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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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einen Weg gebahnt hatte, zu bewirken. Im laufenden Jahrhundert kamen Lawinen an dieser Stelle im gleichen Umfang nur 2mal vor, nämlich in den Jahren 1806 und 1851. Diesmal kam sie aus einer Höhe von 2600 m, löste sich von dem steilen Gehänge des Tremorgio ab und stürzte in die Schlucht des Riale di Bolla nieder. Die Masse dieser Lawine wurde auf 270.000 m3 geschätzt (s. Taf. XII, Abb. 7 a-c).

Mit Rücksicht auf die zum Schutz der Bahn gegen solche Grundlawinen etwa zu treffenden Vorkehrungen ist naturgemäß die Frage von Bedeutung, welche Schneemenge durch einen im Bereich der Bahn gelegenen Lawinengang geliefert werden kann. Diese Frage wäre anolog der Frage nach den größten Hochwassermengen, bzw. den bei Schneetreiben angewehten Höchstmengen auf Grund des auf den Lawinengang entfallenden Einzuggebietes zu lösen. Ein beiläufiger Anhaltspunkt für die Lösung dieser Frage könnte vielleicht aus nachstehenden Angaben gewonnen werden.

Professor Heim zählt in seiner Gletscherkunde in der Gotthardgruppe auf einer Grundfläche von 325 km2, die in das Gebiet des Vorderrheins, der Reuß und des Tessins entfallen, etwa 530 ausgeprägte Lawinengänge. Coaz schätzt die Ausdehnung des Lawinensammelgebietes auf etwa ein Viertel dieser Fläche, also auf ca. 81 km2 und die Menge des durch die Lawinen zu Tal geförderten Schnees auf jährlich 325,000.000 m3. Es entfallen daher auf 1 km2 des Einzuggebietes jährlich 325,000.000 : 81 = 400.000 m3 Lawinenschnee, welche einer Schneelage von 40 cm Mächtigkeit entsprechen. Auf je einen Lawinengang kommen 325,000.000 : 530 = 600.000 m3 und, nachdem in jedem Lawinengang jährlich 2-3 Lawinen abgehen, auf jeden Lawinensturz 200.000-300.000 m3 Schnee.

Im übrigen werden in der Lawinenpraxis Lawinen als klein bezeichnet, wenn sie weniger als 2000 m3 enthalten. Noch kleinere Schneeabgänge heißen Schneerutschen. Bei einer Schneemenge von 2000-20.000 m3 wird von mittelgroßen, bei Schneemengen von 20.000 bis 200.000 m3 und darüber von großen Lawinen gesprochen.

b) Schutzanlagen gegen Schneeverschüttungen (Lawinenschutzanlagen).

Es steht unter allen Umständen außer Frage, daß es zweckmäßiger ist, allfälligen Schneeverschüttungsgefahren durch ein entsprechendes Anlageverhältnis der Bahn, namentlich durch eine geeignete Führung der Bahntrasse aus dem Wege zu gehen, als es darauf ankommen zu lassen, gegen solche Gefahren durch besondere Maßnahmen Schutz zu suchen.

Schneeverwehungen durch entsprechende Anlageverhältnisse oder Trasseführungen auszuweichen, ist eine Aufgabe, die nur in den seltenen Fällen gelingen kann, in denen es möglich ist, die Bahnachse in den Windschatten bestehender Wälder oder die Richtung des schneetreibenden Windes zu bringen, die Nivelette auf niederen Dämmen zu führen, seichte Einschnitte zu vermeiden oder mit sehr flachen Böschungen auszuführen.

Die Aufgabe, Schneeverschüttungsgefahren durch Anlageverhältnisse und Trasseführung der Bahn hintanzuhalten, ist dagegen im allgemeinen etwas dankbarer.

Wo es sich lediglich um die Übersetzung ausgesprochener Lawinenzüge handelt, ist diese Aufgabe durch Anordnung von Objekten mit entsprechend großer Lichtweite in jenen Fällen leicht zu lösen, in welchen die Bahn etwa auf Dämmen geführt, für solche Objekte also auch die erforderliche Lichthöhe geschaffen werden kann. Letzteres ist auf Lehnenstrecken, bei welchen die Bahn im allgemeinen im Anschnitt liegt und Rückungen der Trasse gegen das Tal aus wirtschaftlichen Gründen nur in beschränktem Maße möglich sind, vielfach undurchführbar. In solchen Fällen können aber besondere Schutzbauten gegen Schneeverschüttungen durch unterirdische Führung der Trasse - Tunnelierung der Lehne - noch immer entbehrlich gemacht werden. Solche Lehnentunnelierungen empfehlen sich vielfach auch deshalb, weil die zu übersetzenden Lawinenzüge fast durchwegs sehr steinschlägig sind. Ein besonderes Augenmerk ist aber bei der Anlage solcher Lehnentunnels im Lawinengebiet darauf zu richten, daß nicht etwa die durch den Abgang größerer Grundlawinen gestauten Wasserläufe ihren Weg durch den Lehnentunnel nehmen.

