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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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zwar von den Warenversendern, um für einzelne Versendungsgegenstände einen verstärkten Markenschutz zu schaffen und den Ursprungsort oder die Übereinstimmung der Ware den Empfängern gegenüber sicherzustellen. Ferner bei der äußeren Verpackung der Frachtstücke oder beim Verschluß ganzer Eisenbahnwagen, um ein leichteres Erkennungsmerkmal für die unverletzte Beschaffenheit des einzelnen Frachtstücks oder des Inhalts des ganzen benutzten Eisenbahnwagens zu schaffen, sei es, daß ein solcher Verschluß als Auflieferungsbedingung von der Eisenbahnverwaltung für die von ihr zu bewirkende Annahme der Güter verlangt wird, sei es, daß die Versender aus eigenem Antrieb solchen Plombenverschluß ihren Gütern anlegen. Die Eisenbahnverwaltungen wenden den Plombenverschluß zunächst als Abfertigungsmaßnahmen an, um ebenfalls ein Merkmal zu schaffen, ob beladene Eisenbahnwagen seit ihrer Beladung und Verschließung noch einmal geöffnet wurden, aus welchem Umstand sich Anhaltspunkte für gewisse Vorkommnisse begründen lassen; anderseits soll die P. davor warnen, gewisse Einrichtungen mißbräuchlich zu benutzen, wie z. B. elektrische Signale, Hebel zur Luftdruckbremse u. dgl. Die P. dient schließlich der Zollverwaltung im Eisenbahnreisegepäck- und Güterverkehr als Nachweis darüber, daß gewisse, zur Ausfuhr oder Durchfuhr bestimmte oder zur weiteren zollamtlichen Behandlung einem Innerlandzollamt überwiesene, aus dem Ausland eingeführte oder zur Übertragung von einem Innerlandzollamt zum andern zu weiterer zollamtlicher Behandlung überwiesene Waren oder gewisse, sicherheitspolizeilichen Maßnahmen unterworfene Gegenstände (gefährliche, zu desinfizierende u. dgl. m.) in unveränderter Beschaffenheit und Menge von und nach einer bestimmten Stelle Beförderung gefunden haben.

Der Bleiverschluß beruht in allen diesen Verwendungsarten auf denselben Grundsätzen und die Art seiner Anbringung ist im wesentlichen immer gleich. Durch eine kleine Bleiplatte (rund oder 4eckig, etwa 1-1·5 cm im Durchmesser) oder durch eine hohle Bleikugel entsprechender Größe zieht sich eine einfache röhrenförmige oder eine Doppelöffnung; durch diese werden die Enden eines den zu sichernden Gegenstand vollständig umschließenden Drahts oder Bindfadens gezogen. Dieser letztere wird verknüpft, der Knoten tunlichst in die Höhlung des Bleistücks gezogen und dann das Bleistück in ein zangenartiges Hebel- und zugleich Stempelinstrument (Plombierzange), und zwar in das offene Maul der Zange hineingelegt. Durch die gegenseitige Annäherung der Backen des Zangenmauls wird das Bleistück so zusammengepreßt, daß es auf beiden Seiten den Stempelabdruck (die Prägung) erhält und die Verknotung des Verschlußdrahts bzw. Fadens in seiner Mitte unzugänglich wird.

Abb. 73 zeigt eine häufig Verwendung findende Plombierzange. Die gezogenen Linien entsprechen der geöffneten, die punktierten Linien der vollkommen geschlossenen Zange.

Für die beim Plombieren erfolgende Bezeichnung der Plomben mit Datum können ebenso wie für die Stationsbezeichnung versetzbare Stempel Verwendung finden, wobei selbstverständlich ein täglicher Wechsel erforderlich ist, oder es sind Rädchen eingelegt, die an ihrem Umfang die nötige Zifferbezeichnung tragen und jeden Tag gedreht werden müssen. Größere Plomben erfordern für ihre Herstellung die Ausübung eines ziemlich bedeutenden Drucks. Man gibt daher den betreffenden Plombierzangen


Abb. 73.
eine große Kraftübersetzung und richtet sie derartig ein, daß die ausgeübte Kraft mit der gegenseitigen Annäherung der Zangenbacken zunimmt.

