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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Apparaten besteht die Leitung aus Kupferdraht von 1·5 mm Durchmesser, der mit einer isolierenden Hülle umgeben ist. Es bleibt aber zu beachten, daß dieser Teil der Leitung vom Endisolator aus in ansteigender Richtung in das Gebäude etc. geführt wird, damit das an den Drähten herabfließende Regenwasser abgeleitet wird (Abb. 140).


Abb. 141 a.

Abb. 141 b.

Abb. 141 c.

Abb. 141 d.

Abb. 141 e.

Abb. 141 f.

Sind mehrere Leitungen einzuführen, so werden die Endisolatoren an eisernen Trägern angebracht.

Die Lötstellen in L., die Verbindungen zwischen den einzelnen Drahtadern elektrischer Freileitungen, sollen den innigen metallischen Zusammenhang der Adern dauernd sichern, dabei aber eine Festigkeit besitzen, die mindestens der des Drahtes selbst gleichkommt.

Die vorher gereinigten Enden der Eisendrahtadern werden unter Anwendung von Feilkloben, Flachzange und Hammer scharf im rechten Winkel umgebogen und bis auf eine kurze, nicht unter 2 mm hohe Nocke abgefeilt (Abb. 141 a). Die Enden werden dann auf 75 mm in entgegengesetzter Richtung so aneinander gelegt, daß die Nocken nach außen stehen, und in dieser Lage durch Feilkloben oder Kluppe festgehalten. Die nebeneinanderliegenden Enden werden in ihrer ganzen Länge mit verzinktem eisernen Wickeldraht von 1·7 mm Stärke in dicht aneinanderliegenden spiraligen Windungen fest umwickelt. Die Bewicklung muß in solcher Länge erfolgen, daß nicht nur die zu verbindenden Drähte zwischen den Nocken vollständig bedeckt sind, sondern auch darüber hinaus der Wickeldraht jede Drahtader noch in 7-8 Windungen umgibt (Abb. 141 b, c, d). Die so hergestellte Wickelstelle wird nach Bestreichen mit Lötwasser durch Eintauchen in geschmolzenes Zinnlot mittels Lötlöffel oder, wo ein solcher nicht anwendbar, mittels schweren Kupferkolbens mit halbrunder Lötrille verlötet, wobei darauf zu achten ist, daß alle Lücken zwischen den Drähten und der Wickelung vollständig vom Lot durchflossen werden.

Bronzedraht darf nicht gelötet werden, weil durch die Erhitzung die Festigkeit des Drahtes leidet. Die Verbindung der Drähte wird deshalb durch Überschieben einer Hülse aus Weichkupfer, die für alle gängigen Drahtstärken und in passenden Längen im Handel zu haben sind, hergestellt. Die Hülse wird unter Anwendung von zwei Flachzangen oder besonderer Kluppen mit den Drahtenden fest verdreht (vgl. Abb. 141 e, f).

Die Herstellung der Verbindungen muß mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden, weil unordentlich hergestellte Verbindungen mit der Zeit die Leitfähigkeit beträchtlich vermindern, sie unter Umständen sogar vollständig unterbrechen können.

B. Kabelleitungen.

Diese sind Leitungen, die zur Verlegung in die Erde oder in das Wasser bestimmt und deshalb in ihrer ganzen Länge mit einer gut isolierenden und vollständig wasserdichten biegsamen Hülle und zum Schutz gegen Beschädigungen in der Regel mit einer biegsamen Bewehrung umgeben sind. Sie kommen zur Anwendung, wenn die Führung als Freileitungen sich aus irgend einem Grunde verbietet, z. B. wegen Raummangel, oder bei Überschreitung von Gewässern, deren freie Überspannung wegen zu großer Breite unmöglich oder wegen des Verkehrs hochbemasteter Schiffe untunlich ist, oder bei Leitungen, die eines erhöhten Schutzes zur Sicherstellung eines ungestörten Betriebs bedürfen, oder aus ästhetischen Rücksichten für die Umgebung.

Die ersten brauchbaren Kabelleitungen für Telegraphenzwecke wurden anfangs der Fünfzigerjahre des vorigen Jahrhunderts hergestellt. In den Achtzigerjahren entstanden dann die Kabelleitungen für den Fernsprechverkehr und für Licht- und Kraftanlagen.

