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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Stunden verlangt. Bei den gebräuchlichen Petroleumarten sollen die Laternen folgende Lichtstärken ergeben:

a) Laternen für Haupt- und Vorsignale.


Brenner mit Zylinder12 Hefnerkerzen
Vorderblender mit weißer
Glasscheibe250 Hefnerkerzen
Rückblender mit weißer
Glasscheibe110 Hefnerkerzen

b) Wärtersignallaternen.


Brenner mit Zylinder8·5 Hefnerkerzen
Blender mit weißer Glasscheibe110 Hefnerkerzen

Bei guter Wartung sind die Signallichter solcher Laternen sehr weit zu sehen.

Besonderer Wert ist auf die Sturmsicherheit der Laternen zu legen. Diese wird nach den preußischen Vorschriften bei einem bestimmten Teil der zur Abnahme bereitgestellten Lampen durch Versuche in einer Gebläsevorrichtung festgestellt.

Die farbigen Signallichter werden dadurch hervorgerufen, daß die Laternen farbige Scheiben erhalten oder daß farbige, in Rahmen gefaßte Gläser (Blenden) vor die weiße Scheibe der Laternen geschoben werden (s. Blenden der S.).

Um die S. bei den Mastsignalen an ihre richtige Stelle zu bringen, sind die Maste mit einem Laternenaufzug (s. d.) ausgerüstet.

Die elektrische Beleuchtung der S. ist bei elektrisch betriebenen Bahnen allgemein üblich; sie wird neuerdings aber auch bei anderen Bahnen, insbesondere für die Weichenlaternen vielfach verwendet.

Bei den Haupt- und Vorsignalen hat man entweder die bei Petroleumbeleuchtung übliche Anordnung, daß zur Hervorbringung der farbigen Signallichter sich farbige Blenden vor eine weißleuchtende Laterne legen, beibehalten und nur die Petroleumlampe durch eine elektrische Glühlampe ersetzt oder man hat mehrere Lampen mit verschiedenfarbigen Gläsern oder Linsen nebeneinander angebracht, von denen durch Schaltung jedesmal die aufleuchtet, die der Signalstellung entspricht.

Bei den Weichenlaternen wird in dem Weichensignalkasten statt der Petroleumlampe eine aufrechtstehende elektrische Glühlampe angebracht. Die Anordnung wird dabei meist so getroffen, daß die Glühlampe feststeht und beim Umstellen der Weiche nur der Signalkasten sich dreht.

Die elektrische Beleuchtung ermöglicht dadurch, daß im Stellwerksraum angebrachte Kontrollampen in den Stromkreis der Signallampen eingeschaltet werden, eine einfache Überwachung der Signallichter. Es ist das besonders für Haupt- und Vorsignale, die vom Stellwerk aus nicht gut übersehen werden können, von Wert. Die Gefahr, daß die Beleuchtung versagt, kann leicht dadurch auf ein sehr geringes Maß herabgesetzt werden, daß in jeder Laterne 2 Glühlampen angebracht werden, die in getrennten Stromkreisen liegen. Bei den Weichenlaternen beruht ein besonderer Vorteil der elektrischen Beleuchtung darin, daß sämtliche Weichen oder einzelne in einem besonderen Stromkreis liegende Gruppen von Weichen leicht ein- und ausgeschaltet werden können, so daß die Beleuchtung der Weichen auf die Zeit beschränkt werden kann, in der der Betrieb sie erfordert.

Bei Azetylenbeleuchtung wird das Gas den mit Schnittbrennern ausgerüsteten S. aus einer unten am Mast angebrachten Flasche durch ein dünnes Rohr zugeführt, in das ein Druckregler und ein Absperrhahn eingebaut ist. Das Anzünden der Laternen erfolgt nach Öffnung des Absperrhahns durch eine dauernd brennende Zündflamme. Neuerdings wird zu dieser Beleuchtung gelöstes Azetylen (Azeton) verwendet, das als vollständig ungefährlich gilt. Auf den schwedischen Bahnen und versuchsweise bei einzelnen Strecken der österreichischen Staatsbahnen ist die Azetylenbeleuchtung seit einiger Zeit benutzt, um ein Blinklicht zu erzeugen und hierdurch einzelne Hauptsignale vor anderen besonders hervorzuheben.

