungssektionen". Für die Lokalbahnen bestehen für den Verkehr, Zugförderung, Bahnerhaltung und Kassendienst eigene Dienststellen: "Betriebsleitungen".

IV. Kgl. ungarische Staatseisenbahnen.

I. Kgl. ungarisches Handelsministerium.

II. Zentralstellen:

a) Kgl. ungarische Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffahrt (s. u. "Aufsichtsrecht");

b) Direktion der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen in Budapest.

Ihr unterstehen:

III. 6 Betriebsleitungen (Budapest, Szombathely, Miskolcz, Szeged, Debreczen, Pecs). Jede Betriebsleitung hat 5 Abteilungen.

Je nach Bedarf:

IV. Bauinspektionen für größere Bauausführungen.

Den Betriebsleitungen unterstehen:

V. Verkehrsinspektionen für die Leitung des Betriebes, Materialdepots, Ingenieursektionen.

VI. Äußere Dienststellen: Stationen, Aus weichen (ohne öffentlichen Verkehr), Haltestellen (ohne Weichen), Ladestellen; selbständige Güterstationen nur in Budapest. Den Ingenieursektionen unterstehen für die Bahnerhaltung Bahnaufseher. Für den Werkstättendienst unterstehen der Direktion unmittelbar 2 Hauptwerkstätten und 7 selbständige Werkstätten. Die Filialwerkstätten und Heizhäuser unter stehen den Betriebsleitungen. Den Betriebsleitungen unterstehen außerdem 1 Schwellentränkanstalt, Magazinsverwaltungen in den Bahnhöfen, Elektrizitätswerke, 1 Brikettfabrik, 1 Ziegelei, 1 Gasfabrik, 1 Erdgasfüllanlage und die technischen Wagenämter.

V. Privatbahnen in Österreich, Ungarn und den Nachfolgestaaten.

a) Allgemeines.

Vorstand im Sinne des HGB. ist der Verwaltungsrat. Er wird von der Generalversammlung auf eine bestimmte Zeitdauer gewählt. Ihm obliegt die oberste Leitung aller Geschäfte der Gesellschaft, die Ernennung des Direktors und der übrigen gesellschaftlichen Angestellten und die Überwachung der Geschäftsführung. Obligatorische Aufsichtsräte bestehen nicht. Die Generalversammlung bestellt für die Rechnungsnachprüfung jeweils einen Revisionsausschuß. Nach der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung hat jeder "zum Betrieb einer Eisenbahn autorisierte Privatverein" zur Leitung des Betriebes eine Direktion aufzustellen, die dem Verwaltungsrat untergeordnet und verantwortlich ist.

b) Südbahngesellschaft.

Verwaltungsrat: Sitz in Wien X/2, Ghegaplatz 4. Gliederung der V.:

Generaldirektion in Wien, ebenda.

Sie gliedert sich in den administrativen Dienst, den finanziellen Dienst, kommerziellen Dienst und technischen Dienst mit je einem Direktor.

Betriebsdirektion Budapest für die auf dem Gebiete des Königreichs Ungarn gelegenen gesellschaftlichen Linien.

Betriebsdirektion Laibach (Ljubljana) für die auf dem Gebiete des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen gelegenen gesellschaftlichen Linien.

Betriebsdirektion Wien für die auf dem Gebiete der Republik Österreich gelegenen gesellschaftlichen Linien.

Den Betriebsdirektionen obliegt die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebes in ihrem Bereiche.

Der Betriebsdirektion Wien unterstehen die 4 Betriebsinspektorate Wien, Graz, Klagenfurt und Innsbruck, denen die äußeren Dienststellen des Verkehrs-, Bau- und Bahnerhaltungs-, Zugförderungs- und Werkstättendienstes untergeordnet sind.

Den übrigen Betriebsdirektionen unterstehen unmittelbar die vorerwähnten äußeren Dienststellen.

Die in Italien gelegenen gesellschaftlichen Linien werden dermalen von den kgl. italienischen Staatsbahnen betrieben.

Äußere Dienststellen sind die Stationen, Bahnerhaltungssektionen mit den ihnen zugeteilten Bahnmeistern, Heizhäuser, Werkstätten, Materialmagazine.

c) A. Priv. Buschtehrader Eisenbahn.

Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, die vom Verwaltungsrat ernannte und an dessen Instruktion gebundene Generaldirektion und der von der Generalversammlung gewählte, aus 3 Mitgliedern bestehende Revisionsausschuß.

Für die Bahnerhaltung bestehen Bahnerhaltungssektionen.

d) Aussig-Teplitzer Eisenbahn.

Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern, der ein viergliedriges Komitee zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten bestellt.

Direktion in Teplitz-Schönau. 2 Geschäftsgruppen mit 12 Abteilungen. 5 Streckenleitungen für die Bahnerhaltung.

Äußerer Dienst: Stationen, Personenhaltestellen, Ladestellen, 21 Bahnmeister, 2 Hauptwerkstätten, 6 Betriebswerkstätten, 11 Lokomotivstationen, 1 Materialmagazin.

VI. Niederlande.

Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen (S. S.) und die Holländische Eisenbahngesellschaft (H. S. M.) sollen zu einer einzigen Aktiengesellschaft verschmolzen werden, wobei das Aktienkapital auf mehr als das Doppelte erhöht wird und der Staat die gesamte Erhöhung des Aktienkapitals übernimmt. Dadurch erhält der Staat die Aktienmehrheit. Er garantiert den Aktionären 5% Dividende, wird an dem Mehrertrag mit bestimmten Sätzen beteiligt und ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Tarifänderungen und Neubauten unterliegen seiner Genehmigung. Die beiden Aktiengesellschaften werden damit in eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung verwandelt.

Organisation.

I. Die Eisenbahnen gehören zum Ressort des Ministers für Wasserbau.

II. Die Vereinigte Generaldirektion in Utrecht und Amsterdam. An der Spitze stehen 3 Direktoren (Kollegialverfassung). 7 Abteilungen (Dienste).

III. Ihr unterstehen: Betriebsinspektionen (unter dem Chef des Betriebs- und Verkehrsdienstes); Bauinspektionen (unter dem Chef des Bahnunterhaltungsdienstes); Inspektionen für Signalwesen und Elektrotechnik (desgleichen); Maschineninspektionen (unter

II. Die 7 Eisenbahndirektionen in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. Bei jeder Eisenbahndirektion ist ein Direktionseisenbahnrat gebildet.

III. Den Eisenbahndirektionen unterstehen für die Bahnunterhaltung und Bahnbewachung „Bahnerhaltungssektionen“. Für die Lokalbahnen bestehen für den Verkehr, Zugförderung, Bahnerhaltung und Kassendienst eigene Dienststellen: „Betriebsleitungen“.

IV. Kgl. ungarische Staatseisenbahnen.

I. Kgl. ungarisches Handelsministerium.

II. Zentralstellen:

a) Kgl. ungarische Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffahrt (s. u. „Aufsichtsrecht“);

b) Direktion der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen in Budapest.

Ihr unterstehen:

III. 6 Betriebsleitungen (Budapest, Szombathely, Miskolcz, Szeged, Debreczen, Pécs). Jede Betriebsleitung hat 5 Abteilungen.

Je nach Bedarf:

IV. Bauinspektionen für größere Bauausführungen.

Den Betriebsleitungen unterstehen:

V. Verkehrsinspektionen für die Leitung des Betriebes, Materialdepots, Ingenieursektionen.

VI. Äußere Dienststellen: Stationen, Aus weichen (ohne öffentlichen Verkehr), Haltestellen (ohne Weichen), Ladestellen; selbständige Güterstationen nur in Budapest. Den Ingenieursektionen unterstehen für die Bahnerhaltung Bahnaufseher. Für den Werkstättendienst unterstehen der Direktion unmittelbar 2 Hauptwerkstätten und 7 selbständige Werkstätten. Die Filialwerkstätten und Heizhäuser unter stehen den Betriebsleitungen. Den Betriebsleitungen unterstehen außerdem 1 Schwellentränkanstalt, Magazinsverwaltungen in den Bahnhöfen, Elektrizitätswerke, 1 Brikettfabrik, 1 Ziegelei, 1 Gasfabrik, 1 Erdgasfüllanlage und die technischen Wagenämter.

