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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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an die Kleingärtner des Nordwestbahnbereiches abgegeben, deren Bedarf an Sämereien gleichfalls durch den Leitmeritzer Garten zur Gänze gedeckt wird. Die Verallgemeinerung dieser äußerst beachtenswerten Einrichtung ist seitens der Staatseisenbahnverwaltung im Zug.

Für die Anlage der S. auf Bahngrund ist vor allem Eignung des Bodens der verfügbaren Flächen und nicht zu große Entfernung vom Wohnort der Bediensteten erforderlich. Durch Aufbringung von Muttererde, Dünger, Straßenschmutz u. dgl. kann auch schlechter Boden anbaufähig gemacht werden; so konnten z. B. viele deutsche S. auf Ablagerungsplätzen für Schutt und Abfälle errichtet werden, wenn nur eine Wasserversorgung möglich war. Die Größe der einzelnen Gärten ist mindestens mit 100 m2 und mit Rücksicht auf die beschränkte, den Bediensteten zur Verfügung stehende Zeit mit höchstens 300 m2 zu bemessen. Wasserversorgung, Wege, Einfriedungen und Spielplatz sind nach einheitlichem Plan anzulegen. Der Pachtzins soll niedrig und nötigenfalls in Teilbeträgen zahlbar sein. Die Aufrechthaltung der Ordnung überlasse man möglichst den Garteninhabern selbst, die einen Gartenausschuß selbst wählen; wünschenswert ist die fachliche Aufsicht durch einen Gartenbaukundigen. Vorträge Fachkundiger über Gartenbau, Verwertung der Erzeugnisse, allgemeine Lebenshaltung, Kindererziehung u. dgl. wecken und erhalten die Teilnahme an der ganzen Einrichtung. Dem gleichen Zweck dienen auch alle Maßnahmen, die den Ehrgeiz der Garteninhaber und ihren Wetteifer zu heben geeignet sind: so insbesondere die Aussetzung von Preisen für die am besten und erfolgreichsten gepflegten Gärten; die Preise bestehen am besten in Büchern, Zwergobstbäumchen von edler Art, Blumenzwiebeln für die Zimmerpflege im Winter, Sämereien von Zierblumen u. dgl. Die Verteilung der Preise geschieht am besten durch den Gartenausschuß. Wenn möglich sorge man für einen Raum, in dem dieser seine Beratungen abhält; dort können auch Fachblätter zur Benutzung durch die Teilnehmer aufliegen. Alles, was vom persönlichen Geschmack abhängt wie die Ausschmückung der Gärten durch kleine Gartenhäuschen u. s. w., überlasse man nach Möglichkeit den Garteninhabern; doch verhindere man offenbare Geschmacklosigkeiten und erlasse auch Vorschriften in jenen Grenzen, die durch billige Rücksichtnahme auf die Gartennachbarn (Schatten u. s. w.) gegeben sind. Auch in der Neigung für Zwergobst-, Blumen- oder Gemüsezucht u. dgl. beschränke man die Garteninhaber möglichst wenig; man verbiete nur den Kartoffelbau, weil durch diesen der Wert der Gärten als Bildungsmittel für den Ordnungs- und Schönheitssinn und als Beschäftigungsmittel und Erholungsort zu sehr beeinträchtigt wird. Die Anlage von Baumschulen, Warmbeeten und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung der Anlage mit Bäumen, Beerensträuchern und Pflanzen ist zweckmäßig. Kleintier- und Bienenzucht ist in der Anlage selbst nicht zu gestatten, kann jedoch den Gärten angegliedert werden (s. auch Bepflanzung).


Schriftenwechsel, die Abwicklung des schriftlichen Verkehrs der Eisenbahnverwaltungen untereinander und in ihrem inneren Geschäftsbetrieb sowie mit den außerhalb stehenden Behörden, Verfrachtern, Reisenden, Anliegern u. s. w.

