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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Nach den Grundsätzen der Festigkeitslehre lassen sich beide Momente ersetzen durch ein ideelles Biegungsmoment wobei

Bei gegebener Blattdicke b findet man die Blattbreite h aus wobei S für K. aus Stahl oder Schmiedeisen 4-6 kg, für K. aus Gußeisen 2 kg f. d. mm2 betragen darf.

Berechnung der Zapfen. Bezeichnet l und l1 die Länge, d und d1 den Durchmesser der Treib-, bzw. Kuppelzapfen, r und r1 die bezüglichen Hohlkehlen und k den Abstand von Treib- und Kuppelzapfenmittel, so findet sich mit Rücksicht darauf, daß das Verhältnis der Zapfenlänge zum Zapfendurchmesser bei Lokomotiven l/d = 0·7 - 1·0, bei Stabilmaschinen l/d = 1·2 - 1·5 angewendet wird, der Zapfendurchmesser aus folgenden Gleichungen:
und

Die zulässige Beanspruchung beträgt je nach dem Material 3-4 kg im Treibzapfen (S1) und 7-10 kg im Kuppelzapfen (S2) f. d. mm2.

Bei Bestimmung der Zapfendimensionen (insbesondere bei Treibzapfen) ist noch zu beachten, daß der Auflagedruck P/(l - 2r) eine gewisse Grenze nicht überschreite.

Ein Heißlaufen ist nicht zu befürchten, wenn der Auflagedruck im Treibzapfen unter 150 kg f. d. cm2 beträgt.

Gölsdorf.


Kurbelstange s. Treibstange.


Kurfürst-Friedrich-Wilhelms-Nordbahn (Hessische Nordbahn), im Jahre 1844 für die Linien von Warburg über Kassel nach Gerstungen und von Hümme nach Karlshafen konzessionierte Privatbahngesellschaft. Die Linien wurden 1849 eröffnet.

Nachdem das Kurfürstentum Hessen 1866 an Preußen gefallen war, wurde die Firma in Hessische Nordbahn umgeändert; gleichzeitig übernahm der preußische Staat von 1867 vertragsmäßig für Rechnung der Gesellschaft Verwaltung und Betrieb der Bahn. Ab 1. Januar 1868 ging die Hessische Nordbahn in Verwaltung und Betrieb der bergisch-märkischen Eisenbahn für deren eigene Rechnung über. Ins volle Eigentum der bergisch-märkischen Eisenbahn sollte die Hessische Nordbahn jedoch erst dann übergehen, wenn die Obligationen amortisiert, bzw. eingelöst sein würden. Mit der 1885 erfolgten Übernahme der bergischmärkischen Eisenbahn durch den preußischen Staat löste dieser als Rechtsnachfolger die Obligationen der Hessischen Nordbahn ein und hat somit die Hessische Nordbahn als selbständige Eisenbahn zu bestehen aufgehört. Sie war neben der kurzen Eisenbahnstrecke von Frankfurt nach Hanau die einzige Privatbahn im ehemaligen Kurfürstentum Hessen (s. preußisch-hessische Staatsbahnen).


Kursbücher (railway guides; guides des chemins de fer; orarii delle ferrovie), für den Gebrauch der Reisenden bestimmte, wiederkehrend erscheinende Fahrplanbücher; sie enthalten außer den eigentlichen Fahrplänen und den Fahrpreisen Auszüge aus den Betriebs- und Bahnpolizeireglements, ferner Verzeichnisse von Rundreisekarten, wichtigere Reiseverbindungen, insbesondere nach Badeorten und großen Städten, häufig auch Schiff- und Postverbindungen, Gebühren für Bahnhoffahrten der Lohnfuhrwerke in größeren Städten, Eisenbahnkarten u. s. w. K. werden entweder von den Eisenbahnverwaltungen selbst, von Behörden oder von Privatunternehmern herausgegeben; diese erhalten häufig von den Bahnverwaltungen unmittelbar die Mitteilungen über die einzurückenden Fahrpläne (amtliche K.).

K. sind in den Stationen und an anderen Verkaufsstellen käuflich zu haben.

Außerdem werden von einzelnen Bahnverwaltungen auch K. für die Beförderung von lebenden Tieren, bevorzugten Gütern u. s. w. für den öffentlichen Gebrauch aufgelegt, in denen die hierfür vorgesehenen Fahrpläne der Gütereil- und sonstigen hierfür bestimmten. Züge nebst Auszügen aus den einschlägigen reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen u. dgl. m. enthalten sind.

