Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.und das Eigentum der Gesellschaften verstaatlicht werden soll. Die Übernahme durch den Staat kann stattfinden: 1. Durch Übernahme des gesamten Unternehmens in dem Stand, wie es sich zur Zeit der Übernahme befindet; 2. durch Übernahme des gesamten Unternehmens, mit Ausnahme der vom Minister für Wasserbau und vom Finanzminister zu bestimmenden Gegenstände, Rechte und Verpflichtungen (das Ausschließungsrecht ist jedoch beschränkt); 3. durch Übernahme aller Aktiva, soweit sie die Staatsbahnen, somit bei der holländischen Eisenbahngesellschaft die Eisenbahnen betreffen, die am 1. Januar 1890 in ihrem Besitz waren (einschließlich der Linie Den Haag-Scheveningen). Alle Einnahmen fallen den Gesellschaften zu; dagegen zahlen sie dem Staat für die Überlassung der Staatsbahnen einen jährlichen Pachtzins. Über die Entwicklung des Eisenbahnwesens nach dem Zustandekommen der Verträge von 1890 ist folgendes zu erwähnen: Am 22. September 1893 wurde der holländischen Eisenbahngesellschaft der Bau einer Vollbahn von Alkmaar über Heer Hugowaard nach Hoorn konzessioniert (23·4 km, eröffnet 1898). 1899 wurde eine elektrische Vollbahn von Rotterdam nach Haag und nach Scheveningen konzessioniert (eröffnet 1907-1908) und der "Südholländischen elektrischen Eisenbahngesellschaft" übertragen. In 1908 nahm die holländische Eisenbahngesellschaft diese Bahn (32·6 km) in Betrieb. Schließlich wurde die Hauptbahn Weert-Eindhoven in Betrieb genommen. Diese Bahn, durch die die Linie Amsterdam-Maastricht um 22 km verkürzt wird, ist auf Staatskosten gebaut (Ges. vom 2. Januar 1905) und hat die Staatsbahngesellschaft den Betrieb pachtweise übernommen. Die Strecke wurde am 1. November 1913 eröffnet und ist 29 km lang. Auch auf dem Gebiet des Nebenbahnwesens herrschte seit 1890 eine rege Tätigkeit. Eröffnet wurden die folgenden Nebenbahnen: 1. Sauwerd-Roodeschool, 26·8 km, 2. Heerlen-Herzogenrath, 26·5 km, 3. Zwolle-Delfzyl mit Zweigbahnen, 193·5 km, 4. Deventer-Ommen, 37·5 km, 5. Heerlen-Schin op Geul, 9·1 km, 6. Leeuwarden-Anjum mit Zweigbahnen, 84·8 km, 7. Dinxperlo-Varseveld, 10·5 km, 8. Neede-Hellendoorn, 36 km, 9. Haarlem-Leiden mit Zweigbahn, 46 km, 10. Hattem-Kampen, 18 km, 11. Enschede-Grenze, Richtung Ahaus, 13·9 km, 12. Coevorden-Grenze, Richtung Neuenhaus, 2·4 km, 13. de Bilt-Zeist, 6·7 km, 14. den Dolder-Baarn, 10·5 km, 15. Ede-Nykerk, 29·5 km. Die Bahnen 1-5 werden von der Staatseisenbahngesellschaft, die Bahnen 6-11 von der holländischen Eisenbahngesellschaft und die Bahnen 13-15 von der Zentral-Eisenbahngesellschaft betrieben. Die nachstehende Tabelle enthält eine Darstellung der Entwicklung des Eisenbahnnetzes auf niederländischem Gebiet. ![]() Über die Einführung des Staatsbahnsystems in Holland sind die Meinungen noch immer sehr geteilt. 1908 wurde in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein Antrag, es sollten so schnell wie möglich Maßregeln vorbereitet werden, um den staatlichen Betrieb auf den Eisenbahnen einzuführen, mit 46 : 39 Stimmen abgelehnt. Seither wurde eine Staatskommission eingesetzt zur Untersuchung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Veränderungen im Eisenbahnwesen vorzunehmen seien; die Mitglieder dieser Kommission entschieden sich in ihrem Bericht von 1911 für die Einführung des Betriebs durch eine Gesellschaft. In dieser Richtung sind aber bisher noch keine Schritte unternommen worden. Die Klein- und Straßenbahnen sind nicht nur für den