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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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(s. Dr. Kupferberg, Ein Beitrag zu den Untersuchungen über die Methodik der Wirtschaftlichkeitsbestimmung von Eisenbahn-Oberbausystemen; Die Holzschwelle 1913, S. 1).

In der Annahme einer bestimmten Dauer für die Hauptbestandteile des O. (Schienen und Schwellen) liegt eine große Unsicherheit (s. u.); fast ebenso unsicher ist die auf Schätzung beruhende Voraussetzung eines bestimmten Altwertes A nach n Jahren sowie eines Durchschnittszinsfußes für die Zeit bis dahin.

Im folgenden ist ein Beispiel für die Verwendung der Formeln bei Vergleichsrechnungen gegeben; die Zahlenwerte für die Rechnungsgrundlagen sind z. T. der Denkschrift von Ed. Lang, Die Oberbauanordnung mit eisernen Querschwellen auf den badischen Staatseisenbahnen, Karlsruhe 1912, entnommen. Es werden ein O. mit eisernen und ein solcher mit hölzernen Schwellen verglichen. Die Höhe der Schienen ist 140 mm; es liegen 17 Schwellen auf 12 m Gleis.

a) Eisenschwellen: 100 mm hoch, 2400 mm lang, Gewicht f. d. Stück 70 kg.

Befestigung mit Klemmplatten nach Roth und Schüler.

b) Holzschwellen: 150 mm hoch, 240 mm breit, 2700 mm lang, aus Buchenholz.

Befestigung mit Hakenplatten bzw. offenen Unterlagsplatten und Schwellenschrauben nach bayerischem Muster.

Die Lebensdauer der Holzschwellen kann nach den Erfahrungen der französischen Ostbahn für Bahnen mittleren Verkehrs zu 25 Jahren geschätzt werden. Die Lebensdauer der Eisenschwellen ist noch unbekannt. Sie soll daher in der folgenden Berechnung nacheinander zu 25, 30 und 35 Jahren angenommen werden.

Die Kosten der Eisenschwellen sind in der Vergleichsrechnung als gleichbleibend (zu 8 M. f. d. Stück, d. h. 114·3 M. f. d. t) angenommen, dagegen sind die Kosten der Holzschwellen, die einem stärkeren Wechsel unterliegen, zu 5, 6 und 7 M. f. d. Stück angesetzt worden.

Bei den Eisenschwellen ist also die Lebensdauer veränderlich, der Preis unveränderlich, bei den Holzschwellen dagegen umgekehrt, die Lebensdauer unveränderlich, der Preis aber veränderlich in Rechnung gestellt.

Die in der folgenden Zusammenstellung III enthaltenen Kosten beziehen sich auf 1 km Gleis. Die Beträge für die Beschaffung der Schienen, der Laschen und der Laschenschrauben sind außer Betracht gelassen worden, weil sie für den Kostenvergleich belanglos sind.

Zusammenstellung III.

Zur vollständigen Durchführung des Vergleichs müssen die Kosten für die Gleisunterhaltung und die Instandsetzung der Bettung berücksichtigt werden.

Es werde angenommen, daß die Kosten der Gleisunterhaltung bei beiden Schwellenarten gleich hoch sind; ob diese Annahme zutrifft, muß dahingestellt bleiben, doch sei nur erwähnt, daß nach dem Hb. d. Ing. W. Bd. V, H. 2, 1906, S. 411 im allgemeinen die Kosten der Unterhaltung beim Eisenquerschwellenoberbau in den ersten Jahren höher, nach eingetretener Festigung der Bettung aber wesentlich geringer als beim Holzschwellenoberbau zu sein pflegen. Für die Instandsetzung der Bettung soll bei den Eisenschwellen ein jährlicher Mehraufwand von 70 M. f. d. Gleis km angesetzt werden (Lang, a. a. O. S. 20). Dann ergeben sich die in der letzten Zeile der Zusammenstellung enthaltenen Zahlen.

Darnach ist z. B. eine Eisenschwelle zu 8 M. mit einer Lebensdauer von 30 Jahren etwa gleichwertig einer Buchenholzschwelle zu 6 M. mit einer Lebensdauer von 25 Jahren.

Es sei ausdrücklich hervorgehoben, daß die Ansichten über die Höhe des Altwertes, die Liegedauer u. s. w. sehr weit auseinandergehen und daß die in der Zusammenstellung gegebenen Zahlen nur Beispiele sind.

Vgl. hierzu den Meinungsaustausch zwischen E. Biedermann und Ed. Lang in der "Holzschwelle" 1911, S. 174, 1912, S. 21 und in der Ztg. d. VDEV. 1913, Nr. 64, S. 993. - Weitere Angaben sind u. a. enthalten in folgenden Aufsätzen: Die Wirtschaftsfrage der Oberbau-Unterschwellung. Die Holzschwelle



(s. Dr. Kupferberg, Ein Beitrag zu den Untersuchungen über die Methodik der Wirtschaftlichkeitsbestimmung von Eisenbahn-Oberbausystemen; Die Holzschwelle 1913, S. 1).

