Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.Stelle 3 Zonen für Entfernungen je bis zu 10, 15 und 20 km. Im Fernverkehr bestanden Entfernungszonen von ungleicher Länge mit der Maßgabe, daß die letzte Zone (zuerst die vierzehnte, die mit 225 km begann, später die sechzehnte, die mit 400 km begann) unbegrenzt war, d h. alle Reisen umfaßte, deren Länge mehr als 225 bzw. 400 km betrug. Daneben galt die Vorschrift, daß bei jeder Reise, die über Budapest führte, Fahrkarten nur bis Budapest verabfolgt werden durften. Diese Einrichtung hatte einmal eine außerordentliche Verbilligung der Reisen - namentlich auf weite Entfernungen - zur Folge; sodann enthielt sie aber auch eine außerordentliche Begünstigung des Reiseverkehrs von und nach der Hauptstadt. Die Regelwidrigkeit des Zonentarifs mit seinen verschieden langen Zonen und deren ungleichmäßig gebildeten Fahrpreisen hatte zahlreiche Mißbräuche zur Folge; auch traten immer mehr staatsfinanzielle und volkswirtschaftliche Bedenken gegen diesen Tarif und seine einseitige Begünstigung der Hauptstadt hervor. Das führte zunächst dazu, daß zahlreiche Ausnahmebestimmungen (Einreihung einzelner Orte in niedrigere Zonen) zur Einführung gelangten, bis schließlich die Verhältnisse als unhaltbar erkannt wurden und im Jahre 1912 ein neuer Tarif herausgegeben wurde (vgl. hierzu den Aufsatz von Szabolcsy, Ztg. d. VDEV. 1912, S. 717 ff.). In dem neuen Tarif ist die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr sowie die Rolle von Budapest als Schnittpunkt für die Tarifbildung aufrechterhalten. Für den Nahverkehr bestehen 6 Zonen mit folgenden Fahrpreisen: Die Preise für nahe Entfernungen sind also ziemlich hoch, im Schnellzugverkehr sogar so hoch, daß sie, wie beabsichtigt, abschreckend wirken. Für den Fernverkehr ist ein Entfernungstarif mit fallender Staffel eingeführt, der sich auf folgenden Einheitssätzen für die III. Klasse der Personenzüge aufbaut:
Über 800 km wird der Fahrpreis durch Anstoß des Preises für die überschießenden km an den Preis für 800 km gebildet. Angefangene 10 km werden für voll gerechnet, so daß die Preise stets von 10 zu 10 km steigen. Die Preise der höheren Klassen und für Schnellzüge werden, wenn man den Preis der III. Klasse Personenzug gleich 1 setzt, nach folgenden Verhältniszahlen gebildet:
Sehr zahlreich sind auf den ungarischen Staatsbahnen die Fahrpreisermäßigungen. Zunächst gibt es in einer großen Anzahl von Stationsverbindungen Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen, meist mit 2- oder 3tägiger Gültigkeit; sodann gibt es aus 30 Fahrkarten bestehende Fahrscheinhefte zu ermäßigten Preisen im Verkehr mit Budapest und einigen größeren Provinzstädten. Sehr ausgebildet ist, wie auf den österreichischen Staatsbahnen, die Einrichtung der Zeitkarten; es gibt: a) Abonnementkarten für sämtliche Linien mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr, 1/2 Jahr oder 15 Tagen (letztere nur in den Sommermonaten); b) Monatsabonnementkarten für Entfernungen bis zu 40 km; c) Jahreslegitimationen mit Photographie zur Lösung von Fahrkarten zum halben Preis innerhalb bestimmter Verkehrsbezirke (Preis I. Kl. 240, II. Kl. 170, III. Kl. 100 K + 2 K Ausfertigungsgebühr); d) Monatsabonnementkarten für Schüler; e) Wochenabonnementkarten für Arbeiter Bemerkenswert ist hierbei noch, daß zu a und c besondere Vergünstigungen bestehen, falls die Karten oder Legitimationen durch Angestellte von Handelshäusern gelöst werden. Insbesondere gibt es eine im Preis ermäßigte gemeinsame Jahreskarte für 2 Angehörige derselben Firma. Über Fahrpreisvergünstigungen aus sozialen Rücksichten s. Fahrpreisermäßigungen. Die Kaschau-Oderberger Eisenbahngesellschaft hat auf ihren ungarischen Linien den gleichen Normaltarif wie die ungarische Staatsbahn. d) Andere europäische Länder. 