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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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etwa 250 t und konnte auf 375 t gesteigert werden. Die Maschine fuhr täglich etwa 825 km; jährlich konnten etwa 110.000 Zugkilometer geleistet werden. Das ist bei 250 t Zuggewicht etwa 1·2 der Belastung der Berliner Stadtbahn.

Durch Verlegung der verschiedenen Oberbau arten mit verschiedenen Schienenprofilen, verschiedenen Stoßanordnungen, Schwellen und Bettungsstoff waren etwa 24 Versuchsstrecken hergestellt, über deren Verhalten, Verschiebungen nach der Seite und nach unten sowie Unterhaltungskosten besondere Aufschreibungen gemacht wurden. Zur Verhütung einseitiger Abnutzung wurden Maschinen und Wagen etwa alle 2 Wochen gedreht.

Die V. bot nicht nur Gelegenheit, am Oberbau Versuche nach einheitlichen Gesichtspunkten anzustellen, sondern auch die elektrischen Einrichtungen, Signale, Werkzeuge und ähnliches zu erproben. Umfangreiche Verbesserungen und Vervollkommnungen an den Eisenbahnanlagen sind das Ergebnis der Versuche auf der V. Wenn sie trotzdem im Jahre 1913 wieder beseitigt worden ist, so ist der Grund hierfür im allgemeinen der, daß die seinerzeit notwendigen Untersuchungen inzwischen durchgeführt waren und daß nicht so dringende weitere Untersuchungen vorlagen, um das Weiterbestehen der kostspieligen Anlage fernerhin zu rechtfertigen.

Giese.


Versuchswagen s. Meßwagen.


Verteilungsgleise s. Verschiebebahnhöfe.


Verteilungszüge, für dienstliche Zwecke verkehrende Züge (s. Dienstzug) zur Verteilung von Geräten, Bau- oder Betriebsstoffen, insbesondere Kohlen an die Verbrauchstellen der eigenen Verwaltung bis zu den einzelnen Wärterposten einer Bahnstrecke. Der V. gehört zur Gattung der Arbeitszüge (s. d.) und wird auf Neubaustrecken vor der Betriebseröffnung gefahren, um Personal und Gegenstände auf der Strecke zu verteilen. Mitunter verkehren V. auch auf bereits im Betriebe befindlichen Strecken zur Verteilung von Oberbaumaterial für Neulagen (s. Dienstgut).


Vertikalaufnahme s. Höhenaufnahme.


Verwaltung (management; administration; amministrazione).

Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. - II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische Organisationsform; d) Neueste Entwicklung. - III. Verwaltungsgrundsätze. - IV. Das Problem der gemeinwirtschaftlichen Organisation. - V. Die finanzielle Selbstverwaltung (Autonomie) der Staatsbahnen. - VI. Beratende Körperschaften. - VII. Stellenaufbau der Verwaltung, a) Örtliche, instanzielle und sachliche Gliederung; b) Die 3 Verwaltungstypen: 1. Die englische; 2. Die deutsche; 3. Die gemischte deutsche und englische; c) Die Spartenteilung; d) Würdigung; e) Aufsicht und Verwaltung; f) Die ausführende Verwaltung; g) Die Eisenbahndirektionen im besonderen; h) Die Inspektionen im besonderen; i) Die äußeren Vollzugsstellen im besonderen. - VIII. Verwaltungsverfahren; a) Die Zuständigkeitsordnung; b) Innere Gliederung der Verwaltungsstellen und Geschäftsordnung; c) Vorschriften- und Unterrichtswesen; d) Schriftlicher Verkehr; e) Mündlicher Verkehr; f) Kanzlei und Expedition; g) Registratur; h) Photochemische Vervielfältigung; i) Rechen- und Sortiermaschinen; k) Arbeitszeit; l) Räumliche Unterbringung des Personals. - IX. Besondere Verwaltungszweige, a) Zugbeförderungs- (Lokomotiv-) und Werkstättendienst; b) Kassen- und Rechnungswesen. - X. Personalorganisation. - XI. Verwaltung der Privatbahnen. - XII. Personalaufwand. - B. Besonderer Teil. Einzelne Eisenbahnverwaltungen.

