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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Der bei höheren Temperaturen fallende feuchte, flockige, sich ballende Schnee kann vom Wind nur dann verweht werden, wenn er noch im Fallen begriffen ist. Nach erfolgter Ablagerung klebt feuchter Schnee an der Unterlage.

Der bei niederen Temperaturen fallende Schnee, namentlich Pulverschnee, wird auch nach bereits erfolgter Ablagerung, soferne er nicht bereits verharscht ist, u. zw. schon durch Winde in der Stärke von etwa 4 Beaufortschen Graden in Bewegung gesetzt. Es entstehen auf diese Weise die sog. unteren Schneetreiben im Gegensatz zu dem oberen Schneetreiben, bei dem lediglich der noch im Fallen begriffene Schnee durch den Wind weiter vertragen wird.

Die weitere Bedingung für die Ablagerungen der durch den Wind bewegten Schneemassen, nämlich die windstillen Räume, wird vielfach durch den Kunstkörper der Eisenbahnen, namentlich durch Einschnitte und höhere Dämme gegeben.

Einschnitte, die senkrecht oder nahezu senkrecht zur Achse von schneetreibenden Winden bestrichen werden, füllen sich, wenn das Schneetreiben lange genug anhält, allmählich, u. zw. in der in Taf. XII, Abb. 1 dargestellten Weise zur Gänze mit Schnee.

Werden Bahneinschnitte parallel zur Bahnachse von schneetreibenden Winden bestrichen, so können Schneeablagerungen nicht erfolgen. Nur an jenen Stellen, an denen die Bahnachse sich zu krümmen oder das Bahngefälle sich in der Windrichtung zu vergrößern beginnt, müssen Schneeablagerungen gewärtigt werden. Auch wurden in solchen Fällen Schneeablagerungen an den Nullpunkten tiefer Einschnitte beobachtet, wo die durch den Einschnitt strömende Luft infolge der Querschnittänderung plötzlich ihre Geschwindigkeit einbüßt.

Auf niederen Dämmen in flachem Gelände entstehen, wenn die Bahnkrone etwa 70 cm über Gelände liegt, keine Schneeablagerungen. Der Wind hält in diesem Fall die Bahn frei vom Schnee. Dagegen füllen sich die Winkel an den Dammfüßen beiderseits der Bahn, wie in Taf. XII, Abb. 2 skizziert, allmählich an.

Bei höheren Dämmen bildet sich die Ablagerung am windseitigen Böschungsfuß in der Regel etwas steiler aus und es finden dann, wenn der Wind kräftig genug ist, Schneeablagerungen auch auf der Bahnkrone statt (s. Taf. XII, Abb. 3).

Solche Ablagerungen an der Dammkrone können naturgemäß auch bei Bahnanschnitten eintreten (Taf. XII, Abb. 4). Eine nähere Erklärung der bei solchen Schneeverwehungen stattfindenden Vorgänge dürfte wohl entbehrlich sein. Sie würde im Wesen nur darauf hinauslaufen, daß der Wind die toten Winkel vor und hinter den Böschungen, so wie es auch vor und hinter einem durch eine lotrechte Wand gebildeten Hindernis der Fall ist (s. Abb. 248), nicht mit voller Kraft bestreichen kann, daß in diesen


Abb. 248.
Winkeln vielmehr Wirbel entstehen, die die Ablagerung des Schnees nicht verhindern, wenn sie auch die äußere Form derselben beeinflussen. Auf solche Wirbel ist sowohl die hohle Form der hinter dem Hindernis entstehenden Ablagerung als auch der leere Raum zwischen der vorderen Fläche des Hindernisses und der vor diesem entstehenden Anwehung zurückzuführen, während sich die Wächte w dadurch erklärt, daß der herangetriebene Schnee mit einem gewissen Druck auf die Kante k, bzw. die obere Begrenzung der rückwärtigen Ablagerung angepreßt wird und an dieser haften bleibt.

