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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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gefährlich werden kann, zumal diese schädliche Einwirkung der Rauchgase durch die gewissen Ausführungsfehler - poröser Beton - sehr gefördert wird.

Gegen schweren Steinschlag bzw. Felsstürze können Galeriedecken nur durch kräftige Überschüttungen geschützt werden. Sollen also schwere Grundlawinen, die immer von Steinstürzen begleitet sind, schadlos über eine Bahn geleitet werden, so müssen ebenfalls stark überschüttete, massige Galerien zur Ausführung kommen.

Als solche wurden in früheren Zeiten fast ausschließlich gewölbte Galerien, wie etwa die in Taf. XII, Abb. 12 a u. b dargestellte, in Betracht gezogen. Man hielt diese Type unter allen Umständen für ausreichend, offenbar von der Ansicht ausgehend, daß die Wucht der stürzenden Blöcke gegen die Masse des Bauwerkes nicht in Betracht kommen könne. Tatsächlich kann auch die Stoßkraft solcher Blöcke nur unter bedeutenden Energieverlusten und günstiger Verteilung durch die Überschüttung auf das Deckentragwerk einwirken. Überdies kommt einem nach Taf. XII, Abb. 12 a gebauten Galerieprofil, wie aus der in dieses Profil für eine gleichmäßige Belastung von 27 t/m2 eingetragenen Stützlinie zu ersehen ist, tatsächlich ein sehr hohes Tragvermögen zu.

Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß dieses Tragvermögen durch Schwächung des talseitigen Widerlagers - beispielsweise durch Galeriefenster - wesentlich verringert wurde. Auch steht es außer Zweifel, daß einseitige oder schräge Belastungen von aus Stein, Ziegel oder nichtarmiertem Stampfbeton hergestellten Gewölben nicht in dem gleichen Maße ertragen werden könnten.

Nun läßt sich für eine Stützweite von rund 5·5 m aus in Abständen von 50 cm verlegten Walzträgern von 50 cm Höhe ohneweiters eine Decke bauen, die - allerdings nur bei einer Inanspruchnahme des Eisens von etwa 2200 kg - eine Last von rd. 35 t/m2 aufzunehmen im stande ist.

Eine derartige Decke mit in Beton gebetteten Walzträgern ist in Abb. 287 dargestellt; dieser Bauart wird im Vergleich mit der in Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten fraglos der Vorteil zuzuschreiben sein, daß einseitig wirkende Belastungen keine ungünstigeren Beanspruchungen hervorrufen. Auch können, weil die Traversendecke keinen Schub äußert, die Widerlager schwächer gehalten werden. Die Traversendecke ist daher insoferne gegenüber der gewölbten Decke unbedingt im Vorteil.

In diesem Belang würde das in Abb. 287 dargestellte Galerieprofil übrigens keine Einbuße erleiden, wenn die Decke anstatt unter Anwendung von Walzträgern als Eisenbetonweise (mit Rundeiseneinlagen) ausgeführt würde. Die Kosten würden sich aber letzterenfalls wesentlich verringern.


Abb. 287.

Bei überwölbten Einschnitten (Abb. 288), wo die Überschüttungen oft größere Höhen erreichen und die Widerlager beiderseits satt an den Felsen angemauert werden können, verschwinden die dem in Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten Profil anhaftenden Nachteile mehr oder weniger,


Abb. 288.
da Einseitigkeit der Belastung wohl nicht mehr zu gewärtigen und auch schwächere Widerlager - bei satter Anmauerung an den Felsen - ausreichend sind. In solchen Fällen ist selbstverständlich ein Gewölbe aus Bruchstein oder nichtarmiertem Stampfbeton ganz am Platz. Eisenbetontragwerke von gleicher Tragfähigkeit dürften diesfalls keine Vorteile bieten.

Die in Abb. 287 u. 288 sowie auf Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten schweren Bauweisen erfordern ziemlich hohe Kosten, die bei überwölbten eingleisigen Einschnitten mit etwa 1000 K f. d. laufenden m, bei Lehnengalerien nach Abb. 287 und Taf. XII, Abb. 12 mit mindestens 1500 bzw. 2000 K f. d. laufenden m, unter schwierigeren Fundierungsverhältnissen aber noch weit höher veranschlagt werden müßten.