Gewöhnliches Leuchtgas wird in der auch für sonstige Beleuchtungszwecke üblichen Weise bei Weichenlaternen und anderen Kastensignalen verwendet.

Hoogen.


Signalmast (signal post; poteau oder mat de semaphore; asta semaforica) dient bei den Flügel- und Scheibensignalen zum Anbringen der Flügel, Scheiben und Signallaternen und ihrer Antriebsvorrichtungen.

Ursprünglich wurden die S. aus Holz hergestellt, jetzt werden meistens eiserne Maste aus Rohren (Rohrmaste), aus Formeisen oder aus Stabwerk (Gittermaste) verwendet. Die Höhe der S. soll so bemessen werden, daß das Signal für den Lokomotivführer gut sichtbar ist. Bei ein- und zweiflügeligen Einfahrsignalen ist die gebräuchlichste Masthöhe etwa 8 m, bei mehrflügeligen 10 m. Ausfahrsignale können niedriger sein.

Zur Erreichung guter Sichtbarkeit werden vielfach auch höhere Maste - bis zu 14·0 m und ausnahmsweise auch darüber hinaus - verwendet. Die Maste der Scheibensignale sind im allgemeinen nicht höher als 3·5-5 m. Die Standsicherheit der S. wird durch schmiedeeiserne oder gußeiserne Erdfüße erreicht. Bei sehr hohen Masten muß die Standfestigkeit bei Winddruck besonders ermittelt werden.

Stunden verlangt. Bei den gebräuchlichen Petroleumarten sollen die Laternen folgende Lichtstärken ergeben:

a) Laternen für Haupt- und Vorsignale.


Brenner mit Zylinder12 Hefnerkerzen
Vorderblender mit weißer
Glasscheibe250 Hefnerkerzen
Rückblender mit weißer
Glasscheibe110 Hefnerkerzen

b) Wärtersignallaternen.


Brenner mit Zylinder8·5 Hefnerkerzen
Blender mit weißer Glasscheibe110 Hefnerkerzen

Bei guter Wartung sind die Signallichter solcher Laternen sehr weit zu sehen.

Besonderer Wert ist auf die Sturmsicherheit der Laternen zu legen. Diese wird nach den preußischen Vorschriften bei einem bestimmten Teil der zur Abnahme bereitgestellten Lampen durch Versuche in einer Gebläsevorrichtung festgestellt.

Die farbigen Signallichter werden dadurch hervorgerufen, daß die Laternen farbige Scheiben erhalten oder daß farbige, in Rahmen gefaßte Gläser (Blenden) vor die weiße Scheibe der Laternen geschoben werden (s. Blenden der S.).

Um die S. bei den Mastsignalen an ihre richtige Stelle zu bringen, sind die Maste mit einem Laternenaufzug (s. d.) ausgerüstet.

Die elektrische Beleuchtung der S. ist bei elektrisch betriebenen Bahnen allgemein üblich; sie wird neuerdings aber auch bei anderen Bahnen, insbesondere für die Weichenlaternen vielfach verwendet.

Bei den Haupt- und Vorsignalen hat man entweder die bei Petroleumbeleuchtung übliche Anordnung, daß zur Hervorbringung der farbigen Signallichter sich farbige Blenden vor eine weißleuchtende Laterne legen, beibehalten und nur die Petroleumlampe durch eine elektrische Glühlampe ersetzt oder man hat mehrere Lampen mit verschiedenfarbigen Gläsern oder Linsen nebeneinander angebracht, von denen durch Schaltung jedesmal die aufleuchtet, die der Signalstellung entspricht.

Bei den Weichenlaternen wird in dem Weichensignalkasten statt der Petroleumlampe eine aufrechtstehende elektrische Glühlampe angebracht. Die Anordnung wird dabei meist so getroffen, daß die Glühlampe feststeht und beim Umstellen der Weiche nur der Signalkasten sich dreht.

