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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Zahl der einzelnen Tiere annähernd gleich ist und daß die als Norm festzusetzenden Durchschnittsziffern den tatsächlichen Verhältnissen im einzelnen Fall nicht wesentlich widersprechen. Das ist aber nach allen Erfahrungen auf diesem Gebiet nicht der Fall.

III. Die Frachtberechnung nach der Ladefläche des benutzten Wagens kommt dem im Gütertarif aufgestellten Grundsatz hinsichtlich der nach dem Ladegewicht tarifierenden Güter am nächsten; bestmögliche Wagenausnutzung und deshalb Verringerung des Wagenbedarfs und der Beförderungskosten sind die anerkannten Vorzüge dieses Systems, das kaum zu ernsteren Beanstandungen Veranlassung geben würde, wenn der Wagenpark der Eisenbahnen aus Wagen mit einer einheitlichen Ladefläche bestände. Das trifft aber nicht zu. Deswegen bewegen sich die Klagen gegen dieses System vornehmlich in folgender Richtung: es sei ungerecht, weil es Zahlung für eine nicht gewünschte Leistung verlange; es behandle die Versender ungleichmäßig, indem dem einen der verlangte Wagen gestellt würde, dem andern nicht; die Frachtberechnung nach der Ladefläche sei auch wirtschaftlich verfehlt, weil sie die verschiedenen Tierarten nicht im gleichen Verhältnis zu ihrem Wert belastet. Hierzu ist zu bemerken, daß die Frachtverteuerung, die für kleinere Sendungen durch den Übergang zu größeren Wagen eintritt, ein Vorgang ist, mit dem die Interessenten wenigstens bei niedrig tarifierten Beförderungsgegenständen sich abfinden müssen, wenn anders nicht die wirtschaftlichen Vorteile der Vergrößerung der Wagen verloren gehen sollen. In dieser Hinsicht liegt die Sache beim Übergang zu größeren Ladeflächen im Tierverkehr genau so wie beim Übergang zu größeren Ladegewichten im Güterverkehr. Die Vergrößerung des Laderaums und Ladegewichts in Verbindung mit den Tarifvorschriften über die Berechnung der Fracht nach Ladefläche oder Ladegewicht ermöglicht allein eine gute Ausnutzung der Wagen und damit die möglichste Verbilligung der aus der Vorhaltung der Wagen entstehenden Kosten und der Beförderungskosten. Für den Güterverkehr ist auch infolgedessen die Beschaffung der Wagen mit niedrigem Ladegewicht im allgemeinen aufgegeben.

Es hat nicht an Versuchen gefehlt, im Rahmen dieses Systems Unterarten zu schaffen, die die Härten ausgleichen und die Mängel beheben sollen; indessen auch diesen ist der praktische Erfolg versagt geblieben.

Über die Einzelheiten der T. s. Gütertarife.

Grunow.


Tilgung s. Anleihen.


Töchterhorte. Der Eisenbahn-Töchterhort der vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen ist eine im Jahre 1902 errichtete Stiftung mit dem Sitz in Berlin, deren Zweck es ist, unverheirateten Töchtern verstorbener Beamten und Arbeiter dieser Eisenbahnverwaltungen im Fall der Hilfsbedürftigkeit und Würdigkeit, insbesondere zur Ausbildung und Förderung ihrer Erwerbsfähigkeit Beihilfen zu gewähren. Ihr Bestreben ist es, den gesetzlichen Fürsorgeeinrichtungen des Staates und den Hilfsfonds der Eisenbahnverwaltung helfend zur Seite zu treten. Vorübergehende Notlagen sucht sie durch einmalige Geldunterstützungen zu beseitigen, bei dauernder Bedürftigkeit durch fortlaufende Zuwendungen zu helfen. Schwächliche oder kränkliche Kinder sendet sie in Bäder und Ferienkolonien. Vor allen Dingen aber greift sie da ein, wo es den Waisen an der nötigen Erziehung im Elternhaus und an der Möglichkeit zur Ausbildung für einen Beruf fehlt. Auch will sie Waisen, die alleinstehend im Alter keinen eigenen Herd besitzen, Unterkunft gewähren.

