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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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auf der Schwelle aufruhen. Um sie zu vermindern, hat man schon seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts die Schienen nicht unmittelbar auf den Holzschwellen gelagert, Sondern eiserne Unterlagsplatten dazwischengelegt, die eine breitere Auflagerfläche und außerdem noch andere Vorteile boten (s. u.). Bei den Doppelkopfschienen ist durch den Stuhl an und für sich ein breites Auflager geschaffen. Um das Einfressen der Unterlagsplat en oder der Stühle in das Holz möglichst einzuschränken, benutzt man bisweilen außerdem Zwischenlagen aus Holz, Filz, Leder u. dgl. Ferner hat man, um die Abnutzung der Schwelle in den Löchern der Befestigungsmittel zu verringern, die Wände dieser Löcher mit Hartholz ausgefüttert (Verdübelung) und dadurch zugleich eine größere Haftfestigkeit der Schwellenschrauben erzielt (s. Dübel).

Die Länge der Querschwellen betrug in Europa bis in den Anfang der Neunzigerjahre bei Breitfußschienenoberbau durchweg etwa 2·50 m, während man in England und Frankreich für Stuhlschienen bereits damals 2·7 m lange Schwellen benutzte. Neuerdings hat man in Deutschland auch bei Breitfußschienenoberbau auf Hauptbahnen vielfach 2·7 m lange Schwellen angewendet, nachdem durch theoretische Betrachtungen und praktische Versuche nachgewiesen war, daß auch bei der Länge von 2·5 m die Schwellen an den Enden sich mehr in die Bettung eindrückten als in der Mitte, wodurch eine Verdrehung der Schienenköpfe nach außenhin stattfand (Dolezalek, Hann. Ztschr. 1883, S. 195; Zimmermann, Berechnung des Eisenbahnoberbaues). Auf den österreichischen Staatsbahnen hat man neuerdings die Stoßschwellen ebenfalls 2·7 m lang gemacht, dagegen die kürzeren Mittelschwellen beibehalten.

Die Höhe der Schwellen beträgt in Deutschland und Österreich etwa 14-18 cm; in England und Frankreich namentlich bei Stuhlschienen weniger, bis herab auf etwa 12 cm. Die Breite pflegt zwischen 23 und 32 cm zu betragen. Doch läßt man oben in der Regel eine geringere Breite durch Waldkanten oder schräge Seitenbegrenzung zu, wobei nur eine genügend breite Auflagerfläche zur Schienenbefestigung vorhanden sein muß. Für Weichenschwellen wird zweckmäßig voller rechteckiger Querschnitt verlangt. Diese dürfen auch keine wesentliche Krümmung aufweisen, während man solche bei den übrigen Schwellen bis etwa 10 cm Pfeil zuzugestehen pflegt.

2. Die Befestigung der Schienen auf den Schwellen ist verschieden je nach dem Schienenquerschnitt.

a) Breitfußschienen

aa) ohne Unterlagsplatten. Breitfußschienen wurden früher stets unmittelbar auf den Schwellen durch Hakennägel (Abb. 363) oder Schwellenschrauben befestigt; die Köpfe der Befestigungsmittel lagen auf dem Schienenfuß auf, so daß die Wärmeausdehnung der


Abb. 363.
Schienen ungehindert stattfinden konnte und jede Schwächung des Fußes vermieden wurde. Zuweilen ließ man aber die Nägel oder Schrauben in 4eckige oder halbrunde Einklinkungen des Schienenfußes eingreifen, um den Längsverschiebungen (dem "Wandern") zu begegnen. Der Zweck der Befestigungsmittel ist ein mehrfacher. Treten Seitenstöße auf, so verhindern bei der einfachen Befestigungsart nach Abb. 363 die äußeren Nägel eine Verschiebung, die inneren ein Umkanten der Schienen; sie werden also auf Herausziehen beansprucht. Da Schrauben in dieser Beziehung widerstandsfähiger sind, so hat man vielfach die inneren Nägel durch Schrauben ersetzt. Nägel werden ohne Vorbohrung eingeschlagen; dagegen müssen vor dem Einschrauben der Schwellenschrauben stets Löcher gebohrt werden.

Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen ist durch Versuche festgestellt, daß die Holzfaser beim Eindrehen des scharfen Gewindes der preußischen Schwellenschrauben kaum nennenswert verletzt wird, wenn die Löcher für Eichen- und Buchenschwellen 1 mm größer, für Kiefernschwellen 1 mm kleiner gebohrt werden, als der Kerndurchmesser der Schwellenschrauben beträgt. Bei ausgerundetem Gewinde wird die Holzfaser schon beim Eindrehen zerdrückt.

