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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Ziffern über die Teilung der Erträge zwischen Preußen und Hessen ändern sich darnach. Bis zum Jahre 1914 waren durch fast in jedem Jahr erlassene Gesetze 2.488,883.486 M. zum Ausbau des preußischen Eisenbahnnetzes teils verausgabt, teils bewilligt. Hiervon kamen 1.671.597,316 M. auf Nebenbahnen in einer Länge von rd. 15.303 km, der übrige Betrag verteilte sich auf rd. 1600 km Hauptbahnen und 953 km vom Staate unterstützte Privatbahnen. Zum Ausbau des Nebenbahnnetzes sind 198·3 Mill. M. aus den dem Staat bei Erwerb der Privatbahnen zugefallenen Reserve- und Erneuerungsfonds mitverwendet worden. Außerdem hat der Staat für den Bau und die Unterstützung von Kleinbahnen bewilligt oder in Aussicht gestellt 124,484.792 M. Durch Ges. vom 26. März 1915 sind noch 12.758,000 M. zum Bau einer Hauptbahn von Riesenburg nach Miswalde und 1·5 Mill. M. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen bewilligt worden.

4. Beamte und Arbeiter. Wohlfahrtseinrichtungen. Über die Verhältnisse der Beamten und der Arbeiter der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird auf die Artikel Bd. I, S. 195 ff. und Bd. II, S. 69 ff., besonders S. 76, verwiesen1.

Die Wohlfahrtseinrichtungen für die Beamten und Arbeiter, deren Grundsätze und Entwicklung gleichfalls bereits in früheren Artikeln, insbesondere Bd. I, S. 195 ff., unter verschiedenen Stichworten dargestellt sind, zerfallen in solche, die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, und solche, deren Leistungen über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehen.

Zu den ersteren gehören bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen: 1. Die Beamtenpensionskassen. Ihre Einnahmen betrugen im Jahre 1913 561.588 M., an satzungsmäßigen Zahlungen sind geleistet worden 13,527.691 M. 2. Die Krankenversicherung. Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen bestehen 21 Betriebskrankenkassen und zurzeit 5 Baukrankenkassen. Bei jeder Direktion ist eine Betriebskrankenkasse; die beim Eisenbahnzentralamt beschäftigten versicherungspflichtigen Bediensteten sind der Betriebskasse Berlins zugeteilt. 3. Die (reichsgesetzliche) Unfallversicherung. 4. Die ebenfalls auf Reichsgesetz beruhende Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, für die eine besondere Abteilung der Arbeiterpensionskasse eingeführt ist. Ihr gehörten (1913) 419,868 Mitglieder an, an laufenden Beiträgen hat die Eisenbahnverwaltung 3,830.177 M. bezahlt, für die im Jahre 1913 durchgeführte Heilbehandlung wurden 1,018.865 M. aufgewendet, darunter 228.656 M. für Familienunterstützung. Die Eisenbahnkrankenkasse und andere dritte haben 294.021 M. Zuschüsse geleistet, so daß der Pensionskasse allein 724.844 M. zur Last fielen. Aus den Mitteln der Abteilung A sind Invalidenheime in Jenkan (bei Danzig), Birkenwerder (Mark) und Herzberg (Harz) errichtet worden. 5. Angestelltenversicherung (Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911, RGB. S. 989). Es waren (1913) 1918 Bedienstete versicherungspflichtig, die 142.017 M. Beiträge zahlten. Die Beiträge der Eisenbahnverwaltung betrugen 170.231 M.

