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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Inspektionsvorstände für die verschiedenen Werkstättenabteilungen (Lokomotiv-, Personen-, Güterwagenwerkstätte) eingesetzt, die selbständig in unmittelbarer Unterordnung unter die Eisenbahndirektion nebeneinander stehen. Bei der zurzeit im Gang befindlichen Neuordnung des Werkstättendienstes in der deutschen Reichseisenbahnverwaltung sollen im Einklang mit Vorschlägen von Dr. Quaatz die Hauptwerkstätten wieder unter der einheitlichen Leitung eines Werkdirektors zusammengefaßt, der Betrieb soll in Werkabteilungen mit Abteilungsleitern (Werkingenieuren) an der Spitze gegliedert werden, denen die Werkmeister mit durchschnittlich je etwa 60 Arbeitern unterstehen. Die bisherigen Werkführer fallen fort. Daneben sind für die Durchführung des Gedingeverfahrens noch besondere Beamte (Gedingeprüfer und Werkprüfer) vorgesehen (s. Akkordlohn). Die Hauptwerke sollen große finanzielle, administrative und technische Selbständigkeit erhalten und vor allem zu einer sorgfältig rechnerischen Feststellung des Wirkungsgrades ihres Betriebes verpflichtet sein. Um den Hauptwerken eine möglichst selbständige Stellung zu geben und eine zweckentsprechende Arbeitsteilung unter den verschiedenen Werken ohne Rücksicht auf die Grenzen der Eisenbahndirektionen einführen zu können, ist die Loslösung der Hauptwerke aus dem übrigen Eisenbahnbetrieb oder doch aus dem Direktionsverband vorgeschlagen worden. Wenn auch die vollständige Loslösung der Hauptwerkstätten vom Eisenbahnbetrieb Bedenken begegnet, so lassen sich doch für ihre unmittelbare Unterordnung unter Gruppenverwaltungsstellen, wo diese eingerichtet werden, gewichtige Gründe geltend machen.

b) Kassen- und Rechnungswesen.

Dasselbe ist hier nur nach der organisatorischen Seite zu behandeln.

Zur Vereinfachung der Kassenverwaltung (s. d.) ist es vorteilhaft, die Zahl der Kassen möglichst zu vermindern. Zentralkassen bestehen bei sehr vielen Eisenbahnverwaltungen nicht mehr, auch die Direktionskassen (Hauptkassen) sind vielfach beseitigt (Bayern, Belgien) und ersetzt durch Übertragung ihres Zahlungsverkehrs an die Stationskassen, der Gehaltsauszahlungen gruppenweise an einzelne Beamte der Direktion, weitgehende Heranziehung von Banken, Postscheckämtern sowie der Postanstalten (zugleich auch im Interesse der Hebung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs), Überweisung der hinterlegten Sicherheiten an Banken, der sonstigen Aufgaben an die Rechnungsbureaus. Auch die Stationskassen lassen sich vermindern, indem an Orten mit mehreren selbständigen Abfertigungsstellen eine einzige Kasse (in der Regel die Güterstationskasse) mit der Besorgung der Kassengeschäfte betraut wird.

Auch mit der Verwendung von Zahl und Registrierkassen sowie selbstregistrierenden Fahrkartendruckern lassen sich kassenmäßige Vereinfachungen erzielen.

Hinsichtlich der Buchung der Einnahmen und Ausgaben, der Rechnungsstellung, der Frage ihrer Zentralisation oder Dezentralisation, dann der Rechnungsrevision und Einnahmenkontrolle und -abrechnung s. u. "Abrechnung", "Buchführung", "Rechnungswesen", "Revisionsbureau".

Von besonderer Bedeutung für die Einfachheit des Geschäftsganges und die Wirtschaftlichkeit der V. ist die Regelung der Rechnungsprüfung bei großen V. Sie besteht in der Regel aus einer Vorprüfung (Rechnungsabnahme), auch primäre Prüfung genannt, und der Prüfung mit Entlastung durch den Obersten Rechnungshof, auch Superrevision genannt. Eine sehr einfache und wirtschaftliche Lösung hat die Rechnungsprüfung in Preußen dadurch gefunden, daß die gesamte Vorprüfung bei den Rechnungsbureaus der Direktionen fortlaufend Hand in Hand mit der Fertigstellung der Rechnung selbst erfolgt, ein Verfahren, mit dem auch der Vorteil einer weitgehenden Präventivkontrolle vor der Verausgabung oder doch unmittelbar bei oder nach der kassenmäßigen Buchung verbunden ist. Diese weitgehende Dezentralisation des Revisionswesens hat aber eine starke Einflußnahme der Oberrechnungskammer auf den Rechnungsdienst der Staatseisenbahnen zur Folge gehabt, da eine Vergleichung der Rechnungsergebnisse der einzelnen Bezirke nach einheitlichen Grundsätzen nicht zu entbehren ist. Anderseits ist jedoch die starke Beteiligung einer außerhalb der Eisenbahnverwaltung stehenden Stelle an der gesamten Geschäftsführung im Rechnungswesen unerwünscht.