A. Allgemeiner Teil.

I. Begriffe.

Verwaltung. 1. Im weitesten Sinne die Zusammenfassung der fortgesetzten planmäßigen Tätigkeit aller zum Betrieb eines Eisenbahnunternehmens bestellten Organe. 2. Im engeren Sinne die Tätigkeit der das Unternehmen unmittelbar leitenden und überwachenden Organe oder, negativ ausgedrückt, die Tätigkeit zu 1., soweit sie nicht zur staatlichen Aufsichts- und Regierungstätigkeit (Tätigkeit der Ministerialinstanz) und nicht zum äußern Dienstvollzug (Tätigkeit der äußern Dienststellen) gehört: Innere oder leitende Verwaltung1. 3. V. in subjektivem Sinne das Unternehmen, das die zu 1. bezeichnete Gesamttätigkeit, und die Organe, die die zu 2. bezeichnete Verwaltungstätigkeit im engeren Sinne ausüben2.

Vertikal wird unterschieden zwischen Oberster Aufsicht und laufender (Betriebs-) V.3, horizontal, d. i. nach Sachgebieten zwischen der allgemeinen V.4 und der V. der drei großen Dienstzweige (Betriebs-, maschinentechnische und Bau Verwaltung).

Die Verwaltungsordnung oder Organisation (organization; organisation; organizzazione) regelt die nach Zahl 1. zu leistende Gesamttätigkeit, d. i. die Einrichtung der Eisenbahndienststellen, ihren Wirkungskreis und ihr Geschäftsverfahren.

II. Geschichtliche Entwicklung.

a) Die englische Verwaltungstype.

Wie die Eisenbahntechnik, so geht auch die Eisenbahnverwaltung in ihrer Entwicklung auf England zurück. Dort wurde V. und Betrieb der Eisenbahnen von Anfang an in die Hände

1 Begriff nach §§ 1 und 7 der Verwaltungsordnung für die preußischen Staatseisenbahnen vom 10. Mai 1907 sowie nach der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen Deutschlands, Bemerkung zu Tabelle 25, Spalte 3-63.
2 In letzterem Sinne unterscheidet man beispielsweise zwischen "Regierungs-" und "Verwaltungskonferenzen".
3 So in den Betriebshaushalten des Deutschen Reichs zwischen Hauptverwaltung (Reichsministerien) und Betriebsverwaltung.
4 Die Kosten der allgemeinen V. werden als "Generalunkosten" (s. d.) bezeichnet, d. s. die Kosten, die unter keine der 3 großen Dienstabteilungen fallen, sohin ihnen gemeinsam sind.

etwa 250 t und konnte auf 375 t gesteigert werden. Die Maschine fuhr täglich etwa 825 km; jährlich konnten etwa 110.000 Zugkilometer geleistet werden. Das ist bei 250 t Zuggewicht etwa 1·2 der Belastung der Berliner Stadtbahn.

Durch Verlegung der verschiedenen Oberbau arten mit verschiedenen Schienenprofilen, verschiedenen Stoßanordnungen, Schwellen und Bettungsstoff waren etwa 24 Versuchsstrecken hergestellt, über deren Verhalten, Verschiebungen nach der Seite und nach unten sowie Unterhaltungskosten besondere Aufschreibungen gemacht wurden. Zur Verhütung einseitiger Abnutzung wurden Maschinen und Wagen etwa alle 2 Wochen gedreht.

Die V. bot nicht nur Gelegenheit, am Oberbau Versuche nach einheitlichen Gesichtspunkten anzustellen, sondern auch die elektrischen Einrichtungen, Signale, Werkzeuge und ähnliches zu erproben. Umfangreiche Verbesserungen und Vervollkommnungen an den Eisenbahnanlagen sind das Ergebnis der Versuche auf der V. Wenn sie trotzdem im Jahre 1913 wieder beseitigt worden ist, so ist der Grund hierfür im allgemeinen der, daß die seinerzeit notwendigen Untersuchungen inzwischen durchgeführt waren und daß nicht so dringende weitere Untersuchungen vorlagen, um das Weiterbestehen der kostspieligen Anlage fernerhin zu rechtfertigen.

Giese.


Versuchswagen s. Meßwagen.


Verteilungsgleise s. Verschiebebahnhöfe.


Verteilungszüge, für dienstliche Zwecke verkehrende Züge (s. Dienstzug) zur Verteilung von Geräten, Bau- oder Betriebsstoffen, insbesondere Kohlen an die Verbrauchstellen der eigenen Verwaltung bis zu den einzelnen Wärterposten einer Bahnstrecke. Der V. gehört zur Gattung der Arbeitszüge (s. d.) und wird auf Neubaustrecken vor der Betriebseröffnung gefahren, um Personal und Gegenstände auf der Strecke zu verteilen. Mitunter verkehren V. auch auf bereits im Betriebe befindlichen Strecken zur Verteilung von Oberbaumaterial für Neulagen (s. Dienstgut).


