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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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an den Baufonds. 4. Zu allgemeinen Landesausgaben nach Vorschrift des Etatsgesetzes. 5. Zu Ergänzungen der Bahnanlagen durch Abführung an den Baufonds.

Kleinbahnwesen. Oldenburg hatte in der privaten Bahn Ocholt-Westerstede die erste schmalspurige deutsche Kleinbahn, sie ist 1904 in der staatlichen Nebenbahn Ocholt-Ellenserdamm aufgegangen. Jetzt schließen an oldenburgische Stationen 2 kleinspurige und 7 normalspurige Kleinbahnen an, von denen 3 von der Staatsbahn gegen Erstattung der Kosten verwaltet werden. Den Kleinbahnen werden die in Preußen üblichen Begünstigungen gewährt. Ihre Entstehung wird dadurch erleichtert, daß nach dem Gesetz vom 7. Januar 1902, betreffend die nichtstaatlichen Eisenbahnen, die Gemeinden oder Teile von Gemeinden, die an der Bahn interessiert sind, zu einem öffentlich rechtlichen Bahnverband zusammengeschlossen werden können. Die erste kommunale Kleinbahn ist 1900 von Gemeinden, die wegen ihres mageren Bodens zu den ärmsten gehörten, unternommen worden und ist das Wagnis nach Überwindung schwerer Jahre gelungen, während ein großer und reicher Marschenbezirk, der nach seiner Lage auf Selbsthilfe angewiesen war, erst 1910 eine Bahn erhielt.

Graepel.


Omnibuszug (slow train; train omnibus; treno omnibus), Bezeichnung für Züge des Nahverkehrs, die auf sämtlichen Stationen halten. In der deutschen Amtssprache wird das Wort O. nicht mehr angewendetes (s. Fahrplan, Leichte Züge, Personenzug und Triebwagen).

Breusing.


Optische Signale s. Signalwesen.


Orientalische Eisenbahnen, Betriebsgesellschaft der O. (Compagnie d'explotation des chemins de fer orientaux), ursprünglich österreichische, seit 1910 türkische Gesellschaft mit dem Sitz in Konstantinopel. Dieselbe wurde 1879 mit einem Aktienkapital von 50 Mill. Fr. zum pachtweisen Betrieb der damals in der europäischen Türkei bestandenen Staatsbahnlinien gegründet.

Die österreichische Gesellschaft ist ihrerseits aus der französischen Compagnie Generale pour l'exploitation des chemins de fer de la Turquie d'Europe hervorgegangen, die der in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vielfach genannte Finanzmann Baron Hirsch im Jahre 1871 gegründet hatte. Die österreichische Gesellschaft und später die türkische haben die Rechte und Pflichten dieser französischen Gesellschaft übernommen. Das Aktienkapital ist mit 50 Mill. Fr. unverändert geblieben; davon wurden ursprünglich 50% eingezahlt, weitere 30% wurden im Jahre 1886 eingefordert und erst im Jahre 1905 wurden die Aktien vollständig liberiert. Seit der Ottomanisierung der Gesellschaft wird das Aktienkapital auch in türkischen Pfunden ausgedrückt (2,300.000 Pfd.).

Bis zum Jahre 1888 hat die Gesellschaft folgende Linien betrieben:

1. von Konstantinopel über Adrianopel und Tirnowa nach Bellowa mit Abzweigungen von Adrianopel nach dem Hafenplatz von Dedeagatsch im Ägäischen Meer, sowie von Tirnowa nach Yamboli mit einer Länge von 816 km;

2. von Salonik am Ägäischen Meer über Üsküb nach Mitrowitza mit einer Länge von 363 km;

3. von Rustschuk nach Varna am Schwarzen Meer mit einer Länge von 224 km.

Das von der Gesellschaft damals betriebene Netz betrug rd. 1400 km.

Die sub 3. erwähnte Linie, die einer englischen Gesellschaft gehörte, wurde von dieser schon im Jahre 1888 an den bulgarischen Staat abgetreten, welche auch das Betriebsrecht von der Gesellschaft der O. erwarb.

Alle diese Bahnen bildeten Sackbahnen, die weder unter sich noch mit dem mitteleuropäischen Netz verbunden waren.

