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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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wird. Eine besondere Batterie ist für den Wecker nicht nötig; die Leitungsbatterie wird dafür mitbenutzt. Die Schaltung einer solchen Anordnung ist in Abb. 285 dargestellt. In der Ruhe fließt der Strom aus der Leitung durch die Elektromagnetwindungen des Weckers W1 oder W2, die Leitungsbatterie LB1 oder LB2, den Umschalter U1 oder U2 und zur Erde E; dabei ist der Weckeranker angezogen. Drückt die Nachbarstelle beim Abb. 285.

Rufen den Telegraphiertaster, nachdem sie vorher die Telegrapheneinrichtung durch Umlegen des Umschalterhebels U1 oder U2 von rechts nach links in den betreffenden Leitungskreis eingeschaltet hat, so hört der Strom in der Leitung auf, der Anker des Weckers dieses Leitungskreises fällt ab, berührt den Anschlag S1 oder S2 und schließt dadurch die Leitungsbatterie LB1 oder LB2 zu einem kurzen Kreis, in dem der Wecker als gewöhnlicher Selbstunterbrecher arbeitet. Hört der Tastendruck auf der Nachbarstelle auf, so tritt der Leitungsstrom wieder ein und der Weckeranker wird wieder festgehalten. Das Ertönen des Weckers kann selbst vom unaufmerksamsten Beamten, auch wenn in demselben Raum eine größere Anzahl von Telegrapheneinrichtungen gleichzeitig arbeitet, nicht überhört werden. Schaltet die gerufene Stelle daraufhin durch Umlegen ihres Umschalters U1 oder U2 gleichfalls ihre Telegrapheneinrichtung in den betreffenden Leitungskreis ein, so hört das Klingeln auf und der telegraphische Schriftwechsel kann in der gewöhnlichen Weise vor sich gehen. Nach Beendigung des Schriftwechsels legen beide Zugmeldestellen den Umschalterhebel wieder von links nach rechts, womit der Ruhezustand wieder hergestellt ist.

Da im Zustand der Ruhe die Telegrapheneinrichtung keinen Strom erhält, würde, wie aus der Stromlaufskizze Abb. 285 hervorgeht, der Relaisanker dauernd den Ortsstromkreis schließen und die Ortsbatterie schnell verbraucht werden. Um dies zu verhindern, sind die Umschalter U1 und U2 so eingerichtet, daß sie in der Rechtsstellung den Ortsstromkreis unterbrechen.

Für den Anruf kann auch Wechselstrom zur Anwendung kommen. Jede Zugmeldestelle erhält dann einen Wechselstrominduktor (s. Induktor) und statt der Wecker mit Selbstunterbrechung polarisierte oder Wechselstromwecker. Die Leitungsbatterie braucht dann nicht dauernd eingeschaltet zu sein, sondern kann mit der Telegrapheneinrichtung durch den Umschalter (U1 oder U2) ein- und ausgeschaltet werden. Da bei dieser Anordnung die Leitung in der Ruhe stromlos ist, so ist auch der Batterieverbrauch nur gering.

Die etwa zwischen 2 benachbarten Zugmeldestellen noch liegenden Zugfolgestellen (Blockstellen) können als Zwischenstellen in die Zugmeldeleitung eingeschaltet werden. Sie können sich dann auch jederzeit durch Mitlesen der Zugmeldungen über den Lauf der Züge unterrichten.

Statt der Handumschalter U1 und U2 werden vielfach Fußumschalter verwendet. Da diese aber sich der Überwachung entziehen, sind sie so eingerichtet, daß sie beim Loslassen des Tritthebels durch Federkraft selbsttätig in die Grundstellung zurückschnellen. Die Rückstellung kann also nicht versäumt werden.

wird. Eine besondere Batterie ist für den Wecker nicht nötig; die Leitungsbatterie wird dafür mitbenutzt. Die Schaltung einer solchen Anordnung ist in Abb. 285 dargestellt. In der Ruhe fließt der Strom aus der Leitung durch die Elektromagnetwindungen des Weckers W1 oder W2, die Leitungsbatterie LB1 oder LB2, den Umschalter U1 oder U2 und zur Erde E; dabei ist der Weckeranker angezogen. Drückt die Nachbarstelle beim Abb. 285.

Rufen den Telegraphiertaster, nachdem sie vorher die Telegrapheneinrichtung durch Umlegen des Umschalterhebels U1 oder U2 von rechts nach links in den betreffenden Leitungskreis eingeschaltet hat, so hört der Strom in der Leitung auf, der Anker des Weckers dieses Leitungskreises fällt ab, berührt den Anschlag S1 oder S2 und schließt dadurch die Leitungsbatterie LB1 oder LB2 zu einem kurzen Kreis, in dem der Wecker als gewöhnlicher Selbstunterbrecher arbeitet. Hört der Tastendruck auf der Nachbarstelle auf, so tritt der Leitungsstrom wieder ein und der Weckeranker wird wieder festgehalten. Das Ertönen des Weckers kann selbst vom unaufmerksamsten Beamten, auch wenn in demselben Raum eine größere Anzahl von Telegrapheneinrichtungen gleichzeitig arbeitet, nicht überhört werden. Schaltet die gerufene Stelle daraufhin durch Umlegen ihres Umschalters U1 oder U2 gleichfalls ihre Telegrapheneinrichtung in den betreffenden Leitungskreis ein, so hört das Klingeln auf und der telegraphische Schriftwechsel kann in der gewöhnlichen Weise vor sich gehen. Nach Beendigung des Schriftwechsels legen beide Zugmeldestellen den Umschalterhebel wieder von links nach rechts, womit der Ruhezustand wieder hergestellt ist.