Die freiwilligen Leistungen sind: 1. Die Alters- und Hinterbliebenenfürsorge durch Abteilung B der Arbeiterpensionskasse. Durch diese wird den Bediensteten und ihren Angehörigen eine über das gesetzliche Maß weit hinausgehende Fürsorge dadurch zu teil, daß Zusatzbeträge zu der Invalidenrente, der Witwen- und Waisenrente und Sterbegelder gewährt werden. Der Abteilung B gehören Mitglieder der Abteilung A an, die mindestens ein Jahr bei der Staatseisenbahnverwaltung beschäftigt sind. Ihre Anzahl beläuft sich auf 355.129. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Mitgliedern und von der Eisenbahnverwaltung gezahlt, die außerdem seit 1906 einen außerordentlichen Zuschuß in Höhe eines Sechstels der Gesamtbeiträge leistet. Beiträge der Eisenbahnverwaltung (1913) 7,922.090 M. nebst außerordentlichem Zuschuß von 2,953.438 M. 2. Freie Ärztehilfe. 3. Einrichtung von Badeanstalten. 4. Belohnungen an Arbeiter für langjährige Dienstzeit (1913: 466.900 M.). 5. Fürsorge für die Bediensteten während des Dienstes und der Dienst- und Arbeitspausen (unentgeltliche Gewährung von Tee, Kaffee und anderen kühlenden Getränken). 6. Bekämpfung des Alkoholgenusses. 7. Verbesserung der Wohnungsverhältnisse durch Herstellung staatseigener Wohnungen, durch Förderung von Baugenossenschaften und durch Gewährung von Darlehen unter vorteilhaften Bedingungen an einzelne Eisenbahnbedienstete zur Herstellung von Eigenhäusern und Übernahme an Rentengutsstellen. 8. Anlage von Unterkunftsräumen für unverheiratete Arbeiter. 9. Fürsorge für die Bediensteten außerhalb des Dienstes und Familienfürsorge (Bau von Krankenhäusern, Beschaffung von Hauspflege, Einrichtung von Kleinkinderschulen u. dgl.). 10. Bekämpfung der Tuberkulose (bei Nachbehandlung von Lungentuberkulose Gewährung von Tuberkulin, Dienstbefreiung und Schonung). Unterbringung der Beamten und ihrer Angehörigen in Lungenheilanstalten, Walderholungsstätten, Seehospizen u. s. w. 11. Fürsorge für die schulentlassene Jugend, besonders durch Förderung des Turnunterrichts. 12. Förderung der Kleintierzucht (Bienen, Kaninchen, Ziegen). 13. Eisenbahnvereine zur Belebung und Kräftigung des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit der Beamten und Arbeiter und zur Pflege guter Beziehungen zwischen der Verwaltung und den Bediensteten (Pflege der Geselligkeit, Einrichtung von Lesezimmern und Bibliotheken, unentgeltliche Raterteilung in Rechts- und Wirtschaftsfragen, Gründung von Wohlfahrtseinrichtungen, Spar- und Darlehenskassen u. s. w.). An einzelnen Orten bestehen Eisenbahnfrauenvereine. Diese Vereine sind im Jahre 1897 hauptsächlich auf Anregung und unter tätiger Mitwirkung des verstorbenen Eisenbahndirektionspräsidenten Ulrich in Kassel gegründet worden. Zurzeit bestehen 381 Eisenbahnvereine mit 524.700 Mitgliedern. Für 9 in schöner gesunder Gegend gelegene Orte sind Eisenbahnerholungsheime errichtet, wo die Eisenbahnbediensteten und ihre Angehörigen gegen mäßiges Entgelt Aufnahme finden. Die Vereine haben sich zu einem "Allgemeinen Verband der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatsbahnen und der Reichsbahnen" zusammengeschlossen,

1 Die dort mitgeteilten Zahlenangaben sind z. T. überholt. Von Aufführung neuer Zahlen aus den letzten Jahren ist abgesehen worden.

Ziffern über die Teilung der Erträge zwischen Preußen und Hessen ändern sich darnach. Bis zum Jahre 1914 waren durch fast in jedem Jahr erlassene Gesetze 2.488,883.486 M. zum Ausbau des preußischen Eisenbahnnetzes teils verausgabt, teils bewilligt. Hiervon kamen 1.671.597,316 M. auf Nebenbahnen in einer Länge von rd. 15.303 km, der übrige Betrag verteilte sich auf rd. 1600 km Hauptbahnen und 953 km vom Staate unterstützte Privatbahnen. Zum Ausbau des Nebenbahnnetzes sind 198·3 Mill. M. aus den dem Staat bei Erwerb der Privatbahnen zugefallenen Reserve- und Erneuerungsfonds mitverwendet worden. Außerdem hat der Staat für den Bau und die Unterstützung von Kleinbahnen bewilligt oder in Aussicht gestellt 124,484.792 M. Durch Ges. vom 26. März 1915 sind noch 12.758,000 M. zum Bau einer Hauptbahn von Riesenburg nach Miswalde und 1·5 Mill. M. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen bewilligt worden.

4. Beamte und Arbeiter. Wohlfahrtseinrichtungen. Über die Verhältnisse der Beamten und der Arbeiter der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird auf die Artikel Bd. I, S. 195 ff. und Bd. II, S. 69 ff., besonders S. 76, verwiesen1.