Neuestens kommen statt der Bleiplomben auch Kapselplomben aus Stahlblech zur Verwendung, bestehend aus 2 schalenartigen Hälften, die durch einen Hals miteinander verbunden sind. Die eine Schale ist mit einem Bord versehen, der beim Schließen der Plombe mittels einer Zange um den Rand der andern Schale umgebörtelt wird.

Bei den österreichischen Staatsbahnen und einzelnen anderen Bahnen wurden im Jahre 1915 infolge Bleimangels für die Verschließung der Güterwagen an Stelle der Bleiplomben Plomben aus imprägnierter Pappe mit Nietverschluß unter Verwendung von geglühtem Eisendraht (0·7 mm stark und beiläufig 3·5 cm lang) an Stelle des Bindfadens verwendet. Bei dieser Plombierungsart können manche der bei der Bleiplombierung gebräuchlichen Plombierzangen ohne wesentliche Änderung verwendet werden, indem bei ihnen lediglich ein Unterlegen der Prägestöcke (Stempel) mit Blech, Pappe oder Leder nötig ist.

Nachfolgend soll jener Plombenverschluß erörtert werden, der im Güterverkehr bahnseitig nach einem bestimmten Verfahren angelegt und behandelt wird. Sowohl im inneren Dienst der Eisenbahnverwaltungen der einzelnen Länder als auch im Verkehr der Eisenbahnen verschiedener

zwar von den Warenversendern, um für einzelne Versendungsgegenstände einen verstärkten Markenschutz zu schaffen und den Ursprungsort oder die Übereinstimmung der Ware den Empfängern gegenüber sicherzustellen. Ferner bei der äußeren Verpackung der Frachtstücke oder beim Verschluß ganzer Eisenbahnwagen, um ein leichteres Erkennungsmerkmal für die unverletzte Beschaffenheit des einzelnen Frachtstücks oder des Inhalts des ganzen benutzten Eisenbahnwagens zu schaffen, sei es, daß ein solcher Verschluß als Auflieferungsbedingung von der Eisenbahnverwaltung für die von ihr zu bewirkende Annahme der Güter verlangt wird, sei es, daß die Versender aus eigenem Antrieb solchen Plombenverschluß ihren Gütern anlegen. Die Eisenbahnverwaltungen wenden den Plombenverschluß zunächst als Abfertigungsmaßnahmen an, um ebenfalls ein Merkmal zu schaffen, ob beladene Eisenbahnwagen seit ihrer Beladung und Verschließung noch einmal geöffnet wurden, aus welchem Umstand sich Anhaltspunkte für gewisse Vorkommnisse begründen lassen; anderseits soll die P. davor warnen, gewisse Einrichtungen mißbräuchlich zu benutzen, wie z. B. elektrische Signale, Hebel zur Luftdruckbremse u. dgl. Die P. dient schließlich der Zollverwaltung im Eisenbahnreisegepäck- und Güterverkehr als Nachweis darüber, daß gewisse, zur Ausfuhr oder Durchfuhr bestimmte oder zur weiteren zollamtlichen Behandlung einem Innerlandzollamt überwiesene, aus dem Ausland eingeführte oder zur Übertragung von einem Innerlandzollamt zum andern zu weiterer zollamtlicher Behandlung überwiesene Waren oder gewisse, sicherheitspolizeilichen Maßnahmen unterworfene Gegenstände (gefährliche, zu desinfizierende u. dgl. m.) in unveränderter Beschaffenheit und Menge von und nach einer bestimmten Stelle Beförderung gefunden haben.

Der Bleiverschluß beruht in allen diesen Verwendungsarten auf denselben Grundsätzen und die Art seiner Anbringung ist im wesentlichen immer gleich. Durch eine kleine Bleiplatte (rund oder 4eckig, etwa 1–1·5 cm im Durchmesser) oder durch eine hohle Bleikugel entsprechender Größe zieht sich eine einfache röhrenförmige oder eine Doppelöffnung; durch diese werden die Enden eines den zu sichernden Gegenstand vollständig umschließenden Drahts oder Bindfadens gezogen. Dieser letztere wird verknüpft, der Knoten tunlichst in die Höhlung des Bleistücks gezogen und dann das Bleistück in ein zangenartiges Hebel- und zugleich Stempelinstrument (Plombierzange), und zwar in das offene Maul der Zange hineingelegt. Durch die gegenseitige Annäherung der Backen des Zangenmauls wird das Bleistück so zusammengepreßt, daß es auf beiden Seiten den Stempelabdruck (die Prägung) erhält und die Verknotung des Verschlußdrahts bzw. Fadens in seiner Mitte unzugänglich wird.

