4-6 m genügen, bei großem Verkehr Breiten bis 10 m und mehr vorkommen können. Die geringste Höhe der P. über Schienenoberkante beträgt 4·8 m zuzüglich der Konstruktionshöhe und eines kleinen Spielraums, also selbst, wenn man die Geländer oder Seitenwände als Hauptträger ausbildet, so daß als Konstruktionshöhe nur die der Querträger und des Fußbodens in Frage kommt, mindestens etwa 5·2-5·4 m. Die P. liegen entweder als offene, nur von Geländern eingefaßte Stege innerhalb hoher Bahnsteighallen, oder sie liegen oberhalb von niedrigen Bahnsteigdächern, oder vor Kopf einer Bahnsteighalle, oder über unbedeckten Bahnsteigen und bedürfen dann eines eigenen Regenschutzes, in der Regel so, daß sie kastenartig abgeschlossen sind. Etwa erforderliche Zwischenstützen belästigen den Verkehr am wenigsten, wenn sie mit den Bahnsteigtreppen verbunden werden.
Die Anzahl und Lage der P. hängt, wie die der Personentunnel, hauptsächlich von der Lage des Empfangsgebäudes zu der Bahnsteiganlage und von der Art und dem Umfang des Verkehrs ab. Hinsichtlich der Gesamtanordnung, der Lage zu den Gepäckbrücken, der Anordnung der
Abb. 444.
Abb. 445 a.
Abb. 445 b. Personenbrücke auf Bahnhof Harburg.
4–6 m genügen, bei großem Verkehr Breiten bis 10 m und mehr vorkommen können. Die geringste Höhe der P. über Schienenoberkante beträgt 4·8 m zuzüglich der Konstruktionshöhe und eines kleinen Spielraums, also selbst, wenn man die Geländer oder Seitenwände als Hauptträger ausbildet, so daß als Konstruktionshöhe nur die der Querträger und des Fußbodens in Frage kommt, mindestens etwa 5·2–5·4 m. Die P. liegen entweder als offene, nur von Geländern eingefaßte Stege innerhalb hoher Bahnsteighallen, oder sie liegen oberhalb von niedrigen Bahnsteigdächern, oder vor Kopf einer Bahnsteighalle, oder über unbedeckten Bahnsteigen und bedürfen dann eines eigenen Regenschutzes, in der Regel so, daß sie kastenartig abgeschlossen sind. Etwa erforderliche Zwischenstützen belästigen den Verkehr am wenigsten, wenn sie mit den Bahnsteigtreppen verbunden werden.
Die Anzahl und Lage der P. hängt, wie die der Personentunnel, hauptsächlich von der Lage des Empfangsgebäudes zu der Bahnsteiganlage und von der Art und dem Umfang des Verkehrs ab. Hinsichtlich der Gesamtanordnung, der Lage zu den Gepäckbrücken, der Anordnung der
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[Abbildung Abb. 444.
]
[Abbildung Abb. 445 a.
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[Abbildung Abb. 445 b. Personenbrücke auf Bahnhof Harburg.
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4–6 m genügen, bei großem Verkehr Breiten bis 10 m und mehr vorkommen können. Die geringste Höhe der P. über Schienenoberkante beträgt 4·8 m zuzüglich der Konstruktionshöhe und eines kleinen Spielraums, also selbst, wenn man die Geländer oder Seitenwände als Hauptträger ausbildet, so daß als Konstruktionshöhe nur die der Querträger und des Fußbodens in Frage kommt, mindestens etwa 5·2–5·4 m. Die P. liegen entweder als offene, nur von Geländern eingefaßte Stege innerhalb hoher Bahnsteighallen, oder sie liegen oberhalb von niedrigen Bahnsteigdächern, oder vor Kopf einer Bahnsteighalle, oder über unbedeckten Bahnsteigen und bedürfen dann eines eigenen Regenschutzes, in der Regel so, daß sie kastenartig abgeschlossen sind. Etwa erforderliche Zwischenstützen belästigen den Verkehr am wenigsten, wenn sie mit den Bahnsteigtreppen verbunden werden.
Die Anzahl und Lage der P. hängt, wie die der Personentunnel, hauptsächlich von der Lage des Empfangsgebäudes zu der Bahnsteiganlage und von der Art und dem Umfang des Verkehrs ab. Hinsichtlich der Gesamtanordnung, der Lage zu den Gepäckbrücken, der Anordnung der
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 482. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/500>, abgerufen am 16.02.2025.
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