Trotz der nach der Natur des Eisenbahndienstes außergewöhnlich umfangreichen Benutzung von Fernschreib- und Fernsprecheinrichtungen ist der schriftliche Verkehr der Eisenbahnverwaltungen groß. Ein nicht geringer Teil, namentlich bei den unteren Stellen, ist schematisch und vollzieht sich unter Benutzung von Listen, Nachweisungen und Vordrucken (Mustern, Formularen) aller Art. Die Vordrucke sind vielfach so eingerichtet, daß sich auf einem und demselben Stück der S. vom Beginn bis zur Erledigung eines Geschäftsvorgangs vollzieht. Zu dem gleichen Zweck sind im Bereich mancher Eisenbahnverwaltungen auch Schriftenbücher in Benutzung. Solche Bücher mit leeren Blättern enthalten eine Spalte für Anfragen und Berichte der Dienststellen und eine weitere für Auskünfte und Entscheidungen der vorgesetzten Stelle. Die Bücher sind in stetem Hin- und Herlauf zwischen den beiden Stellen, wobei die Stärke des Verkehrs oder große örtliche Entfernungen durch eine Mehrzahl von Büchern überwunden werden. Auch Eisenbahndienstkarten nach dem Vorbild der Postkarten sind im inneren Dienstverkehr mancher Eisenbahnverwaltungen im Gebrauch. Neben der Anwendung solcher Hilfsmittel ist der sog. urschriftliche Verkehr im Betrieb der Eisenbahnen sehr gebräuchlich; vor allem natürlich im inneren eisenbahnamtlichen Verkehr. Für Berichte und Entscheidungen, Anfragen und Antworten dient oft dasselbe Schriftstück; es wandert kurzerhand zwischen den beteiligten Stellen hin und her. Umfangreicherer und wichtigerer S. vollzieht sich hingegen in der Weise, daß auf die schriftlichen Eingänge selbst oder auf umgelegten Bogen der Entwurf der Entschließung niedergeschrieben und von diesem Entwurf alsdann eine Reinschrift angefertigt wird, die mit Überschrift versehen an den Empfänger gelangt. Die Reinschriften werden bei größeren Verwaltungsstellen in besonderen Bureauabteilungen (Kanzleien) angefertigt; doch ist es auch Brauch, daß die zu erledigenden Entwürfe mit Kopiertinte geschrieben werden und die Kopierabzüge als Reinschriften dienen. Auch das Durchpauseverfahren ist vielfach in Anwendung. In neuester Zeit wird immer mehr die Schreibmaschine benutzt; viele Eisenbahnverwaltungen fordern von ihren Dienstbewerbern die Fertigkeit in der Bedienung derselben.

Die Regeln des S. einer Eisenbahnverwaltung pflegen in Anweisungen (Bureauordnungen u. s. w.) festgelegt zu werden, die zugleich mit Mustern und Vordrucken aller Art versehen sind (s. auch Akten, Bureau, Kanzlei, Registratur).

Hoff.


an die Kleingärtner des Nordwestbahnbereiches abgegeben, deren Bedarf an Sämereien gleichfalls durch den Leitmeritzer Garten zur Gänze gedeckt wird. Die Verallgemeinerung dieser äußerst beachtenswerten Einrichtung ist seitens der Staatseisenbahnverwaltung im Zug.

