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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Vorsignals unterscheidet sich von dem des Hauptsignals durch die Form. Die verschiedene Gestalt der Flügel wird auch bei den Hauptsignalen viel ausgenutzt zur Bezeichnung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit (s. Formsignale). Bemerkenswert sind die sog. Kandelabersignale (semaphores a chandelier) zur Bezeichnung mehrerer Einfahrwege (s. Wegesignale). Abb. 100 zeigt ein solches Kandelabersignal.

f) Die holländischen Bahnen haben Streckensignale (Seinen op den weg), die als Läutesignale (Geluidseinen) und sichtbare Signale (Optische of gezichtseinen) unterschieden werden, Zugsignale (Treinseinen) und Rangiersignale (Rangeerseinen). Für Haupt- und Vorsignale werden meistens Flügelsignale verwendet. "Fahrt frei" wird durch den schräg aufwärts, "Vorsicht" (Langsam fahren) durch den schräg abwärts gerichteten Flügel angezeigt. Nachts wird "Fahrt frei" durch weißes Licht, "Vorsicht" (Langsamfahren) durch grünes Licht dargestellt. "Halt" wird durch wagrechte Flügel und rotes Licht angezeigt.

g) Für die schweizerischen Eisen bahnen ist das im Jahre 1866 erlassene "allgemeine Reglement über den Signaldienst" mit Ausführungsbestimmungen vom Jahre 1889 maßgebend. Es sieht Läute- und Rasselwerke vor für den Zuglauf betreffende Meldungen, sehr weit ausgebildete Wärtersignale und die sonst üblichen Signale. Bahnhofsabschlußsignale, die allgemein vorgeschrieben sind, kommen in der Form von Wendescheiben und Flügelsignalen vor. Die Flügel zeigen nach rechts; die wagrechte Stellung bedeutet "Halt", die unter 45° nach oben geneigte Stellung "Fahrt frei". Bei Dunkelheit ist rotes Licht das Zeichen für "Halt", grünes Licht das Zeichen für "Fahrt frei". Als Blocksignale werden ebenfalls Wendescheiben oder Flügel signale verwendet; Ausfahrsignale sind immer Flügelsignale. Vorsignale zu Abschlußsignalen werden als runde grüne gestrichene Wendescheiben mit schrägem weißen Balken ausgebildet. Bei Tag zeigen sie durch die volle oder die schmale Seite der Scheibe, bei Dunkelheit durch grünes oder weißes Licht an, ob das Abschlußsignal geschlossen oder geöffnet ist.

h) In Italien besteht für die Staatsbahnen eine Signalvorschrift "Il regolamento dei segnali" vom Jahre 1906. Außer den festen Signalen gibt es bei den italienischen Bahnen Läutesignale mit 6 Signalbegriffen, Wärtersignale, die mit Fahnen und Laternen in der allgemein üblichen Weise gegeben werden, Weichensignale und Signale an den Zügen. Die festen Signale sind Scheiben oder Flügelsignale. Bei den Flügelsignalen bedeutet die wagrechte Lage des Flügels "Halt", der schräg abwärts gerichtete Flügel "Fahrt frei". Die Flügelsignale werden auch als Vorsignale verwendet; die Flügel erhalten dann gelben Anstrich, während sie bei den Hauptsignalen rot gestrichen sind. Bei Dunkelheit wird "Halt" durch rotes, "Fahrt frei" durch grünes Licht angezeigt. Bei "Halt" am Hauptsignal erscheint am Vorsignal gelbes Licht.

i) Für die dänischen Bahnen wurde im Jahre 1903 eine allgemeine Signalordnung - Almindeligt Signalreglement - erlassen, die später einige Änderungen und Ergänzungen erfahren hat. Sie enthält die allgemein üblichen Signale einschließlich der Läutesignale. Ein eigenartiges Signal ist das "Wimpelsignal", das durch eine weiße Flagge anzeigt, daß die Strecke durch einen Arbeitszug besetzt ist. Die Einfahr-, Ausfahr- und Wegesignale und ebenso auch die Vorsignale sind Flügelsignale, deren Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach rechts weisen. Die Flügel der Einfahrsignale enden in einer runden Scheibe, die Ausfahr- und Wegesignale sind am Ende rechteckig abgeschnitten, bei den Vorsignalen ist das freie Ende schwalbenschwanzförmig gestaltet. Bei Blocksignalen endet der Flügel in einem über Eck gestellten Viereck. Wagrechte Stellung der Flügel bedeutet bei den Einfahr-, Ausfahr-, Block- und Wegesignalen "Halt", bei den Vorsignalen "Langsam fahren", die unter 45° nach oben geneigte Stellung der Flügel bedeutet "Fahrt frei". Bei Stationen, auf denen nicht alle Züge halten, ist an den Einfahrsignalmasten unter dem Einfahrsignalflügel ein Vorsignalflügel angebracht. Für Züge, die in der Station halten sollen, wird die Einfahrerlaubnis erteilt durch den unter 45° nach oben geneigten Einfahrflügel und den wagrecht stehenden Vorsignalflügel. Für durchfahrende Züge werden beide Signalflügel unter 45° nach oben geneigt gestellt. Bei Dunkelheit wird "Halt" durch rotes, "Fahrt frei" durch grünes, "Langsam fahren" durch gelbes Licht (brandgult) dargestellt.

