Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.Normalachsen, Normalachsbüchsen, Normalbuffer. Nicht mindere Beachtung verdienen die vielfachen Untersuchungen, die von der M. ausgegangen sind, so z. B. über zweckmäßige Schmierung, Heizung, Beleuchtung u. s. w. Die M. hat ferner Regeln für den Durchgang der Güterwagen, eine Zusammenstellung der Vorschriften über die Instandhaltung und Ausbesserung der für den Durchgangsverkehr bestimmten Güterwagen, über die gegenseitige Benutzung von Personenwagen u. s. w. herausgegeben. Dem Verein gehören alle größeren Bahnen der Vereinigten Staaten an. Er hält regelmäßige Sitzungen ab und seine Tätigkeit hat wesentlich dazu beigetragen, daß das Betriebsmaterial der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten im großen ganzen von ausgezeichneter Beschaffenheit ist und in gutem Stande erhalten wird. v. der Leyen. Mastlaternen s. Signallaternen. Mastsignale s. Formsignale. Materialersparnisprämien s. Prämien. Materialgräben s. Erdarbeiten. Materialmagazine (Materialschuppen, -lager) (shed for stores; remises a materiel; maggazine per materiali) dienen zur Aufbewahrung der Eisenbahn-Lagervorräte, das sind solche Stoffe, die beim Bau und Betrieb der Eisenbahn und ihrer Anlagen regelmäßig verbraucht werden. Hierher gehören: Bau- und Oberbaumaterialien, Werkstattmaterialien, Betriebsmaterialien, Telegraphenmaterialien, Altmaterialien. Dementsprechend unterscheiden z. B. die preußischhessischen Staatseisenbahnen: Betriebsmaterialienmagazine, Bau- und Oberbaumaterialienmagazine und Werkstattmaterialienmagazine; nach dem Umfang der zu verwaltenden Bestände unterscheidet man Haupt- und Nebenmagazine. Die Haupt- und größeren Nebenmagazine sind besonderen Beamten unterstellt, die für Ergänzung, sachgemäße Aufbewahrung und wirtschaftlichen Verbrauch zu sorgen haben. Bauliche Anlagen werden nur für solche Materialien nötig, die unter den Einflüssen der Witterung leiden, leicht gestohlen werden oder in Brand geraten können. Bei M. ist für bequeme Verlademöglichkeit von und zur Bahn (also Gleisanschluß) und Fuhrwerk zu sorgen. Die Werkstattmaterialienmagazine werden mit den Werkstätten verbunden (s. Werkstätten). Die Bau- und Oberbaumaterialienmagazine sind meist Lagerplätze im Freien, die aber zweckmäßig nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen anzulegen sind. Die Materialien werden auf durch Längs- und Quergänge eingeteilten Plätzen, nach Arten getrennt, übersichtlich in Stapeln aufgesetzt, die mit der Materialiennummer und Bezeichnung kenntlich gemacht sind. Hierzu werden am besten an eingeschlagenen Pfählen befestigte Holztafeln verwendet. Das Kleineisenzeug sowie das besonders wertvolle und leicht zu entwendende Material wird bei kleineren Magazinen in den Kellerräumen vorhandener Gebäude (Bahnmeistereien, Güterschuppen u. a.) untergebracht. Bei den Haupt- und größeren Nebenmagazinen werden dafür zweckmäßig besondere Schuppen errichtet, in denen das Kleineisenzeug entweder in Fächer eingeordnet oder in der gelieferten Packung aufgestellt wird, und die außerdem einen Sortierraum und Bureauräume enthalten. Die Betriebsmaterialienmagazine sind von besonderer Bedeutung. In ihnen werden die Vorräte gelagert, die für den unmittelbaren Verbrauch im Betrieb erforderlich sind, also u. a.: Kohlen, Koks, Preßkohlen, Reiserwellen, Gas, Petroleum, Schmieröle, ein Teil der Telegraphenmaterialien (wie Bittersalz, Kupfer- und Zinkpole, Schreibfarbe, Papierstreifen u. s. w.), Besen, Zubehörteile der Lampen, Putzbaumwolle, Seife, Soda, Sicherungen, die Nebenerzeugnisse der Gasanstalten. Die wichtigsten Betriebsmaterialien sind Wasser und Kohle. Über ihre Behandlung s. Wasserstationen und Bekohlungsanlagen. Unter den anderen Betriebsmaterialienmagazinen bilden eine Gruppe für sich: die Magazine für feuergefährliche Flüssigkeiten. Für deren Aufbewahrung gelten die in den betreffenden Ländern von den allgemeinen Verwaltungsbehörden erlassenen Vorschriften und etwa von den einzelnen Eisenbahnverwaltungen getroffenen Sonderbestimmungen. Für die preußisch-hessischen Staatseisenbahnen kommen z. B. die von den Oberpräsidenten der Provinzen erlassenen Polizeiverordnungen betreffend den Verkehr mit Mineralölen, die sich an einen vom Minister des Innern und dem Minister für Handel und Gewerbe veröffentlichten Entwurf