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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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(Abb. 90), indem die hintere Stütze des Portals nicht durch eine ebenerdige Schiene, sondern durch eine an den Kaischuppen hochgelegene Schiene gestützt wird. Bei ausgedehnteren Ladeplätzen wird der Kran nicht fest auf dem Portal angeordnet, sondern auf Schienen in der Richtung senkrecht zum Kai fahrbar, wie in Abb. 89 dargestellt.

Die beschriebenen Krane für den Umschlag zwischen Schiff und Bahn sind sowohl für Stückgut geeignet als auch für Massengut. Das Stückgut wird mit Ketten oder Seilen einfach an dem Haken befestigt; das Massengut wird mittels Kübel entladen, die von Hand gefüllt werden oder mittels Selbstgreifer, deren Bauart unter "Bagger" beschrieben ist.

Feinkörniges Gut, insbesondere Getreide, wird vielfach mittels Becherwerken entladen. Diese werden meistens selbständig für sich, fest oder fahrbar, ausgeführt. Mitunter werden sie aber auch mit dem Drehkran verbunden, wie in Abb. 91 dargestellt.

Das Becherwerk besteht aus einem mit Bechern besetzten, umlaufenden Gurt. Bei der dargestellten Ausführungsform schöpft es das Getreide selbsttätig aus dem Schiff und entladet es in eine Schnecke, die mit dem drehbaren Stützausleger des Becherwerkes verbunden ist. Die Schnecke entladet das Getreide in eine automatische Wiege- und Abzapfvorrichtung; die Säcke werden über eine wegnehmbare Ladebühne in die bedeckten Eisenbahnwagen verladen.

Der Antrieb der Krane für den Umschlag zwischen Schiff und Bahn erfolgt meistens elektrisch; nur bei älteren Hafenanlagen findet sich noch Preßwasserbetrieb. Dampfbetrieb kommt da in Frage, wo nur wenige Krane gebraucht werden, die nicht von einer vorhandenen Zentrale Strom erhalten können. Handbetrieb wird nur selten in ganz untergeordneten Fällen verwendet, da die Leistungsfähigkeit des Kranes einen zu langen Aufenthalt der großen und teuren Schiffe bedingt.

Für das Beladen der Eisenbahnwagen mit Stückgütern auf den verschiedenen Stationen werden entweder Drehkrane verwendet, die als Wandkrane mit den Lagerschuppen verbunden oder auch freistehend auf den Ladebühnen angeordnet sind, oder es gelangen feste oder fahrbare Bockkrane in Anwendung, die von Hand aus oder elektrisch betrieben werden. Die Bockkrane sind meistens fest, selten fahrbar angeordnet. In der Regel überspannen sie ein oder zwei Gleise; in besonderen Fällen wird das Portal mit größerer Spannweite ausgeführt, um neben den Eisenbahngleisen einen Lagerplatz bestreichen zu können, z. B. zum Ablagern von Holz u. dgl.


Abb. 89. Verladebrücke mit Drehkran (Hafen von Spezia).

Abb. 90. Halbportalkran.

Abb. 91. Portaldrehkran in Verbindung mit einem Becherwerk für Ladeeinrichtungen.

Ein Bockkran zum Verladen von Langholz, Kohle, Erz u. s. w. von schmalspurigen auf normalspurige

(Abb. 90), indem die hintere Stütze des Portals nicht durch eine ebenerdige Schiene, sondern durch eine an den Kaischuppen hochgelegene Schiene gestützt wird. Bei ausgedehnteren Ladeplätzen wird der Kran nicht fest auf dem Portal angeordnet, sondern auf Schienen in der Richtung senkrecht zum Kai fahrbar, wie in Abb. 89 dargestellt.

Die beschriebenen Krane für den Umschlag zwischen Schiff und Bahn sind sowohl für Stückgut geeignet als auch für Massengut. Das Stückgut wird mit Ketten oder Seilen einfach an dem Haken befestigt; das Massengut wird mittels Kübel entladen, die von Hand gefüllt werden oder mittels Selbstgreifer, deren Bauart unter „Bagger“ beschrieben ist.

Feinkörniges Gut, insbesondere Getreide, wird vielfach mittels Becherwerken entladen. Diese werden meistens selbständig für sich, fest oder fahrbar, ausgeführt. Mitunter werden sie aber auch mit dem Drehkran verbunden, wie in Abb. 91 dargestellt.

Das Becherwerk besteht aus einem mit Bechern besetzten, umlaufenden Gurt. Bei der dargestellten Ausführungsform schöpft es das Getreide selbsttätig aus dem Schiff und entladet es in eine Schnecke, die mit dem drehbaren Stützausleger des Becherwerkes verbunden ist. Die Schnecke entladet das Getreide in eine automatische Wiege- und Abzapfvorrichtung; die Säcke werden über eine wegnehmbare Ladebühne in die bedeckten Eisenbahnwagen verladen.

