Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.![]() Abb. 135. Die Kupplung dieser R. untereinander sowie mit der Lokomotive oder den anderen Schmalspurwagen erfolgt durch entsprechend lange Kuppelbäume aus schmiedeeisernen Röhren, die an den Enden mit angemessenen Anschlußstücken versehen und mittels Einsteckklötzen an den elastischen Zug- und Stoßvorrichtungen befestigt werden. In weiterer Ausbildung dieser Bauart sind auch zwei ![]() Abb. 135 a. Feststellvorrichtung. Für die Plattformtransporteure mit Längsbalken als Wagenauflager sind schiefe Ebenen, teils feste, teils durch Mauerwerk hergestellte Stirnwände, an den Wagen befindliche Rampen in Betrieb, welch letztere hochgeklappt werden können und zugleich zur Feststellung der Wagen dienen. Die Beförderung der beladenen R. ist wegen der höheren Lage der Belastung, der meist schärferen Krümmungen und der stärkeren Gefälle der Kleinbahnen mit großer Vorsicht auszuführen. Allgemein gültige Bestimmungen über den Betrieb sind nicht aufzustellen, es müssen je nach der Beschaffenheit ![]() Abb. 135. Die Kupplung dieser R. untereinander sowie mit der Lokomotive oder den anderen Schmalspurwagen erfolgt durch entsprechend lange Kuppelbäume aus schmiedeeisernen Röhren, die an den Enden mit angemessenen Anschlußstücken versehen und mittels Einsteckklötzen an den elastischen Zug- und Stoßvorrichtungen befestigt werden. In weiterer Ausbildung dieser Bauart sind auch zwei ![]() Abb. 135 a. Feststellvorrichtung. Für die Plattformtransporteure mit Längsbalken als Wagenauflager sind schiefe Ebenen, teils feste, teils durch Mauerwerk hergestellte Stirnwände, an den Wagen befindliche Rampen in Betrieb, welch letztere hochgeklappt werden können und zugleich zur Feststellung der Wagen dienen. Die Beförderung der beladenen R. ist wegen der höheren Lage der Belastung, der meist schärferen Krümmungen und der stärkeren Gefälle der Kleinbahnen mit großer Vorsicht auszuführen. Allgemein gültige Bestimmungen über den Betrieb sind nicht aufzustellen, es müssen je nach der Beschaffenheit <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0249" n="235"/><lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0483.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 135.</head><lb/></figure><lb/> den Radreifen des Normalwagens vorgeschoben, wodurch eine völlig sichere Feststellung des Wagens erreicht wird.</p><lb/> <p>Die Kupplung dieser R. untereinander sowie mit der Lokomotive oder den anderen Schmalspurwagen erfolgt durch entsprechend lange Kuppelbäume aus schmiedeeisernen Röhren, die an den Enden mit angemessenen Anschlußstücken versehen und mittels Einsteckklötzen an den elastischen Zug- und Stoßvorrichtungen befestigt werden.</p><lb/> <p>In weiterer Ausbildung dieser Bauart sind auch zwei<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0170.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 135 a. Feststellvorrichtung.</head><lb/></figure><lb/> 3achsige R. zu einem Plattformtransporteur vereinigt worden (Maschinenbauanstalt Both & Tillmann, Dortmund).</p><lb/> <p>Für die Plattformtransporteure mit Längsbalken als Wagenauflager sind schiefe Ebenen, teils feste, teils durch Mauerwerk hergestellte Stirnwände, an den Wagen befindliche Rampen in Betrieb, welch letztere hochgeklappt werden können und zugleich zur Feststellung der Wagen dienen. Die Beförderung der beladenen R. ist wegen der höheren Lage der Belastung, der meist schärferen Krümmungen und der stärkeren Gefälle der Kleinbahnen mit großer Vorsicht auszuführen.</p><lb/> <p>Allgemein gültige Bestimmungen über den Betrieb sind nicht aufzustellen, es müssen je nach der Beschaffenheit </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [235/0249]
[Abbildung Abb. 135.
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den Radreifen des Normalwagens vorgeschoben, wodurch eine völlig sichere Feststellung des Wagens erreicht wird.
Die Kupplung dieser R. untereinander sowie mit der Lokomotive oder den anderen Schmalspurwagen erfolgt durch entsprechend lange Kuppelbäume aus schmiedeeisernen Röhren, die an den Enden mit angemessenen Anschlußstücken versehen und mittels Einsteckklötzen an den elastischen Zug- und Stoßvorrichtungen befestigt werden.
In weiterer Ausbildung dieser Bauart sind auch zwei
[Abbildung Abb. 135 a. Feststellvorrichtung.
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3achsige R. zu einem Plattformtransporteur vereinigt worden (Maschinenbauanstalt Both & Tillmann, Dortmund).
Für die Plattformtransporteure mit Längsbalken als Wagenauflager sind schiefe Ebenen, teils feste, teils durch Mauerwerk hergestellte Stirnwände, an den Wagen befindliche Rampen in Betrieb, welch letztere hochgeklappt werden können und zugleich zur Feststellung der Wagen dienen. Die Beförderung der beladenen R. ist wegen der höheren Lage der Belastung, der meist schärferen Krümmungen und der stärkeren Gefälle der Kleinbahnen mit großer Vorsicht auszuführen.
Allgemein gültige Bestimmungen über den Betrieb sind nicht aufzustellen, es müssen je nach der Beschaffenheit
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/249>, abgerufen am 23.07.2024. |