Wenn Bahnstrecken über Lawinenablagerungsgebiete geführt werden müssen, kann die Bahn nur durch die Lage auf entsprechend hohen Dämmen gegen Verschüttungen geschützt werden und auch dann nur in dem Fall, als die bei den Lawinenstürzen zu Tal geförderten Schneemassen vor dem Bahndamm genügenden Raum zur Ablagerung finden.

Die Möglichkeit, durch entsprechende Anlageverhältnisse und Trasseführung besondere Schutzanlagen entbehrlich zu machen, ist rücksichtlich der Schneeverschüttungsgefahren fraglos eine weit größere als bei Schneeverwehungsgefahren. Nichtsdestoweniger werden auch bei Schneeverschüttungsgefahren jene Fälle in der Mehrzahl bleiben, in denen besondere Schutzmaßnahmen nicht zu vermeiden sind.

Auch diese Schutzmaßnahmen gegen Schneeverschüttungen lassen sich naturgemäß wieder in vorbeugende und abwehrende unterscheiden.

einen Weg gebahnt hatte, zu bewirken. Im laufenden Jahrhundert kamen Lawinen an dieser Stelle im gleichen Umfang nur 2mal vor, nämlich in den Jahren 1806 und 1851. Diesmal kam sie aus einer Höhe von 2600 m, löste sich von dem steilen Gehänge des Tremorgio ab und stürzte in die Schlucht des Riale di Bolla nieder. Die Masse dieser Lawine wurde auf 270.000 m3 geschätzt (s. Taf. XII, Abb. 7 a–c).

Mit Rücksicht auf die zum Schutz der Bahn gegen solche Grundlawinen etwa zu treffenden Vorkehrungen ist naturgemäß die Frage von Bedeutung, welche Schneemenge durch einen im Bereich der Bahn gelegenen Lawinengang geliefert werden kann. Diese Frage wäre anolog der Frage nach den größten Hochwassermengen, bzw. den bei Schneetreiben angewehten Höchstmengen auf Grund des auf den Lawinengang entfallenden Einzuggebietes zu lösen. Ein beiläufiger Anhaltspunkt für die Lösung dieser Frage könnte vielleicht aus nachstehenden Angaben gewonnen werden.

Professor Heim zählt in seiner Gletscherkunde in der Gotthardgruppe auf einer Grundfläche von 325 km2, die in das Gebiet des Vorderrheins, der Reuß und des Tessins entfallen, etwa 530 ausgeprägte Lawinengänge. Coaz schätzt die Ausdehnung des Lawinensammelgebietes auf etwa ein Viertel dieser Fläche, also auf ca. 81 km2 und die Menge des durch die Lawinen zu Tal geförderten Schnees auf jährlich 325,000.000 m3. Es entfallen daher auf 1 km2 des Einzuggebietes jährlich 325,000.000 : 81 = 400.000 m3 Lawinenschnee, welche einer Schneelage von 40 cm Mächtigkeit entsprechen. Auf je einen Lawinengang kommen 325,000.000 : 530 = 600.000 m3 und, nachdem in jedem Lawinengang jährlich 2–3 Lawinen abgehen, auf jeden Lawinensturz 200.000–300.000 m3 Schnee.

Im übrigen werden in der Lawinenpraxis Lawinen als klein bezeichnet, wenn sie weniger als 2000 m3 enthalten. Noch kleinere Schneeabgänge heißen Schneerutschen. Bei einer Schneemenge von 2000–20.000 m3 wird von mittelgroßen, bei Schneemengen von 20.000 bis 200.000 m3 und darüber von großen Lawinen gesprochen.

b) Schutzanlagen gegen Schneeverschüttungen (Lawinenschutzanlagen).

Es steht unter allen Umständen außer Frage, daß es zweckmäßiger ist, allfälligen Schneeverschüttungsgefahren durch ein entsprechendes Anlageverhältnis der Bahn, namentlich durch eine geeignete Führung der Bahntrasse aus dem Wege zu gehen, als es darauf ankommen zu lassen, gegen solche Gefahren durch besondere Maßnahmen Schutz zu suchen.