1. Balkanstaaten. Von den Eisenbahnen in den Balkanstaaten haben die serbischen Staatsbahnen und die orientalischen Bahnen (Türkei) einfache Entfernungstarife. Die serbischen Staatsbahnen erheben je nach der Klasse in den Personenzügen 9, 6 und 4 Para, in den Eilzügen 131/2, 9 und 6 Para für 1 km; Freigepäck wird von ihnen nicht gewährt. Die orientalischen Bahnen machen dagegen keinen Unterschied zwischen Personen- und Schnellzügen und gewähren 30 kg Freigepäck. Ihre Einheitssätze betragen je nach der Klasse 11, 8 und 5 Centimes für 1 km. Wesentlich verwickelter ist der Tarif der rumänischen Staatsbahnen. Sie haben einen Staffeltarif mit fallender Staffel, der die Besonderheit aufweist, daß die Staffel bei den einzelnen Klassen auf verschiedene Entfernungen einsetzt. Die Einheitssätze sind in nachstehender Tabelle enthalten: Stelle 3 Zonen für Entfernungen je bis zu 10, 15 und 20 km. Im Fernverkehr bestanden Entfernungszonen von ungleicher Länge mit der Maßgabe, daß die letzte Zone (zuerst die vierzehnte, die mit 225 km begann, später die sechzehnte, die mit 400 km begann) unbegrenzt war, d h. alle Reisen umfaßte, deren Länge mehr als 225 bzw. 400 km betrug. Daneben galt die Vorschrift, daß bei jeder Reise, die über Budapest führte, Fahrkarten nur bis Budapest verabfolgt werden durften. Diese Einrichtung hatte einmal eine außerordentliche Verbilligung der Reisen – namentlich auf weite Entfernungen – zur Folge; sodann enthielt sie aber auch eine außerordentliche Begünstigung des Reiseverkehrs von und nach der Hauptstadt. Die Regelwidrigkeit des Zonentarifs mit seinen verschieden langen Zonen und deren ungleichmäßig gebildeten Fahrpreisen hatte zahlreiche Mißbräuche zur Folge; auch traten immer mehr staatsfinanzielle und volkswirtschaftliche Bedenken gegen diesen Tarif und seine einseitige Begünstigung der Hauptstadt hervor. Das führte zunächst dazu, daß zahlreiche Ausnahmebestimmungen (Einreihung einzelner Orte in niedrigere Zonen) zur Einführung gelangten, bis schließlich die Verhältnisse als unhaltbar erkannt wurden und im Jahre 1912 ein neuer Tarif herausgegeben wurde (vgl. hierzu den Aufsatz von Szabolcsy, Ztg. d. VDEV. 1912, S. 717 ff.). In dem neuen Tarif ist die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr sowie die Rolle von Budapest als Schnittpunkt für die Tarifbildung aufrechterhalten. Für den Nahverkehr bestehen 6 Zonen mit folgenden Fahrpreisen: Die Preise für nahe Entfernungen sind also ziemlich hoch, im Schnellzugverkehr sogar so hoch, daß sie, wie beabsichtigt, abschreckend wirken. Für den Fernverkehr ist ein Entfernungstarif mit fallender Staffel eingeführt, der sich auf folgenden Einheitssätzen für die III. Klasse der Personenzüge aufbaut:
Über 800 km wird der Fahrpreis durch Anstoß des Preises für die überschießenden km an den Preis für 800 km gebildet. Angefangene 10 km werden für voll gerechnet, so daß die Preise stets von 10 zu 10 km steigen. Die Preise der höheren Klassen und für Schnellzüge werden, wenn man den Preis der III. Klasse Personenzug gleich 1 setzt, nach folgenden Verhältniszahlen gebildet:
Sehr zahlreich sind auf den ungarischen Staatsbahnen die Fahrpreisermäßigungen. Zunächst gibt es in einer großen Anzahl von Stationsverbindungen Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen, meist mit 2- oder 3tägiger Gültigkeit; sodann gibt es aus 30 Fahrkarten bestehende Fahrscheinhefte zu ermäßigten Preisen im Verkehr mit Budapest und einigen größeren Provinzstädten. Sehr ausgebildet ist, wie auf den österreichischen Staatsbahnen, die Einrichtung der Zeitkarten; es gibt: a) Abonnementkarten für sämtliche Linien mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr, 1/2 Jahr oder 15 Tagen (letztere nur in den Sommermonaten); b) Monatsabonnementkarten für Entfernungen bis zu 40 km; c) Jahreslegitimationen mit Photographie zur Lösung von Fahrkarten zum halben Preis innerhalb bestimmter Verkehrsbezirke (Preis I. Kl. 240, II. Kl. 170, III. Kl. 100 K + 2 K Ausfertigungsgebühr); d) Monatsabonnementkarten für Schüler; e) Wochenabonnementkarten für Arbeiter Bemerkenswert ist hierbei noch, daß zu a und c besondere Vergünstigungen bestehen, falls die Karten oder Legitimationen durch Angestellte von Handelshäusern gelöst werden. Insbesondere gibt es eine im Preis ermäßigte gemeinsame Jahreskarte für 2 Angehörige derselben Firma. Über Fahrpreisvergünstigungen aus sozialen Rücksichten s. Fahrpreisermäßigungen. Die Kaschau-Oderberger Eisenbahngesellschaft hat auf ihren ungarischen Linien den gleichen Normaltarif wie die ungarische Staatsbahn. d) Andere europäische Länder. 1. Balkanstaaten. Von den Eisenbahnen in den Balkanstaaten haben die serbischen Staatsbahnen und die orientalischen Bahnen (Türkei) einfache Entfernungstarife. Die serbischen Staatsbahnen erheben je nach der Klasse in den Personenzügen 9, 6 und 4 Para, in den Eilzügen 131/2, 9 und 6 Para für 1 km; Freigepäck wird von ihnen nicht gewährt. Die orientalischen Bahnen machen dagegen keinen Unterschied zwischen Personen- und Schnellzügen und gewähren 30 kg Freigepäck. Ihre Einheitssätze betragen je nach der Klasse 11, 8 und 5 Centimes für 1 km. Wesentlich verwickelter ist der Tarif der rumänischen Staatsbahnen. Sie haben einen Staffeltarif mit fallender Staffel, der die Besonderheit aufweist, daß die Staffel bei den einzelnen Klassen auf verschiedene Entfernungen einsetzt. Die Einheitssätze sind in nachstehender Tabelle enthalten: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0508" n="490"/> Stelle 3 Zonen für Entfernungen je bis zu 10, 15 und 20 <hi rendition="#i">km.</hi> Im Fernverkehr bestanden Entfernungszonen von ungleicher Länge mit der Maßgabe, daß die letzte Zone (zuerst die vierzehnte, die mit 225 <hi rendition="#i">km</hi> begann, später die sechzehnte, die mit 400 <hi rendition="#i">km</hi> begann) unbegrenzt war, d h. alle Reisen umfaßte, deren Länge mehr als 225 bzw. 400 <hi rendition="#i">km</hi> betrug. Daneben galt die Vorschrift, daß bei jeder Reise, die über Budapest führte, Fahrkarten nur bis Budapest verabfolgt werden durften. Diese Einrichtung hatte einmal eine außerordentliche Verbilligung der Reisen – namentlich auf weite Entfernungen – zur Folge; sodann enthielt sie aber auch eine außerordentliche Begünstigung des Reiseverkehrs von und nach der Hauptstadt.</p><lb/> <p>Die Regelwidrigkeit des Zonentarifs mit seinen verschieden langen Zonen und deren ungleichmäßig gebildeten Fahrpreisen hatte zahlreiche Mißbräuche zur Folge; auch traten immer mehr staatsfinanzielle und volkswirtschaftliche Bedenken gegen diesen Tarif und seine einseitige Begünstigung der Hauptstadt hervor. Das führte zunächst dazu, daß zahlreiche Ausnahmebestimmungen (Einreihung einzelner Orte in niedrigere Zonen) zur Einführung gelangten, bis schließlich die Verhältnisse als unhaltbar erkannt wurden und im Jahre 1912 ein neuer Tarif herausgegeben wurde (vgl. hierzu den Aufsatz von Szabolcsy, Ztg. d. VDEV. 1912, S. 717 ff.).