Die elektrische Beleuchtung ermöglicht dadurch, daß im Stellwerksraum angebrachte Kontrollampen in den Stromkreis der Signallampen eingeschaltet werden, eine einfache Überwachung der Signallichter. Es ist das besonders für Haupt- und Vorsignale, die vom Stellwerk aus nicht gut übersehen werden können, von Wert. Die Gefahr, daß die Beleuchtung versagt, kann leicht dadurch auf ein sehr geringes Maß herabgesetzt werden, daß in jeder Laterne 2 Glühlampen angebracht werden, die in getrennten Stromkreisen liegen. Bei den Weichenlaternen beruht ein besonderer Vorteil der elektrischen Beleuchtung darin, daß sämtliche Weichen oder einzelne in einem besonderen Stromkreis liegende Gruppen von Weichen leicht ein- und ausgeschaltet werden können, so daß die Beleuchtung der Weichen auf die Zeit beschränkt werden kann, in der der Betrieb sie erfordert.

Bei Azetylenbeleuchtung wird das Gas den mit Schnittbrennern ausgerüsteten S. aus einer unten am Mast angebrachten Flasche durch ein dünnes Rohr zugeführt, in das ein Druckregler und ein Absperrhahn eingebaut ist. Das Anzünden der Laternen erfolgt nach Öffnung des Absperrhahns durch eine dauernd brennende Zündflamme. Neuerdings wird zu dieser Beleuchtung gelöstes Azetylen (Azeton) verwendet, das als vollständig ungefährlich gilt. Auf den schwedischen Bahnen und versuchsweise bei einzelnen Strecken der österreichischen Staatsbahnen ist die Azetylenbeleuchtung seit einiger Zeit benutzt, um ein Blinklicht zu erzeugen und hierdurch einzelne Hauptsignale vor anderen besonders hervorzuheben.

Gewöhnliches Leuchtgas wird in der auch für sonstige Beleuchtungszwecke üblichen Weise bei Weichenlaternen und anderen Kastensignalen verwendet.

Hoogen.


Signalmast (signal post; poteau oder mât de sémaphore; asta semaforica) dient bei den Flügel- und Scheibensignalen zum Anbringen der Flügel, Scheiben und Signallaternen und ihrer Antriebsvorrichtungen.

Ursprünglich wurden die S. aus Holz hergestellt, jetzt werden meistens eiserne Maste aus Rohren (Rohrmaste), aus Formeisen oder aus Stabwerk (Gittermaste) verwendet. Die Höhe der S. soll so bemessen werden, daß das Signal für den Lokomotivführer gut sichtbar ist. Bei ein- und zweiflügeligen Einfahrsignalen ist die gebräuchlichste Masthöhe etwa 8 m, bei mehrflügeligen 10 m. Ausfahrsignale können niedriger sein.

Zur Erreichung guter Sichtbarkeit werden vielfach auch höhere Maste – bis zu 14·0 m und ausnahmsweise auch darüber hinaus – verwendet. Die Maste der Scheibensignale sind im allgemeinen nicht höher als 3·5–5 m. Die Standsicherheit der S. wird durch schmiedeeiserne oder gußeiserne Erdfüße erreicht. Bei sehr hohen Masten muß die Standfestigkeit bei Winddruck besonders ermittelt werden.

