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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Schneewehre b c erzielt werden. Die Entfernung dieser zweiten Wehre von der Bahn muß selbstverständlich wieder so gewählt werden, daß die hierdurch herbeigeführten Schneeablagerungen nicht betriebsgefährlich werden können. Ferner muß auch diesfalls der Anschluß an den Damm wieder an einem Punkt erfolgen, an dem der Damm etwas höher ist als die Schneewehre. Im Falle der an den Einschnitt anschließende Damm nur eine geringe Höhe hat, ist daher erforderlichenfalls auch die Höhe der zweiten Schneewehre b c zu verringern und, wenn nötig, der Ablagerungsraum durch Anlage einer weiteren Wehre b d (Taf. XII, Abb. 9 c) zu vergrößern.

Es dürfte weiters keines besonderen Hinweises bedürfen, daß die lediglich auf einer Bahnseite angeordneten Schneewehren dem Bahnkörper nur in jenen Fällen den erforderlichen Schutz vor Verwehungen bieten können, wenn solche Verwehungsgefahren ausschließlich von dieser einen Bahnseite her drohen. Gegenteiligenfalls muß die Anordnung solcher Schutzanlagen naturgemäß auch auf der zweiten Bahnseite erfolgen. - Auch ist es ohneweiters klar, daß in dem Fall, als die Richtung der das Eintreten der Schneewehen herbeiführenden Winde die Bahnachse nicht unter rechten oder nahezu rechten, sondern unter spitzen Winkeln schneidet, anstatt der Anordnung von kontinuierlich, längs der Einschnittsränder verlaufenden Schneewehren besser die in Abb. 266 dargestellte kulissenförmige


Abb. 266.
Aufstellung der Schneewehren zu wählen ist, wobei der Anprall des Windes an die Wehren unter einem rechten Winkel erfolgt. Diese kulissenförmige Anordnung der Schneewehren ist - vornehmlich bei verstellbaren Zäunen - auch häufig im Gebrauch, es muß bei dieser nur dafür Sorge getragen werden, daß die einzelnen Wehren - in der Windrichtung aufeinander projiziert - entsprechende Obergriffe aufweisen.

Anbelangend die konstruktive Durchbildung der im vorstehenden besprochenen Schneewehren wird bei Bahnen, die alljährlich große Mengen von nur an den Auflagen beschädigten, im Holz noch gesunden Oberbauschwellen auswechseln, vielfach auf die Verwendung dieses Materials, das besonders für die Herstellung von festen Schneezäunen sehr geeignet ist, Wert gelegt werden.

In Taf. XII, Abb. 5 a-c und in Abb. 267 sind derartige Schneezäune dargestellt. Ihre Kosten stellen sich auf etwa 3 K f. d. laufenden m, ihre Lebensdauer je nach Umständen auf 10-15 Jahre.

Für die Herstellung von Zäunen größerer Höhe als 2 m eignen sich Oberbauschwellen


Abb. 267.
nicht mehr. Es müssen dann Bretterzäune zur Anwendung kommen. Für ihre Herstellung genügen in mitteleuropäischen Gegenden Bretter von 2 cm Stärke, am Karst sind mit Rücksicht auf die hier auftretenden heftigen Borastürme Bretter von 4 cm Stärke erforderlich.

Abb. 268 und 269 zeigen die Profile von Bretterzäunen, die am
Abb. 268.
Abb. 269.

Karst gegen Schneeverwehungen angewendet wurden.

Bretterzäune werden auch derart ausgeführt, daß die Bretter durch Kreuz- und Querleisten zu Tafeln von 3 m Länge und der erforderlichen Höhe verbunden sind, die zwischen die in Abständen von 3 m in den Boden eingegrabenen Doppelsäulen eingeschoben werden. Nach erfolgter Verwehung der toten Winkel dieser Bretterzäune können die Tafeln erforderlichenfalls gehoben werden und bieten dann dem herantreibenden Schnee neuerlich Raum zur Ablagerung.

Bei Einschnitten, die beiderseits vor Verwehung geschützt werden müssen, genügt es vielfach, nur die Doppelsäulen auf beiden Seiten herzustellen und die Tafeln auf jener Seite des Einschnitts einzuschieben, von der das Schneetreiben zunächst zu gewärtigen ist.

Die Kosten solcher Zäune stellen sich bei einer Höhe der Tafeln von 1·5 m, einer Brettstärke von 2 cm auf etwa 3-4 K f. d. laufenden m einschließlich der Kosten der Imprägnierung mit Chlorzink.