</p><lb/> <p>In dem neuen Tarif ist die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr sowie die Rolle von Budapest als Schnittpunkt für die Tarifbildung aufrechterhalten. Für den Nahverkehr bestehen 6 Zonen mit folgenden Fahrpreisen:</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0625.jpg" rendition="#c"> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>Die Preise für nahe Entfernungen sind also ziemlich hoch, im Schnellzugverkehr sogar so hoch, daß sie, wie beabsichtigt, abschreckend wirken. Für den Fernverkehr ist ein Entfernungstarif mit fallender Staffel eingeführt, der sich auf folgenden Einheitssätzen für die III. Klasse der Personenzüge aufbaut:</p><lb/> <table> <row> <cell>von 31–250 <hi rendition="#i">km</hi></cell> <cell>3·5 h für 1 <hi rendition="#i">km.</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>von 251–300 <hi rendition="#i">km</hi></cell> <cell>2·5 h für 1 <hi rendition="#i">km.</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>von 301–400 <hi rendition="#i">km</hi></cell> <cell>1·0 h für 1 <hi rendition="#i">km.</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>von 401–800 <hi rendition="#i">km</hi></cell> <cell>0·5 h für 1 <hi rendition="#i">km.</hi></cell> </row><lb/> </table> <p>Über 800 <hi rendition="#i">km</hi> wird der Fahrpreis durch Anstoß des Preises für die überschießenden <hi rendition="#i">km</hi> an den Preis für 800 <hi rendition="#i">km</hi> gebildet. Angefangene 10 <hi rendition="#i">km</hi> werden für voll gerechnet, so daß die Preise stets von 10 zu 10 <hi rendition="#i">km</hi> steigen.</p><lb/> <p>Die Preise der höheren Klassen und für Schnellzüge werden, wenn man den Preis der III. Klasse Personenzug gleich 1 setzt, nach folgenden Verhältniszahlen gebildet:</p><lb/> <table> <row> <cell/> <cell rendition="#c">III. Kl.</cell> <cell rendition="#c">II. Kl.</cell> <cell rendition="#c">I. Kl.</cell> </row><lb/> <row> <cell>bei Personenzügen</cell> <cell rendition="#c">1·0</cell> <cell rendition="#c">1·6</cell> <cell rendition="#c">2·4</cell> </row><lb/> <row> <cell>bei Schnellzügen</cell> <cell rendition="#c">1·6</cell> <cell rendition="#c">2·2</cell> <cell rendition="#c">3·4</cell> </row><lb/> </table> <p>Sehr zahlreich sind auf den ungarischen Staatsbahnen die Fahrpreisermäßigungen. Zunächst gibt es in einer großen Anzahl von Stationsverbindungen Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen, meist mit 2- oder 3tägiger Gültigkeit; sodann gibt es aus 30 Fahrkarten bestehende Fahrscheinhefte zu ermäßigten Preisen im Verkehr mit Budapest und einigen größeren Provinzstädten. Sehr ausgebildet ist, wie auf den österreichischen Staatsbahnen, die Einrichtung der Zeitkarten; es gibt:</p><lb/> <p><hi rendition="#i">a)</hi> Abonnementkarten für sämtliche Linien mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr, <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> Jahr oder 15 Tagen (letztere nur in den Sommermonaten);</p><lb/> <p><hi rendition="#i">b)</hi> Monatsabonnementkarten für Entfernungen bis zu 40 <hi rendition="#i">km;</hi></p><lb/> <p><hi rendition="#i">c)</hi> Jahreslegitimationen mit Photographie zur Lösung von Fahrkarten zum