Schneeverwehungen durch entsprechende Anlageverhältnisse oder Trasseführungen auszuweichen, ist eine Aufgabe, die nur in den seltenen Fällen gelingen kann, in denen es möglich ist, die Bahnachse in den Windschatten bestehender Wälder oder die Richtung des schneetreibenden Windes zu bringen, die Nivelette auf niederen Dämmen zu führen, seichte Einschnitte zu vermeiden oder mit sehr flachen Böschungen auszuführen.

Die Aufgabe, Schneeverschüttungsgefahren durch Anlageverhältnisse und Trasseführung der Bahn hintanzuhalten, ist dagegen im allgemeinen etwas dankbarer.

Wo es sich lediglich um die Übersetzung ausgesprochener Lawinenzüge handelt, ist diese Aufgabe durch Anordnung von Objekten mit entsprechend großer Lichtweite in jenen Fällen leicht zu lösen, in welchen die Bahn etwa auf Dämmen geführt, für solche Objekte also auch die erforderliche Lichthöhe geschaffen werden kann. Letzteres ist auf Lehnenstrecken, bei welchen die Bahn im allgemeinen im Anschnitt liegt und Rückungen der Trasse gegen das Tal aus wirtschaftlichen Gründen nur in beschränktem Maße möglich sind, vielfach undurchführbar. In solchen Fällen können aber besondere Schutzbauten gegen Schneeverschüttungen durch unterirdische Führung der Trasse – Tunnelierung der Lehne – noch immer entbehrlich gemacht werden. Solche Lehnentunnelierungen empfehlen sich vielfach auch deshalb, weil die zu übersetzenden Lawinenzüge fast durchwegs sehr steinschlägig sind. Ein besonderes Augenmerk ist aber bei der Anlage solcher Lehnentunnels im Lawinengebiet darauf zu richten, daß nicht etwa die durch den Abgang größerer Grundlawinen gestauten Wasserläufe ihren Weg durch den Lehnentunnel nehmen.

Wenn Bahnstrecken über Lawinenablagerungsgebiete geführt werden müssen, kann die Bahn nur durch die Lage auf entsprechend hohen Dämmen gegen Verschüttungen geschützt werden und auch dann nur in dem Fall, als die bei den Lawinenstürzen zu Tal geförderten Schneemassen vor dem Bahndamm genügenden Raum zur Ablagerung finden.

Die Möglichkeit, durch entsprechende Anlageverhältnisse und Trasseführung besondere Schutzanlagen entbehrlich zu machen, ist rücksichtlich der Schneeverschüttungsgefahren fraglos eine weit größere als bei Schneeverwehungsgefahren. Nichtsdestoweniger werden auch bei Schneeverschüttungsgefahren jene Fälle in der Mehrzahl bleiben, in denen besondere Schutzmaßnahmen nicht zu vermeiden sind.

Auch diese Schutzmaßnahmen gegen Schneeverschüttungen lassen sich naturgemäß wieder in vorbeugende und abwehrende unterscheiden.