Über die Haltekraft von Nägeln und Schwellenschrauben sind zahlreiche Versuche von v. Kaven, Funk, v. Weber, Susemihl, Howard, Cox u. a. angestellt worden; die Ergebnisse weichen z. T. stark voneinander ab. Über neuere Versuche berichtet Rudeloff in der "Holzschwelle" 1912, S. 131, 143. Bei

auf der Schwelle aufruhen. Um sie zu vermindern, hat man schon seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts die Schienen nicht unmittelbar auf den Holzschwellen gelagert, Sondern eiserne Unterlagsplatten dazwischengelegt, die eine breitere Auflagerfläche und außerdem noch andere Vorteile boten (s. u.). Bei den Doppelkopfschienen ist durch den Stuhl an und für sich ein breites Auflager geschaffen. Um das Einfressen der Unterlagsplat en oder der Stühle in das Holz möglichst einzuschränken, benutzt man bisweilen außerdem Zwischenlagen aus Holz, Filz, Leder u. dgl. Ferner hat man, um die Abnutzung der Schwelle in den Löchern der Befestigungsmittel zu verringern, die Wände dieser Löcher mit Hartholz ausgefüttert (Verdübelung) und dadurch zugleich eine größere Haftfestigkeit der Schwellenschrauben erzielt (s. Dübel).

Die Länge der Querschwellen betrug in Europa bis in den Anfang der Neunzigerjahre bei Breitfußschienenoberbau durchweg etwa 2·50 m, während man in England und Frankreich für Stuhlschienen bereits damals 2·7 m lange Schwellen benutzte. Neuerdings hat man in Deutschland auch bei Breitfußschienenoberbau auf Hauptbahnen vielfach 2·7 m lange Schwellen angewendet, nachdem durch theoretische Betrachtungen und praktische Versuche nachgewiesen war, daß auch bei der Länge von 2·5 m die Schwellen an den Enden sich mehr in die Bettung eindrückten als in der Mitte, wodurch eine Verdrehung der Schienenköpfe nach außenhin stattfand (Dolezalek, Hann. Ztschr. 1883, S. 195; Zimmermann, Berechnung des Eisenbahnoberbaues). Auf den österreichischen Staatsbahnen hat man neuerdings die Stoßschwellen ebenfalls 2·7 m lang gemacht, dagegen die kürzeren Mittelschwellen beibehalten.

Die Höhe der Schwellen beträgt in Deutschland und Österreich etwa 14–18 cm; in England und Frankreich namentlich bei Stuhlschienen weniger, bis herab auf etwa 12 cm. Die Breite pflegt zwischen 23 und 32 cm zu betragen. Doch läßt man oben in der Regel eine geringere Breite durch Waldkanten oder schräge Seitenbegrenzung zu, wobei nur eine genügend breite Auflagerfläche zur Schienenbefestigung vorhanden sein muß. Für Weichenschwellen wird zweckmäßig voller rechteckiger Querschnitt verlangt. Diese dürfen auch keine wesentliche Krümmung aufweisen, während man solche bei den übrigen Schwellen bis etwa 10 cm Pfeil zuzugestehen pflegt.

2. Die Befestigung der Schienen auf den Schwellen ist verschieden je nach dem Schienenquerschnitt.

α) Breitfußschienen

αα) ohne Unterlagsplatten. Breitfußschienen wurden früher stets unmittelbar auf den Schwellen durch Hakennägel (Abb. 363) oder Schwellenschrauben befestigt; die Köpfe der Befestigungsmittel lagen auf dem Schienenfuß auf, so daß die Wärmeausdehnung der


Abb. 363.
Schienen ungehindert stattfinden konnte und jede Schwächung des Fußes vermieden wurde. Zuweilen ließ man aber die Nägel oder Schrauben in 4eckige oder halbrunde Einklinkungen des Schienenfußes eingreifen, um den Längsverschiebungen (dem „Wandern“) zu begegnen. Der Zweck der Befestigungsmittel ist ein mehrfacher. Treten Seitenstöße auf, so verhindern bei der einfachen Befestigungsart nach Abb. 363 die äußeren Nägel eine Verschiebung, die inneren ein Umkanten der Schienen; sie werden also auf Herausziehen beansprucht. Da Schrauben in dieser Beziehung widerstandsfähiger sind, so hat man vielfach die inneren Nägel durch Schrauben ersetzt. Nägel werden ohne Vorbohrung eingeschlagen; dagegen müssen vor dem Einschrauben der Schwellenschrauben stets Löcher gebohrt werden.

Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen ist durch Versuche festgestellt, daß die Holzfaser beim Eindrehen des scharfen Gewindes der preußischen Schwellenschrauben kaum nennenswert verletzt wird, wenn die Löcher für Eichen- und Buchenschwellen 1 mm größer, für Kiefernschwellen 1 mm kleiner gebohrt werden, als der Kerndurchmesser der Schwellenschrauben beträgt. Bei ausgerundetem Gewinde wird die Holzfaser schon beim Eindrehen zerdrückt.