Apparaten besteht die Leitung aus Kupferdraht von 1·5 mm Durchmesser, der mit einer isolierenden Hülle umgeben ist. Es bleibt aber zu beachten, daß dieser Teil der Leitung vom Endisolator aus in ansteigender Richtung in das Gebäude etc. geführt wird, damit das an den Drähten herabfließende Regenwasser abgeleitet wird (Abb. 140).


Abb. 141 a.

Abb. 141 b.

Abb. 141 c.

Abb. 141 d.

Abb. 141 e.

Abb. 141 f.

Sind mehrere Leitungen einzuführen, so werden die Endisolatoren an eisernen Trägern angebracht.

Die Lötstellen in L., die Verbindungen zwischen den einzelnen Drahtadern elektrischer Freileitungen, sollen den innigen metallischen Zusammenhang der Adern dauernd sichern, dabei aber eine Festigkeit besitzen, die mindestens der des Drahtes selbst gleichkommt.

Die vorher gereinigten Enden der Eisendrahtadern werden unter Anwendung von Feilkloben, Flachzange und Hammer scharf im rechten Winkel umgebogen und bis auf eine kurze, nicht unter 2 mm hohe Nocke abgefeilt (Abb. 141 a). Die Enden werden dann auf 75 mm in entgegengesetzter Richtung so aneinander gelegt, daß die Nocken nach außen stehen, und in dieser Lage durch Feilkloben oder Kluppe festgehalten. Die nebeneinanderliegenden Enden werden in ihrer ganzen Länge mit verzinktem eisernen Wickeldraht von 1·7 mm Stärke in dicht aneinanderliegenden spiraligen Windungen fest umwickelt. Die Bewicklung muß in solcher Länge erfolgen, daß nicht nur die zu verbindenden Drähte zwischen den Nocken vollständig bedeckt sind, sondern auch darüber hinaus der Wickeldraht jede Drahtader noch in 7–8 Windungen umgibt (Abb. 141 b, c, d). Die so hergestellte Wickelstelle wird nach Bestreichen mit Lötwasser durch Eintauchen in geschmolzenes Zinnlot mittels Lötlöffel oder, wo ein solcher nicht anwendbar, mittels schweren Kupferkolbens mit halbrunder Lötrille verlötet, wobei darauf zu achten ist, daß alle Lücken zwischen den Drähten und der Wickelung vollständig vom Lot durchflossen werden.

Bronzedraht darf nicht gelötet werden, weil durch die Erhitzung die Festigkeit des Drahtes leidet. Die Verbindung der Drähte wird deshalb durch Überschieben einer Hülse aus Weichkupfer, die für alle gängigen Drahtstärken und in passenden Längen im Handel zu haben sind, hergestellt. Die Hülse wird unter Anwendung von zwei Flachzangen oder besonderer Kluppen mit den Drahtenden fest verdreht (vgl. Abb. 141 e, f).

Die Herstellung der Verbindungen muß mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden, weil unordentlich hergestellte Verbindungen mit der Zeit die Leitfähigkeit beträchtlich vermindern, sie unter Umständen sogar vollständig unterbrechen können.

B. Kabelleitungen.

Diese sind Leitungen, die zur Verlegung in die Erde oder in das Wasser bestimmt und deshalb in ihrer ganzen Länge mit einer gut isolierenden und vollständig wasserdichten biegsamen Hülle und zum Schutz gegen Beschädigungen in der Regel mit einer biegsamen Bewehrung umgeben sind. Sie kommen zur Anwendung, wenn die Führung als Freileitungen sich aus irgend einem Grunde verbietet, z. B. wegen Raummangel, oder bei Überschreitung von Gewässern, deren freie Überspannung wegen zu großer Breite unmöglich oder wegen des Verkehrs hochbemasteter Schiffe untunlich ist, oder bei Leitungen, die eines erhöhten Schutzes zur Sicherstellung eines ungestörten Betriebs bedürfen, oder aus ästhetischen Rücksichten für die Umgebung.

Die ersten brauchbaren Kabelleitungen für Telegraphenzwecke wurden anfangs der Fünfzigerjahre des vorigen Jahrhunderts hergestellt. In den Achtzigerjahren entstanden dann die Kabelleitungen für den Fernsprechverkehr und für Licht- und Kraftanlagen.

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[90/0098] Apparaten besteht die Leitung aus Kupferdraht von 1·5 mm Durchmesser, der mit einer isolierenden Hülle umgeben ist. Es bleibt aber zu beachten, daß dieser Teil der Leitung vom Endisolator aus in ansteigender Richtung in das Gebäude etc. geführt wird, damit das an den Drähten herabfließende Regenwasser abgeleitet wird (Abb. 140). [Abbildung Abb. 141 a. ] [Abbildung Abb. 141 b. ] [Abbildung Abb. 141 c. ] [Abbildung Abb. 141 d. ] [Abbildung Abb. 141 e. ] [Abbildung Abb. 141 f. ] Sind mehrere Leitungen einzuführen, so werden die Endisolatoren an eisernen Trägern angebracht. Die Lötstellen in L., die Verbindungen zwischen den einzelnen Drahtadern elektrischer Freileitungen, sollen den innigen metallischen Zusammenhang der Adern dauernd sichern, dabei aber eine Festigkeit besitzen, die mindestens der des Drahtes selbst gleichkommt. Die vorher gereinigten Enden der Eisendrahtadern werden unter Anwendung von Feilkloben, Flachzange und Hammer scharf im rechten Winkel umgebogen und bis auf eine kurze, nicht unter 2 mm hohe Nocke abgefeilt (Abb. 141 a). Die Enden werden dann auf 75 mm in entgegengesetzter Richtung so aneinander gelegt, daß die Nocken nach außen stehen, und in dieser Lage durch Feilkloben oder Kluppe festgehalten. Die nebeneinanderliegenden Enden werden in ihrer ganzen Länge mit verzinktem eisernen Wickeldraht von 1·7 mm Stärke in dicht aneinanderliegenden spiraligen Windungen fest umwickelt. Die Bewicklung muß in solcher Länge erfolgen, daß nicht nur die zu verbindenden Drähte zwischen den Nocken vollständig bedeckt sind, sondern auch darüber hinaus der Wickeldraht jede Drahtader noch in 7–8 Windungen umgibt (Abb. 141 b, c, d). Die so hergestellte Wickelstelle wird nach Bestreichen mit Lötwasser durch Eintauchen in geschmolzenes Zinnlot mittels Lötlöffel oder, wo ein solcher nicht anwendbar, mittels schweren Kupferkolbens mit halbrunder Lötrille verlötet, wobei darauf zu achten ist, daß alle Lücken zwischen den Drähten und der Wickelung vollständig vom Lot durchflossen werden. Bronzedraht darf nicht gelötet werden, weil durch die Erhitzung die Festigkeit des Drahtes leidet. Die Verbindung der Drähte wird deshalb durch Überschieben einer Hülse aus Weichkupfer, die für alle gängigen Drahtstärken und in passenden Längen im Handel zu haben sind, hergestellt. Die Hülse wird unter Anwendung von zwei Flachzangen oder besonderer Kluppen mit den Drahtenden fest verdreht (vgl. Abb. 141 e, f). Die Herstellung der Verbindungen muß mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden, weil unordentlich hergestellte Verbindungen mit der Zeit die Leitfähigkeit beträchtlich vermindern, sie unter Umständen sogar vollständig unterbrechen können. B. Kabelleitungen. Diese sind Leitungen, die zur Verlegung in die Erde oder in das Wasser bestimmt und deshalb in ihrer ganzen Länge mit einer gut isolierenden und vollständig wasserdichten biegsamen Hülle und zum Schutz gegen Beschädigungen in der Regel mit einer biegsamen Bewehrung umgeben sind. Sie kommen zur Anwendung, wenn die Führung als Freileitungen sich aus irgend einem Grunde verbietet, z. B. wegen Raummangel, oder bei Überschreitung von Gewässern, deren freie Überspannung wegen zu großer Breite unmöglich oder wegen des Verkehrs hochbemasteter Schiffe untunlich ist, oder bei Leitungen, die eines erhöhten Schutzes zur Sicherstellung eines ungestörten Betriebs bedürfen, oder aus ästhetischen Rücksichten für die Umgebung. Die ersten brauchbaren Kabelleitungen für Telegraphenzwecke wurden anfangs der Fünfzigerjahre des vorigen Jahrhunderts hergestellt. In den Achtzigerjahren entstanden dann die Kabelleitungen für den Fernsprechverkehr und für Licht- und Kraftanlagen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/98>, abgerufen am 05.07.2024.