Schneewehre b c erzielt werden. Die Entfernung dieser zweiten Wehre von der Bahn muß selbstverständlich wieder so gewählt werden, daß die hierdurch herbeigeführten Schneeablagerungen nicht betriebsgefährlich werden können. Ferner muß auch diesfalls der Anschluß an den Damm wieder an einem Punkt erfolgen, an dem der Damm etwas höher ist als die Schneewehre. Im Falle der an den Einschnitt anschließende Damm nur eine geringe Höhe hat, ist daher erforderlichenfalls auch die Höhe der zweiten Schneewehre b c zu verringern und, wenn nötig, der Ablagerungsraum durch Anlage einer weiteren Wehre b d (Taf. XII, Abb. 9 c) zu vergrößern.

Es dürfte weiters keines besonderen Hinweises bedürfen, daß die lediglich auf einer Bahnseite angeordneten Schneewehren dem Bahnkörper nur in jenen Fällen den erforderlichen Schutz vor Verwehungen bieten können, wenn solche Verwehungsgefahren ausschließlich von dieser einen Bahnseite her drohen. Gegenteiligenfalls muß die Anordnung solcher Schutzanlagen naturgemäß auch auf der zweiten Bahnseite erfolgen. – Auch ist es ohneweiters klar, daß in dem Fall, als die Richtung der das Eintreten der Schneewehen herbeiführenden Winde die Bahnachse nicht unter rechten oder nahezu rechten, sondern unter spitzen Winkeln schneidet, anstatt der Anordnung von kontinuierlich, längs der Einschnittsränder verlaufenden Schneewehren besser die in Abb. 266 dargestellte kulissenförmige


Abb. 266.
Aufstellung der Schneewehren zu wählen ist, wobei der Anprall des Windes an die Wehren unter einem rechten Winkel erfolgt. Diese kulissenförmige Anordnung der Schneewehren ist – vornehmlich bei verstellbaren Zäunen – auch häufig im Gebrauch, es muß bei dieser nur dafür Sorge getragen werden, daß die einzelnen Wehren – in der Windrichtung aufeinander projiziert – entsprechende Obergriffe aufweisen.

Anbelangend die konstruktive Durchbildung der im vorstehenden besprochenen Schneewehren wird bei Bahnen, die alljährlich große Mengen von nur an den Auflagen beschädigten, im Holz noch gesunden Oberbauschwellen auswechseln, vielfach auf die Verwendung dieses Materials, das besonders für die Herstellung von festen Schneezäunen sehr geeignet ist, Wert gelegt werden.

In Taf. XII, Abb. 5 a–c und in Abb. 267 sind derartige Schneezäune dargestellt. Ihre Kosten stellen sich auf etwa 3 K f. d. laufenden m, ihre Lebensdauer je nach Umständen auf 10–15 Jahre.

Für die Herstellung von Zäunen größerer Höhe als 2 m eignen sich Oberbauschwellen


Abb. 267.
nicht mehr. Es müssen dann Bretterzäune zur Anwendung kommen. Für ihre Herstellung genügen in mitteleuropäischen Gegenden Bretter von 2 cm Stärke, am Karst sind mit Rücksicht auf die hier auftretenden heftigen Borastürme Bretter von 4 cm Stärke erforderlich.

Abb. 268 und 269 zeigen die Profile von Bretterzäunen, die am
Abb. 268.
Abb. 269.

Karst gegen Schneeverwehungen angewendet wurden.

Bretterzäune werden auch derart ausgeführt, daß die Bretter durch Kreuz- und Querleisten zu Tafeln von 3 m Länge und der erforderlichen Höhe verbunden sind, die zwischen die in Abständen von 3 m in den Boden eingegrabenen Doppelsäulen eingeschoben werden. Nach erfolgter Verwehung der toten Winkel dieser Bretterzäune können die Tafeln erforderlichenfalls gehoben werden und bieten dann dem herantreibenden Schnee neuerlich Raum zur Ablagerung.

Bei Einschnitten, die beiderseits vor Verwehung geschützt werden müssen, genügt es vielfach, nur die Doppelsäulen auf beiden Seiten herzustellen und die Tafeln auf jener Seite des Einschnitts einzuschieben, von der das Schneetreiben zunächst zu gewärtigen ist.

Die Kosten solcher Zäune stellen sich bei einer Höhe der Tafeln von 1·5 m, einer Brettstärke von 2 cm auf etwa 3–4 K f. d. laufenden m einschließlich der Kosten der Imprägnierung mit Chlorzink.