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[52/0056] Stunden verlangt. Bei den gebräuchlichen Petroleumarten sollen die Laternen folgende Lichtstärken ergeben: a) Laternen für Haupt- und Vorsignale. Brenner mit Zylinder 12 Hefnerkerzen Vorderblender mit weißer Glasscheibe 250 Hefnerkerzen Rückblender mit weißer Glasscheibe 110 Hefnerkerzen b) Wärtersignallaternen. Brenner mit Zylinder 8·5 Hefnerkerzen Blender mit weißer Glasscheibe 110 Hefnerkerzen Bei guter Wartung sind die Signallichter solcher Laternen sehr weit zu sehen. Besonderer Wert ist auf die Sturmsicherheit der Laternen zu legen. Diese wird nach den preußischen Vorschriften bei einem bestimmten Teil der zur Abnahme bereitgestellten Lampen durch Versuche in einer Gebläsevorrichtung festgestellt. Die farbigen Signallichter werden dadurch hervorgerufen, daß die Laternen farbige Scheiben erhalten oder daß farbige, in Rahmen gefaßte Gläser (Blenden) vor die weiße Scheibe der Laternen geschoben werden (s. Blenden der S.). Um die S. bei den Mastsignalen an ihre richtige Stelle zu bringen, sind die Maste mit einem Laternenaufzug (s. d.) ausgerüstet. Die elektrische Beleuchtung der S. ist bei elektrisch betriebenen Bahnen allgemein üblich; sie wird neuerdings aber auch bei anderen Bahnen, insbesondere für die Weichenlaternen vielfach verwendet. Bei den Haupt- und Vorsignalen hat man entweder die bei Petroleumbeleuchtung übliche Anordnung, daß zur Hervorbringung der farbigen Signallichter sich farbige Blenden vor eine weißleuchtende Laterne legen, beibehalten und nur die Petroleumlampe durch eine elektrische Glühlampe ersetzt oder man hat mehrere Lampen mit verschiedenfarbigen Gläsern oder Linsen nebeneinander angebracht, von denen durch Schaltung jedesmal die aufleuchtet, die der Signalstellung entspricht. Bei den Weichenlaternen wird in dem Weichensignalkasten statt der Petroleumlampe eine aufrechtstehende elektrische Glühlampe angebracht. Die Anordnung wird dabei meist so getroffen, daß die Glühlampe feststeht und beim Umstellen der Weiche nur der Signalkasten sich dreht. Die elektrische Beleuchtung ermöglicht dadurch, daß im Stellwerksraum angebrachte Kontrollampen in den Stromkreis der Signallampen eingeschaltet werden, eine einfache Überwachung der Signallichter. Es ist das besonders für Haupt- und Vorsignale, die vom Stellwerk aus nicht gut übersehen werden können, von Wert. Die Gefahr, daß die Beleuchtung versagt, kann leicht dadurch auf ein sehr geringes Maß herabgesetzt werden, daß in jeder Laterne 2 Glühlampen angebracht werden, die in getrennten Stromkreisen liegen. Bei den Weichenlaternen beruht ein besonderer Vorteil der elektrischen Beleuchtung darin, daß sämtliche Weichen oder einzelne in einem besonderen Stromkreis liegende Gruppen von Weichen leicht ein- und ausgeschaltet werden können, so daß die Beleuchtung der Weichen auf die Zeit beschränkt werden kann, in der der Betrieb sie erfordert. Bei Azetylenbeleuchtung wird das Gas den mit Schnittbrennern ausgerüsteten S. aus einer unten am Mast angebrachten Flasche durch ein dünnes Rohr zugeführt, in das ein Druckregler und ein Absperrhahn eingebaut ist. Das Anzünden der Laternen erfolgt nach Öffnung des Absperrhahns durch eine dauernd brennende Zündflamme. Neuerdings wird zu dieser Beleuchtung gelöstes Azetylen (Azeton) verwendet, das als vollständig ungefährlich gilt. Auf den schwedischen Bahnen und versuchsweise bei einzelnen Strecken der österreichischen Staatsbahnen ist die Azetylenbeleuchtung seit einiger Zeit benutzt, um ein Blinklicht zu erzeugen und hierdurch einzelne Hauptsignale vor anderen besonders hervorzuheben. Gewöhnliches Leuchtgas wird in der auch für sonstige Beleuchtungszwecke üblichen Weise bei Weichenlaternen und anderen Kastensignalen verwendet. Hoogen. Signalmast (signal post; poteau oder mât de sémaphore; asta semaforica) dient bei den Flügel- und Scheibensignalen zum Anbringen der Flügel, Scheiben und Signallaternen und ihrer Antriebsvorrichtungen. Ursprünglich wurden die S. aus Holz hergestellt, jetzt werden meistens eiserne Maste aus Rohren (Rohrmaste), aus Formeisen oder aus Stabwerk (Gittermaste) verwendet. Die Höhe der S. soll so bemessen werden, daß das Signal für den Lokomotivführer gut sichtbar ist. Bei ein- und zweiflügeligen Einfahrsignalen ist die gebräuchlichste Masthöhe etwa 8 m, bei mehrflügeligen 10 m. Ausfahrsignale können niedriger sein. Zur Erreichung guter Sichtbarkeit werden vielfach auch höhere Maste – bis zu 14·0 m und ausnahmsweise auch darüber hinaus – verwendet. Die Maste der Scheibensignale sind im allgemeinen nicht höher als 3·5–5 m. Die Standsicherheit der S. wird durch schmiedeeiserne oder gußeiserne Erdfüße erreicht. Bei sehr hohen Masten muß die Standfestigkeit bei Winddruck besonders ermittelt werden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/56>, abgerufen am 23.11.2024.