Abb. 73 zeigt eine häufig Verwendung findende Plombierzange. Die gezogenen Linien entsprechen der geöffneten, die punktierten Linien der vollkommen geschlossenen Zange.

Für die beim Plombieren erfolgende Bezeichnung der Plomben mit Datum können ebenso wie für die Stationsbezeichnung versetzbare Stempel Verwendung finden, wobei selbstverständlich ein täglicher Wechsel erforderlich ist, oder es sind Rädchen eingelegt, die an ihrem Umfang die nötige Zifferbezeichnung tragen und jeden Tag gedreht werden müssen. Größere Plomben erfordern für ihre Herstellung die Ausübung eines ziemlich bedeutenden Drucks. Man gibt daher den betreffenden Plombierzangen


Abb. 73.
eine große Kraftübersetzung und richtet sie derartig ein, daß die ausgeübte Kraft mit der gegenseitigen Annäherung der Zangenbacken zunimmt.

Neuestens kommen statt der Bleiplomben auch Kapselplomben aus Stahlblech zur Verwendung, bestehend aus 2 schalenartigen Hälften, die durch einen Hals miteinander verbunden sind. Die eine Schale ist mit einem Bord versehen, der beim Schließen der Plombe mittels einer Zange um den Rand der andern Schale umgebörtelt wird.

Bei den österreichischen Staatsbahnen und einzelnen anderen Bahnen wurden im Jahre 1915 infolge Bleimangels für die Verschließung der Güterwagen an Stelle der Bleiplomben Plomben aus imprägnierter Pappe mit Nietverschluß unter Verwendung von geglühtem Eisendraht (0·7 mm stark und beiläufig 3·5 cm lang) an Stelle des Bindfadens verwendet. Bei dieser Plombierungsart können manche der bei der Bleiplombierung gebräuchlichen Plombierzangen ohne wesentliche Änderung verwendet werden, indem bei ihnen lediglich ein Unterlegen der Prägestöcke (Stempel) mit Blech, Pappe oder Leder nötig ist.

Nachfolgend soll jener Plombenverschluß erörtert werden, der im Güterverkehr bahnseitig nach einem bestimmten Verfahren angelegt und behandelt wird. Sowohl im inneren Dienst der Eisenbahnverwaltungen der einzelnen Länder als auch im Verkehr der Eisenbahnen verschiedener

