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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Statistik:

a) Übersicht über den Pensionsaufwand der deutschen Staatsbahnen im Jahre 1912.



b) Einige bemerkenswerte Zahlen aus den Berichten der bayrischen und württembergischen Staatsbahnen von 1913:

Bayern hat bei 31.826 aktiven Beamten 6764 (= 21·25%) Pensionäre und 7657 Witwen (= 24·06% der Aktiven) und 6124 Waisen (= 0·76 auf 1 Witwe).

6670 pensionierte Beamte erhalten 9,944.444 M. Ruhegehalte, auf einen trifft es 1491 M., 7420 Witwen erhalten 3,377.933 M. P., auf eine trifft es 455 M., 5662 Waisen erhalten 447.630 M., auf eine trifft es 79 M.

In Württemberg sind bei 8566 etatmäßigen Beamten 1728 (= 20·17%) zur Ruhe gesetzt. Von diesen sind 14 unter 35, 105 zwischen 36 und 45, 219 zwischen 46 und 55, 492 zwischen 56 und 65, 707 zwischen 66 und 75 und 191 zwischen 76 und 95 Jahren alt. Witwen sind es 1879 (= 21·93% der Aktiven), Waisen 983 (= 0·52 auf eine Witwe).



Für die Beamten der deutschen Privatbahnen wurde 1888 eine Pensionskasse in der Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gegründet; ihr treten die einzelnen Bahnen mit der Verpflichtung bei, alle Angestellten mit Monatsgehalt bis zu 500 M. darin zu versichern. Die Verwaltungen zahlen eine Aufnahmegebühr von 40 M. für das Bahn km und einen laufenden Beitrag in der Höhe der Gesamtbeiträge ihres Personals einschließlich der Aufbesserungseinlagen. Die Mitglieder zahlen 1/2 des Anstellungsgehalts als Eintrittsgeld, sowie 1/12 jeder Aufbesserung und 5·5% des Diensteinkommens als laufenden Beitrag, der nach der Pensionierung auf 4·9% ermäßigt wird und ganz wegfällt, wenn der Pensionierte weder Frau noch Kinder unter 18 Jahren hat. Freie Wohnung wird mit mindestens 10% des Gehalts eingerechnet. Die Kasse gewährt P. nach den dem Reichsbeamtengesetz nachgebildeten Bestimmungen und Rentensätzen. Weibliche Mitglieder erhalten schon nach 5jähriger Mitgliedschaft eine P. von 10/60 des Gehalts. Mitglieder, die ohne Verschulden nach 10 Dienstjahren (vom 21. Jahr an gerechnet) entlassen werden, erhalten, ohne dienstunfähig zu sein, eine P., deren eine Hälfte die Bahn zu tragen hat. Beim Dienstaustritt ist freiwillige Fortversicherung vorgesehen.

Organe der Kasse sind: der Vorstand, der Aufsichtsrat (Kuratorium) und die Generalversammlung, deren Vertreter von örtlichen Beamtenausschüssen gewählt sind.

Die Pensionskasse gilt als volle Ersatzkasse für die gesetzliche Angestelltenversicherung. Ihr gehören (1913) 268 Eisenbahnen (einschließlich

Statistik:

a) Übersicht über den Pensionsaufwand der deutschen Staatsbahnen im Jahre 1912.



b) Einige bemerkenswerte Zahlen aus den Berichten der bayrischen und württembergischen Staatsbahnen von 1913:

Bayern hat bei 31.826 aktiven Beamten 6764 (= 21·25%) Pensionäre und 7657 Witwen (= 24·06% der Aktiven) und 6124 Waisen (= 0·76 auf 1 Witwe).

6670 pensionierte Beamte erhalten 9,944.444 M. Ruhegehalte, auf einen trifft es 1491 M., 7420 Witwen erhalten 3,377.933 M. P., auf eine trifft es 455 M., 5662 Waisen erhalten 447.630 M., auf eine trifft es 79 M.

In Württemberg sind bei 8566 etatmäßigen Beamten 1728 (= 20·17%) zur Ruhe gesetzt. Von diesen sind 14 unter 35, 105 zwischen 36 und 45, 219 zwischen 46 und 55, 492 zwischen 56 und 65, 707 zwischen 66 und 75 und 191 zwischen 76 und 95 Jahren alt. Witwen sind es 1879 (= 21·93% der Aktiven), Waisen 983 (= 0·52 auf eine Witwe).