In Bayern erfolgt die primäre Revision für sämtliche 6 Eisenbahndirektionen zentral bei einer besonderen Stelle, dem Revisionsamt, bei dem sodann auch die Superrevision durch den vom Obersten Rechnungshof abgeordneten Abrechnungskommissär in verhältnismäßig einfacher Weise erfolgt.

Eine Präventivkontrolle des Obersten Rechnungshofes ist in Italien bei allen Verträgen über 50.000 Lire vorgeschrieben. Außerdem erhält dieser monatlich ein Verzeichnis aller von den Staatseisenbahnen übernommenen Verpflichtungen und aller Kassenanweisungen. Eine besondere Abteilung desselben ist bei der Generaldirektion in unmittelbarer Verbindung mit der Finanzabteilung und im gleichen Haus mit ihr untergebracht.

Inspektionsvorstände für die verschiedenen Werkstättenabteilungen (Lokomotiv-, Personen-, Güterwagenwerkstätte) eingesetzt, die selbständig in unmittelbarer Unterordnung unter die Eisenbahndirektion nebeneinander stehen. Bei der zurzeit im Gang befindlichen Neuordnung des Werkstättendienstes in der deutschen Reichseisenbahnverwaltung sollen im Einklang mit Vorschlägen von Dr. Quaatz die Hauptwerkstätten wieder unter der einheitlichen Leitung eines Werkdirektors zusammengefaßt, der Betrieb soll in Werkabteilungen mit Abteilungsleitern (Werkingenieuren) an der Spitze gegliedert werden, denen die Werkmeister mit durchschnittlich je etwa 60 Arbeitern unterstehen. Die bisherigen Werkführer fallen fort. Daneben sind für die Durchführung des Gedingeverfahrens noch besondere Beamte (Gedingeprüfer und Werkprüfer) vorgesehen (s. Akkordlohn). Die Hauptwerke sollen große finanzielle, administrative und technische Selbständigkeit erhalten und vor allem zu einer sorgfältig rechnerischen Feststellung des Wirkungsgrades ihres Betriebes verpflichtet sein. Um den Hauptwerken eine möglichst selbständige Stellung zu geben und eine zweckentsprechende Arbeitsteilung unter den verschiedenen Werken ohne Rücksicht auf die Grenzen der Eisenbahndirektionen einführen zu können, ist die Loslösung der Hauptwerke aus dem übrigen Eisenbahnbetrieb oder doch aus dem Direktionsverband vorgeschlagen worden. Wenn auch die vollständige Loslösung der Hauptwerkstätten vom Eisenbahnbetrieb Bedenken begegnet, so lassen sich doch für ihre unmittelbare Unterordnung unter Gruppenverwaltungsstellen, wo diese eingerichtet werden, gewichtige Gründe geltend machen.

b) Kassen- und Rechnungswesen.

Dasselbe ist hier nur nach der organisatorischen Seite zu behandeln.

Zur Vereinfachung der Kassenverwaltung (s. d.) ist es vorteilhaft, die Zahl der Kassen möglichst zu vermindern. Zentralkassen bestehen bei sehr vielen Eisenbahnverwaltungen nicht mehr, auch die Direktionskassen (Hauptkassen) sind vielfach beseitigt (Bayern, Belgien) und ersetzt durch Übertragung ihres Zahlungsverkehrs an die Stationskassen, der Gehaltsauszahlungen gruppenweise an einzelne Beamte der Direktion, weitgehende Heranziehung von Banken, Postscheckämtern sowie der Postanstalten (zugleich auch im Interesse der Hebung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs), Überweisung der hinterlegten Sicherheiten an Banken, der sonstigen Aufgaben an die Rechnungsbureaus. Auch die Stationskassen lassen sich vermindern, indem an Orten mit mehreren selbständigen Abfertigungsstellen eine einzige Kasse (in der Regel die Güterstationskasse) mit der Besorgung der Kassengeschäfte betraut wird.