halben Preis innerhalb bestimmter Verkehrsbezirke (Preis I. Kl. 240, II. Kl. 170, III. Kl. 100 K + 2 K Ausfertigungsgebühr);</p><lb/> <p><hi rendition="#i">d)</hi> Monatsabonnementkarten für Schüler;</p><lb/> <p><hi rendition="#i">e)</hi> Wochenabonnementkarten für Arbeiter</p><lb/> <p>Bemerkenswert ist hierbei noch, daß zu <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">c</hi> besondere Vergünstigungen bestehen, falls die Karten oder Legitimationen durch Angestellte von Handelshäusern gelöst werden. Insbesondere gibt es eine im Preis ermäßigte gemeinsame Jahreskarte für 2 Angehörige derselben Firma.</p><lb/> <p>Über Fahrpreisvergünstigungen aus sozialen Rücksichten s. Fahrpreisermäßigungen.</p><lb/> <p>Die Kaschau-Oderberger Eisenbahngesellschaft hat auf ihren ungarischen Linien den gleichen Normaltarif wie die ungarische Staatsbahn.</p><lb/> <p rendition="#c"><hi rendition="#i">d)</hi><hi rendition="#g">Andere europäische Länder</hi>.</p><lb/> <p>1. <hi rendition="#g">Balkanstaaten</hi>. Von den Eisenbahnen in den Balkanstaaten haben die serbischen Staatsbahnen und die orientalischen Bahnen (Türkei) einfache Entfernungstarife.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">serbischen</hi> Staatsbahnen erheben je nach der Klasse in den Personenzügen 9, 6 und 4 Para, in den Eilzügen 13<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi>, 9 und 6 Para für 1 <hi rendition="#i">km;</hi> Freigepäck wird von ihnen nicht gewährt. Die <hi rendition="#g">orientalischen</hi> Bahnen machen dagegen keinen Unterschied zwischen Personen- und Schnellzügen und gewähren 30 <hi rendition="#i">kg</hi> Freigepäck. Ihre Einheitssätze betragen je nach der Klasse 11, 8 und 5 Centimes für 1 <hi rendition="#i">km.</hi></p><lb/> <p>Wesentlich verwickelter ist der Tarif der <hi rendition="#g">rumänischen</hi> Staatsbahnen. Sie haben einen Staffeltarif mit fallender Staffel, der die Besonderheit aufweist, daß die Staffel bei den einzelnen Klassen auf verschiedene Entfernungen einsetzt. Die Einheitssätze sind in nachstehender Tabelle enthalten: </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [490/0508]
Stelle 3 Zonen für Entfernungen je bis zu 10, 15 und 20 km. Im Fernverkehr bestanden Entfernungszonen von ungleicher Länge mit der Maßgabe, daß die letzte Zone (zuerst die vierzehnte, die mit 225 km begann, später die sechzehnte, die mit 400 km begann) unbegrenzt war, d h. alle Reisen umfaßte, deren Länge mehr als 225 bzw. 400 km betrug. Daneben galt die Vorschrift, daß bei jeder Reise, die über Budapest führte, Fahrkarten nur bis Budapest verabfolgt werden durften. Diese Einrichtung hatte einmal eine außerordentliche Verbilligung der Reisen – namentlich auf weite Entfernungen – zur Folge; sodann enthielt sie aber auch eine außerordentliche Begünstigung des Reiseverkehrs von und nach der Hauptstadt.
Die Regelwidrigkeit des Zonentarifs mit seinen verschieden langen Zonen und deren ungleichmäßig gebildeten Fahrpreisen hatte zahlreiche Mißbräuche zur Folge; auch traten immer mehr staatsfinanzielle und volkswirtschaftliche Bedenken gegen diesen Tarif und seine einseitige Begünstigung der Hauptstadt hervor. Das führte zunächst dazu, daß zahlreiche Ausnahmebestimmungen (Einreihung einzelner Orte in niedrigere Zonen) zur Einführung gelangten, bis schließlich die Verhältnisse als unhaltbar erkannt wurden und im Jahre 1912 ein neuer Tarif herausgegeben wurde (vgl. hierzu den Aufsatz von Szabolcsy, Ztg. d. VDEV. 1912, S. 717 ff.).