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[86/0098] zwar von den Warenversendern, um für einzelne Versendungsgegenstände einen verstärkten Markenschutz zu schaffen und den Ursprungsort oder die Übereinstimmung der Ware den Empfängern gegenüber sicherzustellen. Ferner bei der äußeren Verpackung der Frachtstücke oder beim Verschluß ganzer Eisenbahnwagen, um ein leichteres Erkennungsmerkmal für die unverletzte Beschaffenheit des einzelnen Frachtstücks oder des Inhalts des ganzen benutzten Eisenbahnwagens zu schaffen, sei es, daß ein solcher Verschluß als Auflieferungsbedingung von der Eisenbahnverwaltung für die von ihr zu bewirkende Annahme der Güter verlangt wird, sei es, daß die Versender aus eigenem Antrieb solchen Plombenverschluß ihren Gütern anlegen. Die Eisenbahnverwaltungen wenden den Plombenverschluß zunächst als Abfertigungsmaßnahmen an, um ebenfalls ein Merkmal zu schaffen, ob beladene Eisenbahnwagen seit ihrer Beladung und Verschließung noch einmal geöffnet wurden, aus welchem Umstand sich Anhaltspunkte für gewisse Vorkommnisse begründen lassen; anderseits soll die P. davor warnen, gewisse Einrichtungen mißbräuchlich zu benutzen, wie z. B. elektrische Signale, Hebel zur Luftdruckbremse u. dgl. Die P. dient schließlich der Zollverwaltung im Eisenbahnreisegepäck- und Güterverkehr als Nachweis darüber, daß gewisse, zur Ausfuhr oder Durchfuhr bestimmte oder zur weiteren zollamtlichen Behandlung einem Innerlandzollamt überwiesene, aus dem Ausland eingeführte oder zur Übertragung von einem Innerlandzollamt zum andern zu weiterer zollamtlicher Behandlung überwiesene Waren oder gewisse, sicherheitspolizeilichen Maßnahmen unterworfene Gegenstände (gefährliche, zu desinfizierende u. dgl. m.) in unveränderter Beschaffenheit und Menge von und nach einer bestimmten Stelle Beförderung gefunden haben. Der Bleiverschluß beruht in allen diesen Verwendungsarten auf denselben Grundsätzen und die Art seiner Anbringung ist im wesentlichen immer gleich. Durch eine kleine Bleiplatte (rund oder 4eckig, etwa 1–1·5 cm im Durchmesser) oder durch eine hohle Bleikugel entsprechender Größe zieht sich eine einfache röhrenförmige oder eine Doppelöffnung; durch diese werden die Enden eines den zu sichernden Gegenstand vollständig umschließenden Drahts oder Bindfadens gezogen. Dieser letztere wird verknüpft, der Knoten tunlichst in die Höhlung des Bleistücks gezogen und dann das Bleistück in ein zangenartiges Hebel- und zugleich Stempelinstrument (Plombierzange), und zwar in das offene Maul der Zange hineingelegt. Durch die gegenseitige Annäherung der Backen des Zangenmauls wird das Bleistück so zusammengepreßt, daß es auf beiden Seiten den Stempelabdruck (die Prägung) erhält und die Verknotung des Verschlußdrahts bzw. Fadens in seiner Mitte unzugänglich wird. Abb. 73 zeigt eine häufig Verwendung findende Plombierzange. Die gezogenen Linien entsprechen der geöffneten, die punktierten Linien der vollkommen geschlossenen Zange. Für die beim Plombieren erfolgende Bezeichnung der Plomben mit Datum können ebenso wie für die Stationsbezeichnung versetzbare Stempel Verwendung finden, wobei selbstverständlich ein täglicher Wechsel erforderlich ist, oder es sind Rädchen eingelegt, die an ihrem Umfang die nötige Zifferbezeichnung tragen und jeden Tag gedreht werden müssen. Größere Plomben erfordern für ihre Herstellung die Ausübung eines ziemlich bedeutenden Drucks. Man gibt daher den betreffenden Plombierzangen [Abbildung Abb. 73. ] eine große Kraftübersetzung und richtet sie derartig ein, daß die ausgeübte Kraft mit der gegenseitigen Annäherung der Zangenbacken zunimmt. Neuestens kommen statt der Bleiplomben auch Kapselplomben aus Stahlblech zur Verwendung, bestehend aus 2 schalenartigen Hälften, die durch einen Hals miteinander verbunden sind. Die eine Schale ist mit einem Bord versehen, der beim Schließen der Plombe mittels einer Zange um den Rand der andern Schale umgebörtelt wird. Bei den österreichischen Staatsbahnen und einzelnen anderen Bahnen wurden im Jahre 1915 infolge Bleimangels für die Verschließung der Güterwagen an Stelle der Bleiplomben Plomben aus imprägnierter Pappe mit Nietverschluß unter Verwendung von geglühtem Eisendraht (0·7 mm stark und beiläufig 3·5 cm lang) an Stelle des Bindfadens verwendet. Bei dieser Plombierungsart können manche der bei der Bleiplombierung gebräuchlichen Plombierzangen ohne wesentliche Änderung verwendet werden, indem bei ihnen lediglich ein Unterlegen der Prägestöcke (Stempel) mit Blech, Pappe oder Leder nötig ist. Nachfolgend soll jener Plombenverschluß erörtert werden, der im Güterverkehr bahnseitig nach einem bestimmten Verfahren angelegt und behandelt wird. Sowohl im inneren Dienst der Eisenbahnverwaltungen der einzelnen Länder als auch im Verkehr der Eisenbahnen verschiedener

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/98>, abgerufen am 24.07.2024.