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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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verwendet werden sollen, auf 2·10% des statistischen Anlagekapitals festgestellt. Aus den Mehrüberschüssen ist ein Ausgleichsfonds zu bilden, dessen Höhe nicht begrenzt wurde;

2. wurde festgesetzt, daß die außerordentlichen Ausgaben nur bis auf Höhe von 1·15% des statistischen Anlagekapitals und den ordentlichen Einnahmen zu decken seien.

Zu den ordentlichen Ausgaben gehören die Zinsen und die Tilgungsbeträge der Staatseisenbahnkapitalschuld, seit dem 1. April 1909 werden auch die Staatspensionen für die Eisenbahnbeamten und die gesetzlichen Hinterbliebenenbezüge, die früher aus allgemeinen Staatsfonds bestritten wurden, als Ausgaben des Etats der Eisenbahnverwaltung verrechnet. Seit dem 1. April 1895 sind ferner Änderungen in der Berechnung der Oberbau-, Bau-, Betriebs- und Werkstattmaterialien-Vorschußkonten sowie der Beförderungskosten für Dienstgüter eingetreten, die wesentlich formelle Änderungen ohne sachliche Bedeutung bei dem Etat zur Folge gehabt haben.

Die Bildung eines Ausgleichsfonds hat sich nach allgemeinem Einverständnis ausgezeichnet bewährt, als nach Ausbruch des Krieges die Einnahmen und die Reinüberschüsse der Eisenbahnen sich bedeutend verminderten. Zur Deckung der Fehlbeträge konnte der Ausgleichsfonds herangezogen werden, ohne daß es einer Anleihe bedurfte. In dem Staatshaushaltsvoranschlag wurden dem Ausgleichsfonds noch überwiesen für 1915: 38,410.709 M., für 1916: 485.307 M.

Die Überschüsse der Staatsbahnen betrugen in den Jahren 1880-1890 summarisch:



Für die Jahre 1895-1913 sind die ausführlichen finanziellen Ergebnisse in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Übersicht über die finanziellen Ergebnisse der preußischen Staatseisenbahnen vom Etatsjahr 1895 ab1.

Hiernach ist in den Jahren 1895-1913 das Anlagekapital sowohl für das gesamte Netz als auch für die preußischen Staatsbahnen allein (Spalte 2 und 3) um etwas über 5 Milliarden M. gewachsen, während die preußische Eisenbahnkapitalschuld um nicht ganz 2 Milliarden M. zugenommen hat. Die Betriebseinnahmen und -ausgaben erreichten ihren höchsten Stand im Jahre 1913, in dem der Betriebskoeffizient der ungünstigste war. Der höchste Betriebsüberschuß wurde 1912 erzielt.

Der Anteil der Eisenbahnverwaltung an den Staatsschulden Preußens ergibt sich aus folgender Übersicht:

verwendet werden sollen, auf 2·10% des statistischen Anlagekapitals festgestellt. Aus den Mehrüberschüssen ist ein Ausgleichsfonds zu bilden, dessen Höhe nicht begrenzt wurde;

2. wurde festgesetzt, daß die außerordentlichen Ausgaben nur bis auf Höhe von 1·15% des statistischen Anlagekapitals und den ordentlichen Einnahmen zu decken seien.

Zu den ordentlichen Ausgaben gehören die Zinsen und die Tilgungsbeträge der Staatseisenbahnkapitalschuld, seit dem 1. April 1909 werden auch die Staatspensionen für die Eisenbahnbeamten und die gesetzlichen Hinterbliebenenbezüge, die früher aus allgemeinen Staatsfonds bestritten wurden, als Ausgaben des Etats der Eisenbahnverwaltung verrechnet. Seit dem 1. April 1895 sind ferner Änderungen in der Berechnung der Oberbau-, Bau-, Betriebs- und Werkstattmaterialien-Vorschußkonten sowie der Beförderungskosten für Dienstgüter eingetreten, die wesentlich formelle Änderungen ohne sachliche Bedeutung bei dem Etat zur Folge gehabt haben.