Die Organe der Stiftung sind ein Hauptausschuß in Berlin und 23 Bezirksausschüsse, je einer für die Direktionsbezirke und das Zentralamt der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Zur Unterstützung der Bezirksausschüsse sind Vertrauensmänner an allen Orten, wo Eisenbahner Dienst tun, und nach Bedarf Ortsausschüsse eingerichtet. An der Spitze steht ein Aufsichtsrat. Sämtliche Verwaltungsämter, in denen höhere, mittlere und untere Beamte, Hilfsbeamte, Handwerker und Arbeiter vertreten sind, werden unentgeltlich wahrgenommen, wie überhaupt die Verwaltungskosten auf das geringste Maß herabgemindert sind.

Die Stiftung besitzt ein eigenes Töchterheim, das Christianenheim in Erfurt. Dieses Heim kann in 112 Wohn- und Schlafräumen 239 Waisen aufnehmen. Entsprechend seiner Zweckbestimmung ist das Heim in 3 Abteilungen, das Kinderheim, das Zöglingsheim und das Pfleglingsheim eingeteilt. In dem Kinderheim werden die zur Waisenpflege aufgenommenen Waisenkinder im Alter von 5-15 Jahren untergebracht. Das Zöglingsheim beherbergt die zur vorübergehenden Aufnahme zwecks Ausbildung für einen Beruf bestimmten Zöglinge. Das Pfleglingsheim dient der dauernden Versorgung erwerbsunfähiger oder erwerbsbeschränkter Waisen. Die Räume sind so angeordnet, daß die Waisenkinder, Zöglinge und Pfleglinge möglichst getrennt wohnen, schlafen und essen. Für jeden Pflegling ist ein Wohn- und Schlafzimmer vorhanden, während die Kinder und Zöglinge in mehreren Schlafsälen und mehreren Wohnzimmern zu etwa 5 Personen untergebracht sind. Zur allgemeinen Benutzung dienen Speisezimmer, Badeeinrichtung, Bücherei und Musikzimmer sowie Turn- und Spielräume. Die Verwaltung des Christianenheims ist dahin geregelt, daß unter der Leitung des Hauptausschusses und der ständigen Mitwirkung des Bezirksausschusses in Erfurt der gesamte Verwaltungskörper der Stiftung daran teilnimmt. Daneben ist ein Erziehungsbeirat mit dem Sitz in Erfurt eingerichtet,

Zahl der einzelnen Tiere annähernd gleich ist und daß die als Norm festzusetzenden Durchschnittsziffern den tatsächlichen Verhältnissen im einzelnen Fall nicht wesentlich widersprechen. Das ist aber nach allen Erfahrungen auf diesem Gebiet nicht der Fall.