k) Die Signalvorschriften der schwedischen Staatsbahnen sind in der im Jahre 1906 erlassenen, später ergänzten "Säkerhetsoch signalordningar vid Statens järngar" enthalten. Als feststehende Signale sind Scheiben- und Flügelsignale in Gebrauch. Die Flügelsignale, deren Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach links weisen, sind ein-, zwei- oder dreiflüglig. Durch die mehrflügligen Signale wird die Ablenkung vom durchgehenden Hauptgleis angezeigt. Mit den Einfahrsignalen sind

Vorsignals unterscheidet sich von dem des Hauptsignals durch die Form. Die verschiedene Gestalt der Flügel wird auch bei den Hauptsignalen viel ausgenutzt zur Bezeichnung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit (s. Formsignale). Bemerkenswert sind die sog. Kandelabersignale (sémaphores à chandelier) zur Bezeichnung mehrerer Einfahrwege (s. Wegesignale). Abb. 100 zeigt ein solches Kandelabersignal.

f) Die holländischen Bahnen haben Streckensignale (Seinen op den weg), die als Läutesignale (Geluidseinen) und sichtbare Signale (Optische of gezichtseinen) unterschieden werden, Zugsignale (Treinseinen) und Rangiersignale (Rangeerseinen). Für Haupt- und Vorsignale werden meistens Flügelsignale verwendet. „Fahrt frei“ wird durch den schräg aufwärts, „Vorsicht“ (Langsam fahren) durch den schräg abwärts gerichteten Flügel angezeigt. Nachts wird „Fahrt frei“ durch weißes Licht, „Vorsicht“ (Langsamfahren) durch grünes Licht dargestellt. „Halt“ wird durch wagrechte Flügel und rotes Licht angezeigt.

g) Für die schweizerischen Eisen bahnen ist das im Jahre 1866 erlassene „allgemeine Reglement über den Signaldienst“ mit Ausführungsbestimmungen vom Jahre 1889 maßgebend. Es sieht Läute- und Rasselwerke vor für den Zuglauf betreffende Meldungen, sehr weit ausgebildete Wärtersignale und die sonst üblichen Signale. Bahnhofsabschlußsignale, die allgemein vorgeschrieben sind, kommen in der Form von Wendescheiben und Flügelsignalen vor. Die Flügel zeigen nach rechts; die wagrechte Stellung bedeutet „Halt“, die unter 45° nach oben geneigte Stellung „Fahrt frei“. Bei Dunkelheit ist rotes Licht das Zeichen für „Halt“, grünes Licht das Zeichen für „Fahrt frei“. Als Blocksignale werden ebenfalls Wendescheiben oder Flügel signale verwendet; Ausfahrsignale sind immer Flügelsignale. Vorsignale zu Abschlußsignalen werden als runde grüne gestrichene Wendescheiben mit schrägem weißen Balken ausgebildet. Bei Tag zeigen sie durch die volle oder die schmale Seite der Scheibe, bei Dunkelheit durch grünes oder weißes Licht an, ob das Abschlußsignal geschlossen oder geöffnet ist.

h) In Italien besteht für die Staatsbahnen eine Signalvorschrift „Il regolamento dei segnali“ vom Jahre 1906. Außer den festen Signalen gibt es bei den italienischen Bahnen Läutesignale mit 6 Signalbegriffen, Wärtersignale, die mit Fahnen und Laternen in der allgemein üblichen Weise gegeben werden, Weichensignale und Signale an den Zügen. Die festen Signale sind Scheiben oder Flügelsignale. Bei den Flügelsignalen bedeutet die wagrechte Lage des Flügels „Halt“, der schräg abwärts gerichtete Flügel „Fahrt frei“. Die Flügelsignale werden auch als Vorsignale verwendet; die Flügel erhalten dann gelben Anstrich, während sie bei den Hauptsignalen rot gestrichen sind. Bei Dunkelheit wird „Halt“ durch rotes, „Fahrt frei“ durch grünes Licht angezeigt. Bei „Halt“ am Hauptsignal erscheint am Vorsignal gelbes Licht.

