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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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eine Trennung streng durchgeführt worden.

Aus allem ergibt sich, daß es sich zurzeit noch nicht übersehen läßt, was das sibirische Unternehmen schließlich kosten wird.

Die Form der Aufbringung der großen Geldmittel läßt sich auch nicht klar erkennen. Dem äußeren Anschein nach sind die notwendigen Beträge von der Reichsduma für jedes Baujahr besonders aus den verfügbaren Mitteln bewilligt; ob es der Finanzverwaltung geglückt ist, diese großen Aufwendungen wirklich, wie es gedacht war, aus etwaigen Einnahmeüberschüssen zu decken oder ob ausländische Anleihen helfen mußten. In seiner Wirkung ist es aus dem Grund bedeutungslos, woher das Geld stammt, weil das russische Reichsbudget sehr häufig, um nicht zu sagen in der Regel, Zugänge aus "finanziellen Operationen" notwendig macht, um Einnahme und Ausgabe ins Gleichgewicht zu bringen.

IV. Verkehr.

Der Verkehr auf den Bahnen Sibiriens hat sich schnell entwickelt, wie das der 16jährige Beobachtungsabschnitt deutlich zeigt. Im besonderen haben die Jahre 1904 und 1905 Aufnahme gefunden, um zu zeigen, was diese Bahnen, die ihre Erbauung nicht zuletzt politisch-militärischen Erwägungen verdanken, während des Krieges mit Japan zu leisten vermochten, obgleich sie bautechnisch nur in der Hauptsache fertiggestellt waren.

Im Personenverkehr (einschließlich Militär) gelangten zur Beförderung auf der Bahn:



Im Güterverkehr wurden bewegt auf der Bahn:



Mertens.


Sicherheitsstreifen, Schutzstreifen (safety belt, protection strip; bande de surete; zona di preservazione), sind allgemeine Begriffe für alle in der Umgebung des Bahnkörpers vorzusehenden Schutzflächen, teils zur Sicherung für die Bahnen gegen Gefahren, die ihr von angrenzenden Grundstücken oder unterirdischen Anlagen drohen können, teils zum Schutze der Nachbargrundstücke gegen die Gefahren, die der Bahnbetrieb im Gefolge hat. Da die Gefahren aus dem Bahnbetrieb im allgemeinen größer sind, so haben die letzteren mehr Bedeutung. Im einzelnen unterscheidet man Grenzschutzstreifen, Torfschutzstreifen, S. im Bergbaugebiet, Windbruchstreifen, Brand- oder Feuer-, Forst- oder Waldschutzreifen.

A. Grenzschutzstreifen. Die zur Vermarkung der Bahngrenze dienenden Grenzsteine werden nicht unmittelbar an den Fuß der Bahnböschung oder an die Kante der Einschnitte gestellt, sondern mit Rücksicht auf die Gefahr des Abrutschens der Böschung vorwiegend zum Schutze des Nachbargeländes 0·50-1·50 m (meist 0·60-0·80 m) von den Damm- und Einschnittsböschungen entfernt errichtet. Die Breite des Streifens ist in der Regel veränderlich, weil gern ein möglichst gleichmäßig verlaufender Grenzzug gewählt wird, der sich nicht dem meist unregelmäßigen Verlauf des Dammfußes oder des Böschungsrandes anpaßt.

B. Torfschutzstreifen werden dort neben der Bahn angelegt, wo in Torfmooren eine Gefahr für den Fuß des Bahndammes durch das Torfstechen eintreten kann. Ihre Breite wird von der Kante der Bahnkrone an gerechnet bei 11/2facher Bahnböschung zu (1·5 H + 2) m gewählt, wenn H die Höhe der Bahnkrone über dem festen Untergrund ist.

C. Sicherheitsstreifen im Bergbaugebiet. Führt eine Bahn durch die Grubenfelder des Bergbaubetriebs, so können sich Bahn und Bergbau gegenseitig gefährden. In solchem Fall sind daher für den Bahnbetrieb und für den Bergbaubetrieb besondere Sicherungen zu treffen. Sie bestehen hauptsächlich in dem Stehenlassen von Sicherungspfeilern seitens des Bergbauunternehmens (vgl. Bergbaubeschränkungen).

D. Windbruchstreifen. Holzbestände, die einen das Bahngleis gefährdenden Umbruch befürchten lassen, sind nach § 273 der TV. zu beseitigen. Ist daher der von der Bahn durchschnittene Baumbestand hoch und sturmgefährdet, so wird dort mit Rücksicht auf die Sicherheit des Bahn- und Telegraphenbetriebs der Bestand so weit abgetrieben, als es erforderlich ist. Die abgetriebene Fläche wird alsdann

eine Trennung streng durchgeführt worden.