Namentlich in letzterem Fall und bei größeren Längen solcher Schutzgalerien können daher

gefährlich werden kann, zumal diese schädliche Einwirkung der Rauchgase durch die gewissen Ausführungsfehler – poröser Beton – sehr gefördert wird.

Gegen schweren Steinschlag bzw. Felsstürze können Galeriedecken nur durch kräftige Überschüttungen geschützt werden. Sollen also schwere Grundlawinen, die immer von Steinstürzen begleitet sind, schadlos über eine Bahn geleitet werden, so müssen ebenfalls stark überschüttete, massige Galerien zur Ausführung kommen.

Als solche wurden in früheren Zeiten fast ausschließlich gewölbte Galerien, wie etwa die in Taf. XII, Abb. 12 a u. b dargestellte, in Betracht gezogen. Man hielt diese Type unter allen Umständen für ausreichend, offenbar von der Ansicht ausgehend, daß die Wucht der stürzenden Blöcke gegen die Masse des Bauwerkes nicht in Betracht kommen könne. Tatsächlich kann auch die Stoßkraft solcher Blöcke nur unter bedeutenden Energieverlusten und günstiger Verteilung durch die Überschüttung auf das Deckentragwerk einwirken. Überdies kommt einem nach Taf. XII, Abb. 12 a gebauten Galerieprofil, wie aus der in dieses Profil für eine gleichmäßige Belastung von 27 t/m2 eingetragenen Stützlinie zu ersehen ist, tatsächlich ein sehr hohes Tragvermögen zu.

Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß dieses Tragvermögen durch Schwächung des talseitigen Widerlagers – beispielsweise durch Galeriefenster – wesentlich verringert wurde. Auch steht es außer Zweifel, daß einseitige oder schräge Belastungen von aus Stein, Ziegel oder nichtarmiertem Stampfbeton hergestellten Gewölben nicht in dem gleichen Maße ertragen werden könnten.

Nun läßt sich für eine Stützweite von rund 5·5 m aus in Abständen von 50 cm verlegten Walzträgern von 50 cm Höhe ohneweiters eine Decke bauen, die – allerdings nur bei einer Inanspruchnahme des Eisens von etwa 2200 kg – eine Last von rd. 35 t/m2 aufzunehmen im stande ist.

Eine derartige Decke mit in Beton gebetteten Walzträgern ist in Abb. 287 dargestellt; dieser Bauart wird im Vergleich mit der in Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten fraglos der Vorteil zuzuschreiben sein, daß einseitig wirkende Belastungen keine ungünstigeren Beanspruchungen hervorrufen. Auch können, weil die Traversendecke keinen Schub äußert, die Widerlager schwächer gehalten werden. Die Traversendecke ist daher insoferne gegenüber der gewölbten Decke unbedingt im Vorteil.

In diesem Belang würde das in Abb. 287 dargestellte Galerieprofil übrigens keine Einbuße erleiden, wenn die Decke anstatt unter Anwendung von Walzträgern als Eisenbetonweise (mit Rundeiseneinlagen) ausgeführt würde. Die Kosten würden sich aber letzterenfalls wesentlich verringern.


Abb. 287.

Bei überwölbten Einschnitten (Abb. 288), wo die Überschüttungen oft größere Höhen erreichen und die Widerlager beiderseits satt an den Felsen angemauert werden können, verschwinden die dem in Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten Profil anhaftenden Nachteile mehr oder weniger,


Abb. 288.
da Einseitigkeit der Belastung wohl nicht mehr zu gewärtigen und auch schwächere Widerlager – bei satter Anmauerung an den Felsen – ausreichend sind. In solchen Fällen ist selbstverständlich ein Gewölbe aus Bruchstein oder nichtarmiertem Stampfbeton ganz am Platz. Eisenbetontragwerke von gleicher Tragfähigkeit dürften diesfalls keine Vorteile bieten.

Die in Abb. 287 u. 288 sowie auf Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten schweren Bauweisen erfordern ziemlich hohe Kosten, die bei überwölbten eingleisigen Einschnitten mit etwa 1000 K f. d. laufenden m, bei Lehnengalerien nach Abb. 287 und Taf. XII, Abb. 12 mit mindestens 1500 bzw. 2000 K f. d. laufenden m, unter schwierigeren Fundierungsverhältnissen aber noch weit höher veranschlagt werden müßten.