i) Für die dänischen Bahnen wurde im Jahre 1903 eine allgemeine Signalordnung – Almindeligt Signalreglement – erlassen, die später einige Änderungen und Ergänzungen erfahren hat. Sie enthält die allgemein üblichen Signale einschließlich der Läutesignale. Ein eigenartiges Signal ist das „Wimpelsignal“, das durch eine weiße Flagge anzeigt, daß die Strecke durch einen Arbeitszug besetzt ist. Die Einfahr-, Ausfahr- und Wegesignale und ebenso auch die Vorsignale sind Flügelsignale, deren Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach rechts weisen. Die Flügel der Einfahrsignale enden in einer runden Scheibe, die Ausfahr- und Wegesignale sind am Ende rechteckig abgeschnitten, bei den Vorsignalen ist das freie Ende schwalbenschwanzförmig gestaltet. Bei Blocksignalen endet der Flügel in einem über Eck gestellten Viereck. Wagrechte Stellung der Flügel bedeutet bei den Einfahr-, Ausfahr-, Block- und Wegesignalen „Halt“, bei den Vorsignalen „Langsam fahren“, die unter 45° nach oben geneigte Stellung der Flügel bedeutet „Fahrt frei“. Bei Stationen, auf denen nicht alle Züge halten, ist an den Einfahrsignalmasten unter dem Einfahrsignalflügel ein Vorsignalflügel angebracht. Für Züge, die in der Station halten sollen, wird die Einfahrerlaubnis erteilt durch den unter 45° nach oben geneigten Einfahrflügel und den wagrecht stehenden Vorsignalflügel. Für durchfahrende Züge werden beide Signalflügel unter 45° nach oben geneigt gestellt. Bei Dunkelheit wird „Halt“ durch rotes, „Fahrt frei“ durch grünes, „Langsam fahren“ durch gelbes Licht (brandgult) dargestellt.

k) Die Signalvorschriften der schwedischen Staatsbahnen sind in der im Jahre 1906 erlassenen, später ergänzten „Säkerhetsoch signalordningar vid Statens järngar“ enthalten. Als feststehende Signale sind Scheiben- und Flügelsignale in Gebrauch. Die Flügelsignale, deren Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach links weisen, sind ein-, zwei- oder dreiflüglig. Durch die mehrflügligen Signale wird die Ablenkung vom durchgehenden Hauptgleis angezeigt. Mit den Einfahrsignalen sind

