Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.Wagen ist in Abb. 92 abgebildet. Er besteht aus zwei Bockgerüsten und einer auf diesen fahrenden Kranbrücke, auf der sich eine elektrisch betriebene Hubwinde und ebenso betriebene Fahrwinde befindet. Die Hubwinde hebt und senkt mittels Drahtseilen einen langen Doppelträger, der zum Anhängen von Langholz oder anderweitigen Lasten mit vier Doppelhaken, zum Anhängen von Kübeln für Kohle, Erz od. dgl. mit vier Bolzen für die Kübelgehänge ausgestattet ist. Für beide Winden ist auch Handbetrieb vorgesehen. Das in der Mitte der Kranbrücke befindliche Hubwindwerk besitzt zwei je links und rechts geschnittene Abb. 92. Bockkran. Für den Handbetrieb ist eine Lastlamellenbremse vorhanden, die die Last in jeder Lage festhält. Beim Handbetrieb muß die beim elektrischen Betrieb durch den Elektromotor gelüftete Bandbremse durch Aufheben des Gewichts dauernd gelüftet sein. Das Fahrwindwerk besteht aus dem Fahrmotor, der eine Transmissionswelle antreibt. Deren zwei an ihren Enden aufgekeilte Trieblinge greifen in die mit den Stahlgußlaufrollen fest verbundenen Zahnkränze ein. In das Fahrwindwerk ist ebenfalls eine durch Gewicht wirkende und mit Elektromagnet gelüftete Bandbremse eingebaut, die ein rasches Stillsetzen der Fahrbewegung gestattet. Bei stromlosem Elektromagnet ist die Fahrwinde abgebremst. Auch hier muß für den Handbetrieb die Bandbremse gelüftet bleiben. Beim Heben der Höchstlast von 20 t mit der größten Hebegeschwindigkeit von 1·7 m in der Minute leistet der Hubmotor 12·5 PS. Bei einer Fahrgeschwindigkeit der Kranbrücke von 12·5 m in der Minute leistet der Fahrmotor 3·4 PS. Die beschriebenen Krane können sowohl zum Beladen der Eisenbahnwagen als zum Entladen derselben benutzt werden. Die einfachen Drehkrane und Bockkrane der Eisenbahnstationen werden aber nur für Stückgüter verwendet, da das Umladen der Massengüter durch Überschaufeln von Hand aus in die Fuhrwerke oder auf den Lagerplatz billiger geschehen kann. Für das Heranbringen der Wagen ist in Abb. 92 abgebildet. Er besteht aus zwei Bockgerüsten und einer auf diesen fahrenden Kranbrücke, auf der sich eine elektrisch betriebene Hubwinde und ebenso betriebene Fahrwinde befindet. Die Hubwinde hebt und senkt mittels Drahtseilen einen langen Doppelträger, der zum Anhängen von Langholz oder anderweitigen Lasten mit vier Doppelhaken, zum Anhängen von Kübeln für Kohle, Erz od. dgl. mit vier Bolzen für die Kübelgehänge ausgestattet ist. Für beide Winden ist auch Handbetrieb vorgesehen. Das in der Mitte der Kranbrücke befindliche Hubwindwerk besitzt zwei je links und rechts geschnittene Abb. 92. Bockkran. Für den Handbetrieb ist eine Lastlamellenbremse vorhanden, die die Last in jeder Lage festhält. Beim Handbetrieb muß die beim elektrischen Betrieb durch den Elektromotor gelüftete Bandbremse durch Aufheben des Gewichts dauernd gelüftet sein. Das Fahrwindwerk besteht aus dem Fahrmotor, der eine Transmissionswelle antreibt. Deren zwei an ihren Enden aufgekeilte Trieblinge greifen in die mit den Stahlgußlaufrollen fest verbundenen Zahnkränze ein. In das Fahrwindwerk ist ebenfalls eine durch Gewicht wirkende und mit Elektromagnet gelüftete Bandbremse eingebaut, die ein rasches Stillsetzen der Fahrbewegung gestattet. Bei stromlosem Elektromagnet ist die Fahrwinde abgebremst. Auch hier muß für den Handbetrieb die Bandbremse gelüftet bleiben. Beim Heben der Höchstlast von 20 t mit der größten Hebegeschwindigkeit von 1·7 m in der Minute leistet der Hubmotor 12·5 PS. Bei einer Fahrgeschwindigkeit der Kranbrücke von 12·5 m in der Minute leistet der Fahrmotor 3·4 PS. Die beschriebenen Krane können sowohl zum Beladen der Eisenbahnwagen als zum Entladen derselben benutzt werden. Die einfachen Drehkrane und