Die Wohlfahrtseinrichtungen für die Beamten und Arbeiter, deren Grundsätze und Entwicklung gleichfalls bereits in früheren Artikeln, insbesondere Bd. I, S. 195 ff., unter verschiedenen Stichworten dargestellt sind, zerfallen in solche, die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, und solche, deren Leistungen über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehen.

Zu den ersteren gehören bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen: 1. Die Beamtenpensionskassen. Ihre Einnahmen betrugen im Jahre 1913 561.588 M., an satzungsmäßigen Zahlungen sind geleistet worden 13,527.691 M. 2. Die Krankenversicherung. Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen bestehen 21 Betriebskrankenkassen und zurzeit 5 Baukrankenkassen. Bei jeder Direktion ist eine Betriebskrankenkasse; die beim Eisenbahnzentralamt beschäftigten versicherungspflichtigen Bediensteten sind der Betriebskasse Berlins zugeteilt. 3. Die (reichsgesetzliche) Unfallversicherung. 4. Die ebenfalls auf Reichsgesetz beruhende Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, für die eine besondere Abteilung der Arbeiterpensionskasse eingeführt ist. Ihr gehörten (1913) 419,868 Mitglieder an, an laufenden Beiträgen hat die Eisenbahnverwaltung 3,830.177 M. bezahlt, für die im Jahre 1913 durchgeführte Heilbehandlung wurden 1,018.865 M. aufgewendet, darunter 228.656 M. für Familienunterstützung. Die Eisenbahnkrankenkasse und andere dritte haben 294.021 M. Zuschüsse geleistet, so daß der Pensionskasse allein 724.844 M. zur Last fielen. Aus den Mitteln der Abteilung A sind Invalidenheime in Jenkan (bei Danzig), Birkenwerder (Mark) und Herzberg (Harz) errichtet worden. 5. Angestelltenversicherung (Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911, RGB. S. 989). Es waren (1913) 1918 Bedienstete versicherungspflichtig, die 142.017 M. Beiträge zahlten. Die Beiträge der Eisenbahnverwaltung betrugen 170.231 M.

Die freiwilligen Leistungen sind: 1. Die Alters- und Hinterbliebenenfürsorge durch Abteilung B der Arbeiterpensionskasse. Durch diese wird den Bediensteten und ihren Angehörigen eine über das gesetzliche Maß weit hinausgehende Fürsorge dadurch zu teil, daß Zusatzbeträge zu der Invalidenrente, der Witwen- und Waisenrente und Sterbegelder gewährt werden. Der Abteilung B gehören Mitglieder der Abteilung A an, die mindestens ein Jahr bei der Staatseisenbahnverwaltung beschäftigt sind. Ihre Anzahl beläuft sich auf 355.129. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Mitgliedern und von der Eisenbahnverwaltung gezahlt, die außerdem seit 1906 einen außerordentlichen Zuschuß in Höhe eines Sechstels der Gesamtbeiträge leistet. Beiträge der Eisenbahnverwaltung (1913) 7,922.090 M. nebst außerordentlichem Zuschuß von 2,953.438 M. 2. Freie Ärztehilfe. 3. Einrichtung von Badeanstalten. 4. Belohnungen an Arbeiter für langjährige Dienstzeit (1913: 466.900 M.). 5. Fürsorge für die Bediensteten während des Dienstes und der Dienst- und Arbeitspausen (unentgeltliche Gewährung von Tee, Kaffee und anderen kühlenden Getränken). 6. Bekämpfung des Alkoholgenusses. 7. Verbesserung der Wohnungsverhältnisse durch Herstellung staatseigener Wohnungen, durch Förderung von Baugenossenschaften und durch Gewährung von Darlehen unter vorteilhaften Bedingungen an einzelne Eisenbahnbedienstete zur Herstellung von Eigenhäusern und Übernahme an Rentengutsstellen. 8. Anlage von Unterkunftsräumen für unverheiratete Arbeiter. 9. Fürsorge für die Bediensteten außerhalb des Dienstes und Familienfürsorge (Bau von Krankenhäusern, Beschaffung von Hauspflege, Einrichtung von Kleinkinderschulen u. dgl.). 10. Bekämpfung der Tuberkulose (bei Nachbehandlung von Lungentuberkulose Gewährung von Tuberkulin, Dienstbefreiung und Schonung). Unterbringung der Beamten und ihrer Angehörigen in Lungenheilanstalten, Walderholungsstätten, Seehospizen u. s. w. 11. Fürsorge für die schulentlassene Jugend, besonders durch Förderung des Turnunterrichts. 12. Förderung der Kleintierzucht (Bienen, Kaninchen, Ziegen). 13. Eisenbahnvereine zur Belebung und Kräftigung des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit der Beamten und Arbeiter und zur Pflege guter Beziehungen zwischen der Verwaltung und den Bediensteten (Pflege der Geselligkeit, Einrichtung von Lesezimmern und Bibliotheken, unentgeltliche Raterteilung in Rechts- und Wirtschaftsfragen, Gründung von Wohlfahrtseinrichtungen, Spar- und Darlehenskassen u. s. w.). An einzelnen Orten bestehen Eisenbahnfrauenvereine. Diese Vereine sind im Jahre 1897 hauptsächlich auf Anregung und unter tätiger Mitwirkung des verstorbenen Eisenbahndirektionspräsidenten Ulrich in Kassel gegründet worden. Zurzeit bestehen 381 Eisenbahnvereine mit 524.700 Mitgliedern. Für 9 in schöner gesunder Gegend gelegene Orte sind Eisenbahnerholungsheime errichtet, wo die Eisenbahnbediensteten und ihre Angehörigen gegen mäßiges Entgelt Aufnahme finden. Die Vereine haben sich zu einem „Allgemeinen Verband der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatsbahnen und der Reichsbahnen“ zusammengeschlossen,

