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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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richtiger gesagt die Feuerbüchse von Tenbrink bei der Orleans-, Ost- und Nordbahn recht häufige Anwendung gefunden (Abb. 109).

Ähnlich dem R. von Tenbrink ist die Bauart von Buchanan, die in Amerika (Hudson River-Bahn u. s. w.) in Anwendung steht.

Dem Zweck des Rauchverzehrens dienen auch die in Amerika von Milholland, Maschinenmeister der Philadelphia & Reading-Bahn, im Jahre 1852 zuerst ausgeführten Verbrennungskammern (Combustion chambers), die nichts anderes sind als in den zylindrischen Kessel ragende Verlängerungen der inneren Feuerbüchse.


Abb. 109.
Der um die Länge dieser Kammern vergrößerte Weg, den die Verbrennungsprodukte bis zum Eintritt in die Siederohre nehmen müssen, gibt der Oberluft Gelegenheit einer Mischung. Diese Verbrennungskammern, deren Wert recht fraglich ist, finden in neuester Zeit in Amerika wieder Eingang bei Lokomotiven, bei denen infolge der sonstigen großen Dimensionen die Siederohre eine übermäßige Länge erhalten müßten.

Als R. im weiteren Sinne sind auch die Kesselbauarten anzusehen, die (bei Stabilanlagen) für die Anwendung von Gas (Regeneratorgas, Gichtgase u. s. w.) bestimmt sind, sowie die vielen Sonderbauarten für die Verfeuerung von flüssigem Brennstoff (Petroleumrückstände, Rohöl, Heizöl u. s. w.), s. Heizölfeuerungen.

Literatur: Pechar, Die Lokomotivfeuerbüchse. Sonderabdruck aus Glasers Ann., Berlin 1884. - Das Eisenbahnmaschinenwesen der Gegenwart, Wiesbaden 1903. - Recent Locomotives, New York 1907. - A. Sinclair, Development of the Locomotive Engine. New York 1907.

Gölsdorf.


Raumabstand s. Blockeinrichtungen.


Raumtarif (Wagenraumtarif, Taraklassifikation), das Tarifsystem, bei dem die Festsetzung der Tarife ohne Rücksicht auf den Wert der Güter lediglich nach dem Maße der Inanspruchnahme des Laderaums erfolgt (s. Gütertarife, Bd. V, S. 459).


Raumverschluß; als solcher wird - im Gegensatz zum Verschluß an den Päcken und Behältnissen selbst - der an den Transportmitteln (Wagen) angebrachte zollamtliche Verschluß bezeichnet. Der R. wird durch Einziehung von Zollplomben in die Ösen und sonstigen Verschlußstücke der Türen der gedeckten Wagen oder der abgesonderten Wagenabteilungen hergestellt. Bei offenen Wagen wird der R. mittels Drahtschnüren und Plomben oder Siegelbleie an den dazu vorbereiteten Decken, Verschlußleinen, Ketten oder eisernen Stangen angelegt.

Die Beschlüsse über die technische Einheit im Eisenbahnwesen enthalten eingehende Bestimmungen über die zollsichere Einrichtung der gedeckten Güterwagen sowie über die Art des Zollverschlusses der offenen Wagen (s. Güterwagen und Zollverfahren).


Receiver (receiver; reservoir intermediair; serbatoio), Verbinder oder Zwischenbehälter, meist in Rohrform, in den der aus dem Hochdruckzylinder einer 2- oder mehrstufigen Expansions-Dampfmaschine strömende Dampf aufgenommen wird, bevor er in den Niederdruckzylinder eintritt (s. Dampfmaschine und Lokomotive).

Gölsdorf.