Da im Zustand der Ruhe die Telegrapheneinrichtung keinen Strom erhält, würde, wie aus der Stromlaufskizze Abb. 285 hervorgeht, der Relaisanker dauernd den Ortsstromkreis schließen und die Ortsbatterie schnell verbraucht werden. Um dies zu verhindern, sind die Umschalter U1 und U2 so eingerichtet, daß sie in der Rechtsstellung den Ortsstromkreis unterbrechen.

Für den Anruf kann auch Wechselstrom zur Anwendung kommen. Jede Zugmeldestelle erhält dann einen Wechselstrominduktor (s. Induktor) und statt der Wecker mit Selbstunterbrechung polarisierte oder Wechselstromwecker. Die Leitungsbatterie braucht dann nicht dauernd eingeschaltet zu sein, sondern kann mit der Telegrapheneinrichtung durch den Umschalter (U1 oder U2) ein- und ausgeschaltet werden. Da bei dieser Anordnung die Leitung in der Ruhe stromlos ist, so ist auch der Batterieverbrauch nur gering.

Die etwa zwischen 2 benachbarten Zugmeldestellen noch liegenden Zugfolgestellen (Blockstellen) können als Zwischenstellen in die Zugmeldeleitung eingeschaltet werden. Sie können sich dann auch jederzeit durch Mitlesen der Zugmeldungen über den Lauf der Züge unterrichten.

Statt der Handumschalter U1 und U2 werden vielfach Fußumschalter verwendet. Da diese aber sich der Überwachung entziehen, sind sie so eingerichtet, daß sie beim Loslassen des Tritthebels durch Federkraft selbsttätig in die Grundstellung zurückschnellen. Die Rückstellung kann also nicht versäumt werden.

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[295/0307] wird. Eine besondere Batterie ist für den Wecker nicht nötig; die Leitungsbatterie wird dafür mitbenutzt. Die Schaltung einer solchen Anordnung ist in Abb. 285 dargestellt. In der Ruhe fließt der Strom aus der Leitung durch die Elektromagnetwindungen des Weckers W1 oder W2, die Leitungsbatterie LB1 oder LB2, den Umschalter U1 oder U2 und zur Erde E; dabei ist der Weckeranker angezogen. Drückt die Nachbarstelle beim [Abbildung Abb. 285. ] Rufen den Telegraphiertaster, nachdem sie vorher die Telegrapheneinrichtung durch Umlegen des Umschalterhebels U1 oder U2 von rechts nach links in den betreffenden Leitungskreis eingeschaltet hat, so hört der Strom in der Leitung auf, der Anker des Weckers dieses Leitungskreises fällt ab, berührt den Anschlag S1 oder S2 und schließt dadurch die Leitungsbatterie LB1 oder LB2 zu einem kurzen Kreis, in dem der Wecker als gewöhnlicher Selbstunterbrecher arbeitet. Hört der Tastendruck auf der Nachbarstelle auf, so tritt der Leitungsstrom wieder ein und der Weckeranker wird wieder festgehalten. Das Ertönen des Weckers kann selbst vom unaufmerksamsten Beamten, auch wenn in demselben Raum eine größere Anzahl von Telegrapheneinrichtungen gleichzeitig arbeitet, nicht überhört werden. Schaltet die gerufene Stelle daraufhin durch Umlegen ihres Umschalters U1 oder U2 gleichfalls ihre Telegrapheneinrichtung in den betreffenden Leitungskreis ein, so hört das Klingeln auf und der telegraphische Schriftwechsel kann in der gewöhnlichen Weise vor sich gehen. Nach Beendigung des Schriftwechsels legen beide Zugmeldestellen den Umschalterhebel wieder von links nach rechts, womit der Ruhezustand wieder hergestellt ist. Da im Zustand der Ruhe die Telegrapheneinrichtung keinen Strom erhält, würde, wie aus der Stromlaufskizze Abb. 285 hervorgeht, der Relaisanker dauernd den Ortsstromkreis schließen und die Ortsbatterie schnell verbraucht werden. Um dies zu verhindern, sind die Umschalter U1 und U2 so eingerichtet, daß sie in der Rechtsstellung den Ortsstromkreis unterbrechen. Für den Anruf kann auch Wechselstrom zur Anwendung kommen. Jede Zugmeldestelle erhält dann einen Wechselstrominduktor (s. Induktor) und statt der Wecker mit Selbstunterbrechung polarisierte oder Wechselstromwecker. Die Leitungsbatterie braucht dann nicht dauernd eingeschaltet zu sein, sondern kann mit der Telegrapheneinrichtung durch den Umschalter (U1 oder U2) ein- und ausgeschaltet werden. Da bei dieser Anordnung die Leitung in der Ruhe stromlos ist, so ist auch der Batterieverbrauch nur gering. Die etwa zwischen 2 benachbarten Zugmeldestellen noch liegenden Zugfolgestellen (Blockstellen) können als Zwischenstellen in die Zugmeldeleitung eingeschaltet werden. Sie können sich dann auch jederzeit durch Mitlesen der Zugmeldungen über den Lauf der Züge unterrichten. Statt der Handumschalter U1 und U2 werden vielfach Fußumschalter verwendet. Da diese aber sich der Überwachung entziehen, sind sie so eingerichtet, daß sie beim Loslassen des Tritthebels durch Federkraft selbsttätig in die Grundstellung zurückschnellen. Die Rückstellung kann also nicht versäumt werden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/307>, abgerufen am 28.09.2024.