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Vorsignals unterscheidet sich von dem des Hauptsignals durch die Form. Die verschiedene Gestalt der Flügel wird auch bei den Hauptsignalen viel ausgenutzt zur Bezeichnung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit (s. Formsignale). Bemerkenswert sind die sog. Kandelabersignale (sémaphores à chandelier) zur Bezeichnung mehrerer Einfahrwege (s. Wegesignale). Abb. 100 zeigt ein solches Kandelabersignal.</p><lb/>
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[65/0069] Vorsignals unterscheidet sich von dem des Hauptsignals durch die Form. Die verschiedene Gestalt der Flügel wird auch bei den Hauptsignalen viel ausgenutzt zur Bezeichnung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit (s. Formsignale). Bemerkenswert sind die sog. Kandelabersignale (sémaphores à chandelier) zur Bezeichnung mehrerer Einfahrwege (s. Wegesignale). Abb. 100 zeigt ein solches Kandelabersignal. f) Die holländischen Bahnen haben Streckensignale (Seinen op den weg), die als Läutesignale (Geluidseinen) und sichtbare Signale (Optische of gezichtseinen) unterschieden werden, Zugsignale (Treinseinen) und Rangiersignale (Rangeerseinen). Für Haupt- und Vorsignale werden meistens Flügelsignale verwendet. „Fahrt frei“ wird durch den schräg aufwärts, „Vorsicht“ (Langsam fahren) durch den schräg abwärts gerichteten Flügel angezeigt. Nachts wird „Fahrt frei“ durch weißes Licht, „Vorsicht“ (Langsamfahren) durch grünes Licht dargestellt. „Halt“ wird durch wagrechte Flügel und rotes Licht angezeigt. g) Für die schweizerischen Eisen bahnen ist das im Jahre 1866 erlassene „allgemeine Reglement über den Signaldienst“ mit Ausführungsbestimmungen vom Jahre 1889 maßgebend. Es sieht Läute- und Rasselwerke vor für den Zuglauf betreffende Meldungen, sehr weit ausgebildete Wärtersignale und die sonst üblichen Signale. Bahnhofsabschlußsignale, die allgemein vorgeschrieben sind, kommen in der Form von Wendescheiben und Flügelsignalen vor. Die Flügel zeigen nach rechts; die wagrechte Stellung bedeutet „Halt“, die unter 45° nach oben geneigte Stellung „Fahrt frei“. Bei Dunkelheit ist rotes Licht das Zeichen für „Halt“, grünes Licht das Zeichen für „Fahrt frei“. Als Blocksignale werden ebenfalls Wendescheiben oder Flügel signale verwendet; Ausfahrsignale sind immer Flügelsignale. Vorsignale zu Abschlußsignalen werden als runde grüne gestrichene Wendescheiben mit schrägem weißen Balken ausgebildet. Bei Tag zeigen sie durch die volle oder die schmale Seite der Scheibe, bei Dunkelheit durch grünes oder weißes Licht an, ob das Abschlußsignal geschlossen oder geöffnet ist. h) In Italien besteht für die Staatsbahnen eine Signalvorschrift „Il regolamento dei segnali“ vom Jahre 1906. Außer den festen Signalen gibt es bei den italienischen Bahnen Läutesignale mit 6 Signalbegriffen, Wärtersignale, die mit Fahnen und Laternen in der allgemein üblichen Weise gegeben werden, Weichensignale und Signale an den Zügen. Die festen Signale sind Scheiben oder Flügelsignale. Bei den Flügelsignalen bedeutet die wagrechte Lage des Flügels „Halt“, der schräg abwärts gerichtete Flügel „Fahrt frei“. Die Flügelsignale werden auch als Vorsignale verwendet; die Flügel erhalten dann gelben Anstrich, während sie bei den Hauptsignalen rot gestrichen sind. Bei Dunkelheit wird „Halt“ durch rotes, „Fahrt frei“ durch grünes Licht angezeigt. Bei „Halt“ am Hauptsignal erscheint am Vorsignal gelbes Licht. i) Für die dänischen Bahnen wurde im Jahre 1903 eine allgemeine Signalordnung – Almindeligt Signalreglement – erlassen, die später einige Änderungen und Ergänzungen erfahren hat. Sie enthält die allgemein üblichen Signale einschließlich der Läutesignale. Ein eigenartiges Signal ist das „Wimpelsignal“, das durch eine weiße Flagge anzeigt, daß die Strecke durch einen Arbeitszug besetzt ist. Die Einfahr-, Ausfahr- und Wegesignale und ebenso auch die Vorsignale sind Flügelsignale, deren Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach rechts weisen. Die Flügel der Einfahrsignale enden in einer runden Scheibe, die Ausfahr- und Wegesignale sind am Ende rechteckig abgeschnitten, bei den Vorsignalen ist das freie Ende schwalbenschwanzförmig gestaltet. Bei Blocksignalen endet der Flügel in einem über Eck gestellten Viereck. Wagrechte Stellung der Flügel bedeutet bei den Einfahr-, Ausfahr-, Block- und Wegesignalen „Halt“, bei den Vorsignalen „Langsam fahren“, die unter 45° nach oben geneigte Stellung der Flügel bedeutet „Fahrt frei“. Bei Stationen, auf denen nicht alle Züge halten, ist an den Einfahrsignalmasten unter dem Einfahrsignalflügel ein Vorsignalflügel angebracht. Für Züge, die in der Station halten sollen, wird die Einfahrerlaubnis erteilt durch den unter 45° nach oben geneigten Einfahrflügel und den wagrecht stehenden Vorsignalflügel. Für durchfahrende Züge werden beide Signalflügel unter 45° nach oben geneigt gestellt. Bei Dunkelheit wird „Halt“ durch rotes, „Fahrt frei“ durch grünes, „Langsam fahren“ durch gelbes Licht (brandgult) dargestellt. k) Die Signalvorschriften der schwedischen Staatsbahnen sind in der im Jahre 1906 erlassenen, später ergänzten „Säkerhetsoch signalordningar vid Statens järngar“ enthalten. Als feststehende Signale sind Scheiben- und Flügelsignale in Gebrauch. Die Flügelsignale, deren Flügel in der Fahrrichtung gesehen nach links weisen, sind ein-, zwei- oder dreiflüglig. Durch die mehrflügligen Signale wird die Ablenkung vom durchgehenden Hauptgleis angezeigt. Mit den Einfahrsignalen sind

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/69>, abgerufen am 24.11.2024.