V. Privatbahnen in Österreich, Ungarn und den Nachfolgestaaten.

a) Allgemeines.

Vorstand im Sinne des HGB. ist der Verwaltungsrat. Er wird von der Generalversammlung auf eine bestimmte Zeitdauer gewählt. Ihm obliegt die oberste Leitung aller Geschäfte der Gesellschaft, die Ernennung des Direktors und der übrigen gesellschaftlichen Angestellten und die Überwachung der Geschäftsführung. Obligatorische Aufsichtsräte bestehen nicht. Die Generalversammlung bestellt für die Rechnungsnachprüfung jeweils einen Revisionsausschuß. Nach der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung hat jeder „zum Betrieb einer Eisenbahn autorisierte Privatverein“ zur Leitung des Betriebes eine Direktion aufzustellen, die dem Verwaltungsrat untergeordnet und verantwortlich ist.

b) Südbahngesellschaft.

Verwaltungsrat: Sitz in Wien X/2, Ghegaplatz 4. Gliederung der V.:

Generaldirektion in Wien, ebenda.

Sie gliedert sich in den administrativen Dienst, den finanziellen Dienst, kommerziellen Dienst und technischen Dienst mit je einem Direktor.

Betriebsdirektion Budapest für die auf dem Gebiete des Königreichs Ungarn gelegenen gesellschaftlichen Linien.

Betriebsdirektion Laibach (Ljubljana) für die auf dem Gebiete des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen gelegenen gesellschaftlichen Linien.

Betriebsdirektion Wien für die auf dem Gebiete der Republik Österreich gelegenen gesellschaftlichen Linien.

Den Betriebsdirektionen obliegt die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebes in ihrem Bereiche.

Der Betriebsdirektion Wien unterstehen die 4 Betriebsinspektorate Wien, Graz, Klagenfurt und Innsbruck, denen die äußeren Dienststellen des Verkehrs-, Bau- und Bahnerhaltungs-, Zugförderungs- und Werkstättendienstes untergeordnet sind.

Den übrigen Betriebsdirektionen unterstehen unmittelbar die vorerwähnten äußeren Dienststellen.

Die in Italien gelegenen gesellschaftlichen Linien werden dermalen von den kgl. italienischen Staatsbahnen betrieben.

Äußere Dienststellen sind die Stationen, Bahnerhaltungssektionen mit den ihnen zugeteilten Bahnmeistern, Heizhäuser, Werkstätten, Materialmagazine.

c) A. Priv. Buschtěhrader Eisenbahn.

Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, die vom Verwaltungsrat ernannte und an dessen Instruktion gebundene Generaldirektion und der von der Generalversammlung gewählte, aus 3 Mitgliedern bestehende Revisionsausschuß.

Für die Bahnerhaltung bestehen Bahnerhaltungssektionen.

d) Aussig-Teplitzer Eisenbahn.

Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern, der ein viergliedriges Komitee zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten bestellt.

Direktion in Teplitz-Schönau. 2 Geschäftsgruppen mit 12 Abteilungen. 5 Streckenleitungen für die Bahnerhaltung.

Äußerer Dienst: Stationen, Personenhaltestellen, Ladestellen, 21 Bahnmeister, 2 Hauptwerkstätten, 6 Betriebswerkstätten, 11 Lokomotivstationen, 1 Materialmagazin.

VI. Niederlande.

Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen (S. S.) und die Holländische Eisenbahngesellschaft (H. S. M.) sollen zu einer einzigen Aktiengesellschaft verschmolzen werden, wobei das Aktienkapital auf mehr als das Doppelte erhöht wird und der Staat die gesamte Erhöhung des Aktienkapitals übernimmt. Dadurch erhält der Staat die Aktienmehrheit. Er garantiert den Aktionären 5% Dividende, wird an dem Mehrertrag mit bestimmten Sätzen beteiligt und ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Tarifänderungen und Neubauten unterliegen seiner Genehmigung. Die beiden Aktiengesellschaften werden damit in eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung verwandelt.

Organisation.

I. Die Eisenbahnen gehören zum Ressort des Ministers für Wasserbau.

II. Die Vereinigte Generaldirektion in Utrecht und Amsterdam. An der Spitze stehen 3 Direktoren (Kollegialverfassung). 7 Abteilungen (Dienste).