In dem neuen Tarif ist die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr sowie die Rolle von Budapest als Schnittpunkt für die Tarifbildung aufrechterhalten. Für den Nahverkehr bestehen 6 Zonen mit folgenden Fahrpreisen:
Die Preise für nahe Entfernungen sind also ziemlich hoch, im Schnellzugverkehr sogar so hoch, daß sie, wie beabsichtigt, abschreckend wirken. Für den Fernverkehr ist ein Entfernungstarif mit fallender Staffel eingeführt, der sich auf folgenden Einheitssätzen für die III. Klasse der Personenzüge aufbaut:
von 31–250 km 3·5 h für 1 km.
von 251–300 km 2·5 h für 1 km.
von 301–400 km 1·0 h für 1 km.
von 401–800 km 0·5 h für 1 km.
Über 800 km wird der Fahrpreis durch Anstoß des Preises für die überschießenden km an den Preis für 800 km gebildet. Angefangene 10 km werden für voll gerechnet, so daß die Preise stets von 10 zu 10 km steigen.
Die Preise der höheren Klassen und für Schnellzüge werden, wenn man den Preis der III. Klasse Personenzug gleich 1 setzt, nach folgenden Verhältniszahlen gebildet:
III. Kl. II. Kl. I. Kl.
bei Personenzügen 1·0 1·6 2·4
bei Schnellzügen 1·6 2·2 3·4
Sehr zahlreich sind auf den ungarischen Staatsbahnen die Fahrpreisermäßigungen. Zunächst gibt es in einer großen Anzahl von Stationsverbindungen Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen, meist mit 2- oder 3tägiger Gültigkeit; sodann gibt es aus 30 Fahrkarten bestehende Fahrscheinhefte zu ermäßigten Preisen im Verkehr mit Budapest und einigen größeren Provinzstädten. Sehr ausgebildet ist, wie auf den österreichischen Staatsbahnen, die Einrichtung der Zeitkarten; es gibt:
a) Abonnementkarten für sämtliche Linien mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr, 1/2 Jahr oder 15 Tagen (letztere nur in den Sommermonaten);
b) Monatsabonnementkarten für Entfernungen bis zu 40 km;
c) Jahreslegitimationen mit Photographie zur Lösung von Fahrkarten zum halben Preis innerhalb bestimmter Verkehrsbezirke (Preis I. Kl. 240, II. Kl. 170, III. Kl. 100 K + 2 K Ausfertigungsgebühr);
d) Monatsabonnementkarten für Schüler;
e) Wochenabonnementkarten für Arbeiter
Bemerkenswert ist hierbei noch, daß zu a und c besondere Vergünstigungen bestehen, falls die Karten oder Legitimationen durch Angestellte von Handelshäusern gelöst werden. Insbesondere gibt es eine im Preis ermäßigte gemeinsame Jahreskarte für 2 Angehörige derselben Firma.
Über Fahrpreisvergünstigungen aus sozialen Rücksichten s. Fahrpreisermäßigungen.
Die Kaschau-Oderberger Eisenbahngesellschaft hat auf ihren ungarischen Linien den gleichen Normaltarif wie die ungarische Staatsbahn.
d) Andere europäische Länder.
1. Balkanstaaten. Von den Eisenbahnen in den Balkanstaaten haben die serbischen Staatsbahnen und die orientalischen Bahnen (Türkei) einfache Entfernungstarife.
Die serbischen Staatsbahnen erheben je nach der Klasse in den Personenzügen 9, 6 und 4 Para, in den Eilzügen 131/2, 9 und 6 Para für 1 km; Freigepäck wird von ihnen nicht gewährt. Die orientalischen Bahnen machen dagegen keinen Unterschied zwischen Personen- und Schnellzügen und gewähren 30 kg Freigepäck. Ihre Einheitssätze betragen je nach der Klasse 11, 8 und 5 Centimes für 1 km.
Wesentlich verwickelter ist der Tarif der rumänischen Staatsbahnen. Sie haben einen Staffeltarif mit fallender Staffel, der die Besonderheit aufweist, daß die Staffel bei den einzelnen Klassen auf verschiedene Entfernungen einsetzt. Die Einheitssätze sind in nachstehender Tabelle enthalten:
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:42Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:42Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |