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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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in der Einschnürung zwischen Kopf und Mantel befestigt (s. Isolatoren).

Bei der Belastung der Gestänge mit Leitungen darf eine gewisse Höchstgrenze nicht überschritten werden, wenn sie genügend widerstandsfähig bleiben sollen gegen Winddruck und Eisbelastung. Die nachstehende, der Telegraphenbauordnung der preußisch-hessischen Eisenbahnen entnommene Tabelle kann als Maßstab für die rechnerisch zulässige Beanspruchung der Gestänge gelten. Die Zahlen entsprechen, einer zweifachen Sicherheit unter Annahme eines stärksten Winddruckes von 125 kg für das m2 und einer Eisbelastung bis zum doppelten Durchmesser des Drahtes. In der Regel werden an den Gestängen aber nicht mehr Leitungen angebracht, als die in Antiqua gesetzten Zahlen angeben.

Tabelle über die Belastung der Gestänge.


Abb. 137 a u. b.

Abb. 138 a u. b.

Abb. 139.
Wo die Leitung zum Zwecke der Zuführungzu Gebäuden, Läutewerken u. dgl. unterbrochen werden muß, wird der Draht von beiden Seiten an einer Abspannkonsole befestigt, und zwar nach Abb. 137 a, b u. 138 a, b bei unmittelbarer Anbringung Abb. 140.

an Holzgestängen, nach Abb. 139 bei Anbringung an eisernen Querträgern.

Die Zuführungen, die von diesen Abspannkonsolen ausgehen, werden aus leichterem Draht, in der Regel Bronzedraht von 1·5 mm Durchmesser hergestellt, der einerseits mit der Hauptleitung verbunden, anderseits an den am Gebäude, am Läutewerk u. s. w. anzubringenden Einführungsisolatoren oder Endisolatoren abgespannt wird. Von hier zu den

in der Einschnürung zwischen Kopf und Mantel befestigt (s. Isolatoren).

Bei der Belastung der Gestänge mit Leitungen darf eine gewisse Höchstgrenze nicht überschritten werden, wenn sie genügend widerstandsfähig bleiben sollen gegen Winddruck und Eisbelastung. Die nachstehende, der Telegraphenbauordnung der preußisch-hessischen Eisenbahnen entnommene Tabelle kann als Maßstab für die rechnerisch zulässige Beanspruchung der Gestänge gelten. Die Zahlen entsprechen, einer zweifachen Sicherheit unter Annahme eines stärksten Winddruckes von 125 kg für das m2 und einer Eisbelastung bis zum doppelten Durchmesser des Drahtes. In der Regel werden an den Gestängen aber nicht mehr Leitungen angebracht, als die in Antiqua gesetzten Zahlen angeben.

Tabelle über die Belastung der Gestänge.


Abb. 137 a u. b.

Abb. 138 a u. b.

Abb. 139.
Wo die Leitung zum Zwecke der Zuführungzu Gebäuden, Läutewerken u. dgl. unterbrochen werden muß, wird der Draht von beiden Seiten an einer Abspannkonsole befestigt, und zwar nach Abb. 137 a, b u. 138 a, b bei unmittelbarer Anbringung Abb. 140.

an Holzgestängen, nach Abb. 139 bei Anbringung an eisernen Querträgern.

Die Zuführungen, die von diesen Abspannkonsolen ausgehen, werden aus leichterem Draht, in der Regel Bronzedraht von 1·5 mm Durchmesser hergestellt, der einerseits mit der Hauptleitung verbunden, anderseits an den am Gebäude, am Läutewerk u. s. w. anzubringenden Einführungsisolatoren oder Endisolatoren abgespannt wird. Von hier zu den

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[89/0097] in der Einschnürung zwischen Kopf und Mantel befestigt (s. Isolatoren). Bei der Belastung der Gestänge mit Leitungen darf eine gewisse Höchstgrenze nicht überschritten werden, wenn sie genügend widerstandsfähig bleiben sollen gegen Winddruck und Eisbelastung. Die nachstehende, der Telegraphenbauordnung der preußisch-hessischen Eisenbahnen entnommene Tabelle kann als Maßstab für die rechnerisch zulässige Beanspruchung der Gestänge gelten. Die Zahlen entsprechen, einer zweifachen Sicherheit unter Annahme eines stärksten Winddruckes von 125 kg für das m2 und einer Eisbelastung bis zum doppelten Durchmesser des Drahtes. In der Regel werden an den Gestängen aber nicht mehr Leitungen angebracht, als die in Antiqua gesetzten Zahlen angeben. Tabelle über die Belastung der Gestänge. [Abbildung Abb. 137 a u. b. ] [Abbildung Abb. 138 a u. b. ] [Abbildung Abb. 139. ] Wo die Leitung zum Zwecke der Zuführungzu Gebäuden, Läutewerken u. dgl. unterbrochen werden muß, wird der Draht von beiden Seiten an einer Abspannkonsole befestigt, und zwar nach Abb. 137 a, b u. 138 a, b bei unmittelbarer Anbringung [Abbildung Abb. 140. ] an Holzgestängen, nach Abb. 139 bei Anbringung an eisernen Querträgern. Die Zuführungen, die von diesen Abspannkonsolen ausgehen, werden aus leichterem Draht, in der Regel Bronzedraht von 1·5 mm Durchmesser hergestellt, der einerseits mit der Hauptleitung verbunden, anderseits an den am Gebäude, am Läutewerk u. s. w. anzubringenden Einführungsisolatoren oder Endisolatoren abgespannt wird. Von hier zu den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/97>, abgerufen am 05.07.2024.