Erst nach der im Jahre 1888 erfolgten Vollendung der durch die sog. Convention a quatre zwischen Österreich-Ungarn, Serbien, Bulgarien und der Türkei vereinbarten Bahnlinien war eine durchgehende Bahnverbindung von Wien nach Konstantinopel und Salonik hergestellt.

Die auf türkischem Gebiet von einer französischen Gesellschaft erbauten Verbindungslinien Vakarell-Bellowa (in der Richtung nach Konstantinopel) und Üsküb-Sibeftsche (in der Richtung nach Salonik) sollten vertragsgemäß ebenfalls der Gesellschaft der O. zum Betrieb übergeben werden. Dieselbe konnte jedoch nur in den Besitz der letzteren 86 km langen Linie gelangen, während die erstere den bulgarischen Staatsbahnen einverleibt wurde.

Das von der Gesellschaft betriebene Netz stieg hiermit wieder auf 1265 km.

Im Jahre 1908 sind hiervon die Strecken Ljubimetz-Bellowa und Tirnowa-Yamboli in einer Länge von 310 km durch den bulgarischen Staat abgelöst worden.

Gelegentlich des diesfälligen Übereinkommens wurden auch die langjährigen Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und der türkischen Regierung beigelegt. Seither verblieben den O. die Linien Konstantinopel-Mustaphapascha (einschließlich der Konstantinopeler Staatsbahn) (357·1 km), Dedeagatsch-Adrianopel (149 km), Salonik-Mitrowitza (363 km), Üsküb-Sibeftsche.

an den Baufonds. 4. Zu allgemeinen Landesausgaben nach Vorschrift des Etatsgesetzes. 5. Zu Ergänzungen der Bahnanlagen durch Abführung an den Baufonds.

Kleinbahnwesen. Oldenburg hatte in der privaten Bahn Ocholt-Westerstede die erste schmalspurige deutsche Kleinbahn, sie ist 1904 in der staatlichen Nebenbahn Ocholt-Ellenserdamm aufgegangen. Jetzt schließen an oldenburgische Stationen 2 kleinspurige und 7 normalspurige Kleinbahnen an, von denen 3 von der Staatsbahn gegen Erstattung der Kosten verwaltet werden. Den Kleinbahnen werden die in Preußen üblichen Begünstigungen gewährt. Ihre Entstehung wird dadurch erleichtert, daß nach dem Gesetz vom 7. Januar 1902, betreffend die nichtstaatlichen Eisenbahnen, die Gemeinden oder Teile von Gemeinden, die an der Bahn interessiert sind, zu einem öffentlich rechtlichen Bahnverband zusammengeschlossen werden können. Die erste kommunale Kleinbahn ist 1900 von Gemeinden, die wegen ihres mageren Bodens zu den ärmsten gehörten, unternommen worden und ist das Wagnis nach Überwindung schwerer Jahre gelungen, während ein großer und reicher Marschenbezirk, der nach seiner Lage auf Selbsthilfe angewiesen war, erst 1910 eine Bahn erhielt.

Graepel.


Omnibuszug (slow train; train omnibus; treno omnibus), Bezeichnung für Züge des Nahverkehrs, die auf sämtlichen Stationen halten. In der deutschen Amtssprache wird das Wort O. nicht mehr angewendetes (s. Fahrplan, Leichte Züge, Personenzug und Triebwagen).

Breusing.


Optische Signale s. Signalwesen.


Orientalische Eisenbahnen, Betriebsgesellschaft der O. (Compagnie d'explotation des chemins de fer orientaux), ursprünglich österreichische, seit 1910 türkische Gesellschaft mit dem Sitz in Konstantinopel. Dieselbe wurde 1879 mit einem Aktienkapital von 50 Mill. Fr. zum pachtweisen Betrieb der damals in der europäischen Türkei bestandenen Staatsbahnlinien gegründet.

Die österreichische Gesellschaft ist ihrerseits aus der französischen Compagnie Générale pour l'exploitation des chemins de fer de la Turquie d'Europe hervorgegangen, die der in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vielfach genannte Finanzmann Baron Hirsch im Jahre 1871 gegründet hatte. Die österreichische Gesellschaft und später die türkische haben die Rechte und Pflichten dieser französischen Gesellschaft übernommen. Das Aktienkapital ist mit 50 Mill. Fr. unverändert geblieben; davon wurden ursprünglich 50% eingezahlt, weitere 30% wurden im Jahre 1886 eingefordert und erst im Jahre 1905 wurden die Aktien vollständig liberiert. Seit der Ottomanisierung der Gesellschaft wird das Aktienkapital auch in türkischen Pfunden ausgedrückt (2,300.000 Pfd.).