1 Die dort mitgeteilten Zahlenangaben sind z. T. überholt. Von Aufführung neuer Zahlen aus den letzten Jahren ist abgesehen worden.
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Ziffern über die Teilung der Erträge zwischen Preußen und Hessen ändern sich darnach. Bis zum Jahre 1914 waren durch fast in jedem Jahr erlassene Gesetze 2.488,883.486 M. zum Ausbau des preußischen Eisenbahnnetzes teils verausgabt, teils bewilligt. Hiervon kamen 1.671.597,316 M. auf Nebenbahnen in einer Länge von rd. 15.303 <hi rendition="#i">km,</hi> der übrige Betrag verteilte sich auf rd. 1600 <hi rendition="#i">km</hi> Hauptbahnen und 953 <hi rendition="#i">km</hi> vom Staate unterstützte Privatbahnen. Zum Ausbau des Nebenbahnnetzes sind 198·3 Mill. M. aus den dem Staat bei Erwerb der Privatbahnen zugefallenen Reserve- und Erneuerungsfonds mitverwendet worden. Außerdem hat der Staat für den Bau und die Unterstützung von Kleinbahnen bewilligt oder in Aussicht gestellt 124,484.792 M. Durch Ges. vom 26. März 1915 sind noch 12.758,000 M. zum Bau einer Hauptbahn von Riesenburg nach Miswalde und 1·5 Mill. M. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen bewilligt worden.</p><lb/>
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[133/0147] Ziffern über die Teilung der Erträge zwischen Preußen und Hessen ändern sich darnach. Bis zum Jahre 1914 waren durch fast in jedem Jahr erlassene Gesetze 2.488,883.486 M. zum Ausbau des preußischen Eisenbahnnetzes teils verausgabt, teils bewilligt. Hiervon kamen 1.671.597,316 M. auf Nebenbahnen in einer Länge von rd. 15.303 km, der übrige Betrag verteilte sich auf rd. 1600 km Hauptbahnen und 953 km vom Staate unterstützte Privatbahnen. Zum Ausbau des Nebenbahnnetzes sind 198·3 Mill. M. aus den dem Staat bei Erwerb der Privatbahnen zugefallenen Reserve- und Erneuerungsfonds mitverwendet worden. Außerdem hat der Staat für den Bau und die Unterstützung von Kleinbahnen bewilligt oder in Aussicht gestellt 124,484.792 M. Durch Ges. vom 26. März 1915 sind noch 12.758,000 M. zum Bau einer Hauptbahn von Riesenburg nach Miswalde und 1·5 Mill. M. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen bewilligt worden. 4. Beamte und Arbeiter. Wohlfahrtseinrichtungen. Über die Verhältnisse der Beamten und der Arbeiter der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird auf die Artikel Bd. I, S. 195 ff. und Bd. II, S. 69 ff., besonders S. 76, verwiesen 1. Die Wohlfahrtseinrichtungen für die Beamten und Arbeiter, deren Grundsätze und Entwicklung gleichfalls bereits in früheren Artikeln, insbesondere Bd. I, S. 195 ff., unter verschiedenen Stichworten dargestellt sind, zerfallen in solche, die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, und solche, deren Leistungen über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Zu den ersteren gehören bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen: 1. Die Beamtenpensionskassen. Ihre Einnahmen betrugen im Jahre 1913 561.588 M., an satzungsmäßigen Zahlungen sind geleistet worden 13,527.691 M. 2. Die Krankenversicherung. Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen bestehen 21 Betriebskrankenkassen und zurzeit 5 Baukrankenkassen. Bei jeder Direktion ist eine Betriebskrankenkasse; die beim Eisenbahnzentralamt beschäftigten versicherungspflichtigen Bediensteten sind der Betriebskasse Berlins zugeteilt. 3. Die (reichsgesetzliche) Unfallversicherung. 