Für die Anlage der S. auf Bahngrund ist vor allem Eignung des Bodens der verfügbaren Flächen und nicht zu große Entfernung vom Wohnort der Bediensteten erforderlich. Durch Aufbringung von Muttererde, Dünger, Straßenschmutz u. dgl. kann auch schlechter Boden anbaufähig gemacht werden; so konnten z. B. viele deutsche S. auf Ablagerungsplätzen für Schutt und Abfälle errichtet werden, wenn nur eine Wasserversorgung möglich war. Die Größe der einzelnen Gärten ist mindestens mit 100 m2 und mit Rücksicht auf die beschränkte, den Bediensteten zur Verfügung stehende Zeit mit höchstens 300 m2 zu bemessen. Wasserversorgung, Wege, Einfriedungen und Spielplatz sind nach einheitlichem Plan anzulegen. Der Pachtzins soll niedrig und nötigenfalls in Teilbeträgen zahlbar sein. Die Aufrechthaltung der Ordnung überlasse man möglichst den Garteninhabern selbst, die einen Gartenausschuß selbst wählen; wünschenswert ist die fachliche Aufsicht durch einen Gartenbaukundigen. Vorträge Fachkundiger über Gartenbau, Verwertung der Erzeugnisse, allgemeine Lebenshaltung, Kindererziehung u. dgl. wecken und erhalten die Teilnahme an der ganzen Einrichtung. Dem gleichen Zweck dienen auch alle Maßnahmen, die den Ehrgeiz der Garteninhaber und ihren Wetteifer zu heben geeignet sind: so insbesondere die Aussetzung von Preisen für die am besten und erfolgreichsten gepflegten Gärten; die Preise bestehen am besten in Büchern, Zwergobstbäumchen von edler Art, Blumenzwiebeln für die Zimmerpflege im Winter, Sämereien von Zierblumen u. dgl. Die Verteilung der Preise geschieht am besten durch den Gartenausschuß. Wenn möglich sorge man für einen Raum, in dem dieser seine Beratungen abhält; dort können auch Fachblätter zur Benutzung durch die Teilnehmer aufliegen. Alles, was vom persönlichen Geschmack abhängt wie die Ausschmückung der Gärten durch kleine Gartenhäuschen u. s. w., überlasse man nach Möglichkeit den Garteninhabern; doch verhindere man offenbare Geschmacklosigkeiten und erlasse auch Vorschriften in jenen Grenzen, die durch billige Rücksichtnahme auf die Gartennachbarn (Schatten u. s. w.) gegeben sind. Auch in der Neigung für Zwergobst-, Blumen- oder Gemüsezucht u. dgl. beschränke man die Garteninhaber möglichst wenig; man verbiete nur den Kartoffelbau, weil durch diesen der Wert der Gärten als Bildungsmittel für den Ordnungs- und Schönheitssinn und als Beschäftigungsmittel und Erholungsort zu sehr beeinträchtigt wird. Die Anlage von Baumschulen, Warmbeeten und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung der Anlage mit Bäumen, Beerensträuchern und Pflanzen ist zweckmäßig. Kleintier- und Bienenzucht ist in der Anlage selbst nicht zu gestatten, kann jedoch den Gärten angegliedert werden (s. auch Bepflanzung).


Schriftenwechsel, die Abwicklung des schriftlichen Verkehrs der Eisenbahnverwaltungen untereinander und in ihrem inneren Geschäftsbetrieb sowie mit den außerhalb stehenden Behörden, Verfrachtern, Reisenden, Anliegern u. s. w.

Trotz der nach der Natur des Eisenbahndienstes außergewöhnlich umfangreichen Benutzung von Fernschreib- und Fernsprecheinrichtungen ist der schriftliche Verkehr der Eisenbahnverwaltungen groß. Ein nicht geringer Teil, namentlich bei den unteren Stellen, ist schematisch und vollzieht sich unter Benutzung von Listen, Nachweisungen und Vordrucken (Mustern, Formularen) aller Art. Die Vordrucke sind vielfach so eingerichtet, daß sich auf einem und demselben Stück der S. vom Beginn bis zur Erledigung eines Geschäftsvorgangs vollzieht. Zu dem gleichen Zweck sind im Bereich mancher Eisenbahnverwaltungen auch Schriftenbücher in Benutzung. Solche Bücher mit leeren Blättern enthalten eine Spalte für Anfragen und Berichte der Dienststellen und eine weitere für Auskünfte und Entscheidungen der vorgesetzten Stelle. Die Bücher sind in stetem Hin- und Herlauf zwischen den beiden Stellen, wobei die Stärke des Verkehrs oder große örtliche Entfernungen durch eine Mehrzahl von Büchern überwunden werden. Auch Eisenbahndienstkarten nach dem Vorbild der Postkarten sind im inneren Dienstverkehr mancher Eisenbahnverwaltungen im Gebrauch. Neben der Anwendung solcher Hilfsmittel ist der sog. urschriftliche Verkehr im Betrieb der Eisenbahnen sehr gebräuchlich; vor allem natürlich im inneren eisenbahnamtlichen Verkehr. Für Berichte und Entscheidungen, Anfragen und Antworten dient oft dasselbe Schriftstück; es wandert kurzerhand zwischen den beteiligten Stellen hin und her. Umfangreicherer und wichtigerer S. vollzieht sich hingegen in der Weise, daß auf die schriftlichen Eingänge selbst oder auf umgelegten Bogen der Entwurf der Entschließung niedergeschrieben und von diesem Entwurf alsdann eine Reinschrift angefertigt wird, die mit Überschrift versehen an den Empfänger gelangt. Die Reinschriften werden bei größeren Verwaltungsstellen in besonderen Bureauabteilungen (Kanzleien) angefertigt; doch ist es auch Brauch, daß die zu erledigenden Entwürfe mit Kopiertinte geschrieben werden und die Kopierabzüge als Reinschriften dienen. Auch das Durchpauseverfahren ist vielfach in Anwendung. In neuester Zeit wird immer mehr die Schreibmaschine benutzt; viele Eisenbahnverwaltungen fordern von ihren Dienstbewerbern die Fertigkeit in der Bedienung derselben.