III. Die Frachtberechnung nach der Ladefläche des benutzten Wagens kommt dem im Gütertarif aufgestellten Grundsatz hinsichtlich der nach dem Ladegewicht tarifierenden Güter am nächsten; bestmögliche Wagenausnutzung und deshalb Verringerung des Wagenbedarfs und der Beförderungskosten sind die anerkannten Vorzüge dieses Systems, das kaum zu ernsteren Beanstandungen Veranlassung geben würde, wenn der Wagenpark der Eisenbahnen aus Wagen mit einer einheitlichen Ladefläche bestände. Das trifft aber nicht zu. Deswegen bewegen sich die Klagen gegen dieses System vornehmlich in folgender Richtung: es sei ungerecht, weil es Zahlung für eine nicht gewünschte Leistung verlange; es behandle die Versender ungleichmäßig, indem dem einen der verlangte Wagen gestellt würde, dem andern nicht; die Frachtberechnung nach der Ladefläche sei auch wirtschaftlich verfehlt, weil sie die verschiedenen Tierarten nicht im gleichen Verhältnis zu ihrem Wert belastet. Hierzu ist zu bemerken, daß die Frachtverteuerung, die für kleinere Sendungen durch den Übergang zu größeren Wagen eintritt, ein Vorgang ist, mit dem die Interessenten wenigstens bei niedrig tarifierten Beförderungsgegenständen sich abfinden müssen, wenn anders nicht die wirtschaftlichen Vorteile der Vergrößerung der Wagen verloren gehen sollen. In dieser Hinsicht liegt die Sache beim Übergang zu größeren Ladeflächen im Tierverkehr genau so wie beim Übergang zu größeren Ladegewichten im Güterverkehr. Die Vergrößerung des Laderaums und Ladegewichts in Verbindung mit den Tarifvorschriften über die Berechnung der Fracht nach Ladefläche oder Ladegewicht ermöglicht allein eine gute Ausnutzung der Wagen und damit die möglichste Verbilligung der aus der Vorhaltung der Wagen entstehenden Kosten und der Beförderungskosten. Für den Güterverkehr ist auch infolgedessen die Beschaffung der Wagen mit niedrigem Ladegewicht im allgemeinen aufgegeben.

Es hat nicht an Versuchen gefehlt, im Rahmen dieses Systems Unterarten zu schaffen, die die Härten ausgleichen und die Mängel beheben sollen; indessen auch diesen ist der praktische Erfolg versagt geblieben.

Über die Einzelheiten der T. s. Gütertarife.

Grunow.


Tilgung s. Anleihen.


Töchterhorte. Der Eisenbahn-Töchterhort der vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen ist eine im Jahre 1902 errichtete Stiftung mit dem Sitz in Berlin, deren Zweck es ist, unverheirateten Töchtern verstorbener Beamten und Arbeiter dieser Eisenbahnverwaltungen im Fall der Hilfsbedürftigkeit und Würdigkeit, insbesondere zur Ausbildung und Förderung ihrer Erwerbsfähigkeit Beihilfen zu gewähren. Ihr Bestreben ist es, den gesetzlichen Fürsorgeeinrichtungen des Staates und den Hilfsfonds der Eisenbahnverwaltung helfend zur Seite zu treten. Vorübergehende Notlagen sucht sie durch einmalige Geldunterstützungen zu beseitigen, bei dauernder Bedürftigkeit durch fortlaufende Zuwendungen zu helfen. Schwächliche oder kränkliche Kinder sendet sie in Bäder und Ferienkolonien. Vor allen Dingen aber greift sie da ein, wo es den Waisen an der nötigen Erziehung im Elternhaus und an der Möglichkeit zur Ausbildung für einen Beruf fehlt. Auch will sie Waisen, die alleinstehend im Alter keinen eigenen Herd besitzen, Unterkunft gewähren.

Die Organe der Stiftung sind ein Hauptausschuß in Berlin und 23 Bezirksausschüsse, je einer für die Direktionsbezirke und das Zentralamt der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Zur Unterstützung der Bezirksausschüsse sind Vertrauensmänner an allen Orten, wo Eisenbahner Dienst tun, und nach Bedarf Ortsausschüsse eingerichtet. An der Spitze steht ein Aufsichtsrat. Sämtliche Verwaltungsämter, in denen höhere, mittlere und untere Beamte, Hilfsbeamte, Handwerker und Arbeiter vertreten sind, werden unentgeltlich wahrgenommen, wie überhaupt die Verwaltungskosten auf das geringste Maß herabgemindert sind.