III. Ihr unterstehen: Betriebsinspektionen (unter dem Chef des Betriebs- und Verkehrsdienstes); Bauinspektionen (unter dem Chef des Bahnunterhaltungsdienstes); Inspektionen für Signalwesen und Elektrotechnik (desgleichen); Maschineninspektionen (unter

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p>
            <pb facs="#f0195" n="180"/>
          </p><lb/>
          <p>II. Die 7 <hi rendition="#g">Eisenbahndirektionen</hi> in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. Bei jeder Eisenbahndirektion ist ein Direktionseisenbahnrat gebildet.</p><lb/>
          <p>III. Den Eisenbahndirektionen unterstehen für die Bahnunterhaltung und Bahnbewachung &#x201E;<hi rendition="#g">Bahnerhaltungssektionen</hi>&#x201C;. Für die Lokalbahnen bestehen für den Verkehr, Zugförderung, Bahnerhaltung und Kassendienst eigene Dienststellen: &#x201E;Betriebsleitungen&#x201C;.</p><lb/>
          <p rendition="#c">IV. <hi rendition="#g">Kgl. ungarische Staatseisenbahnen</hi>.</p><lb/>
          <p>I. Kgl. ungarisches <hi rendition="#g">Handelsministerium</hi>.</p><lb/>
          <p>II. <hi rendition="#g">Zentralstellen</hi>:</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">a)</hi> Kgl. ungarische <hi rendition="#g">Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffahrt</hi> (s. u. &#x201E;Aufsichtsrecht&#x201C;);</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">b)</hi><hi rendition="#g">Direktion der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen in Budapest</hi>.</p><lb/>
          <p>Ihr unterstehen:</p><lb/>
          <p>III. 6 <hi rendition="#g">Betriebsleitungen</hi> (Budapest, Szombathely, Miskolcz, Szeged, Debreczen, Pécs). Jede Betriebsleitung hat 5 Abteilungen.</p><lb/>
          <p>Je nach Bedarf:</p><lb/>
          <p>IV. <hi rendition="#g">Bauinspektionen</hi> für größere Bauausführungen.</p><lb/>
          <p>Den Betriebsleitungen unterstehen:</p><lb/>
          <p>V. <hi rendition="#g">Verkehrsinspektionen</hi> für die Leitung des Betriebes, <hi rendition="#g">Materialdepots</hi>, <hi rendition="#g">Ingenieursektionen</hi>.</p><lb/>
          <p>VI. <hi rendition="#g">Äußere Dienststellen</hi>: Stationen, Aus weichen (ohne öffentlichen Verkehr), Haltestellen (ohne Weichen), Ladestellen; selbständige Güterstationen nur in Budapest. Den Ingenieursektionen unterstehen für die Bahnerhaltung Bahnaufseher. Für den Werkstättendienst unterstehen der Direktion unmittelbar 2 Hauptwerkstätten und 7 selbständige Werkstätten. Die Filialwerkstätten und Heizhäuser unter stehen den Betriebsleitungen. Den Betriebsleitungen unterstehen außerdem 1 Schwellentränkanstalt, Magazinsverwaltungen in den Bahnhöfen, Elektrizitätswerke, 1 Brikettfabrik, 1 Ziegelei, 1 Gasfabrik, 1 Erdgasfüllanlage und die technischen Wagenämter.</p><lb/>
          <p rendition="#c">V. <hi rendition="#g">Privatbahnen in Österreich, Ungarn und den Nachfolgestaaten</hi>.</p><lb/>
          <p rendition="#c"><hi rendition="#i">a)</hi><hi rendition="#g">Allgemeines</hi>.</p><lb/>
          <p>Vorstand im Sinne des HGB. ist der <hi rendition="#g">Verwaltungsrat</hi>. Er wird von der Generalversammlung auf eine bestimmte Zeitdauer gewählt. Ihm obliegt die oberste Leitung aller Geschäfte der Gesellschaft, die Ernennung des Direktors und der übrigen gesellschaftlichen Angestellten und die Überwachung der Geschäftsführung. Obligatorische Aufsichtsräte bestehen nicht. Die Generalversammlung bestellt für die Rechnungsnachprüfung jeweils einen <hi rendition="#g">Revisionsausschuß</hi>. Nach der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung hat jeder &#x201E;zum Betrieb einer Eisenbahn autorisierte Privatverein&#x201C; zur Leitung des Betriebes eine <hi rendition="#g">Direktion</hi> aufzustellen, die dem Verwaltungsrat untergeordnet und verantwortlich ist.</p><lb/>