Anfänglich machten die Bahnen ihre Fahrpläne nur durch die Zeitungen und Aushänge bekannt. Je mehr sich aber das Bahnnetz verdichtete, umsomehr stellte sich das Bedürfnis ein, alle Fahrpläne eines größeren Verkehrsgebiets zusammenzufassen. Im Jahre 1844 veröffentlichte der Thurn- und Taxissche Oberpostsekretär Hendschel einen Atlas der Eisenbahnen Deutschlands, Belgiens und des Elsasses, in dem die Eisenbahnlinien, Fahrpläne in bildlicher Darstellung und ferner die Tarife und sonstige Verkehrsbestimmungen der Bahnen enthalten waren. Daneben gab derselbe Verfasser im Jahre 1845 ein "Neuestes Post- und Eisenbahnhandbuch" heraus, das die Post- und Eisenbahnverbindungen der wichtigsten Städte Deutschlands in alphabetischer Reihenfolge enthielt. Aber bald davon überzeugt, daß den vielfachen Änderungen, die der Eisenbahnfahrplan fortwährend mit sich brachte, nur durch ein regelmäßig erscheinendes Druckwerk genügt werden könne, entschloß sich Hendschel dazu, den noch jetzt unter diesem Titel in Frankfurt a. M. erscheinenden "Hendschels Telegraph" im Sommer allmonatlich und im Winter zwei- bis dreimal in einer großen und einer kleinen Ausgabe erscheinen zu lassen. Im Jahre 1848 gab der Geheimsekretär

Nach den Grundsätzen der Festigkeitslehre lassen sich beide Momente ersetzen durch ein ideelles Biegungsmoment wobei

Bei gegebener Blattdicke b findet man die Blattbreite h aus wobei S für K. aus Stahl oder Schmiedeisen 4–6 kg, für K. aus Gußeisen 2 kg f. d. mm2 betragen darf.

Berechnung der Zapfen. Bezeichnet l und l1 die Länge, d und d1 den Durchmesser der Treib-, bzw. Kuppelzapfen, r und r1 die bezüglichen Hohlkehlen und k den Abstand von Treib- und Kuppelzapfenmittel, so findet sich mit Rücksicht darauf, daß das Verhältnis der Zapfenlänge zum Zapfendurchmesser bei Lokomotiven l/d = 0·7 – 1·0, bei Stabilmaschinen l/d = 1·2 – 1·5 angewendet wird, der Zapfendurchmesser aus folgenden Gleichungen:
und

Die zulässige Beanspruchung beträgt je nach dem Material 3–4 kg im Treibzapfen (S1) und 7–10 kg im Kuppelzapfen (S2) f. d. mm2.

Bei Bestimmung der Zapfendimensionen (insbesondere bei Treibzapfen) ist noch zu beachten, daß der Auflagedruck P/(l – 2r) eine gewisse Grenze nicht überschreite.

Ein Heißlaufen ist nicht zu befürchten, wenn der Auflagedruck im Treibzapfen unter 150 kg f. d. cm2 beträgt.

Gölsdorf.


Kurbelstange s. Treibstange.


Kurfürst-Friedrich-Wilhelms-Nordbahn (Hessische Nordbahn), im Jahre 1844 für die Linien von Warburg über Kassel nach Gerstungen und von Hümme nach Karlshafen konzessionierte Privatbahngesellschaft. Die Linien wurden 1849 eröffnet.

Nachdem das Kurfürstentum Hessen 1866 an Preußen gefallen war, wurde die Firma in Hessische Nordbahn umgeändert; gleichzeitig übernahm der preußische Staat von 1867 vertragsmäßig für Rechnung der Gesellschaft Verwaltung und Betrieb der Bahn. Ab 1. Januar 1868 ging die Hessische Nordbahn in Verwaltung und Betrieb der bergisch-märkischen Eisenbahn für deren eigene Rechnung über. Ins volle Eigentum der bergisch-märkischen Eisenbahn sollte die Hessische Nordbahn jedoch erst dann übergehen, wenn die Obligationen amortisiert, bzw. eingelöst sein würden. Mit der 1885 erfolgten Übernahme der bergischmärkischen Eisenbahn durch den preußischen Staat löste dieser als Rechtsnachfolger die Obligationen der Hessischen Nordbahn ein und hat somit die Hessische Nordbahn als selbständige Eisenbahn zu bestehen aufgehört. Sie war neben der kurzen Eisenbahnstrecke von Frankfurt nach Hanau die einzige Privatbahn im ehemaligen Kurfürstentum Hessen (s. preußisch-hessische Staatsbahnen).