Die Regeln des S. einer Eisenbahnverwaltung pflegen in Anweisungen (Bureauordnungen u. s. w.) festgelegt zu werden, die zugleich mit Mustern und Vordrucken aller Art versehen sind (s. auch Akten, Bureau, Kanzlei, Registratur).

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[420/0440] an die Kleingärtner des Nordwestbahnbereiches abgegeben, deren Bedarf an Sämereien gleichfalls durch den Leitmeritzer Garten zur Gänze gedeckt wird. Die Verallgemeinerung dieser äußerst beachtenswerten Einrichtung ist seitens der Staatseisenbahnverwaltung im Zug. Für die Anlage der S. auf Bahngrund ist vor allem Eignung des Bodens der verfügbaren Flächen und nicht zu große Entfernung vom Wohnort der Bediensteten erforderlich. Durch Aufbringung von Muttererde, Dünger, Straßenschmutz u. dgl. kann auch schlechter Boden anbaufähig gemacht werden; so konnten z. B. viele deutsche S. auf Ablagerungsplätzen für Schutt und Abfälle errichtet werden, wenn nur eine Wasserversorgung möglich war. Die Größe der einzelnen Gärten ist mindestens mit 100 m2 und mit Rücksicht auf die beschränkte, den Bediensteten zur Verfügung stehende Zeit mit höchstens 300 m2 zu bemessen. Wasserversorgung, Wege, Einfriedungen und Spielplatz sind nach einheitlichem Plan anzulegen. Der Pachtzins soll niedrig und nötigenfalls in Teilbeträgen zahlbar sein. Die Aufrechthaltung der Ordnung überlasse man möglichst den Garteninhabern selbst, die einen Gartenausschuß selbst wählen; wünschenswert ist die fachliche Aufsicht durch einen Gartenbaukundigen. Vorträge Fachkundiger über Gartenbau, Verwertung der Erzeugnisse, allgemeine Lebenshaltung, Kindererziehung u. dgl. wecken und erhalten die Teilnahme an der ganzen Einrichtung. Dem gleichen Zweck dienen auch alle Maßnahmen, die den Ehrgeiz der Garteninhaber und ihren Wetteifer zu heben geeignet sind: so insbesondere die Aussetzung von Preisen für die am besten und erfolgreichsten gepflegten Gärten; die Preise bestehen am besten in Büchern, Zwergobstbäumchen von edler Art, Blumenzwiebeln für die Zimmerpflege im Winter, Sämereien von Zierblumen u. dgl. Die Verteilung der Preise geschieht am besten durch den Gartenausschuß. Wenn möglich sorge man für einen Raum, in dem dieser seine Beratungen abhält; dort können auch Fachblätter zur Benutzung durch die Teilnehmer aufliegen. Alles, was vom persönlichen Geschmack abhängt wie die Ausschmückung der Gärten durch kleine Gartenhäuschen u. s. w., überlasse man nach Möglichkeit den Garteninhabern; doch verhindere man offenbare Geschmacklosigkeiten und erlasse auch Vorschriften in jenen Grenzen, die durch billige Rücksichtnahme auf die Gartennachbarn (Schatten u. s. w.) gegeben sind. Auch in der Neigung für Zwergobst-, Blumen- oder Gemüsezucht u. dgl. beschränke man die Garteninhaber möglichst wenig; man verbiete nur den Kartoffelbau, weil durch diesen der Wert der Gärten als Bildungsmittel für den Ordnungs- und Schönheitssinn und als Beschäftigungsmittel und Erholungsort zu sehr beeinträchtigt wird. Die Anlage von Baumschulen, Warmbeeten