Vertikalaufnahme s. Höhenaufnahme.


Verwaltung (management; administration; amministrazione).

Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. – II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische Organisationsform; d) Neueste Entwicklung. – III. Verwaltungsgrundsätze. – IV. Das Problem der gemeinwirtschaftlichen Organisation. – V. Die finanzielle Selbstverwaltung (Autonomie) der Staatsbahnen. – VI. Beratende Körperschaften. – VII. Stellenaufbau der Verwaltung, a) Örtliche, instanzielle und sachliche Gliederung; b) Die 3 Verwaltungstypen: 1. Die englische; 2. Die deutsche; 3. Die gemischte deutsche und englische; c) Die Spartenteilung; d) Würdigung; e) Aufsicht und Verwaltung; f) Die ausführende Verwaltung; g) Die Eisenbahndirektionen im besonderen; h) Die Inspektionen im besonderen; i) Die äußeren Vollzugsstellen im besonderen. – VIII. Verwaltungsverfahren; a) Die Zuständigkeitsordnung; b) Innere Gliederung der Verwaltungsstellen und Geschäftsordnung; c) Vorschriften- und Unterrichtswesen; d) Schriftlicher Verkehr; e) Mündlicher Verkehr; f) Kanzlei und Expedition; g) Registratur; h) Photochemische Vervielfältigung; i) Rechen- und Sortiermaschinen; k) Arbeitszeit; l) Räumliche Unterbringung des Personals. – IX. Besondere Verwaltungszweige, a) Zugbeförderungs- (Lokomotiv-) und Werkstättendienst; b) Kassen- und Rechnungswesen. – X. Personalorganisation. – XI. Verwaltung der Privatbahnen. – XII. Personalaufwand. – B. Besonderer Teil. Einzelne Eisenbahnverwaltungen.

A. Allgemeiner Teil.

I. Begriffe.

Verwaltung. 1. Im weitesten Sinne die Zusammenfassung der fortgesetzten planmäßigen Tätigkeit aller zum Betrieb eines Eisenbahnunternehmens bestellten Organe. 2. Im engeren Sinne die Tätigkeit der das Unternehmen unmittelbar leitenden und überwachenden Organe oder, negativ ausgedrückt, die Tätigkeit zu 1., soweit sie nicht zur staatlichen Aufsichts- und Regierungstätigkeit (Tätigkeit der Ministerialinstanz) und nicht zum äußern Dienstvollzug (Tätigkeit der äußern Dienststellen) gehört: Innere oder leitende Verwaltung1. 3. V. in subjektivem Sinne das Unternehmen, das die zu 1. bezeichnete Gesamttätigkeit, und die Organe, die die zu 2. bezeichnete Verwaltungstätigkeit im engeren Sinne ausüben2.

Vertikal wird unterschieden zwischen Oberster Aufsicht und laufender (Betriebs-) V.3, horizontal, d. i. nach Sachgebieten zwischen der allgemeinen V.4 und der V. der drei großen Dienstzweige (Betriebs-, maschinentechnische und Bau Verwaltung).

Die Verwaltungsordnung oder Organisation (organization; organisation; organizzazione) regelt die nach Zahl 1. zu leistende Gesamttätigkeit, d. i. die Einrichtung der Eisenbahndienststellen, ihren Wirkungskreis und ihr Geschäftsverfahren.

II. Geschichtliche Entwicklung.

a) Die englische Verwaltungstype.

Wie die Eisenbahntechnik, so geht auch die Eisenbahnverwaltung in ihrer Entwicklung auf England zurück. Dort wurde V. und Betrieb der Eisenbahnen von Anfang an in die Hände