Über die Haltekraft von Nägeln und Schwellenschrauben sind zahlreiche Versuche von v. Kaven, Funk, v. Weber, Susemihl, Howard, Cox u. a. angestellt worden; die Ergebnisse weichen z. T. stark voneinander ab. Über neuere Versuche berichtet Rudeloff in der „Holzschwelle“ 1912, S. 131, 143. Bei

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[388/0405] auf der Schwelle aufruhen. Um sie zu vermindern, hat man schon seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts die Schienen nicht unmittelbar auf den Holzschwellen gelagert, Sondern eiserne Unterlagsplatten dazwischengelegt, die eine breitere Auflagerfläche und außerdem noch andere Vorteile boten (s. u.). Bei den Doppelkopfschienen ist durch den Stuhl an und für sich ein breites Auflager geschaffen. Um das Einfressen der Unterlagsplat en oder der Stühle in das Holz möglichst einzuschränken, benutzt man bisweilen außerdem Zwischenlagen aus Holz, Filz, Leder u. dgl. Ferner hat man, um die Abnutzung der Schwelle in den Löchern der Befestigungsmittel zu verringern, die Wände dieser Löcher mit Hartholz ausgefüttert (Verdübelung) und dadurch zugleich eine größere Haftfestigkeit der Schwellenschrauben erzielt (s. Dübel). Die Länge der Querschwellen betrug in Europa bis in den Anfang der Neunzigerjahre bei Breitfußschienenoberbau durchweg etwa 2·50 m, während man in England und Frankreich für Stuhlschienen bereits damals 2·7 m lange Schwellen benutzte. Neuerdings hat man in Deutschland auch bei Breitfußschienenoberbau auf Hauptbahnen vielfach 2·7 m lange Schwellen angewendet, nachdem durch theoretische Betrachtungen und praktische Versuche nachgewiesen war, daß auch bei der Länge von 2·5 m die Schwellen an den Enden sich mehr in die Bettung eindrückten als in der Mitte, wodurch eine Verdrehung der Schienenköpfe nach außenhin stattfand (Dolezalek, Hann. Ztschr. 1883, S. 195; Zimmermann, Berechnung des Eisenbahnoberbaues). Auf den österreichischen Staatsbahnen hat man neuerdings die Stoßschwellen ebenfalls 2·7 m lang gemacht, dagegen die kürzeren Mittelschwellen beibehalten. Die Höhe der Schwellen beträgt in Deutschland und Österreich etwa 14–18 cm; in England und Frankreich namentlich bei Stuhlschienen weniger, bis herab auf etwa 12 cm. Die Breite pflegt zwischen 23 und 32 cm zu betragen. Doch läßt man oben in der Regel eine geringere Breite durch Waldkanten oder schräge Seitenbegrenzung zu, wobei nur eine genügend breite Auflagerfläche zur Schienenbefestigung vorhanden sein muß. Für Weichenschwellen wird zweckmäßig voller rechteckiger Querschnitt verlangt. Diese dürfen auch keine wesentliche Krümmung aufweisen, während man solche bei den übrigen Schwellen bis etwa 10 cm Pfeil zuzugestehen pflegt. 2. Die Befestigung der Schienen auf den Schwellen ist verschieden je nach dem Schienenquerschnitt. α) Breitfußschienen αα) ohne Unterlagsplatten. Breitfußschienen wurden früher stets unmittelbar auf den Schwellen durch Hakennägel (Abb. 363) oder Schwellenschrauben befestigt; die Köpfe der Befestigungsmittel lagen auf dem Schienenfuß auf, so daß die Wärmeausdehnung der [Abbildung Abb. 363. ] Schienen ungehindert stattfinden konnte und jede Schwächung des Fußes vermieden wurde. Zuweilen ließ man aber die Nägel oder Schrauben in 4eckige oder halbrunde Einklinkungen des Schienenfußes eingreifen, um den Längsverschiebungen (dem „Wandern“) zu begegnen. Der Zweck der Befestigungsmittel ist ein mehrfacher. Treten Seitenstöße auf, so verhindern bei der einfachen Befestigungsart nach Abb. 363 die äußeren Nägel eine Verschiebung, die inneren ein Umkanten der Schienen; sie werden also auf Herausziehen beansprucht. Da Schrauben in dieser Beziehung widerstandsfähiger sind, so hat man vielfach die inneren Nägel durch Schrauben ersetzt. Nägel werden ohne Vorbohrung eingeschlagen; dagegen müssen vor dem Einschrauben der Schwellenschrauben stets Löcher gebohrt werden. Bei den preußisch-hessischen Staatsbahnen ist durch Versuche festgestellt, daß die Holzfaser beim Eindrehen des scharfen Gewindes der preußischen Schwellenschrauben kaum nennenswert verletzt wird, wenn die Löcher für Eichen- und Buchenschwellen 1 mm größer, für Kiefernschwellen 1 mm kleiner gebohrt werden, als der Kerndurchmesser der Schwellenschrauben beträgt. Bei ausgerundetem Gewinde wird die Holzfaser schon beim Eindrehen zerdrückt. Über die Haltekraft von Nägeln und Schwellenschrauben sind zahlreiche Versuche von v. Kaven, Funk, v. Weber, Susemihl, Howard, Cox u. a. angestellt worden; die Ergebnisse weichen z. T. stark voneinander ab. Über neuere Versuche berichtet Rudeloff in der „Holzschwelle“ 1912, S. 131, 143. Bei

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/405>, abgerufen am 26.07.2024.