Für den Bahnbetrieb sind die Verwehungen der Einschnitte fraglos weit gefährlicher als die Verwehungen der Dämme, weil einerseits die sich auf Dämmen bildenden Schneeansammlungen nicht leicht so groß werden können als in Einschnitten und vor allem aber der auf Dämmen angewehte Schnee durch Schneepflüge unschwer beseitigt werden kann.

Dagegen können Einschnitte unter Umständen zur Gänze und in dem Maße verweht werden, daß deren Räumung nur durch Handarbeit oder durch besonders eingerichtete, nicht immer zur Verfügung stehende Schneepflüge erfolgen kann.

Die gänzliche Verwehung wird bei seichteren Einschnitten selbstverständlich viel mehr zu befürchten sein als bei tieferen Einschnitten, weil dieselbe Schneemasse von etwa 20-25 m2 Querschnittsausmaß, die einen etwa 2 m tiefen Einschnitt gänzlich mit Schnee erfüllen würde, in einem tiefen Einschnitt eine Ablagerung erzeugen würde, die den Betrieb noch nicht behindert (s. Abb. 249).

Da die Durchstoßung einer 2 m mächtigen Schneeverwehung mittels gewöhnlicher Schneepflüge schon ziemlich schwierig ist, namentlich bei längeren Einschnitten oft überhaupt

Der bei höheren Temperaturen fallende feuchte, flockige, sich ballende Schnee kann vom Wind nur dann verweht werden, wenn er noch im Fallen begriffen ist. Nach erfolgter Ablagerung klebt feuchter Schnee an der Unterlage.

Der bei niederen Temperaturen fallende Schnee, namentlich Pulverschnee, wird auch nach bereits erfolgter Ablagerung, soferne er nicht bereits verharscht ist, u. zw. schon durch Winde in der Stärke von etwa 4 Beaufortschen Graden in Bewegung gesetzt. Es entstehen auf diese Weise die sog. unteren Schneetreiben im Gegensatz zu dem oberen Schneetreiben, bei dem lediglich der noch im Fallen begriffene Schnee durch den Wind weiter vertragen wird.

Die weitere Bedingung für die Ablagerungen der durch den Wind bewegten Schneemassen, nämlich die windstillen Räume, wird vielfach durch den Kunstkörper der Eisenbahnen, namentlich durch Einschnitte und höhere Dämme gegeben.

Einschnitte, die senkrecht oder nahezu senkrecht zur Achse von schneetreibenden Winden bestrichen werden, füllen sich, wenn das Schneetreiben lange genug anhält, allmählich, u. zw. in der in Taf. XII, Abb. 1 dargestellten Weise zur Gänze mit Schnee.

Werden Bahneinschnitte parallel zur Bahnachse von schneetreibenden Winden bestrichen, so können Schneeablagerungen nicht erfolgen. Nur an jenen Stellen, an denen die Bahnachse sich zu krümmen oder das Bahngefälle sich in der Windrichtung zu vergrößern beginnt, müssen Schneeablagerungen gewärtigt werden. Auch wurden in solchen Fällen Schneeablagerungen an den Nullpunkten tiefer Einschnitte beobachtet, wo die durch den Einschnitt strömende Luft infolge der Querschnittänderung plötzlich ihre Geschwindigkeit einbüßt.

Auf niederen Dämmen in flachem Gelände entstehen, wenn die Bahnkrone etwa 70 cm über Gelände liegt, keine Schneeablagerungen. Der Wind hält in diesem Fall die Bahn frei vom Schnee. Dagegen füllen sich die Winkel an den Dammfüßen beiderseits der Bahn, wie in Taf. XII, Abb. 2 skizziert, allmählich an.

Bei höheren Dämmen bildet sich die Ablagerung am windseitigen Böschungsfuß in der Regel etwas steiler aus und es finden dann, wenn der Wind kräftig genug ist, Schneeablagerungen auch auf der Bahnkrone statt (s. Taf. XII, Abb. 3).