Nah- und Stadtverkehr von großer Bedeutung, sondern sie haben sich in den letzten Jahrzehnten, teilweise mit staatlicher und provinzieller Unterstützung als Zufuhrwege für die Haupt- und Nebenbahnen lebhaft entwickelt. Insoweit die Kleinbahnen nicht auf Personenbeförderung innerhalb einer Gemeinde beschränkt sind, sind sie der Reichsgesetzgebung unterworfen. Zu den vereinfachten Nebenbahnen (Höchst-Geschwindigkeit 35 km in der Stunde) gehören: die elektrische Bahn Amsterdam-Haarlem-Zandvoort (28·2 km), Schagen-Wognum (23·2 km), Alkmaar-Schagen (30·8 km), Haag-Hoek van Holland, Poeldyk-Maaslandsche und das Eigentum der Gesellschaften verstaatlicht werden soll. Die Übernahme durch den Staat kann stattfinden: 1. Durch Übernahme des gesamten Unternehmens in dem Stand, wie es sich zur Zeit der Übernahme befindet; 2. durch Übernahme des gesamten Unternehmens, mit Ausnahme der vom Minister für Wasserbau und vom Finanzminister zu bestimmenden Gegenstände, Rechte und Verpflichtungen (das Ausschließungsrecht ist jedoch beschränkt); 3. durch Übernahme aller Aktiva, soweit sie die Staatsbahnen, somit bei der holländischen Eisenbahngesellschaft die Eisenbahnen betreffen, die am 1. Januar 1890 in ihrem Besitz waren (einschließlich der Linie Den Haag-Scheveningen). Alle Einnahmen fallen den Gesellschaften zu; dagegen zahlen sie dem Staat für die Überlassung der Staatsbahnen einen jährlichen Pachtzins. Über die Entwicklung des Eisenbahnwesens nach dem Zustandekommen der Verträge von 1890 ist folgendes zu erwähnen: Am 22. September 1893 wurde der holländischen Eisenbahngesellschaft der Bau einer Vollbahn von Alkmaar über Heer Hugowaard nach Hoorn konzessioniert (23·4 km, eröffnet 1898). 1899 wurde eine elektrische Vollbahn von Rotterdam nach Haag und nach Scheveningen konzessioniert (eröffnet 1907–1908) und der „Südholländischen elektrischen Eisenbahngesellschaft“ übertragen. In 1908 nahm die holländische Eisenbahngesellschaft diese Bahn (32·6 km) in Betrieb. Schließlich wurde die Hauptbahn Weert-Eindhoven in Betrieb genommen. Diese Bahn, durch die die Linie Amsterdam-Maastricht um 22 km verkürzt wird, ist auf Staatskosten gebaut (Ges. vom 2. Januar 1905) und hat die Staatsbahngesellschaft den Betrieb pachtweise übernommen. Die Strecke wurde am 1. November 1913 eröffnet und ist 29 km lang. Auch auf dem Gebiet des Nebenbahnwesens herrschte seit 1890 eine rege Tätigkeit. Eröffnet wurden die folgenden Nebenbahnen: 1. Sauwerd-Roodeschool, 26·8 km, 2. Heerlen-Herzogenrath, 26·5 km, 3. 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Die nachstehende Tabelle enthält eine Darstellung der Entwicklung des Eisenbahnnetzes auf niederländischem Gebiet. ![]() Über die Einführung des Staatsbahnsystems in Holland sind die Meinungen noch immer sehr geteilt. 1908 wurde in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein Antrag, es sollten so schnell wie möglich Maßregeln vorbereitet werden, um den staatlichen Betrieb auf den Eisenbahnen einzuführen, mit 46 : 39 Stimmen abgelehnt. Seither wurde eine Staatskommission eingesetzt zur Untersuchung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Veränderungen im Eisenbahnwesen vorzunehmen seien; die Mitglieder dieser Kommission entschieden sich in ihrem Bericht von 1911 für die Einführung des Betriebs durch eine Gesellschaft. In dieser Richtung sind aber bisher noch keine Schritte unternommen worden. Die Klein- und Straßenbahnen sind nicht nur für den Nah- und Stadtverkehr von großer Bedeutung, sondern