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[394/0413] Schneewehre b c erzielt werden. Die Entfernung dieser zweiten Wehre von der Bahn muß selbstverständlich wieder so gewählt werden, daß die hierdurch herbeigeführten Schneeablagerungen nicht betriebsgefährlich werden können. Ferner muß auch diesfalls der Anschluß an den Damm wieder an einem Punkt erfolgen, an dem der Damm etwas höher ist als die Schneewehre. Im Falle der an den Einschnitt anschließende Damm nur eine geringe Höhe hat, ist daher erforderlichenfalls auch die Höhe der zweiten Schneewehre b c zu verringern und, wenn nötig, der Ablagerungsraum durch Anlage einer weiteren Wehre b d (Taf. XII, Abb. 9 c) zu vergrößern. Es dürfte weiters keines besonderen Hinweises bedürfen, daß die lediglich auf einer Bahnseite angeordneten Schneewehren dem Bahnkörper nur in jenen Fällen den erforderlichen Schutz vor Verwehungen bieten können, wenn solche Verwehungsgefahren ausschließlich von dieser einen Bahnseite her drohen. Gegenteiligenfalls muß die Anordnung solcher Schutzanlagen naturgemäß auch auf der zweiten Bahnseite erfolgen. – Auch ist es ohneweiters klar, daß in dem Fall, als die Richtung der das Eintreten der Schneewehen herbeiführenden Winde die Bahnachse nicht unter rechten oder nahezu rechten, sondern unter spitzen Winkeln schneidet, anstatt der Anordnung von kontinuierlich, längs der Einschnittsränder verlaufenden Schneewehren besser die in Abb. 266 dargestellte kulissenförmige [Abbildung Abb. 266. ] Aufstellung der Schneewehren zu wählen ist, wobei der Anprall des Windes an die Wehren unter einem rechten Winkel erfolgt. Diese kulissenförmige Anordnung der Schneewehren ist – vornehmlich bei verstellbaren Zäunen – auch häufig im Gebrauch, es muß bei dieser nur dafür Sorge getragen werden, daß die einzelnen Wehren – in der Windrichtung aufeinander projiziert – entsprechende Obergriffe aufweisen. Anbelangend die konstruktive Durchbildung der im vorstehenden besprochenen Schneewehren wird bei Bahnen, die alljährlich große Mengen von nur an den Auflagen beschädigten, im Holz noch gesunden Oberbauschwellen auswechseln, vielfach auf die Verwendung dieses Materials, das besonders für die Herstellung von festen Schneezäunen sehr geeignet ist, Wert gelegt werden. In Taf. XII, Abb. 5 a–c und in Abb. 267 sind derartige Schneezäune dargestellt. Ihre Kosten stellen sich auf etwa 3 K f. d. laufenden m, ihre Lebensdauer je nach Umständen auf 10–15 Jahre. Für die Herstellung von Zäunen größerer Höhe als 2 m eignen sich Oberbauschwellen [Abbildung Abb. 267. ] nicht mehr. Es müssen dann Bretterzäune zur Anwendung kommen. Für ihre Herstellung genügen in mitteleuropäischen Gegenden Bretter von 2 cm Stärke, am Karst sind mit Rücksicht auf die hier auftretenden heftigen Borastürme Bretter von 4 cm Stärke erforderlich. Abb. 268 und 269 zeigen die Profile von Bretterzäunen, die am [Abbildung Abb. 268. ] [Abbildung Abb. 269. ] Karst gegen Schneeverwehungen angewendet wurden. Bretterzäune werden auch derart ausgeführt, daß die Bretter durch Kreuz- und Querleisten zu Tafeln von 3 m Länge und der erforderlichen Höhe verbunden sind, die zwischen die in Abständen von 3 m in den Boden eingegrabenen Doppelsäulen eingeschoben werden. Nach erfolgter Verwehung der toten Winkel dieser Bretterzäune können die Tafeln erforderlichenfalls gehoben werden und bieten dann dem herantreibenden Schnee neuerlich Raum zur Ablagerung. Bei Einschnitten, die beiderseits vor Verwehung geschützt werden müssen, genügt es vielfach, nur die Doppelsäulen auf beiden Seiten herzustellen und die Tafeln auf jener Seite des Einschnitts einzuschieben, von der das Schneetreiben zunächst zu gewärtigen ist. Die Kosten solcher Zäune stellen sich bei einer Höhe der Tafeln von 1·5 m, einer Brettstärke von 2 cm auf etwa 3–4 K f. d. laufenden m einschließlich der Kosten der Imprägnierung mit Chlorzink.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/413>, abgerufen am 25.08.2024.