und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung der Anlage mit Bäumen, Beerensträuchern und Pflanzen ist zweckmäßig. Kleintier- und Bienenzucht ist in der Anlage selbst nicht zu gestatten, kann jedoch den Gärten angegliedert werden (s. auch Bepflanzung). Schriftenwechsel, die Abwicklung des schriftlichen Verkehrs der Eisenbahnverwaltungen untereinander und in ihrem inneren Geschäftsbetrieb sowie mit den außerhalb stehenden Behörden, Verfrachtern, Reisenden, Anliegern u. s. w. Trotz der nach der Natur des Eisenbahndienstes außergewöhnlich umfangreichen Benutzung von Fernschreib- und Fernsprecheinrichtungen ist der schriftliche Verkehr der Eisenbahnverwaltungen groß. Ein nicht geringer Teil, namentlich bei den unteren Stellen, ist schematisch und vollzieht sich unter Benutzung von Listen, Nachweisungen und Vordrucken (Mustern, Formularen) aller Art. Die Vordrucke sind vielfach so eingerichtet, daß sich auf einem und demselben Stück der S. vom Beginn bis zur Erledigung eines Geschäftsvorgangs vollzieht. Zu dem gleichen Zweck sind im Bereich mancher Eisenbahnverwaltungen auch Schriftenbücher in Benutzung. Solche Bücher mit leeren Blättern enthalten eine Spalte für Anfragen und Berichte der Dienststellen und eine weitere für Auskünfte und Entscheidungen der vorgesetzten Stelle. Die Bücher sind in stetem Hin- und Herlauf zwischen den beiden Stellen, wobei die Stärke des Verkehrs oder große örtliche Entfernungen durch eine Mehrzahl von Büchern überwunden werden. Auch Eisenbahndienstkarten nach dem Vorbild der Postkarten sind im inneren Dienstverkehr mancher Eisenbahnverwaltungen im Gebrauch. Neben der Anwendung solcher Hilfsmittel ist der sog. urschriftliche Verkehr im Betrieb der Eisenbahnen sehr gebräuchlich; vor allem natürlich im inneren eisenbahnamtlichen Verkehr. Für Berichte und Entscheidungen, Anfragen und Antworten dient oft dasselbe Schriftstück; es wandert kurzerhand zwischen den beteiligten Stellen hin und her. Umfangreicherer und wichtigerer S. vollzieht sich hingegen in der Weise, daß auf die schriftlichen Eingänge selbst oder auf umgelegten Bogen der Entwurf der Entschließung niedergeschrieben und von diesem Entwurf alsdann eine Reinschrift angefertigt wird, die mit Überschrift versehen an den Empfänger gelangt. Die Reinschriften werden bei größeren Verwaltungsstellen in besonderen Bureauabteilungen (Kanzleien) angefertigt; doch ist es auch Brauch, daß die zu erledigenden Entwürfe mit Kopiertinte geschrieben werden und die Kopierabzüge als Reinschriften dienen. Auch das Durchpauseverfahren ist vielfach in Anwendung. In neuester Zeit wird immer mehr die Schreibmaschine benutzt; viele Eisenbahnverwaltungen fordern von ihren Dienstbewerbern die Fertigkeit in der Bedienung derselben. Die Regeln des S. einer Eisenbahnverwaltung pflegen in Anweisungen (Bureauordnungen u. s. w.) festgelegt zu werden, die zugleich mit Mustern und Vordrucken aller Art versehen sind (s. auch Akten, Bureau, Kanzlei, Registratur). Hoff.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/440>, abgerufen am 24.11.2024.