In der Annahme einer bestimmten Dauer für die Hauptbestandteile des O. (Schienen und Schwellen) liegt eine große Unsicherheit (s. u.); fast ebenso unsicher ist die auf Schätzung beruhende Voraussetzung eines bestimmten Altwertes A nach n Jahren sowie eines Durchschnittszinsfußes für die Zeit bis dahin.

Im folgenden ist ein Beispiel für die Verwendung der Formeln bei Vergleichsrechnungen gegeben; die Zahlenwerte für die Rechnungsgrundlagen sind z. T. der Denkschrift von Ed. Lang, Die Oberbauanordnung mit eisernen Querschwellen auf den badischen Staatseisenbahnen, Karlsruhe 1912, entnommen. Es werden ein O. mit eisernen und ein solcher mit hölzernen Schwellen verglichen. Die Höhe der Schienen ist 140 mm; es liegen 17 Schwellen auf 12 m Gleis.

a) Eisenschwellen: 100 mm hoch, 2400 mm lang, Gewicht f. d. Stück 70 kg.

Befestigung mit Klemmplatten nach Roth und Schüler.

b) Holzschwellen: 150 mm hoch, 240 mm breit, 2700 mm lang, aus Buchenholz.

Befestigung mit Hakenplatten bzw. offenen Unterlagsplatten und Schwellenschrauben nach bayerischem Muster.

Die Lebensdauer der Holzschwellen kann nach den Erfahrungen der französischen Ostbahn für Bahnen mittleren Verkehrs zu 25 Jahren geschätzt werden. Die Lebensdauer der Eisenschwellen ist noch unbekannt. Sie soll daher in der folgenden Berechnung nacheinander zu 25, 30 und 35 Jahren angenommen werden.

Die Kosten der Eisenschwellen sind in der Vergleichsrechnung als gleichbleibend (zu 8 M. f. d. Stück, d. h. 114·3 M. f. d. t) angenommen, dagegen sind die Kosten der Holzschwellen, die einem stärkeren Wechsel unterliegen, zu 5, 6 und 7 M. f. d. Stück angesetzt worden.

Bei den Eisenschwellen ist also die Lebensdauer veränderlich, der Preis unveränderlich, bei den Holzschwellen dagegen umgekehrt, die Lebensdauer unveränderlich, der Preis aber veränderlich in Rechnung gestellt.

Die in der folgenden Zusammenstellung III enthaltenen Kosten beziehen sich auf 1 km Gleis. Die Beträge für die Beschaffung der Schienen, der Laschen und der Laschenschrauben sind außer Betracht gelassen worden, weil sie für den Kostenvergleich belanglos sind.

Zusammenstellung III.

Zur vollständigen Durchführung des Vergleichs müssen die Kosten für die Gleisunterhaltung und die Instandsetzung der Bettung berücksichtigt werden.

Es werde angenommen, daß die Kosten der Gleisunterhaltung bei beiden Schwellenarten gleich hoch sind; ob diese Annahme zutrifft, muß dahingestellt bleiben, doch sei nur erwähnt, daß nach dem Hb. d. Ing. W. Bd. V, H. 2, 1906, S. 411 im allgemeinen die Kosten der Unterhaltung beim Eisenquerschwellenoberbau in den ersten Jahren höher, nach eingetretener Festigung der Bettung aber wesentlich geringer als beim Holzschwellenoberbau zu sein pflegen. Für die Instandsetzung der Bettung soll bei den Eisenschwellen ein jährlicher Mehraufwand von 70 M. f. d. Gleis km angesetzt werden (Lang, a. a. O. S. 20). Dann ergeben sich die in der letzten Zeile der Zusammenstellung enthaltenen Zahlen.

Darnach ist z. B. eine Eisenschwelle zu 8 M. mit einer Lebensdauer von 30 Jahren etwa gleichwertig einer Buchenholzschwelle zu 6 M. mit einer Lebensdauer von 25 Jahren.

Es sei ausdrücklich hervorgehoben, daß die Ansichten über die Höhe des Altwertes, die Liegedauer u. s. w. sehr weit auseinandergehen und daß die in der Zusammenstellung gegebenen Zahlen nur Beispiele sind.