Auch mit der Verwendung von Zahl und Registrierkassen sowie selbstregistrierenden Fahrkartendruckern lassen sich kassenmäßige Vereinfachungen erzielen.

Hinsichtlich der Buchung der Einnahmen und Ausgaben, der Rechnungsstellung, der Frage ihrer Zentralisation oder Dezentralisation, dann der Rechnungsrevision und Einnahmenkontrolle und -abrechnung s. u. „Abrechnung“, „Buchführung“, „Rechnungswesen“, „Revisionsbureau“.

Von besonderer Bedeutung für die Einfachheit des Geschäftsganges und die Wirtschaftlichkeit der V. ist die Regelung der Rechnungsprüfung bei großen V. Sie besteht in der Regel aus einer Vorprüfung (Rechnungsabnahme), auch primäre Prüfung genannt, und der Prüfung mit Entlastung durch den Obersten Rechnungshof, auch Superrevision genannt. Eine sehr einfache und wirtschaftliche Lösung hat die Rechnungsprüfung in Preußen dadurch gefunden, daß die gesamte Vorprüfung bei den Rechnungsbureaus der Direktionen fortlaufend Hand in Hand mit der Fertigstellung der Rechnung selbst erfolgt, ein Verfahren, mit dem auch der Vorteil einer weitgehenden Präventivkontrolle vor der Verausgabung oder doch unmittelbar bei oder nach der kassenmäßigen Buchung verbunden ist. Diese weitgehende Dezentralisation des Revisionswesens hat aber eine starke Einflußnahme der Oberrechnungskammer auf den Rechnungsdienst der Staatseisenbahnen zur Folge gehabt, da eine Vergleichung der Rechnungsergebnisse der einzelnen Bezirke nach einheitlichen Grundsätzen nicht zu entbehren ist. Anderseits ist jedoch die starke Beteiligung einer außerhalb der Eisenbahnverwaltung stehenden Stelle an der gesamten Geschäftsführung im Rechnungswesen unerwünscht.

In Bayern erfolgt die primäre Revision für sämtliche 6 Eisenbahndirektionen zentral bei einer besonderen Stelle, dem Revisionsamt, bei dem sodann auch die Superrevision durch den vom Obersten Rechnungshof abgeordneten Abrechnungskommissär in verhältnismäßig einfacher Weise erfolgt.

Eine Präventivkontrolle des Obersten Rechnungshofes ist in Italien bei allen Verträgen über 50.000 Lire vorgeschrieben. Außerdem erhält dieser monatlich ein Verzeichnis aller von den Staatseisenbahnen übernommenen Verpflichtungen und aller Kassenanweisungen. Eine besondere Abteilung desselben ist bei der Generaldirektion in unmittelbarer Verbindung mit der Finanzabteilung und im gleichen Haus mit ihr untergebracht.