Für die Beamten der deutschen Privatbahnen wurde 1888 eine Pensionskasse in der Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gegründet; ihr treten die einzelnen Bahnen mit der Verpflichtung bei, alle Angestellten mit Monatsgehalt bis zu 500 M. darin zu versichern. Die Verwaltungen zahlen eine Aufnahmegebühr von 40 M. für das Bahn km und einen laufenden Beitrag in der Höhe der Gesamtbeiträge ihres Personals einschließlich der Aufbesserungseinlagen. Die Mitglieder zahlen 1/2 des Anstellungsgehalts als Eintrittsgeld, sowie 1/12 jeder Aufbesserung und 5·5% des Diensteinkommens als laufenden Beitrag, der nach der Pensionierung auf 4·9% ermäßigt wird und ganz wegfällt, wenn der Pensionierte weder Frau noch Kinder unter 18 Jahren hat. Freie Wohnung wird mit mindestens 10% des Gehalts eingerechnet. Die Kasse gewährt P. nach den dem Reichsbeamtengesetz nachgebildeten Bestimmungen und Rentensätzen. Weibliche Mitglieder erhalten schon nach 5jähriger Mitgliedschaft eine P. von 10/60 des Gehalts. Mitglieder, die ohne Verschulden nach 10 Dienstjahren (vom 21. Jahr an gerechnet) entlassen werden, erhalten, ohne dienstunfähig zu sein, eine P., deren eine Hälfte die Bahn zu tragen hat. Beim Dienstaustritt ist freiwillige Fortversicherung vorgesehen.

Organe der Kasse sind: der Vorstand, der Aufsichtsrat (Kuratorium) und die Generalversammlung, deren Vertreter von örtlichen Beamtenausschüssen gewählt sind.

Die Pensionskasse gilt als volle Ersatzkasse für die gesetzliche Angestelltenversicherung. Ihr gehören (1913) 268 Eisenbahnen (einschließlich

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[476/0494] Statistik: a) Übersicht über den Pensionsaufwand der deutschen Staatsbahnen im Jahre 1912. b) Einige bemerkenswerte Zahlen aus den Berichten der bayrischen und württembergischen Staatsbahnen von 1913: Bayern hat bei 31.826 aktiven Beamten 6764 (= 21·25%) Pensionäre und 7657 Witwen (= 24·06% der Aktiven) und 6124 Waisen (= 0·76 auf 1 Witwe). 6670 pensionierte Beamte erhalten 9,944.444 M. Ruhegehalte, auf einen trifft es 1491 M., 7420 Witwen erhalten 3,377.933 M. P., auf eine trifft es 455 M., 5662 Waisen erhalten 447.630 M., auf eine trifft es 79 M. In Württemberg sind bei 8566 etatmäßigen Beamten 1728 (= 20·17%) zur Ruhe gesetzt. Von diesen sind 14 unter 35, 105 zwischen 36 und 45, 219 zwischen 46 und 55, 492 zwischen 56 und 65, 707 zwischen 66 und 75 und 191 zwischen 76 und 95 Jahren alt. Witwen sind es 1879 (= 21·93% der Aktiven), Waisen 983 (= 0·52 auf eine Witwe). Für die Beamten der deutschen Privatbahnen wurde 1888 eine Pensionskasse in der Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gegründet; ihr treten die einzelnen Bahnen mit der Verpflichtung bei, alle Angestellten mit Monatsgehalt bis zu 500 M. darin zu versichern. Die Verwaltungen zahlen eine Aufnahmegebühr von 40 M. für das Bahn km und einen laufenden Beitrag in der Höhe der Gesamtbeiträge ihres Personals einschließlich der Aufbesserungseinlagen. Die Mitglieder zahlen 1/2 des Anstellungsgehalts als Eintrittsgeld, sowie 1/12 jeder Aufbesserung und 5·5% des Diensteinkommens als laufenden Beitrag, der nach der Pensionierung auf 4·9% ermäßigt wird und ganz wegfällt, wenn der Pensionierte weder Frau noch Kinder unter 18 Jahren hat. Freie Wohnung wird mit mindestens 10% des Gehalts eingerechnet. Die Kasse gewährt P. nach den dem Reichsbeamtengesetz nachgebildeten Bestimmungen und Rentensätzen. Weibliche Mitglieder erhalten schon nach 5jähriger Mitgliedschaft eine P. von 10/60 des Gehalts. Mitglieder, die ohne Verschulden nach 10 Dienstjahren (vom 21. Jahr an gerechnet) entlassen werden, erhalten, ohne dienstunfähig zu sein, eine P., deren eine Hälfte die Bahn zu tragen hat. Beim Dienstaustritt ist freiwillige Fortversicherung vorgesehen. Organe der Kasse sind: der Vorstand, der Aufsichtsrat (Kuratorium) und die Generalversammlung, deren Vertreter von örtlichen Beamtenausschüssen gewählt sind. Die Pensionskasse gilt als volle Ersatzkasse für die gesetzliche Angestelltenversicherung. Ihr gehören (1913) 268 Eisenbahnen (einschließlich

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/494>, abgerufen am 26.07.2024.