Kursbücher (railway guides; guides des chemins de fer; orarii delle ferrovie), für den Gebrauch der Reisenden bestimmte, wiederkehrend erscheinende Fahrplanbücher; sie enthalten außer den eigentlichen Fahrplänen und den Fahrpreisen Auszüge aus den Betriebs- und Bahnpolizeireglements, ferner Verzeichnisse von Rundreisekarten, wichtigere Reiseverbindungen, insbesondere nach Badeorten und großen Städten, häufig auch Schiff- und Postverbindungen, Gebühren für Bahnhoffahrten der Lohnfuhrwerke in größeren Städten, Eisenbahnkarten u. s. w. K. werden entweder von den Eisenbahnverwaltungen selbst, von Behörden oder von Privatunternehmern herausgegeben; diese erhalten häufig von den Bahnverwaltungen unmittelbar die Mitteilungen über die einzurückenden Fahrpläne (amtliche K.).

K. sind in den Stationen und an anderen Verkaufsstellen käuflich zu haben.

Außerdem werden von einzelnen Bahnverwaltungen auch K. für die Beförderung von lebenden Tieren, bevorzugten Gütern u. s. w. für den öffentlichen Gebrauch aufgelegt, in denen die hierfür vorgesehenen Fahrpläne der Gütereil- und sonstigen hierfür bestimmten. Züge nebst Auszügen aus den einschlägigen reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen u. dgl. m. enthalten sind.

Anfänglich machten die Bahnen ihre Fahrpläne nur durch die Zeitungen und Aushänge bekannt. Je mehr sich aber das Bahnnetz verdichtete, umsomehr stellte sich das Bedürfnis ein, alle Fahrpläne eines größeren Verkehrsgebiets zusammenzufassen. Im Jahre 1844 veröffentlichte der Thurn- und Taxissche Oberpostsekretär Hendschel einen Atlas der Eisenbahnen Deutschlands, Belgiens und des Elsasses, in dem die Eisenbahnlinien, Fahrpläne in bildlicher Darstellung und ferner die Tarife und sonstige Verkehrsbestimmungen der Bahnen enthalten waren. Daneben gab derselbe Verfasser im Jahre 1845 ein „Neuestes Post- und Eisenbahnhandbuch“ heraus, das die Post- und Eisenbahnverbindungen der wichtigsten Städte Deutschlands in alphabetischer Reihenfolge enthielt. Aber bald davon überzeugt, daß den vielfachen Änderungen, die der Eisenbahnfahrplan fortwährend mit sich brachte, nur durch ein regelmäßig erscheinendes Druckwerk genügt werden könne, entschloß sich Hendschel dazu, den noch jetzt unter diesem Titel in Frankfurt a. M. erscheinenden „Hendschels Telegraph“ im Sommer allmonatlich und im Winter zwei- bis dreimal in einer großen und einer kleinen Ausgabe erscheinen zu lassen. Im Jahre 1848 gab der Geheimsekretär