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[400/0419] einen Weg gebahnt hatte, zu bewirken. Im laufenden Jahrhundert kamen Lawinen an dieser Stelle im gleichen Umfang nur 2mal vor, nämlich in den Jahren 1806 und 1851. Diesmal kam sie aus einer Höhe von 2600 m, löste sich von dem steilen Gehänge des Tremorgio ab und stürzte in die Schlucht des Riale di Bolla nieder. Die Masse dieser Lawine wurde auf 270.000 m3 geschätzt (s. Taf. XII, Abb. 7 a–c). Mit Rücksicht auf die zum Schutz der Bahn gegen solche Grundlawinen etwa zu treffenden Vorkehrungen ist naturgemäß die Frage von Bedeutung, welche Schneemenge durch einen im Bereich der Bahn gelegenen Lawinengang geliefert werden kann. Diese Frage wäre anolog der Frage nach den größten Hochwassermengen, bzw. den bei Schneetreiben angewehten Höchstmengen auf Grund des auf den Lawinengang entfallenden Einzuggebietes zu lösen. Ein beiläufiger Anhaltspunkt für die Lösung dieser Frage könnte vielleicht aus nachstehenden Angaben gewonnen werden. Professor Heim zählt in seiner Gletscherkunde in der Gotthardgruppe auf einer Grundfläche von 325 km2, die in das Gebiet des Vorderrheins, der Reuß und des Tessins entfallen, etwa 530 ausgeprägte Lawinengänge. Coaz schätzt die Ausdehnung des Lawinensammelgebietes auf etwa ein Viertel dieser Fläche, also auf ca. 81 km2 und die Menge des durch die Lawinen zu Tal geförderten Schnees auf jährlich 325,000.000 m3. Es entfallen daher auf 1 km2 des Einzuggebietes jährlich 325,000.000 : 81 = 400.000 m3 Lawinenschnee, welche einer Schneelage von 40 cm Mächtigkeit entsprechen. Auf je einen Lawinengang kommen 325,000.000 : 530 = 600.000 m3 und, nachdem in jedem Lawinengang jährlich 2–3 Lawinen abgehen, auf jeden Lawinensturz 200.000–300.000 m3 Schnee. Im übrigen werden in der Lawinenpraxis Lawinen als klein bezeichnet, wenn sie weniger als 2000 m3 enthalten. Noch kleinere Schneeabgänge heißen Schneerutschen. Bei einer Schneemenge von 2000–20.000 m3 wird von mittelgroßen, bei Schneemengen von 20.000 bis 200.000 m3 und darüber von großen Lawinen gesprochen. b) Schutzanlagen gegen Schneeverschüttungen (Lawinenschutzanlagen). Es steht unter allen Umständen außer Frage, daß es zweckmäßiger ist, allfälligen Schneeverschüttungsgefahren durch ein entsprechendes Anlageverhältnis der Bahn, namentlich durch eine geeignete Führung der Bahntrasse aus dem Wege zu gehen, als es darauf ankommen zu lassen, gegen solche Gefahren durch besondere Maßnahmen Schutz zu suchen. Schneeverwehungen durch entsprechende Anlageverhältnisse oder Trasseführungen auszuweichen, ist eine Aufgabe, die nur in den seltenen Fällen gelingen kann, in denen es möglich ist, die Bahnachse in den Windschatten bestehender Wälder oder die Richtung des schneetreibenden Windes zu bringen, die Nivelette auf niederen Dämmen zu führen, seichte Einschnitte zu vermeiden oder mit sehr flachen Böschungen auszuführen. Die Aufgabe, Schneeverschüttungsgefahren durch Anlageverhältnisse und Trasseführung der Bahn hintanzuhalten, ist dagegen im allgemeinen etwas dankbarer. Wo es sich lediglich um die Übersetzung ausgesprochener Lawinenzüge handelt, ist diese Aufgabe durch Anordnung von Objekten mit entsprechend großer Lichtweite in jenen Fällen leicht zu lösen, in welchen die Bahn etwa auf Dämmen geführt, für solche Objekte also auch die erforderliche Lichthöhe geschaffen werden kann. Letzteres ist auf Lehnenstrecken, bei welchen die Bahn im allgemeinen im Anschnitt liegt und Rückungen der Trasse gegen das Tal aus wirtschaftlichen Gründen nur in beschränktem Maße möglich sind, vielfach undurchführbar. In solchen Fällen können aber besondere Schutzbauten gegen Schneeverschüttungen durch unterirdische Führung der Trasse – Tunnelierung der Lehne – noch immer entbehrlich gemacht werden. Solche Lehnentunnelierungen empfehlen sich vielfach auch deshalb, weil die zu übersetzenden Lawinenzüge fast durchwegs sehr steinschlägig sind. Ein besonderes Augenmerk ist aber bei der Anlage solcher Lehnentunnels im Lawinengebiet darauf zu richten, daß nicht etwa die durch den Abgang größerer Grundlawinen gestauten Wasserläufe ihren Weg durch den Lehnentunnel nehmen. Wenn Bahnstrecken über Lawinenablagerungsgebiete geführt werden müssen, kann die Bahn nur durch die Lage auf entsprechend hohen Dämmen gegen Verschüttungen geschützt werden und auch dann nur in dem Fall, als die bei den Lawinenstürzen zu Tal geförderten Schneemassen vor dem Bahndamm genügenden Raum zur Ablagerung finden. Die Möglichkeit, durch entsprechende Anlageverhältnisse und Trasseführung besondere Schutzanlagen entbehrlich zu machen, ist rücksichtlich der Schneeverschüttungsgefahren fraglos eine weit größere als bei Schneeverwehungsgefahren. Nichtsdestoweniger werden auch bei Schneeverschüttungsgefahren jene Fälle in der Mehrzahl bleiben, in denen besondere Schutzmaßnahmen nicht zu vermeiden sind. Auch diese Schutzmaßnahmen gegen Schneeverschüttungen lassen sich naturgemäß wieder in vorbeugende und abwehrende unterscheiden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/419>, abgerufen am 24.11.2024.