Die Stiftung besitzt ein eigenes Töchterheim, das Christianenheim in Erfurt. Dieses Heim kann in 112 Wohn- und Schlafräumen 239 Waisen aufnehmen. Entsprechend seiner Zweckbestimmung ist das Heim in 3 Abteilungen, das Kinderheim, das Zöglingsheim und das Pfleglingsheim eingeteilt. In dem Kinderheim werden die zur Waisenpflege aufgenommenen Waisenkinder im Alter von 5–15 Jahren untergebracht. Das Zöglingsheim beherbergt die zur vorübergehenden Aufnahme zwecks Ausbildung für einen Beruf bestimmten Zöglinge. Das Pfleglingsheim dient der dauernden Versorgung erwerbsunfähiger oder erwerbsbeschränkter Waisen. Die Räume sind so angeordnet, daß die Waisenkinder, Zöglinge und Pfleglinge möglichst getrennt wohnen, schlafen und essen. Für jeden Pflegling ist ein Wohn- und Schlafzimmer vorhanden, während die Kinder und Zöglinge in mehreren Schlafsälen und mehreren Wohnzimmern zu etwa 5 Personen untergebracht sind. Zur allgemeinen Benutzung dienen Speisezimmer, Badeeinrichtung, Bücherei und Musikzimmer sowie Turn- und Spielräume. Die Verwaltung des Christianenheims ist dahin geregelt, daß unter der Leitung des Hauptausschusses und der ständigen Mitwirkung des Bezirksausschusses in Erfurt der gesamte Verwaltungskörper der Stiftung daran teilnimmt. Daneben ist ein Erziehungsbeirat mit dem Sitz in Erfurt eingerichtet,