1 Begriff nach §§ 1 und 7 der Verwaltungsordnung für die preußischen Staatseisenbahnen vom 10. Mai 1907 sowie nach der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen Deutschlands, Bemerkung zu Tabelle 25, Spalte 3–63.
2 In letzterem Sinne unterscheidet man beispielsweise zwischen „Regierungs-“ und „Verwaltungskonferenzen“.
3 So in den Betriebshaushalten des Deutschen Reichs zwischen Hauptverwaltung (Reichsministerien) und Betriebsverwaltung.
4 Die Kosten der allgemeinen V. werden als „Generalunkosten“ (s. d.) bezeichnet, d. s. die Kosten, die unter keine der 3 großen Dienstabteilungen fallen, sohin ihnen gemeinsam sind.
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[155/0170] etwa 250 t und konnte auf 375 t gesteigert werden. Die Maschine fuhr täglich etwa 825 km; jährlich konnten etwa 110.000 Zugkilometer geleistet werden. Das ist bei 250 t Zuggewicht etwa 1·2 der Belastung der Berliner Stadtbahn. Durch Verlegung der verschiedenen Oberbau arten mit verschiedenen Schienenprofilen, verschiedenen Stoßanordnungen, Schwellen und Bettungsstoff waren etwa 24 Versuchsstrecken hergestellt, über deren Verhalten, Verschiebungen nach der Seite und nach unten sowie Unterhaltungskosten besondere Aufschreibungen gemacht wurden. Zur Verhütung einseitiger Abnutzung wurden Maschinen und Wagen etwa alle 2 Wochen gedreht. Die V. bot nicht nur Gelegenheit, am Oberbau Versuche nach einheitlichen Gesichtspunkten anzustellen, sondern auch die elektrischen Einrichtungen, Signale, Werkzeuge und ähnliches zu erproben. Umfangreiche Verbesserungen und Vervollkommnungen an den Eisenbahnanlagen sind das Ergebnis der Versuche auf der V. 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Verwaltung (management; administration; amministrazione). Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. – II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische Organisationsform; d) Neueste Entwicklung. – III. Verwaltungsgrundsätze. – IV. Das Problem der gemeinwirtschaftlichen Organisation. – V. Die finanzielle Selbstverwaltung (Autonomie) der Staatsbahnen. – VI. Beratende Körperschaften. – VII. Stellenaufbau der Verwaltung, a) Örtliche, instanzielle und sachliche Gliederung; b) Die 3 Verwaltungstypen: 1. Die englische; 2. Die deutsche; 3. Die gemischte deutsche und englische; c) Die Spartenteilung; d) Würdigung; e) Aufsicht und Verwaltung; f) Die ausführende Verwaltung; g) Die Eisenbahndirektionen im besonderen; h) Die Inspektionen im besonderen; i) Die äußeren Vollzugsstellen im besonderen. – VIII. 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Im engeren Sinne die Tätigkeit der das Unternehmen unmittelbar leitenden und überwachenden Organe oder, negativ ausgedrückt, die Tätigkeit zu 1., soweit sie nicht zur staatlichen Aufsichts- und Regierungstätigkeit (Tätigkeit der Ministerialinstanz) und nicht zum äußern Dienstvollzug (Tätigkeit der äußern Dienststellen) gehört: Innere oder leitende Verwaltung 1. 3. V. in subjektivem Sinne das Unternehmen, das die zu 1. bezeichnete Gesamttätigkeit, und die Organe, die die zu 2. bezeichnete Verwaltungstätigkeit im engeren Sinne ausüben 2. Vertikal wird unterschieden zwischen Oberster Aufsicht und laufender (Betriebs-) V. 3, horizontal, d. i. nach Sachgebieten zwischen der allgemeinen V. 4 und der V. der drei großen Dienstzweige (Betriebs-, maschinentechnische und Bau Verwaltung). Die Verwaltungsordnung oder Organisation (organization; organisation; organizzazione) regelt die nach Zahl 1. zu leistende Gesamttätigkeit, d. i. die Einrichtung der Eisenbahndienststellen, ihren Wirkungskreis und ihr Geschäftsverfahren. II. Geschichtliche Entwicklung. a) Die englische Verwaltungstype. Wie die Eisenbahntechnik, so geht auch die Eisenbahnverwaltung in ihrer Entwicklung auf England zurück. Dort wurde V. und Betrieb der Eisenbahnen von Anfang an in die Hände 1 Begriff nach §§ 1 und 7 der Verwaltungsordnung für die preußischen Staatseisenbahnen vom 10. Mai 1907 sowie nach der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen Deutschlands, Bemerkung zu Tabelle 25, Spalte 3–63. 2 In letzterem Sinne unterscheidet man beispielsweise zwischen „Regierungs-“ und „Verwaltungskonferenzen“. 3 So in den Betriebshaushalten des Deutschen Reichs zwischen Hauptverwaltung (Reichsministerien) und Betriebsverwaltung. 4 Die Kosten der allgemeinen V. werden als „Generalunkosten“ (s. d.) bezeichnet, d. s. die Kosten, die unter keine der 3 großen Dienstabteilungen fallen, sohin ihnen gemeinsam sind.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/170>, abgerufen am 24.07.2024.