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[42/0050] Nach den Grundsätzen der Festigkeitslehre lassen sich beide Momente ersetzen durch ein ideelles Biegungsmoment [FORMEL] wobei [FORMEL] Bei gegebener Blattdicke b findet man die Blattbreite h aus [FORMEL] wobei S für K. aus Stahl oder Schmiedeisen 4–6 kg, für K. aus Gußeisen 2 kg f. d. mm2 betragen darf. Berechnung der Zapfen. Bezeichnet l und l1 die Länge, d und d1 den Durchmesser der Treib-, bzw. Kuppelzapfen, r und r1 die bezüglichen Hohlkehlen und k den Abstand von Treib- und Kuppelzapfenmittel, so findet sich mit Rücksicht darauf, daß das Verhältnis der Zapfenlänge zum Zapfendurchmesser bei Lokomotiven l/d = 0·7 – 1·0, bei Stabilmaschinen l/d = 1·2 – 1·5 angewendet wird, der Zapfendurchmesser aus folgenden Gleichungen: [FORMEL] und [FORMEL] Die zulässige Beanspruchung beträgt je nach dem Material 3–4 kg im Treibzapfen (S1) und 7–10 kg im Kuppelzapfen (S2) f. d. mm2. Bei Bestimmung der Zapfendimensionen (insbesondere bei Treibzapfen) ist noch zu beachten, daß der Auflagedruck P/(l – 2r) eine gewisse Grenze nicht überschreite. Ein Heißlaufen ist nicht zu befürchten, wenn der Auflagedruck im Treibzapfen unter 150 kg f. d. cm2 beträgt. Gölsdorf. Kurbelstange s. Treibstange. Kurfürst-Friedrich-Wilhelms-Nordbahn (Hessische Nordbahn), im Jahre 1844 für die Linien von Warburg über Kassel nach Gerstungen und von Hümme nach Karlshafen konzessionierte Privatbahngesellschaft. Die Linien wurden 1849 eröffnet. Nachdem das Kurfürstentum Hessen 1866 an Preußen gefallen war, wurde die Firma in Hessische Nordbahn umgeändert; gleichzeitig übernahm der preußische Staat von 1867 vertragsmäßig für Rechnung der Gesellschaft Verwaltung und Betrieb der Bahn. Ab 1. Januar 1868 ging die Hessische Nordbahn in Verwaltung und Betrieb der bergisch-märkischen Eisenbahn für deren eigene Rechnung über. Ins volle Eigentum der bergisch-märkischen Eisenbahn sollte die Hessische Nordbahn jedoch erst dann übergehen, wenn die Obligationen amortisiert, bzw. eingelöst sein würden. Mit der 1885 erfolgten Übernahme der bergischmärkischen Eisenbahn durch den preußischen Staat löste dieser als Rechtsnachfolger die Obligationen der Hessischen Nordbahn ein und hat somit die Hessische Nordbahn als selbständige Eisenbahn zu bestehen aufgehört. Sie war neben der kurzen Eisenbahnstrecke von Frankfurt nach Hanau die einzige Privatbahn im ehemaligen Kurfürstentum Hessen (s. preußisch-hessische Staatsbahnen). Kursbücher (railway guides; guides des chemins de fer; orarii delle ferrovie), für den Gebrauch der Reisenden bestimmte, wiederkehrend erscheinende Fahrplanbücher; sie enthalten außer den eigentlichen Fahrplänen und den Fahrpreisen Auszüge aus den Betriebs- und Bahnpolizeireglements, ferner Verzeichnisse von Rundreisekarten, wichtigere Reiseverbindungen, insbesondere nach Badeorten und großen Städten, häufig auch Schiff- und Postverbindungen, Gebühren für Bahnhoffahrten der Lohnfuhrwerke in größeren Städten, Eisenbahnkarten u. s. w. K. werden entweder von den Eisenbahnverwaltungen selbst, von Behörden oder von Privatunternehmern herausgegeben; diese erhalten häufig von den Bahnverwaltungen unmittelbar die Mitteilungen über die einzurückenden Fahrpläne (amtliche K.). K. sind in den Stationen und an anderen Verkaufsstellen käuflich zu haben. Außerdem werden von einzelnen Bahnverwaltungen auch K. für die Beförderung von lebenden Tieren, bevorzugten Gütern u. s. w. für den öffentlichen Gebrauch aufgelegt, in denen die hierfür vorgesehenen Fahrpläne der Gütereil- und sonstigen hierfür bestimmten. Züge nebst Auszügen aus den einschlägigen reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen u. dgl. m. enthalten sind. Anfänglich machten die Bahnen ihre Fahrpläne nur durch die Zeitungen und Aushänge bekannt. Je mehr sich aber das Bahnnetz verdichtete, umsomehr stellte sich das Bedürfnis ein, alle Fahrpläne eines größeren Verkehrsgebiets zusammenzufassen. Im Jahre 1844 veröffentlichte der Thurn- und Taxissche Oberpostsekretär Hendschel einen Atlas der Eisenbahnen Deutschlands, Belgiens und des Elsasses, in dem die Eisenbahnlinien, Fahrpläne in bildlicher Darstellung und ferner die Tarife und sonstige Verkehrsbestimmungen der Bahnen enthalten waren. Daneben gab derselbe Verfasser im Jahre 1845 ein „Neuestes Post- und Eisenbahnhandbuch“ heraus, das die Post- und Eisenbahnverbindungen der wichtigsten Städte Deutschlands in alphabetischer Reihenfolge enthielt. Aber bald davon überzeugt, daß den vielfachen Änderungen, die der Eisenbahnfahrplan fortwährend mit sich brachte, nur durch ein regelmäßig erscheinendes Druckwerk genügt werden könne, entschloß sich Hendschel dazu, den noch jetzt unter diesem Titel in Frankfurt a. M. erscheinenden „Hendschels Telegraph“ im Sommer allmonatlich und im Winter zwei- bis dreimal in einer großen und einer kleinen Ausgabe erscheinen zu lassen. Im Jahre 1848 gab der Geheimsekretär

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/50>, abgerufen am 27.11.2024.