Der Antrieb der Krane für den Umschlag zwischen Schiff und Bahn erfolgt meistens elektrisch; nur bei älteren Hafenanlagen findet sich noch Preßwasserbetrieb. Dampfbetrieb kommt da in Frage, wo nur wenige Krane gebraucht werden, die nicht von einer vorhandenen Zentrale Strom erhalten können. Handbetrieb wird nur selten in ganz untergeordneten Fällen verwendet, da die Leistungsfähigkeit des Kranes einen zu langen Aufenthalt der großen und teuren Schiffe bedingt.

Für das Beladen der Eisenbahnwagen mit Stückgütern auf den verschiedenen Stationen werden entweder Drehkrane verwendet, die als Wandkrane mit den Lagerschuppen verbunden oder auch freistehend auf den Ladebühnen angeordnet sind, oder es gelangen feste oder fahrbare Bockkrane in Anwendung, die von Hand aus oder elektrisch betrieben werden. Die Bockkrane sind meistens fest, selten fahrbar angeordnet. In der Regel überspannen sie ein oder zwei Gleise; in besonderen Fällen wird das Portal mit größerer Spannweite ausgeführt, um neben den Eisenbahngleisen einen Lagerplatz bestreichen zu können, z. B. zum Ablagern von Holz u. dgl.


Abb. 89. Verladebrücke mit Drehkran (Hafen von Spezia).

Abb. 90. Halbportalkran.

Abb. 91. Portaldrehkran in Verbindung mit einem Becherwerk für Ladeeinrichtungen.

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(Abb. 90), indem die hintere Stütze des Portals nicht durch eine ebenerdige Schiene, sondern durch eine an den Kaischuppen hochgelegene Schiene gestützt wird. Bei ausgedehnteren Ladeplätzen wird der Kran nicht fest auf dem Portal angeordnet, sondern auf Schienen in der Richtung senkrecht zum Kai fahrbar, wie in Abb. 89 dargestellt.</p><lb/>
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[51/0059] (Abb. 90), indem die hintere Stütze des Portals nicht durch eine ebenerdige Schiene, sondern durch eine an den Kaischuppen hochgelegene Schiene gestützt wird. Bei ausgedehnteren Ladeplätzen wird der Kran nicht fest auf dem Portal angeordnet, sondern auf Schienen in der Richtung senkrecht zum Kai fahrbar, wie in Abb. 89 dargestellt. Die beschriebenen Krane für den Umschlag zwischen Schiff und Bahn sind sowohl für Stückgut geeignet als auch für Massengut. Das Stückgut wird mit Ketten oder Seilen einfach an dem Haken befestigt; das Massengut wird mittels Kübel entladen, die von Hand gefüllt werden oder mittels Selbstgreifer, deren Bauart unter „Bagger“ beschrieben ist. Feinkörniges Gut, insbesondere Getreide, wird vielfach mittels Becherwerken entladen. Diese werden meistens selbständig für sich, fest oder fahrbar, ausgeführt. Mitunter werden sie aber auch mit dem Drehkran verbunden, wie in Abb. 91 dargestellt. Das Becherwerk besteht aus einem mit Bechern besetzten, umlaufenden Gurt. Bei der dargestellten Ausführungsform schöpft es das Getreide selbsttätig aus dem Schiff und entladet es in eine Schnecke, die mit dem drehbaren Stützausleger des Becherwerkes verbunden ist. Die Schnecke entladet das Getreide in eine automatische Wiege- und Abzapfvorrichtung; die Säcke werden über eine wegnehmbare Ladebühne in die bedeckten Eisenbahnwagen verladen. Der Antrieb der Krane für den Umschlag zwischen Schiff und Bahn erfolgt meistens elektrisch; nur bei älteren Hafenanlagen findet sich noch Preßwasserbetrieb. Dampfbetrieb kommt da in Frage, wo nur wenige Krane gebraucht werden, die nicht von einer vorhandenen Zentrale Strom erhalten können. Handbetrieb wird nur selten in ganz untergeordneten Fällen verwendet, da die Leistungsfähigkeit des Kranes einen zu langen Aufenthalt der großen und teuren Schiffe bedingt. Für das Beladen der Eisenbahnwagen mit Stückgütern auf den verschiedenen Stationen werden entweder Drehkrane verwendet, die als Wandkrane mit den Lagerschuppen verbunden oder auch freistehend auf den Ladebühnen angeordnet sind, oder es gelangen feste oder fahrbare Bockkrane in Anwendung, die von Hand aus oder elektrisch betrieben werden. Die Bockkrane sind meistens fest, selten fahrbar angeordnet. In der Regel überspannen sie ein oder zwei Gleise; in besonderen Fällen wird das Portal mit größerer Spannweite ausgeführt, um neben den Eisenbahngleisen einen Lagerplatz bestreichen zu können, z. B. zum Ablagern von Holz u. dgl. [Abbildung Abb. 89. Verladebrücke mit Drehkran (Hafen von Spezia). ] [Abbildung Abb. 90. Halbportalkran. ] [Abbildung Abb. 91. Portaldrehkran in Verbindung mit einem Becherwerk für Ladeeinrichtungen. ] Ein Bockkran zum Verladen von Langholz, Kohle, Erz u. s. w. von schmalspurigen auf normalspurige

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/59>, abgerufen am 28.11.2024.