Bis zum Jahre 1888 hat die Gesellschaft folgende Linien betrieben:

1. von Konstantinopel über Adrianopel und Tirnowa nach Bellowa mit Abzweigungen von Adrianopel nach dem Hafenplatz von Dedeagatsch im Ägäischen Meer, sowie von Tirnowa nach Yamboli mit einer Länge von 816 km;

2. von Salonik am Ägäischen Meer über Üsküb nach Mitrowitza mit einer Länge von 363 km;

3. von Rustschuk nach Varna am Schwarzen Meer mit einer Länge von 224 km.

Das von der Gesellschaft damals betriebene Netz betrug rd. 1400 km.

Die sub 3. erwähnte Linie, die einer englischen Gesellschaft gehörte, wurde von dieser schon im Jahre 1888 an den bulgarischen Staat abgetreten, welche auch das Betriebsrecht von der Gesellschaft der O. erwarb.

Alle diese Bahnen bildeten Sackbahnen, die weder unter sich noch mit dem mitteleuropäischen Netz verbunden waren.

Erst nach der im Jahre 1888 erfolgten Vollendung der durch die sog. Convention à quatre zwischen Österreich-Ungarn, Serbien, Bulgarien und der Türkei vereinbarten Bahnlinien war eine durchgehende Bahnverbindung von Wien nach Konstantinopel und Salonik hergestellt.

Die auf türkischem Gebiet von einer französischen Gesellschaft erbauten Verbindungslinien Vakarell-Bellowa (in der Richtung nach Konstantinopel) und Üsküb-Sibeftsche (in der Richtung nach Salonik) sollten vertragsgemäß ebenfalls der Gesellschaft der O. zum Betrieb übergeben werden. Dieselbe konnte jedoch nur in den Besitz der letzteren 86 km langen Linie gelangen, während die erstere den bulgarischen Staatsbahnen einverleibt wurde.

Das von der Gesellschaft betriebene Netz stieg hiermit wieder auf 1265 km.

Im Jahre 1908 sind hiervon die Strecken Ljubimetz-Bellowa und Tirnowa-Yamboli in einer Länge von 310 km durch den bulgarischen Staat abgelöst worden.

Gelegentlich des diesfälligen Übereinkommens wurden auch die langjährigen Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und der türkischen Regierung beigelegt. Seither verblieben den O. die Linien Konstantinopel-Mustaphapascha (einschließlich der Konstantinopeler Staatsbahn) (357·1 km), Dedeagatsch-Adrianopel (149 km), Salonik-Mitrowitza (363 km), Üsküb-Sibeftsche.