          <p rendition="#c"><hi rendition="#i">b)</hi><hi rendition="#g">Südbahngesellschaft</hi>.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Verwaltungsrat</hi>: Sitz in Wien X/<hi rendition="#sub">2</hi>, Ghegaplatz 4. Gliederung der V.:</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Generaldirektion in Wien</hi>, ebenda.</p><lb/>
          <p>Sie gliedert sich in den administrativen Dienst, den finanziellen Dienst, kommerziellen Dienst und technischen Dienst mit je einem Direktor.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Betriebsdirektion Budapest</hi> für die auf dem Gebiete des Königreichs <hi rendition="#g">Ungarn</hi> gelegenen gesellschaftlichen Linien.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Betriebsdirektion Laibach</hi> (Ljubljana) für die auf dem Gebiete des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen gelegenen gesellschaftlichen Linien.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Betriebsdirektion Wien</hi> für die auf dem Gebiete der Republik Österreich gelegenen gesellschaftlichen Linien.</p><lb/>
          <p>Den Betriebsdirektionen obliegt die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebes in ihrem Bereiche.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Der Betriebsdirektion Wien</hi> unterstehen die 4 <hi rendition="#g">Betriebsinspektorate</hi> Wien, Graz, Klagenfurt und Innsbruck, denen die äußeren Dienststellen des Verkehrs-, Bau- und Bahnerhaltungs-, Zugförderungs- und Werkstättendienstes untergeordnet sind.</p><lb/>
          <p>Den <hi rendition="#g">übrigen Betriebsdirektionen</hi> unterstehen unmittelbar die vorerwähnten äußeren Dienststellen.</p><lb/>
          <p>Die in <hi rendition="#g">Italien</hi> gelegenen gesellschaftlichen Linien werden dermalen von den kgl. italienischen Staatsbahnen betrieben.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Äußere Dienststellen</hi> sind die Stationen, Bahnerhaltungssektionen mit den ihnen zugeteilten Bahnmeistern, Heizhäuser, Werkstätten, Materialmagazine.</p><lb/>
          <p rendition="#c"><hi rendition="#i">c)</hi><hi rendition="#g">A. Priv. Buscht&#x011B;hrader Eisenbahn</hi>.</p><lb/>
          <p>Die Organe der Gesellschaft sind die <hi rendition="#g">Generalversammlung</hi>, der <hi rendition="#g">Verwaltungsrat</hi>, die vom Verwaltungsrat ernannte und an dessen Instruktion gebundene <hi rendition="#g">Generaldirektion</hi> und der von der Generalversammlung gewählte, aus 3 Mitgliedern bestehende <hi rendition="#g">Revisionsausschuß</hi>.</p><lb/>
          <p>Für die Bahnerhaltung bestehen <hi rendition="#g">Bahnerhaltungssektionen</hi>.</p><lb/>
          <p rendition="#c"><hi rendition="#i">d)</hi><hi rendition="#g">Aussig-Teplitzer Eisenbahn</hi>.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Verwaltungsrat</hi> aus 10 Mitgliedern, der ein viergliedriges <hi rendition="#g">Komitee</hi> zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten bestellt.</p><lb/>
          <p>Direktion in <hi rendition="#g">Teplitz-Schönau</hi>. 2 Geschäftsgruppen mit 12 Abteilungen. 5 <hi rendition="#g">Streckenleitungen</hi> für die Bahnerhaltung.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Äußerer Dienst</hi>: Stationen, Personenhaltestellen, Ladestellen, 21 Bahnmeister, 2 Hauptwerkstätten, 6 Betriebswerkstätten, 11 Lokomotivstationen, 1 Materialmagazin.</p><lb/>
          <p rendition="#c">VI. <hi rendition="#g">Niederlande</hi>.</p><lb/>