Solche Ablagerungen an der Dammkrone können naturgemäß auch bei Bahnanschnitten eintreten (Taf. XII, Abb. 4). Eine nähere Erklärung der bei solchen Schneeverwehungen stattfindenden Vorgänge dürfte wohl entbehrlich sein. Sie würde im Wesen nur darauf hinauslaufen, daß der Wind die toten Winkel vor und hinter den Böschungen, so wie es auch vor und hinter einem durch eine lotrechte Wand gebildeten Hindernis der Fall ist (s. Abb. 248), nicht mit voller Kraft bestreichen kann, daß in diesen


Abb. 248.
Winkeln vielmehr Wirbel entstehen, die die Ablagerung des Schnees nicht verhindern, wenn sie auch die äußere Form derselben beeinflussen. Auf solche Wirbel ist sowohl die hohle Form der hinter dem Hindernis entstehenden Ablagerung als auch der leere Raum zwischen der vorderen Fläche des Hindernisses und der vor diesem entstehenden Anwehung zurückzuführen, während sich die Wächte w dadurch erklärt, daß der herangetriebene Schnee mit einem gewissen Druck auf die Kante k, bzw. die obere Begrenzung der rückwärtigen Ablagerung angepreßt wird und an dieser haften bleibt.

Für den Bahnbetrieb sind die Verwehungen der Einschnitte fraglos weit gefährlicher als die Verwehungen der Dämme, weil einerseits die sich auf Dämmen bildenden Schneeansammlungen nicht leicht so groß werden können als in Einschnitten und vor allem aber der auf Dämmen angewehte Schnee durch Schneepflüge unschwer beseitigt werden kann.

Dagegen können Einschnitte unter Umständen zur Gänze und in dem Maße verweht werden, daß deren Räumung nur durch Handarbeit oder durch besonders eingerichtete, nicht immer zur Verfügung stehende Schneepflüge erfolgen kann.

Die gänzliche Verwehung wird bei seichteren Einschnitten selbstverständlich viel mehr zu befürchten sein als bei tieferen Einschnitten, weil dieselbe Schneemasse von etwa 20–25 m2 Querschnittsausmaß, die einen etwa 2 m tiefen Einschnitt gänzlich mit Schnee erfüllen würde, in einem tiefen Einschnitt eine Ablagerung erzeugen würde, die den Betrieb noch nicht behindert (s. Abb. 249).