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[331/0344] Zahl der einzelnen Tiere annähernd gleich ist und daß die als Norm festzusetzenden Durchschnittsziffern den tatsächlichen Verhältnissen im einzelnen Fall nicht wesentlich widersprechen. Das ist aber nach allen Erfahrungen auf diesem Gebiet nicht der Fall. III. Die Frachtberechnung nach der Ladefläche des benutzten Wagens kommt dem im Gütertarif aufgestellten Grundsatz hinsichtlich der nach dem Ladegewicht tarifierenden Güter am nächsten; bestmögliche Wagenausnutzung und deshalb Verringerung des Wagenbedarfs und der Beförderungskosten sind die anerkannten Vorzüge dieses Systems, das kaum zu ernsteren Beanstandungen Veranlassung geben würde, wenn der Wagenpark der Eisenbahnen aus Wagen mit einer einheitlichen Ladefläche bestände. Das trifft aber nicht zu. Deswegen bewegen sich die Klagen gegen dieses System vornehmlich in folgender Richtung: es sei ungerecht, weil es Zahlung für eine nicht gewünschte Leistung verlange; es behandle die Versender ungleichmäßig, indem dem einen der verlangte Wagen gestellt würde, dem andern nicht; die Frachtberechnung nach der Ladefläche sei auch wirtschaftlich verfehlt, weil sie die verschiedenen Tierarten nicht im gleichen Verhältnis zu ihrem Wert belastet. Hierzu ist zu bemerken, daß die Frachtverteuerung, die für kleinere Sendungen durch den Übergang zu größeren Wagen eintritt, ein Vorgang ist, mit dem die Interessenten wenigstens bei niedrig tarifierten Beförderungsgegenständen sich abfinden müssen, wenn anders nicht die wirtschaftlichen Vorteile der Vergrößerung der Wagen verloren gehen sollen. In dieser Hinsicht liegt die Sache beim Übergang zu größeren Ladeflächen im Tierverkehr genau so wie beim Übergang zu größeren Ladegewichten im Güterverkehr. Die Vergrößerung des Laderaums und Ladegewichts in Verbindung mit den Tarifvorschriften über die Berechnung der Fracht nach Ladefläche oder Ladegewicht ermöglicht allein eine gute Ausnutzung der Wagen und damit die möglichste Verbilligung der aus der Vorhaltung der Wagen entstehenden Kosten und der Beförderungskosten. Für den Güterverkehr ist auch infolgedessen die Beschaffung der Wagen mit niedrigem Ladegewicht im allgemeinen aufgegeben. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, im Rahmen dieses Systems Unterarten zu schaffen, die die Härten ausgleichen und die Mängel beheben sollen; indessen auch diesen ist der praktische Erfolg versagt geblieben. Über die Einzelheiten der T. s. Gütertarife. Grunow. Tilgung s. Anleihen. Töchterhorte. Der Eisenbahn-Töchterhort der vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen ist eine im Jahre 1902 errichtete Stiftung mit dem Sitz in Berlin, deren Zweck es ist, unverheirateten Töchtern verstorbener Beamten und Arbeiter dieser Eisenbahnverwaltungen im Fall der Hilfsbedürftigkeit und Würdigkeit, insbesondere zur Ausbildung und Förderung ihrer Erwerbsfähigkeit Beihilfen zu gewähren. Ihr Bestreben ist es, den gesetzlichen Fürsorgeeinrichtungen des Staates und den Hilfsfonds der Eisenbahnverwaltung helfend zur Seite zu treten. Vorübergehende Notlagen sucht sie durch einmalige Geldunterstützungen zu beseitigen, bei dauernder Bedürftigkeit durch fortlaufende Zuwendungen zu helfen. Schwächliche oder kränkliche Kinder sendet sie in Bäder und Ferienkolonien. Vor allen Dingen aber greift sie da ein, wo es den Waisen an der nötigen Erziehung im Elternhaus und an der Möglichkeit zur Ausbildung für einen Beruf fehlt. Auch will sie Waisen, die alleinstehend im Alter keinen eigenen Herd besitzen, Unterkunft gewähren. Die Organe der Stiftung sind ein Hauptausschuß in Berlin und 23 Bezirksausschüsse, je einer für die Direktionsbezirke und das Zentralamt der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Zur Unterstützung der Bezirksausschüsse sind Vertrauensmänner an allen Orten, wo Eisenbahner Dienst tun, und nach Bedarf Ortsausschüsse eingerichtet. An der Spitze steht ein Aufsichtsrat. Sämtliche Verwaltungsämter, in denen höhere, mittlere und untere Beamte, Hilfsbeamte, Handwerker und Arbeiter vertreten sind, werden unentgeltlich wahrgenommen, wie überhaupt die Verwaltungskosten auf das geringste Maß herabgemindert sind. Die Stiftung besitzt ein eigenes Töchterheim, das Christianenheim in Erfurt. Dieses Heim kann in 112 Wohn- und Schlafräumen 239 Waisen aufnehmen. Entsprechend seiner Zweckbestimmung ist das Heim in 3 Abteilungen, das Kinderheim, das Zöglingsheim und das Pfleglingsheim eingeteilt. In dem Kinderheim werden die zur Waisenpflege aufgenommenen Waisenkinder im Alter von 5–15 Jahren untergebracht. Das Zöglingsheim beherbergt die zur vorübergehenden Aufnahme zwecks Ausbildung für einen Beruf bestimmten Zöglinge. Das Pfleglingsheim dient der dauernden Versorgung erwerbsunfähiger oder erwerbsbeschränkter Waisen. Die Räume sind so angeordnet, daß die Waisenkinder, Zöglinge und Pfleglinge möglichst getrennt wohnen, schlafen und essen. Für jeden Pflegling ist ein Wohn- und Schlafzimmer vorhanden, während die Kinder und Zöglinge in mehreren Schlafsälen und mehreren Wohnzimmern zu etwa 5 Personen untergebracht sind. Zur allgemeinen Benutzung dienen Speisezimmer, Badeeinrichtung, Bücherei und Musikzimmer sowie Turn- und Spielräume. Die Verwaltung des Christianenheims ist dahin geregelt, daß unter der Leitung des Hauptausschusses und der ständigen Mitwirkung des Bezirksausschusses in Erfurt der gesamte Verwaltungskörper der Stiftung daran teilnimmt. Daneben ist ein Erziehungsbeirat mit dem Sitz in Erfurt eingerichtet,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/344>, abgerufen am 22.12.2024.