Die Bildung eines Ausgleichsfonds hat sich nach allgemeinem Einverständnis ausgezeichnet bewährt, als nach Ausbruch des Krieges die Einnahmen und die Reinüberschüsse der Eisenbahnen sich bedeutend verminderten. Zur Deckung der Fehlbeträge konnte der Ausgleichsfonds herangezogen werden, ohne daß es einer Anleihe bedurfte. In dem Staatshaushaltsvoranschlag wurden dem Ausgleichsfonds noch überwiesen für 1915: 38,410.709 M., für 1916: 485.307 M.

Die Überschüsse der Staatsbahnen betrugen in den Jahren 1880–1890 summarisch:



Für die Jahre 1895–1913 sind die ausführlichen finanziellen Ergebnisse in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Übersicht über die finanziellen Ergebnisse der preußischen Staatseisenbahnen vom Etatsjahr 1895 ab1.

Hiernach ist in den Jahren 1895–1913 das Anlagekapital sowohl für das gesamte Netz als auch für die preußischen Staatsbahnen allein (Spalte 2 und 3) um etwas über 5 Milliarden M. gewachsen, während die preußische Eisenbahnkapitalschuld um nicht ganz 2 Milliarden M. zugenommen hat. Die Betriebseinnahmen und -ausgaben erreichten ihren höchsten Stand im Jahre 1913, in dem der Betriebskoeffizient der ungünstigste war. Der höchste Betriebsüberschuß wurde 1912 erzielt.

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[136/0150] verwendet werden sollen, auf 2·10% des statistischen Anlagekapitals festgestellt. Aus den Mehrüberschüssen ist ein Ausgleichsfonds zu bilden, dessen Höhe nicht begrenzt wurde; 2. wurde festgesetzt, daß die außerordentlichen Ausgaben nur bis auf Höhe von 1·15% des statistischen Anlagekapitals und den ordentlichen Einnahmen zu decken seien. Zu den ordentlichen Ausgaben gehören die Zinsen und die Tilgungsbeträge der Staatseisenbahnkapitalschuld, seit dem 1. April 1909 werden auch die Staatspensionen für die Eisenbahnbeamten und die gesetzlichen Hinterbliebenenbezüge, die früher aus allgemeinen Staatsfonds bestritten wurden, als Ausgaben des Etats der Eisenbahnverwaltung verrechnet. Seit dem 1. April 1895 sind ferner Änderungen in der Berechnung der Oberbau-, Bau-, Betriebs- und Werkstattmaterialien-Vorschußkonten sowie der Beförderungskosten für Dienstgüter eingetreten, die wesentlich formelle Änderungen ohne sachliche Bedeutung bei dem Etat zur Folge gehabt haben. Die Bildung eines Ausgleichsfonds hat sich nach allgemeinem Einverständnis ausgezeichnet bewährt, als nach Ausbruch des Krieges die Einnahmen und die Reinüberschüsse der Eisenbahnen sich bedeutend verminderten. Zur Deckung der Fehlbeträge konnte der Ausgleichsfonds herangezogen werden, ohne daß es einer Anleihe bedurfte. In dem Staatshaushaltsvoranschlag wurden dem Ausgleichsfonds noch überwiesen für 1915: 38,410.709 M., für 1916: 485.307 M. Die Überschüsse der Staatsbahnen betrugen in den Jahren 1880–1890 summarisch: Für die Jahre 1895–1913 sind die ausführlichen finanziellen Ergebnisse in der folgenden Übersicht zusammengestellt: Übersicht über die finanziellen Ergebnisse der preußischen Staatseisenbahnen vom Etatsjahr 1895 ab1. Hiernach ist in den Jahren 1895–1913 das Anlagekapital sowohl für das gesamte Netz als auch für die preußischen Staatsbahnen allein (Spalte 2 und 3) um etwas über 5 Milliarden M. gewachsen, während die preußische Eisenbahnkapitalschuld um nicht ganz 2 Milliarden M. zugenommen hat. Die Betriebseinnahmen und -ausgaben erreichten ihren höchsten Stand im Jahre 1913, in dem der Betriebskoeffizient der ungünstigste war. Der höchste Betriebsüberschuß wurde 1912 erzielt. Der Anteil der Eisenbahnverwaltung an den Staatsschulden Preußens ergibt sich aus folgender Übersicht:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/150>, abgerufen am 24.11.2024.