Vgl. hierzu den Meinungsaustausch zwischen E. Biedermann und Ed. Lang in der „Holzschwelle“ 1911, S. 174, 1912, S. 21 und in der Ztg. d. VDEV. 1913, Nr. 64, S. 993. – Weitere Angaben sind u. a. enthalten in folgenden Aufsätzen: Die Wirtschaftsfrage der Oberbau-Unterschwellung. Die Holzschwelle

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[410/0427] [FORMEL] (s. Dr. Kupferberg, Ein Beitrag zu den Untersuchungen über die Methodik der Wirtschaftlichkeitsbestimmung von Eisenbahn-Oberbausystemen; Die Holzschwelle 1913, S. 1). In der Annahme einer bestimmten Dauer für die Hauptbestandteile des O. (Schienen und Schwellen) liegt eine große Unsicherheit (s. u.); fast ebenso unsicher ist die auf Schätzung beruhende Voraussetzung eines bestimmten Altwertes A nach n Jahren sowie eines Durchschnittszinsfußes für die Zeit bis dahin. Im folgenden ist ein Beispiel für die Verwendung der Formeln bei Vergleichsrechnungen gegeben; die Zahlenwerte für die Rechnungsgrundlagen sind z. T. der Denkschrift von Ed. Lang, Die Oberbauanordnung mit eisernen Querschwellen auf den badischen Staatseisenbahnen, Karlsruhe 1912, entnommen. Es werden ein O. mit eisernen und ein solcher mit hölzernen Schwellen verglichen. Die Höhe der Schienen ist 140 mm; es liegen 17 Schwellen auf 12 m Gleis. a) Eisenschwellen: 100 mm hoch, 2400 mm lang, Gewicht f. d. Stück 70 kg. Befestigung mit Klemmplatten nach Roth und Schüler. b) Holzschwellen: 150 mm hoch, 240 mm breit, 2700 mm lang, aus Buchenholz. Befestigung mit Hakenplatten bzw. offenen Unterlagsplatten und Schwellenschrauben nach bayerischem Muster. Die Lebensdauer der Holzschwellen kann nach den Erfahrungen der französischen Ostbahn für Bahnen mittleren Verkehrs zu 25 Jahren geschätzt werden. Die Lebensdauer der Eisenschwellen ist noch unbekannt. Sie soll daher in der folgenden Berechnung nacheinander zu 25, 30 und 35 Jahren angenommen werden. Die Kosten der Eisenschwellen sind in der Vergleichsrechnung als gleichbleibend (zu 8 M. f. d. Stück, d. h. 114·3 M. f. d. t) angenommen, dagegen sind die Kosten der Holzschwellen, die einem stärkeren Wechsel unterliegen, zu 5, 6 und 7 M. f. d. Stück angesetzt worden. Bei den Eisenschwellen ist also die Lebensdauer veränderlich, der Preis unveränderlich, bei den Holzschwellen dagegen umgekehrt, die Lebensdauer unveränderlich, der Preis aber veränderlich in Rechnung gestellt. Die in der folgenden Zusammenstellung III enthaltenen Kosten beziehen sich auf 1 km Gleis. Die Beträge für die Beschaffung der Schienen, der Laschen und der Laschenschrauben sind außer Betracht gelassen worden, weil sie für den Kostenvergleich belanglos sind. Zusammenstellung III. Zur vollständigen Durchführung des Vergleichs müssen die Kosten für die Gleisunterhaltung und die Instandsetzung der Bettung berücksichtigt werden. Es werde angenommen, daß die Kosten der Gleisunterhaltung bei beiden Schwellenarten gleich hoch sind; ob diese Annahme zutrifft, muß dahingestellt bleiben, doch sei nur erwähnt, daß nach dem Hb. d. Ing. W. Bd. V, H. 2, 1906, S. 411 im allgemeinen die Kosten der Unterhaltung beim Eisenquerschwellenoberbau in den ersten Jahren höher, nach eingetretener Festigung der Bettung aber wesentlich geringer als beim Holzschwellenoberbau zu sein pflegen. Für die Instandsetzung der Bettung soll bei den Eisenschwellen ein jährlicher Mehraufwand von 70 M. f. d. Gleis km angesetzt werden (Lang, a. a. O. S. 20). Dann ergeben sich die in der letzten Zeile der Zusammenstellung enthaltenen Zahlen. Darnach ist z. B. eine Eisenschwelle zu 8 M. mit einer Lebensdauer von 30 Jahren etwa gleichwertig einer Buchenholzschwelle zu 6 M. mit einer Lebensdauer von 25 Jahren. Es sei ausdrücklich hervorgehoben, daß die Ansichten über die Höhe des Altwertes, die Liegedauer u. s. w. sehr weit auseinandergehen und daß die in der Zusammenstellung gegebenen Zahlen nur Beispiele sind. Vgl. hierzu den Meinungsaustausch zwischen E. Biedermann und Ed. Lang in der „Holzschwelle“ 1911, S. 174, 1912, S. 21 und in der Ztg. d. VDEV. 1913, Nr. 64, S. 993. – Weitere Angaben sind u. a. enthalten in folgenden Aufsätzen: Die Wirtschaftsfrage der Oberbau-Unterschwellung. Die Holzschwelle

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/427>, abgerufen am 22.11.2024.