sie haben sich in den letzten Jahrzehnten, teilweise mit staatlicher und provinzieller Unterstützung als Zufuhrwege für die Haupt- und Nebenbahnen lebhaft entwickelt. Insoweit die Kleinbahnen nicht auf Personenbeförderung innerhalb einer Gemeinde beschränkt sind, sind sie der Reichsgesetzgebung unterworfen. Zu den vereinfachten Nebenbahnen (Höchst-Geschwindigkeit 35 km in der Stunde) gehören: die elektrische Bahn Amsterdam-Haarlem-Zandvoort (28·2 km), Schagen-Wognum (23·2 km), Alkmaar-Schagen (30·8 km), Haag-Hoek van Holland, Poeldyk-Maaslandsche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0368" n="352"/> und das Eigentum der Gesellschaften verstaatlicht werden soll. Die Übernahme durch den Staat kann stattfinden:</p><lb/> <p>1. 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und das Eigentum der Gesellschaften verstaatlicht werden soll. Die Übernahme durch den Staat kann stattfinden:
1. Durch Übernahme des gesamten Unternehmens in dem Stand, wie es sich zur Zeit der Übernahme befindet;
2. durch Übernahme des gesamten Unternehmens, mit Ausnahme der vom Minister für Wasserbau und vom Finanzminister zu bestimmenden Gegenstände, Rechte und Verpflichtungen (das Ausschließungsrecht ist jedoch beschränkt);
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Über die Entwicklung des Eisenbahnwesens nach dem Zustandekommen der Verträge von 1890 ist folgendes zu erwähnen:
Am 22. September 1893 wurde der holländischen Eisenbahngesellschaft der Bau einer Vollbahn von Alkmaar über Heer Hugowaard nach Hoorn konzessioniert (23·4 km, eröffnet 1898).
1899 wurde eine elektrische Vollbahn von Rotterdam nach Haag und nach Scheveningen konzessioniert (eröffnet 1907–1908) und der „Südholländischen elektrischen Eisenbahngesellschaft“ übertragen. In 1908 nahm die holländische Eisenbahngesellschaft diese Bahn (32·6 km) in Betrieb.
Schließlich wurde die Hauptbahn Weert-Eindhoven in Betrieb genommen. Diese Bahn, durch die die Linie Amsterdam-Maastricht um 22 km verkürzt wird, ist auf Staatskosten gebaut (Ges. vom 2. Januar 1905) und hat die Staatsbahngesellschaft den Betrieb pachtweise übernommen. Die Strecke wurde am 1. November 1913 eröffnet und ist 29 km lang.
Auch auf dem Gebiet des Nebenbahnwesens herrschte seit 1890 eine rege Tätigkeit.
Eröffnet wurden die folgenden Nebenbahnen:
1. Sauwerd-Roodeschool, 26·8 km,
2. Heerlen-Herzogenrath, 26·5 km,
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Die nachstehende Tabelle enthält eine Darstellung der Entwicklung des Eisenbahnnetzes auf niederländischem Gebiet.
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Seither wurde eine Staatskommission eingesetzt zur Untersuchung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Veränderungen im Eisenbahnwesen vorzunehmen seien; die Mitglieder dieser Kommission entschieden sich in ihrem Bericht von 1911 für die Einführung des Betriebs durch eine Gesellschaft.
In dieser Richtung sind aber bisher noch keine Schritte unternommen worden.
Die Klein- und Straßenbahnen sind nicht nur für den Nah- und Stadtverkehr von großer Bedeutung, sondern sie haben sich in den letzten Jahrzehnten, teilweise mit staatlicher und provinzieller Unterstützung als Zufuhrwege für die Haupt- und Nebenbahnen lebhaft entwickelt. Insoweit die Kleinbahnen nicht auf Personenbeförderung innerhalb einer Gemeinde beschränkt sind, sind sie der Reichsgesetzgebung unterworfen.
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/368>, abgerufen am 16.02.2025. |