Receiver, Zwangsverwalter, Massenverwalter, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika die Bezeichnung für eine Persönlichkeit, die auf Anrufen der Beteiligten vom Gericht eingesetzt wird zum Schutz gefährdeter Interessen der Aktionäre, Prioritätenbesitzer oder anderer Gläubiger einer Eisenbahn oder einer andern Handelsgesellschaft wegen Mißbrauchs der Konzessionsrechte, behufs Vollendung einer Bahn, die von den Aktionären im Stich gelassen ist, hauptsächlich aber, wenn die Eisenbahnen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, die Zinsen ihrer Obligationen nicht zahlen. Die Befugnisse und Verpflichtungen des R. werden in jedem Fall besonders vom Gericht festgestellt; in der Regel ist seine Stellung bei Verwaltung und Betrieb der Eisenbahn eine unbeschränkte; er trifft seine Maßregeln nach eigenem freien Belieben und hat seinen Auftraggebern nur Rechnung abzulegen. Es wird viel darüber geklagt, daß der R. die ihm verliehenen Rechte insofern mißbraucht, als er die Interessen seiner Auftraggeber nicht genügend wahrnimmt, indem er vor allem eine Tarifpolitik treibt, durch die nicht nur die eigene Bahn, sondern auch benachbarte Bahnen geschädigt, nicht selten geradezu zu grunde gerichtet werden. Die unter Verwaltung eines R. stehenden Bahnen haben oft dazu beigetragen, daß Tarifkriege mutwillig hervorgerufen und ohne besondere Veranlassung hartnäckig so lange fortgesetzt worden sind, bis es den geschädigten Bahnen gelang, den R. zu beseitigen und wiederum

richtiger gesagt die Feuerbüchse von Tenbrink bei der Orléans-, Ost- und Nordbahn recht häufige Anwendung gefunden (Abb. 109).

Ähnlich dem R. von Tenbrink ist die Bauart von Buchanan, die in Amerika (Hudson River-Bahn u. s. w.) in Anwendung steht.

Dem Zweck des Rauchverzehrens dienen auch die in Amerika von Milholland, Maschinenmeister der Philadelphia & Reading-Bahn, im Jahre 1852 zuerst ausgeführten Verbrennungskammern (Combustion chambers), die nichts anderes sind als in den zylindrischen Kessel ragende Verlängerungen der inneren Feuerbüchse.


Abb. 109.
Der um die Länge dieser Kammern vergrößerte Weg, den die Verbrennungsprodukte bis zum Eintritt in die Siederohre nehmen müssen, gibt der Oberluft Gelegenheit einer Mischung. Diese Verbrennungskammern, deren Wert recht fraglich ist, finden in neuester Zeit in Amerika wieder Eingang bei Lokomotiven, bei denen infolge der sonstigen großen Dimensionen die Siederohre eine übermäßige Länge erhalten müßten.

Als R. im weiteren Sinne sind auch die Kesselbauarten anzusehen, die (bei Stabilanlagen) für die Anwendung von Gas (Regeneratorgas, Gichtgase u. s. w.) bestimmt sind, sowie die vielen Sonderbauarten für die Verfeuerung von flüssigem Brennstoff (Petroleumrückstände, Rohöl, Heizöl u. s. w.), s. Heizölfeuerungen.

Literatur: Pechar, Die Lokomotivfeuerbüchse. Sonderabdruck aus Glasers Ann., Berlin 1884. – Das Eisenbahnmaschinenwesen der Gegenwart, Wiesbaden 1903. – Recent Locomotives, New York 1907. – A. Sinclair, Development of the Locomotive Engine. New York 1907.

Gölsdorf.


Raumabstand s. Blockeinrichtungen.


Raumtarif (Wagenraumtarif, Taraklassifikation), das Tarifsystem, bei dem die Festsetzung der Tarife ohne Rücksicht auf den Wert der Güter lediglich nach dem Maße der Inanspruchnahme des Laderaums erfolgt (s. Gütertarife, Bd. V, S. 459).


Raumverschluß; als solcher wird – im Gegensatz zum Verschluß an den Päcken und Behältnissen selbst – der an den Transportmitteln (Wagen) angebrachte zollamtliche Verschluß bezeichnet. Der R. wird durch Einziehung von Zollplomben in die Ösen und sonstigen Verschlußstücke der Türen der gedeckten Wagen oder der abgesonderten Wagenabteilungen hergestellt. Bei offenen Wagen wird der R. mittels Drahtschnüren und Plomben oder Siegelbleie an den dazu vorbereiteten Decken, Verschlußleinen, Ketten oder eisernen Stangen angelegt.