Aus allem ergibt sich, daß es sich zurzeit noch nicht übersehen läßt, was das sibirische Unternehmen schließlich kosten wird.

Die Form der Aufbringung der großen Geldmittel läßt sich auch nicht klar erkennen. Dem äußeren Anschein nach sind die notwendigen Beträge von der Reichsduma für jedes Baujahr besonders aus den verfügbaren Mitteln bewilligt; ob es der Finanzverwaltung geglückt ist, diese großen Aufwendungen wirklich, wie es gedacht war, aus etwaigen Einnahmeüberschüssen zu decken oder ob ausländische Anleihen helfen mußten. In seiner Wirkung ist es aus dem Grund bedeutungslos, woher das Geld stammt, weil das russische Reichsbudget sehr häufig, um nicht zu sagen in der Regel, Zugänge aus „finanziellen Operationen“ notwendig macht, um Einnahme und Ausgabe ins Gleichgewicht zu bringen.

IV. Verkehr.

Der Verkehr auf den Bahnen Sibiriens hat sich schnell entwickelt, wie das der 16jährige Beobachtungsabschnitt deutlich zeigt. Im besonderen haben die Jahre 1904 und 1905 Aufnahme gefunden, um zu zeigen, was diese Bahnen, die ihre Erbauung nicht zuletzt politisch-militärischen Erwägungen verdanken, während des Krieges mit Japan zu leisten vermochten, obgleich sie bautechnisch nur in der Hauptsache fertiggestellt waren.

Im Personenverkehr (einschließlich Militär) gelangten zur Beförderung auf der Bahn:



Im Güterverkehr wurden bewegt auf der Bahn:



Mertens.


Sicherheitsstreifen, Schutzstreifen (safety belt, protection strip; bande de sureté; zona di preservazione), sind allgemeine Begriffe für alle in der Umgebung des Bahnkörpers vorzusehenden Schutzflächen, teils zur Sicherung für die Bahnen gegen Gefahren, die ihr von angrenzenden Grundstücken oder unterirdischen Anlagen drohen können, teils zum Schutze der Nachbargrundstücke gegen die Gefahren, die der Bahnbetrieb im Gefolge hat. Da die Gefahren aus dem Bahnbetrieb im allgemeinen größer sind, so haben die letzteren mehr Bedeutung. Im einzelnen unterscheidet man Grenzschutzstreifen, Torfschutzstreifen, S. im Bergbaugebiet, Windbruchstreifen, Brand- oder Feuer-, Forst- oder Waldschutzreifen.

A. Grenzschutzstreifen. Die zur Vermarkung der Bahngrenze dienenden Grenzsteine werden nicht unmittelbar an den Fuß der Bahnböschung oder an die Kante der Einschnitte gestellt, sondern mit Rücksicht auf die Gefahr des Abrutschens der Böschung vorwiegend zum Schutze des Nachbargeländes 0·50–1·50 m (meist 0·60–0·80 m) von den Damm- und Einschnittsböschungen entfernt errichtet. Die Breite des Streifens ist in der Regel veränderlich, weil gern ein möglichst gleichmäßig verlaufender Grenzzug gewählt wird, der sich nicht dem meist unregelmäßigen Verlauf des Dammfußes oder des Böschungsrandes anpaßt.

B. Torfschutzstreifen werden dort neben der Bahn angelegt, wo in Torfmooren eine Gefahr für den Fuß des Bahndammes durch das Torfstechen eintreten kann. Ihre Breite wird von der Kante der Bahnkrone an gerechnet bei 11/2facher Bahnböschung zu (1·5 H + 2) m gewählt, wenn H die Höhe der Bahnkrone über dem festen Untergrund ist.

C. Sicherheitsstreifen im Bergbaugebiet. Führt eine Bahn durch die Grubenfelder des Bergbaubetriebs, so können sich Bahn und Bergbau gegenseitig gefährden. In solchem Fall sind daher für den Bahnbetrieb und für den Bergbaubetrieb besondere Sicherungen zu treffen. Sie bestehen hauptsächlich in dem Stehenlassen von Sicherungspfeilern seitens des Bergbauunternehmens (vgl. Bergbaubeschränkungen).