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[453/0470] an den Baufonds. 4. Zu allgemeinen Landesausgaben nach Vorschrift des Etatsgesetzes. 5. Zu Ergänzungen der Bahnanlagen durch Abführung an den Baufonds. Kleinbahnwesen. Oldenburg hatte in der privaten Bahn Ocholt-Westerstede die erste schmalspurige deutsche Kleinbahn, sie ist 1904 in der staatlichen Nebenbahn Ocholt-Ellenserdamm aufgegangen. Jetzt schließen an oldenburgische Stationen 2 kleinspurige und 7 normalspurige Kleinbahnen an, von denen 3 von der Staatsbahn gegen Erstattung der Kosten verwaltet werden. Den Kleinbahnen werden die in Preußen üblichen Begünstigungen gewährt. Ihre Entstehung wird dadurch erleichtert, daß nach dem Gesetz vom 7. Januar 1902, betreffend die nichtstaatlichen Eisenbahnen, die Gemeinden oder Teile von Gemeinden, die an der Bahn interessiert sind, zu einem öffentlich rechtlichen Bahnverband zusammengeschlossen werden können. Die erste kommunale Kleinbahn ist 1900 von Gemeinden, die wegen ihres mageren Bodens zu den ärmsten gehörten, unternommen worden und ist das Wagnis nach Überwindung schwerer Jahre gelungen, während ein großer und reicher Marschenbezirk, der nach seiner Lage auf Selbsthilfe angewiesen war, erst 1910 eine Bahn erhielt. Graepel. Omnibuszug (slow train; train omnibus; treno omnibus), Bezeichnung für Züge des Nahverkehrs, die auf sämtlichen Stationen halten. In der deutschen Amtssprache wird das Wort O. nicht mehr angewendetes (s. Fahrplan, Leichte Züge, Personenzug und Triebwagen). Breusing. Optische Signale s. Signalwesen. Orientalische Eisenbahnen, Betriebsgesellschaft der O. (Compagnie d'explotation des chemins de fer orientaux), ursprünglich österreichische, seit 1910 türkische Gesellschaft mit dem Sitz in Konstantinopel. Dieselbe wurde 1879 mit einem Aktienkapital von 50 Mill. Fr. zum pachtweisen Betrieb der damals in der europäischen Türkei bestandenen Staatsbahnlinien gegründet. Die österreichische Gesellschaft ist ihrerseits aus der französischen Compagnie Générale pour l'exploitation des chemins de fer de la Turquie d'Europe hervorgegangen, die der in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vielfach genannte Finanzmann Baron Hirsch im Jahre 1871 gegründet hatte. Die österreichische Gesellschaft und später die türkische haben die Rechte und Pflichten dieser französischen Gesellschaft übernommen. Das Aktienkapital ist mit 50 Mill. Fr. unverändert geblieben; davon wurden ursprünglich 50% eingezahlt, weitere 30% wurden im Jahre 1886 eingefordert und erst im Jahre 1905 wurden die Aktien vollständig liberiert. Seit der Ottomanisierung der Gesellschaft wird das Aktienkapital auch in türkischen Pfunden ausgedrückt (2,300.000 Pfd.). Bis zum Jahre 1888 hat die Gesellschaft folgende Linien betrieben: 1. von Konstantinopel über Adrianopel und Tirnowa nach Bellowa mit Abzweigungen von Adrianopel nach dem Hafenplatz von Dedeagatsch im Ägäischen Meer, sowie von Tirnowa nach Yamboli mit einer Länge von 816 km; 2. von Salonik am Ägäischen Meer über Üsküb nach Mitrowitza mit einer Länge von 363 km; 3. von Rustschuk nach Varna am Schwarzen Meer mit einer Länge von 224 km. Das von der Gesellschaft damals betriebene Netz betrug rd. 1400 km. Die sub 3. erwähnte Linie, die einer englischen Gesellschaft gehörte, wurde von dieser schon im Jahre 1888 an den bulgarischen Staat abgetreten, welche auch das Betriebsrecht von der Gesellschaft der O. erwarb. Alle diese Bahnen bildeten Sackbahnen, die weder unter sich noch mit dem mitteleuropäischen Netz verbunden waren. Erst nach der im Jahre 1888 erfolgten Vollendung der durch die sog. Convention à quatre zwischen Österreich-Ungarn, Serbien, Bulgarien und der Türkei vereinbarten Bahnlinien war eine durchgehende Bahnverbindung von Wien nach Konstantinopel und Salonik hergestellt. Die auf türkischem Gebiet von einer französischen Gesellschaft erbauten Verbindungslinien Vakarell-Bellowa (in der Richtung nach Konstantinopel) und Üsküb-Sibeftsche (in der Richtung nach Salonik) sollten vertragsgemäß ebenfalls der Gesellschaft der O. zum Betrieb übergeben werden. Dieselbe konnte jedoch nur in den Besitz der letzteren 86 km langen Linie gelangen, während die erstere den bulgarischen Staatsbahnen einverleibt wurde. Das von der Gesellschaft betriebene Netz stieg hiermit wieder auf 1265 km. Im Jahre 1908 sind hiervon die Strecken Ljubimetz-Bellowa und Tirnowa-Yamboli in einer Länge von 310 km durch den bulgarischen Staat abgelöst worden. Gelegentlich des diesfälligen Übereinkommens wurden auch die langjährigen Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und der türkischen Regierung beigelegt. Seither verblieben den O. die Linien Konstantinopel-Mustaphapascha (einschließlich der Konstantinopeler Staatsbahn) (357·1 km), Dedeagatsch-Adrianopel (149 km), Salonik-Mitrowitza (363 km), Üsküb-Sibeftsche.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 453. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/470>, abgerufen am 22.12.2024.