4. Die ebenfalls auf Reichsgesetz beruhende Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, für die eine besondere Abteilung der Arbeiterpensionskasse eingeführt ist. Ihr gehörten (1913) 419,868 Mitglieder an, an laufenden Beiträgen hat die Eisenbahnverwaltung 3,830.177 M. bezahlt, für die im Jahre 1913 durchgeführte Heilbehandlung wurden 1,018.865 M. aufgewendet, darunter 228.656 M. für Familienunterstützung. Die Eisenbahnkrankenkasse und andere dritte haben 294.021 M. Zuschüsse geleistet, so daß der Pensionskasse allein 724.844 M. zur Last fielen. Aus den Mitteln der Abteilung A sind Invalidenheime in Jenkan (bei Danzig), Birkenwerder (Mark) und Herzberg (Harz) errichtet worden. 5. Angestelltenversicherung (Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911, RGB. S. 989). Es waren (1913) 1918 Bedienstete versicherungspflichtig, die 142.017 M. Beiträge zahlten. Die Beiträge der Eisenbahnverwaltung betrugen 170.231 M. Die freiwilligen Leistungen sind: 1. Die Alters- und Hinterbliebenenfürsorge durch Abteilung B der Arbeiterpensionskasse. Durch diese wird den Bediensteten und ihren Angehörigen eine über das gesetzliche Maß weit hinausgehende Fürsorge dadurch zu teil, daß Zusatzbeträge zu der Invalidenrente, der Witwen- und Waisenrente und Sterbegelder gewährt werden. Der Abteilung B gehören Mitglieder der Abteilung A an, die mindestens ein Jahr bei der Staatseisenbahnverwaltung beschäftigt sind. Ihre Anzahl beläuft sich auf 355.129. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Mitgliedern und von der Eisenbahnverwaltung gezahlt, die außerdem seit 1906 einen außerordentlichen Zuschuß in Höhe eines Sechstels der Gesamtbeiträge leistet. Beiträge der Eisenbahnverwaltung (1913) 7,922.090 M. nebst außerordentlichem Zuschuß von 2,953.438 M. 2. Freie Ärztehilfe. 3. 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Unterbringung der Beamten und ihrer Angehörigen in Lungenheilanstalten, Walderholungsstätten, Seehospizen u. s. w. 11. Fürsorge für die schulentlassene Jugend, besonders durch Förderung des Turnunterrichts. 12. Förderung der Kleintierzucht (Bienen, Kaninchen, Ziegen). 13. Eisenbahnvereine zur Belebung und Kräftigung des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit der Beamten und Arbeiter und zur Pflege guter Beziehungen zwischen der Verwaltung und den Bediensteten (Pflege der Geselligkeit, Einrichtung von Lesezimmern und Bibliotheken, unentgeltliche Raterteilung in Rechts- und Wirtschaftsfragen, Gründung von Wohlfahrtseinrichtungen, Spar- und Darlehenskassen u. s. w.). An einzelnen Orten bestehen Eisenbahnfrauenvereine. Diese Vereine sind im Jahre 1897 hauptsächlich auf Anregung und unter tätiger Mitwirkung des verstorbenen Eisenbahndirektionspräsidenten Ulrich in Kassel gegründet worden. Zurzeit bestehen 381 Eisenbahnvereine mit 524.700 Mitgliedern. Für 9 in schöner gesunder Gegend gelegene Orte sind Eisenbahnerholungsheime errichtet, wo die Eisenbahnbediensteten und ihre Angehörigen gegen mäßiges Entgelt Aufnahme finden. Die Vereine haben sich zu einem „Allgemeinen Verband der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatsbahnen und der Reichsbahnen“ zusammengeschlossen, 1 Die dort mitgeteilten Zahlenangaben sind z. T. überholt. Von Aufführung neuer Zahlen aus den letzten Jahren ist abgesehen worden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/147>, abgerufen am 26.08.2024.