Die Beschlüsse über die technische Einheit im Eisenbahnwesen enthalten eingehende Bestimmungen über die zollsichere Einrichtung der gedeckten Güterwagen sowie über die Art des Zollverschlusses der offenen Wagen (s. Güterwagen und Zollverfahren).


Receiver (receiver; reservoir intermédiair; serbatoio), Verbinder oder Zwischenbehälter, meist in Rohrform, in den der aus dem Hochdruckzylinder einer 2- oder mehrstufigen Expansions-Dampfmaschine strömende Dampf aufgenommen wird, bevor er in den Niederdruckzylinder eintritt (s. Dampfmaschine und Lokomotive).

Gölsdorf.


Receiver, Zwangsverwalter, Massenverwalter, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika die Bezeichnung für eine Persönlichkeit, die auf Anrufen der Beteiligten vom Gericht eingesetzt wird zum Schutz gefährdeter Interessen der Aktionäre, Prioritätenbesitzer oder anderer Gläubiger einer Eisenbahn oder einer andern Handelsgesellschaft wegen Mißbrauchs der Konzessionsrechte, behufs Vollendung einer Bahn, die von den Aktionären im Stich gelassen ist, hauptsächlich aber, wenn die Eisenbahnen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, die Zinsen ihrer Obligationen nicht zahlen. Die Befugnisse und Verpflichtungen des R. werden in jedem Fall besonders vom Gericht festgestellt; in der Regel ist seine Stellung bei Verwaltung und Betrieb der Eisenbahn eine unbeschränkte; er trifft seine Maßregeln nach eigenem freien Belieben und hat seinen Auftraggebern nur Rechnung abzulegen. Es wird viel darüber geklagt, daß der R. die ihm verliehenen Rechte insofern mißbraucht, als er die Interessen seiner Auftraggeber nicht genügend wahrnimmt, indem er vor allem eine Tarifpolitik treibt, durch die nicht nur die eigene Bahn, sondern auch benachbarte Bahnen geschädigt, nicht selten geradezu zu grunde gerichtet werden. Die unter Verwaltung eines R. stehenden Bahnen haben oft dazu beigetragen, daß Tarifkriege mutwillig hervorgerufen und ohne besondere Veranlassung hartnäckig so lange fortgesetzt worden sind, bis es den geschädigten Bahnen gelang, den R. zu beseitigen und wiederum