Namentlich in letzterem Fall und bei größeren Längen solcher Schutzgalerien können daher

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[406/0426] gefährlich werden kann, zumal diese schädliche Einwirkung der Rauchgase durch die gewissen Ausführungsfehler – poröser Beton – sehr gefördert wird. Gegen schweren Steinschlag bzw. Felsstürze können Galeriedecken nur durch kräftige Überschüttungen geschützt werden. Sollen also schwere Grundlawinen, die immer von Steinstürzen begleitet sind, schadlos über eine Bahn geleitet werden, so müssen ebenfalls stark überschüttete, massige Galerien zur Ausführung kommen. Als solche wurden in früheren Zeiten fast ausschließlich gewölbte Galerien, wie etwa die in Taf. XII, Abb. 12 a u. b dargestellte, in Betracht gezogen. Man hielt diese Type unter allen Umständen für ausreichend, offenbar von der Ansicht ausgehend, daß die Wucht der stürzenden Blöcke gegen die Masse des Bauwerkes nicht in Betracht kommen könne. Tatsächlich kann auch die Stoßkraft solcher Blöcke nur unter bedeutenden Energieverlusten und günstiger Verteilung durch die Überschüttung auf das Deckentragwerk einwirken. Überdies kommt einem nach Taf. XII, Abb. 12 a gebauten Galerieprofil, wie aus der in dieses Profil für eine gleichmäßige Belastung von 27 t/m2 eingetragenen Stützlinie zu ersehen ist, tatsächlich ein sehr hohes Tragvermögen zu. Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß dieses Tragvermögen durch Schwächung des talseitigen Widerlagers – beispielsweise durch Galeriefenster – wesentlich verringert wurde. Auch steht es außer Zweifel, daß einseitige oder schräge Belastungen von aus Stein, Ziegel oder nichtarmiertem Stampfbeton hergestellten Gewölben nicht in dem gleichen Maße ertragen werden könnten. Nun läßt sich für eine Stützweite von rund 5·5 m aus in Abständen von 50 cm verlegten Walzträgern von 50 cm Höhe ohneweiters eine Decke bauen, die – allerdings nur bei einer Inanspruchnahme des Eisens von etwa 2200 kg – eine Last von rd. 35 t/m2 aufzunehmen im stande ist. Eine derartige Decke mit in Beton gebetteten Walzträgern ist in Abb. 287 dargestellt; dieser Bauart wird im Vergleich mit der in Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten fraglos der Vorteil zuzuschreiben sein, daß einseitig wirkende Belastungen keine ungünstigeren Beanspruchungen hervorrufen. Auch können, weil die Traversendecke keinen Schub äußert, die Widerlager schwächer gehalten werden. Die Traversendecke ist daher insoferne gegenüber der gewölbten Decke unbedingt im Vorteil. In diesem Belang würde das in Abb. 287 dargestellte Galerieprofil übrigens keine Einbuße erleiden, wenn die Decke anstatt unter Anwendung von Walzträgern als Eisenbetonweise (mit Rundeiseneinlagen) ausgeführt würde. Die Kosten würden sich aber letzterenfalls wesentlich verringern. [Abbildung Abb. 287. ] Bei überwölbten Einschnitten (Abb. 288), wo die Überschüttungen oft größere Höhen erreichen und die Widerlager beiderseits satt an den Felsen angemauert werden können, verschwinden die dem in Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten Profil anhaftenden Nachteile mehr oder weniger, [Abbildung Abb. 288. ] da Einseitigkeit der Belastung wohl nicht mehr zu gewärtigen und auch schwächere Widerlager – bei satter Anmauerung an den Felsen – ausreichend sind. In solchen Fällen ist selbstverständlich ein Gewölbe aus Bruchstein oder nichtarmiertem Stampfbeton ganz am Platz. Eisenbetontragwerke von gleicher Tragfähigkeit dürften diesfalls keine Vorteile bieten. Die in Abb. 287 u. 288 sowie auf Taf. XII, Abb. 12 a dargestellten schweren Bauweisen erfordern ziemlich hohe Kosten, die bei überwölbten eingleisigen Einschnitten mit etwa 1000 K f. d. laufenden m, bei Lehnengalerien nach Abb. 287 und Taf. XII, Abb. 12 mit mindestens 1500 bzw. 2000 K f. d. laufenden m, unter schwierigeren Fundierungsverhältnissen aber noch weit höher veranschlagt werden müßten. Namentlich in letzterem Fall und bei größeren Längen solcher Schutzgalerien können daher

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/426>, abgerufen am 24.08.2024.