D. Windbruchstreifen. Holzbestände, die einen das Bahngleis gefährdenden Umbruch befürchten lassen, sind nach § 273 der TV. zu beseitigen. Ist daher der von der Bahn durchschnittene Baumbestand hoch und sturmgefährdet, so wird dort mit Rücksicht auf die Sicherheit des Bahn- und Telegraphenbetriebs der Bestand so weit abgetrieben, als es erforderlich ist. Die abgetriebene Fläche wird alsdann

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[43/0046] eine Trennung streng durchgeführt worden. Aus allem ergibt sich, daß es sich zurzeit noch nicht übersehen läßt, was das sibirische Unternehmen schließlich kosten wird. Die Form der Aufbringung der großen Geldmittel läßt sich auch nicht klar erkennen. Dem äußeren Anschein nach sind die notwendigen Beträge von der Reichsduma für jedes Baujahr besonders aus den verfügbaren Mitteln bewilligt; ob es der Finanzverwaltung geglückt ist, diese großen Aufwendungen wirklich, wie es gedacht war, aus etwaigen Einnahmeüberschüssen zu decken oder ob ausländische Anleihen helfen mußten. In seiner Wirkung ist es aus dem Grund bedeutungslos, woher das Geld stammt, weil das russische Reichsbudget sehr häufig, um nicht zu sagen in der Regel, Zugänge aus „finanziellen Operationen“ notwendig macht, um Einnahme und Ausgabe ins Gleichgewicht zu bringen. IV. Verkehr. Der Verkehr auf den Bahnen Sibiriens hat sich schnell entwickelt, wie das der 16jährige Beobachtungsabschnitt deutlich zeigt. Im besonderen haben die Jahre 1904 und 1905 Aufnahme gefunden, um zu zeigen, was diese Bahnen, die ihre Erbauung nicht zuletzt politisch-militärischen Erwägungen verdanken, während des Krieges mit Japan zu leisten vermochten, obgleich sie bautechnisch nur in der Hauptsache fertiggestellt waren. Im Personenverkehr (einschließlich Militär) gelangten zur Beförderung auf der Bahn: Im Güterverkehr wurden bewegt auf der Bahn: Mertens. Sicherheitsstreifen, Schutzstreifen (safety belt, protection strip; bande de sureté; zona di preservazione), sind allgemeine Begriffe für alle in der Umgebung des Bahnkörpers vorzusehenden Schutzflächen, teils zur Sicherung für die Bahnen gegen Gefahren, die ihr von angrenzenden Grundstücken oder unterirdischen Anlagen drohen können, teils zum Schutze der Nachbargrundstücke gegen die Gefahren, die der Bahnbetrieb im Gefolge hat. Da die Gefahren aus dem Bahnbetrieb im allgemeinen größer sind, so haben die letzteren mehr Bedeutung. Im einzelnen unterscheidet man Grenzschutzstreifen, Torfschutzstreifen, S. im Bergbaugebiet, Windbruchstreifen, Brand- oder Feuer-, Forst- oder Waldschutzreifen. A. Grenzschutzstreifen. Die zur Vermarkung der Bahngrenze dienenden Grenzsteine werden nicht unmittelbar an den Fuß der Bahnböschung oder an die Kante der Einschnitte gestellt, sondern mit Rücksicht auf die Gefahr des Abrutschens der Böschung vorwiegend zum Schutze des Nachbargeländes 0·50–1·50 m (meist 0·60–0·80 m) von den Damm- und Einschnittsböschungen entfernt errichtet. Die Breite des Streifens ist in der Regel veränderlich, weil gern ein möglichst gleichmäßig verlaufender Grenzzug gewählt wird, der sich nicht dem meist unregelmäßigen Verlauf des Dammfußes oder des Böschungsrandes anpaßt. B. Torfschutzstreifen werden dort neben der Bahn angelegt, wo in Torfmooren eine Gefahr für den Fuß des Bahndammes durch das Torfstechen eintreten kann. Ihre Breite wird von der Kante der Bahnkrone an gerechnet bei 11/2facher Bahnböschung zu (1·5 H + 2) m gewählt, wenn H die Höhe der Bahnkrone über dem festen Untergrund ist. C. Sicherheitsstreifen im Bergbaugebiet. Führt eine Bahn durch die Grubenfelder des Bergbaubetriebs, so können sich Bahn und Bergbau gegenseitig gefährden. In solchem Fall sind daher für den Bahnbetrieb und für den Bergbaubetrieb besondere Sicherungen zu treffen. Sie bestehen hauptsächlich in dem Stehenlassen von Sicherungspfeilern seitens des Bergbauunternehmens (vgl. Bergbaubeschränkungen). D. Windbruchstreifen. Holzbestände, die einen das Bahngleis gefährdenden Umbruch befürchten lassen, sind nach § 273 der TV. zu beseitigen. Ist daher der von der Bahn durchschnittene Baumbestand hoch und sturmgefährdet, so wird dort mit Rücksicht auf die Sicherheit des Bahn- und Telegraphenbetriebs der Bestand so weit abgetrieben, als es erforderlich ist. Die abgetriebene Fläche wird alsdann

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/46>, abgerufen am 23.11.2024.