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[178/0192] richtiger gesagt die Feuerbüchse von Tenbrink bei der Orléans-, Ost- und Nordbahn recht häufige Anwendung gefunden (Abb. 109). Ähnlich dem R. von Tenbrink ist die Bauart von Buchanan, die in Amerika (Hudson River-Bahn u. s. w.) in Anwendung steht. Dem Zweck des Rauchverzehrens dienen auch die in Amerika von Milholland, Maschinenmeister der Philadelphia & Reading-Bahn, im Jahre 1852 zuerst ausgeführten Verbrennungskammern (Combustion chambers), die nichts anderes sind als in den zylindrischen Kessel ragende Verlängerungen der inneren Feuerbüchse. [Abbildung Abb. 109. ] Der um die Länge dieser Kammern vergrößerte Weg, den die Verbrennungsprodukte bis zum Eintritt in die Siederohre nehmen müssen, gibt der Oberluft Gelegenheit einer Mischung. Diese Verbrennungskammern, deren Wert recht fraglich ist, finden in neuester Zeit in Amerika wieder Eingang bei Lokomotiven, bei denen infolge der sonstigen großen Dimensionen die Siederohre eine übermäßige Länge erhalten müßten. Als R. im weiteren Sinne sind auch die Kesselbauarten anzusehen, die (bei Stabilanlagen) für die Anwendung von Gas (Regeneratorgas, Gichtgase u. s. w.) bestimmt sind, sowie die vielen Sonderbauarten für die Verfeuerung von flüssigem Brennstoff (Petroleumrückstände, Rohöl, Heizöl u. s. w.), s. Heizölfeuerungen. Literatur: Pechar, Die Lokomotivfeuerbüchse. Sonderabdruck aus Glasers Ann., Berlin 1884. – Das Eisenbahnmaschinenwesen der Gegenwart, Wiesbaden 1903. – Recent Locomotives, New York 1907. – A. Sinclair, Development of the Locomotive Engine. New York 1907. Gölsdorf. Raumabstand s. Blockeinrichtungen. Raumtarif (Wagenraumtarif, Taraklassifikation), das Tarifsystem, bei dem die Festsetzung der Tarife ohne Rücksicht auf den Wert der Güter lediglich nach dem Maße der Inanspruchnahme des Laderaums erfolgt (s. Gütertarife, Bd. V, S. 459). Raumverschluß; als solcher wird – im Gegensatz zum Verschluß an den Päcken und Behältnissen selbst – der an den Transportmitteln (Wagen) angebrachte zollamtliche Verschluß bezeichnet. Der R. wird durch Einziehung von Zollplomben in die Ösen und sonstigen Verschlußstücke der Türen der gedeckten Wagen oder der abgesonderten Wagenabteilungen hergestellt. Bei offenen Wagen wird der R. mittels Drahtschnüren und Plomben oder Siegelbleie an den dazu vorbereiteten Decken, Verschlußleinen, Ketten oder eisernen Stangen angelegt. Die Beschlüsse über die technische Einheit im Eisenbahnwesen enthalten eingehende Bestimmungen über die zollsichere Einrichtung der gedeckten Güterwagen sowie über die Art des Zollverschlusses der offenen Wagen (s. Güterwagen und Zollverfahren). Receiver (receiver; reservoir intermédiair; serbatoio), Verbinder oder Zwischenbehälter, meist in Rohrform, in den der aus dem Hochdruckzylinder einer 2- oder mehrstufigen Expansions-Dampfmaschine strömende Dampf aufgenommen wird, bevor er in den Niederdruckzylinder eintritt (s. Dampfmaschine und Lokomotive). Gölsdorf. Receiver, Zwangsverwalter, Massenverwalter, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika die Bezeichnung für eine Persönlichkeit, die auf Anrufen der Beteiligten vom Gericht eingesetzt wird zum Schutz gefährdeter Interessen der Aktionäre, Prioritätenbesitzer oder anderer Gläubiger einer Eisenbahn oder einer andern Handelsgesellschaft wegen Mißbrauchs der Konzessionsrechte, behufs Vollendung einer Bahn, die von den Aktionären im Stich gelassen ist, hauptsächlich aber, wenn die Eisenbahnen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, die Zinsen ihrer Obligationen nicht zahlen. Die Befugnisse und Verpflichtungen des R. werden in jedem Fall besonders vom Gericht festgestellt; in der Regel ist seine Stellung bei Verwaltung und Betrieb der Eisenbahn eine unbeschränkte; er trifft seine Maßregeln nach eigenem freien Belieben und hat seinen Auftraggebern nur Rechnung abzulegen. Es wird viel darüber geklagt, daß der R. die ihm verliehenen Rechte insofern mißbraucht, als er die Interessen seiner Auftraggeber nicht genügend wahrnimmt, indem er vor allem eine Tarifpolitik treibt, durch die nicht nur die eigene Bahn, sondern auch benachbarte Bahnen geschädigt, nicht selten geradezu zu grunde gerichtet werden. Die unter Verwaltung eines R. stehenden Bahnen haben oft dazu beigetragen, daß Tarifkriege mutwillig hervorgerufen und ohne besondere Veranlassung hartnäckig so lange fortgesetzt worden sind, bis es den geschädigten Bahnen gelang, den R. zu beseitigen und wiederum

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/192>, abgerufen am 22.07.2024.