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[388/0407] Der bei höheren Temperaturen fallende feuchte, flockige, sich ballende Schnee kann vom Wind nur dann verweht werden, wenn er noch im Fallen begriffen ist. Nach erfolgter Ablagerung klebt feuchter Schnee an der Unterlage. Der bei niederen Temperaturen fallende Schnee, namentlich Pulverschnee, wird auch nach bereits erfolgter Ablagerung, soferne er nicht bereits verharscht ist, u. zw. schon durch Winde in der Stärke von etwa 4 Beaufortschen Graden in Bewegung gesetzt. Es entstehen auf diese Weise die sog. unteren Schneetreiben im Gegensatz zu dem oberen Schneetreiben, bei dem lediglich der noch im Fallen begriffene Schnee durch den Wind weiter vertragen wird. Die weitere Bedingung für die Ablagerungen der durch den Wind bewegten Schneemassen, nämlich die windstillen Räume, wird vielfach durch den Kunstkörper der Eisenbahnen, namentlich durch Einschnitte und höhere Dämme gegeben. Einschnitte, die senkrecht oder nahezu senkrecht zur Achse von schneetreibenden Winden bestrichen werden, füllen sich, wenn das Schneetreiben lange genug anhält, allmählich, u. zw. in der in Taf. XII, Abb. 1 dargestellten Weise zur Gänze mit Schnee. Werden Bahneinschnitte parallel zur Bahnachse von schneetreibenden Winden bestrichen, so können Schneeablagerungen nicht erfolgen. Nur an jenen Stellen, an denen die Bahnachse sich zu krümmen oder das Bahngefälle sich in der Windrichtung zu vergrößern beginnt, müssen Schneeablagerungen gewärtigt werden. Auch wurden in solchen Fällen Schneeablagerungen an den Nullpunkten tiefer Einschnitte beobachtet, wo die durch den Einschnitt strömende Luft infolge der Querschnittänderung plötzlich ihre Geschwindigkeit einbüßt. Auf niederen Dämmen in flachem Gelände entstehen, wenn die Bahnkrone etwa 70 cm über Gelände liegt, keine Schneeablagerungen. Der Wind hält in diesem Fall die Bahn frei vom Schnee. Dagegen füllen sich die Winkel an den Dammfüßen beiderseits der Bahn, wie in Taf. XII, Abb. 2 skizziert, allmählich an. Bei höheren Dämmen bildet sich die Ablagerung am windseitigen Böschungsfuß in der Regel etwas steiler aus und es finden dann, wenn der Wind kräftig genug ist, Schneeablagerungen auch auf der Bahnkrone statt (s. Taf. XII, Abb. 3). Solche Ablagerungen an der Dammkrone können naturgemäß auch bei Bahnanschnitten eintreten (Taf. XII, Abb. 4). Eine nähere Erklärung der bei solchen Schneeverwehungen stattfindenden Vorgänge dürfte wohl entbehrlich sein. Sie würde im Wesen nur darauf hinauslaufen, daß der Wind die toten Winkel vor und hinter den Böschungen, so wie es auch vor und hinter einem durch eine lotrechte Wand gebildeten Hindernis der Fall ist (s. Abb. 248), nicht mit voller Kraft bestreichen kann, daß in diesen [Abbildung Abb. 248. ] Winkeln vielmehr Wirbel entstehen, die die Ablagerung des Schnees nicht verhindern, wenn sie auch die äußere Form derselben beeinflussen. Auf solche Wirbel ist sowohl die hohle Form der hinter dem Hindernis entstehenden Ablagerung als auch der leere Raum zwischen der vorderen Fläche des Hindernisses und der vor diesem entstehenden Anwehung zurückzuführen, während sich die Wächte w dadurch erklärt, daß der herangetriebene Schnee mit einem gewissen Druck auf die Kante k, bzw. die obere Begrenzung der rückwärtigen Ablagerung angepreßt wird und an dieser haften bleibt. Für den Bahnbetrieb sind die Verwehungen der Einschnitte fraglos weit gefährlicher als die Verwehungen der Dämme, weil einerseits die sich auf Dämmen bildenden Schneeansammlungen nicht leicht so groß werden können als in Einschnitten und vor allem aber der auf Dämmen angewehte Schnee durch Schneepflüge unschwer beseitigt werden kann. Dagegen können Einschnitte unter Umständen zur Gänze und in dem Maße verweht werden, daß deren Räumung nur durch Handarbeit oder durch besonders eingerichtete, nicht immer zur Verfügung stehende Schneepflüge erfolgen kann. Die gänzliche Verwehung wird bei seichteren Einschnitten selbstverständlich viel mehr zu befürchten sein als bei tieferen Einschnitten, weil dieselbe Schneemasse von etwa 20–25 m2 Querschnittsausmaß, die einen etwa 2 m tiefen Einschnitt gänzlich mit Schnee erfüllen würde, in einem tiefen Einschnitt eine Ablagerung erzeugen würde, die den Betrieb noch nicht behindert (s. Abb. 249). Da die Durchstoßung einer 2 m mächtigen Schneeverwehung mittels gewöhnlicher Schneepflüge schon ziemlich schwierig ist, namentlich bei längeren Einschnitten oft überhaupt

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/407>, abgerufen am 26.08.2024.