          <p>Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen (S. S.) und die Holländische Eisenbahngesellschaft (H. S. M.) sollen zu einer einzigen Aktiengesellschaft verschmolzen werden, wobei das Aktienkapital auf mehr als das Doppelte erhöht wird und der Staat die gesamte Erhöhung des Aktienkapitals übernimmt. Dadurch erhält der Staat die Aktienmehrheit. Er garantiert den Aktionären 5<hi rendition="#i">%</hi> Dividende, wird an dem Mehrertrag mit bestimmten Sätzen beteiligt und ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Tarifänderungen und Neubauten unterliegen seiner Genehmigung. Die beiden Aktiengesellschaften werden damit in eine <hi rendition="#g">gemischtwirtschaftliche Unternehmung</hi> verwandelt.</p><lb/>
          <p rendition="#c"><hi rendition="#g">Organisation</hi>.</p><lb/>
          <p>I. Die Eisenbahnen gehören zum Ressort des <hi rendition="#g">Ministers für Wasserbau</hi>.</p><lb/>
          <p>II. Die Vereinigte <hi rendition="#g">Generaldirektion</hi> in Utrecht und Amsterdam. An der Spitze stehen 3 Direktoren (Kollegialverfassung). 7 Abteilungen (Dienste).</p><lb/>
          <p>III. Ihr unterstehen: Betriebsinspektionen (unter dem Chef des Betriebs- und Verkehrsdienstes); Bauinspektionen (unter dem Chef des Bahnunterhaltungsdienstes); Inspektionen für Signalwesen und Elektrotechnik (desgleichen); Maschineninspektionen (unter
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[180/0195] II. Die 7 Eisenbahndirektionen in Prag, Pilsen, Königgrätz, Brunn, Olmütz, Preßburg, Kaschau im wesentlichen in ihrer bisherigen Organisation mit 8 Abteilungen (Referaten) übernommen. Bei jeder Eisenbahndirektion ist ein Direktionseisenbahnrat gebildet. III. Den Eisenbahndirektionen unterstehen für die Bahnunterhaltung und Bahnbewachung „Bahnerhaltungssektionen“. Für die Lokalbahnen bestehen für den Verkehr, Zugförderung, Bahnerhaltung und Kassendienst eigene Dienststellen: „Betriebsleitungen“. IV. Kgl. ungarische Staatseisenbahnen. I. Kgl. ungarisches Handelsministerium. II. Zentralstellen: a) Kgl. ungarische Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffahrt (s. u. „Aufsichtsrecht“); b) Direktion der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen in Budapest. Ihr unterstehen: III. 6 Betriebsleitungen (Budapest, Szombathely, Miskolcz, Szeged, Debreczen, Pécs). Jede Betriebsleitung hat 5 Abteilungen. Je nach Bedarf: IV. Bauinspektionen für größere Bauausführungen. Den Betriebsleitungen unterstehen: V. Verkehrsinspektionen für die Leitung des Betriebes, Materialdepots, Ingenieursektionen. VI. Äußere Dienststellen: Stationen, Aus weichen (ohne öffentlichen Verkehr), Haltestellen (ohne Weichen), Ladestellen; selbständige Güterstationen nur in Budapest. Den Ingenieursektionen unterstehen für die Bahnerhaltung Bahnaufseher. Für den Werkstättendienst unterstehen der Direktion unmittelbar 2 Hauptwerkstätten und 7 selbständige Werkstätten. Die Filialwerkstätten und Heizhäuser unter stehen den Betriebsleitungen. Den Betriebsleitungen unterstehen außerdem 1 Schwellentränkanstalt, Magazinsverwaltungen in den Bahnhöfen, Elektrizitätswerke, 1 Brikettfabrik, 1 Ziegelei, 1 Gasfabrik, 1 Erdgasfüllanlage und die technischen Wagenämter. V. Privatbahnen in Österreich, Ungarn und den Nachfolgestaaten. a) Allgemeines. Vorstand im Sinne des HGB. ist der Verwaltungsrat. Er wird von der Generalversammlung auf eine bestimmte Zeitdauer gewählt. Ihm obliegt die oberste Leitung aller Geschäfte der Gesellschaft, die Ernennung des Direktors und der übrigen gesellschaftlichen Angestellten und die Überwachung der Geschäftsführung. Obligatorische Aufsichtsräte bestehen nicht. Die Generalversammlung bestellt für die Rechnungsnachprüfung jeweils einen Revisionsausschuß. Nach der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung hat jeder „zum Betrieb