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[174/0189] Inspektionsvorstände für die verschiedenen Werkstättenabteilungen (Lokomotiv-, Personen-, Güterwagenwerkstätte) eingesetzt, die selbständig in unmittelbarer Unterordnung unter die Eisenbahndirektion nebeneinander stehen. Bei der zurzeit im Gang befindlichen Neuordnung des Werkstättendienstes in der deutschen Reichseisenbahnverwaltung sollen im Einklang mit Vorschlägen von Dr. Quaatz die Hauptwerkstätten wieder unter der einheitlichen Leitung eines Werkdirektors zusammengefaßt, der Betrieb soll in Werkabteilungen mit Abteilungsleitern (Werkingenieuren) an der Spitze gegliedert werden, denen die Werkmeister mit durchschnittlich je etwa 60 Arbeitern unterstehen. Die bisherigen Werkführer fallen fort. Daneben sind für die Durchführung des Gedingeverfahrens noch besondere Beamte (Gedingeprüfer und Werkprüfer) vorgesehen (s. Akkordlohn). Die Hauptwerke sollen große finanzielle, administrative und technische Selbständigkeit erhalten und vor allem zu einer sorgfältig rechnerischen Feststellung des Wirkungsgrades ihres Betriebes verpflichtet sein. Um den Hauptwerken eine möglichst selbständige Stellung zu geben und eine zweckentsprechende Arbeitsteilung unter den verschiedenen Werken ohne Rücksicht auf die Grenzen der Eisenbahndirektionen einführen zu können, ist die Loslösung der Hauptwerke aus dem übrigen Eisenbahnbetrieb oder doch aus dem Direktionsverband vorgeschlagen worden. Wenn auch die vollständige Loslösung der Hauptwerkstätten vom Eisenbahnbetrieb Bedenken begegnet, so lassen sich doch für ihre unmittelbare Unterordnung unter Gruppenverwaltungsstellen, wo diese eingerichtet werden, gewichtige Gründe geltend machen. b) Kassen- und Rechnungswesen. Dasselbe ist hier nur nach der organisatorischen Seite zu behandeln. Zur Vereinfachung der Kassenverwaltung (s. d.) ist es vorteilhaft, die Zahl der Kassen möglichst zu vermindern. Zentralkassen bestehen bei sehr vielen Eisenbahnverwaltungen nicht mehr, auch die Direktionskassen (Hauptkassen) sind vielfach beseitigt (Bayern, Belgien) und ersetzt durch Übertragung ihres Zahlungsverkehrs an die Stationskassen, der Gehaltsauszahlungen gruppenweise an einzelne Beamte der Direktion, weitgehende Heranziehung von Banken, Postscheckämtern sowie der Postanstalten (zugleich auch im Interesse der Hebung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs), Überweisung der hinterlegten Sicherheiten an Banken, der sonstigen Aufgaben an die Rechnungsbureaus. Auch die Stationskassen lassen sich vermindern, indem an Orten mit mehreren selbständigen Abfertigungsstellen eine einzige Kasse (in der Regel die Güterstationskasse) mit der Besorgung der Kassengeschäfte betraut wird. Auch mit der Verwendung von Zahl und Registrierkassen sowie selbstregistrierenden Fahrkartendruckern lassen sich kassenmäßige Vereinfachungen erzielen. Hinsichtlich der Buchung der Einnahmen und Ausgaben, der Rechnungsstellung, der Frage ihrer Zentralisation oder Dezentralisation, dann der Rechnungsrevision und Einnahmenkontrolle und -abrechnung s. u. „Abrechnung“, „Buchführung“, „Rechnungswesen“, „Revisionsbureau“. Von besonderer Bedeutung für die Einfachheit des Geschäftsganges und die Wirtschaftlichkeit der V. ist die Regelung der Rechnungsprüfung bei großen V. Sie besteht in der Regel aus einer Vorprüfung (Rechnungsabnahme), auch primäre Prüfung genannt, und der Prüfung mit Entlastung durch den Obersten Rechnungshof, auch Superrevision genannt. Eine sehr einfache und wirtschaftliche Lösung hat die Rechnungsprüfung in Preußen dadurch gefunden, daß die gesamte Vorprüfung bei den Rechnungsbureaus der Direktionen fortlaufend Hand in Hand mit der Fertigstellung der Rechnung selbst erfolgt, ein Verfahren, mit dem auch der Vorteil einer weitgehenden Präventivkontrolle vor der Verausgabung oder doch unmittelbar bei oder nach der kassenmäßigen Buchung verbunden ist. Diese weitgehende Dezentralisation des Revisionswesens hat aber eine starke Einflußnahme der Oberrechnungskammer auf den Rechnungsdienst der Staatseisenbahnen zur Folge gehabt, da eine Vergleichung der Rechnungsergebnisse der einzelnen Bezirke nach einheitlichen Grundsätzen nicht zu entbehren ist. Anderseits ist jedoch die starke Beteiligung einer außerhalb der Eisenbahnverwaltung stehenden Stelle an der gesamten Geschäftsführung im Rechnungswesen unerwünscht. In Bayern erfolgt die primäre Revision für sämtliche 6 Eisenbahndirektionen zentral bei einer besonderen Stelle, dem Revisionsamt, bei dem sodann auch die Superrevision durch den vom Obersten Rechnungshof abgeordneten Abrechnungskommissär in verhältnismäßig einfacher Weise erfolgt. Eine Präventivkontrolle des Obersten Rechnungshofes ist in Italien bei allen Verträgen über 50.000 Lire vorgeschrieben. Außerdem erhält dieser monatlich ein Verzeichnis aller von den Staatseisenbahnen übernommenen Verpflichtungen und aller Kassenanweisungen. Eine besondere Abteilung desselben ist bei der Generaldirektion in unmittelbarer Verbindung mit der Finanzabteilung und im gleichen Haus mit ihr untergebracht.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/189>, abgerufen am 24.07.2024.