Bockkrane der Eisenbahnstationen werden aber nur für Stückgüter verwendet, da das Umladen der Massengüter durch Überschaufeln von Hand aus in die Fuhrwerke oder auf den Lagerplatz billiger geschehen kann. Für das Heranbringen der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0060" n="52"/> Wagen ist in Abb. 92 abgebildet. Er besteht aus zwei Bockgerüsten und einer auf diesen fahrenden Kranbrücke, auf der sich eine elektrisch betriebene Hubwinde und ebenso betriebene Fahrwinde befindet. Die Hubwinde hebt und senkt mittels Drahtseilen einen langen Doppelträger, der zum Anhängen von Langholz oder anderweitigen Lasten mit vier Doppelhaken, zum Anhängen von Kübeln für Kohle, Erz od. dgl. mit vier Bolzen für die Kübelgehänge ausgestattet ist. 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Wagen ist in Abb. 92 abgebildet. Er besteht aus zwei Bockgerüsten und einer auf diesen fahrenden Kranbrücke, auf der sich eine elektrisch betriebene Hubwinde und ebenso betriebene Fahrwinde befindet. Die Hubwinde hebt und senkt mittels Drahtseilen einen langen Doppelträger, der zum Anhängen von Langholz oder anderweitigen Lasten mit vier Doppelhaken, zum Anhängen von Kübeln für Kohle, Erz od. dgl. mit vier Bolzen für die Kübelgehänge ausgestattet ist. Für beide Winden ist auch Handbetrieb vorgesehen.
Das in der Mitte der Kranbrücke befindliche Hubwindwerk besitzt zwei je links und rechts geschnittene
[Abbildung Abb. 92. Bockkran.
]
Windenseiltrommeln; an beiden Enden der Kranbrücke sowie des langen Doppelträgers sind zwei Seilumlenkrollen gelagert. Von jeder Windenseiltrommel führt nur ein Seil, u. zw. vom links geschnittenen Teil über die Umlenkrolle am Kranbrückenende herab zur Rolle des Doppelträgers, hoch zur Umlenkrolle der Kranbrücke und schließlich zum rechtsgeschnittenen Teil der Seiltrommel. Durch diese Anordnung ist jedes Ende des Doppelträgers von vier Seilen getragen und es erfolgt ein Ausgleich bei verschiedenen Seildehnungen. Die zulässige Höchstbelastung beträgt für einen Doppelhaken 12·5 t, für zwei bis vier Doppelhaken 20 t. Das Hubwindwerk wird durch einen Senkbremskontroller betätigt, der die sinkende Last durch Strom bremst und damit die Senkgeschwindigkeit regelt. Außerdem ist eine durch ein Gewicht selbsttätig wirkende Bandbremse eingebaut, die durch einen Bremselektromagnet gelüftet wird, wenn der Motor Strom erhält.
Für den Handbetrieb ist eine Lastlamellenbremse vorhanden, die die Last in jeder Lage festhält. Beim Handbetrieb muß die beim elektrischen Betrieb durch den Elektromotor gelüftete Bandbremse durch Aufheben des Gewichts dauernd gelüftet sein.
Das Fahrwindwerk besteht aus dem Fahrmotor, der eine Transmissionswelle antreibt. Deren zwei an ihren Enden aufgekeilte Trieblinge greifen in die mit den Stahlgußlaufrollen fest verbundenen Zahnkränze ein. In das Fahrwindwerk ist ebenfalls eine durch Gewicht wirkende und mit Elektromagnet gelüftete Bandbremse eingebaut, die ein rasches Stillsetzen der Fahrbewegung gestattet. Bei stromlosem Elektromagnet ist die Fahrwinde abgebremst. Auch hier muß für den Handbetrieb die Bandbremse gelüftet bleiben.
Beim Heben der Höchstlast von 20 t mit der größten Hebegeschwindigkeit von 1·7 m in der Minute leistet der Hubmotor 12·5 PS.
Bei einer Fahrgeschwindigkeit der Kranbrücke von 12·5 m in der Minute leistet der Fahrmotor 3·4 PS.
Die beschriebenen Krane können sowohl zum Beladen der Eisenbahnwagen als zum Entladen derselben benutzt werden. Die einfachen Drehkrane und Bockkrane der Eisenbahnstationen werden aber nur für Stückgüter verwendet, da das Umladen der Massengüter durch Überschaufeln von Hand aus in die Fuhrwerke oder auf den Lagerplatz billiger geschehen kann. Für das Heranbringen der
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