einer Eisenbahn autorisierte Privatverein“ zur Leitung des Betriebes eine Direktion aufzustellen, die dem Verwaltungsrat untergeordnet und verantwortlich ist. b) Südbahngesellschaft. Verwaltungsrat: Sitz in Wien X/2, Ghegaplatz 4. Gliederung der V.: Generaldirektion in Wien, ebenda. Sie gliedert sich in den administrativen Dienst, den finanziellen Dienst, kommerziellen Dienst und technischen Dienst mit je einem Direktor. Betriebsdirektion Budapest für die auf dem Gebiete des Königreichs Ungarn gelegenen gesellschaftlichen Linien. Betriebsdirektion Laibach (Ljubljana) für die auf dem Gebiete des Königreichs der Serben, Kroaten und Slovenen gelegenen gesellschaftlichen Linien. Betriebsdirektion Wien für die auf dem Gebiete der Republik Österreich gelegenen gesellschaftlichen Linien. Den Betriebsdirektionen obliegt die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebes in ihrem Bereiche. Der Betriebsdirektion Wien unterstehen die 4 Betriebsinspektorate Wien, Graz, Klagenfurt und Innsbruck, denen die äußeren Dienststellen des Verkehrs-, Bau- und Bahnerhaltungs-, Zugförderungs- und Werkstättendienstes untergeordnet sind. Den übrigen Betriebsdirektionen unterstehen unmittelbar die vorerwähnten äußeren Dienststellen. Die in Italien gelegenen gesellschaftlichen Linien werden dermalen von den kgl. italienischen Staatsbahnen betrieben. Äußere Dienststellen sind die Stationen, Bahnerhaltungssektionen mit den ihnen zugeteilten Bahnmeistern, Heizhäuser, Werkstätten, Materialmagazine. c) A. Priv. Buschtěhrader Eisenbahn. Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, die vom Verwaltungsrat ernannte und an dessen Instruktion gebundene Generaldirektion und der von der Generalversammlung gewählte, aus 3 Mitgliedern bestehende Revisionsausschuß. Für die Bahnerhaltung bestehen Bahnerhaltungssektionen. d) Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern, der ein viergliedriges Komitee zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten bestellt. Direktion in Teplitz-Schönau. 2 Geschäftsgruppen mit 12 Abteilungen. 5 Streckenleitungen für die Bahnerhaltung. Äußerer Dienst: Stationen, Personenhaltestellen, Ladestellen, 21 Bahnmeister, 2 Hauptwerkstätten, 6 Betriebswerkstätten, 11 Lokomotivstationen, 1 Materialmagazin. VI. Niederlande. Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen (S. S.) und die Holländische Eisenbahngesellschaft (H. S. M.) sollen zu einer einzigen Aktiengesellschaft verschmolzen werden, wobei das Aktienkapital auf mehr als das Doppelte erhöht wird und der Staat die gesamte Erhöhung des Aktienkapitals übernimmt. Dadurch erhält der Staat die Aktienmehrheit. Er garantiert den Aktionären 5% Dividende, wird an dem Mehrertrag mit bestimmten Sätzen beteiligt und ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Tarifänderungen und Neubauten unterliegen seiner Genehmigung. Die beiden Aktiengesellschaften werden damit in eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung verwandelt. Organisation. I. Die Eisenbahnen gehören zum Ressort des Ministers für Wasserbau. II. Die Vereinigte Generaldirektion in Utrecht und Amsterdam. An der Spitze stehen 3 Direktoren (Kollegialverfassung). 7 Abteilungen (Dienste). III. Ihr unterstehen: Betriebsinspektionen (unter dem Chef des Betriebs- und Verkehrsdienstes); Bauinspektionen (unter dem Chef des Bahnunterhaltungsdienstes); Inspektionen für Signalwesen und Elektrotechnik (desgleichen); Maschineninspektionen (unter

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:41Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:41Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/195
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/195>, abgerufen am 24.07.2024.