anlehnen, und die Vorschriften für die Aufbewahrung feuergefährlicher Materialien in Frage, die der vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassenen Materialienordnung als Anhang beigegeben sind. Außerdem bestehen und sind zulässig Polizeiverordnungen für die Lagerung von Spiritus und anderen feuergefährlichen Flüssigkeiten. So werden in dem Anhang der genannten Materialienordnung 3 Gruppen feuergefährlicher Materialien unterschieden: Gruppe I: Materialien, die sich ohne Vermittlung eines brennenden Körpers oder durch Berührung mit anderen Stoffen oder durch Reibung oder Schlag entzünden können (z. B. Kienruß, Streichhölzer, Kalziumkarbid). Normalachsen, Normalachsbüchsen, Normalbuffer. Nicht mindere Beachtung verdienen die vielfachen Untersuchungen, die von der M. ausgegangen sind, so z. B. über zweckmäßige Schmierung, Heizung, Beleuchtung u. s. w. Die M. hat ferner Regeln für den Durchgang der Güterwagen, eine Zusammenstellung der Vorschriften über die Instandhaltung und Ausbesserung der für den Durchgangsverkehr bestimmten Güterwagen, über die gegenseitige Benutzung von Personenwagen u. s. w. herausgegeben. Dem Verein gehören alle größeren Bahnen der Vereinigten Staaten an. Er hält regelmäßige Sitzungen ab und seine Tätigkeit hat wesentlich dazu beigetragen, daß das Betriebsmaterial der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten im großen ganzen von ausgezeichneter Beschaffenheit ist und in gutem Stande erhalten wird. v. der Leyen. Mastlaternen s. Signallaternen. Mastsignale s. Formsignale. Materialersparnisprämien s. Prämien. Materialgräben s. Erdarbeiten. Materialmagazine (Materialschuppen, -lager) (shed for stores; remises à matériel; maggazine per materiali) dienen zur Aufbewahrung der Eisenbahn-Lagervorräte, das sind solche Stoffe, die beim Bau und Betrieb der Eisenbahn und ihrer Anlagen regelmäßig verbraucht werden. Hierher gehören: Bau- und Oberbaumaterialien, Werkstattmaterialien, Betriebsmaterialien, Telegraphenmaterialien, Altmaterialien. Dementsprechend unterscheiden z. B. die preußischhessischen Staatseisenbahnen: Betriebsmaterialienmagazine, Bau- und Oberbaumaterialienmagazine und Werkstattmaterialienmagazine; nach dem Umfang der zu verwaltenden Bestände unterscheidet man Haupt- und Nebenmagazine. Die Haupt- und größeren Nebenmagazine sind besonderen Beamten unterstellt, die für Ergänzung, sachgemäße Aufbewahrung und wirtschaftlichen Verbrauch zu sorgen haben. Bauliche Anlagen werden nur für solche Materialien nötig, die unter den Einflüssen der Witterung leiden, leicht gestohlen werden oder in Brand geraten können. Bei M. ist für bequeme Verlademöglichkeit von und zur Bahn (also Gleisanschluß) und Fuhrwerk zu sorgen. Die Werkstattmaterialienmagazine werden mit den Werkstätten verbunden (s. Werkstätten). Die Bau- und Oberbaumaterialienmagazine sind meist Lagerplätze im Freien, die aber zweckmäßig nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen anzulegen sind. Die Materialien werden auf durch Längs- und Quergänge eingeteilten Plätzen, nach Arten getrennt, übersichtlich in Stapeln aufgesetzt, die mit der Materialiennummer und Bezeichnung kenntlich gemacht sind. Hierzu werden am besten an eingeschlagenen Pfählen befestigte Holztafeln verwendet. Das Kleineisenzeug sowie das besonders wertvolle und leicht zu entwendende Material wird bei kleineren Magazinen in den Kellerräumen vorhandener Gebäude (Bahnmeistereien, Güterschuppen u. a.) untergebracht. Bei den Haupt- und größeren Nebenmagazinen werden dafür zweckmäßig besondere Schuppen errichtet, in denen das Kleineisenzeug entweder in Fächer eingeordnet oder in der gelieferten Packung aufgestellt wird, und die außerdem einen Sortierraum und Bureauräume enthalten. Die Betriebsmaterialienmagazine sind von besonderer Bedeutung. In ihnen werden die Vorräte gelagert, die für den unmittelbaren Verbrauch im Betrieb erforderlich sind, also u. a.: Kohlen, Koks, Preßkohlen, Reiserwellen, Gas, Petroleum, Schmieröle, ein Teil der Telegraphenmaterialien (wie Bittersalz, Kupfer- und Zinkpole, Schreibfarbe, Papierstreifen u. s. w.), Besen, Zubehörteile der Lampen, Putzbaumwolle, Seife, Soda, Sicherungen, die Nebenerzeugnisse der Gasanstalten. Die wichtigsten Betriebsmaterialien sind Wasser und Kohle. Über ihre Behandlung s. Wasserstationen und Bekohlungsanlagen. Unter den anderen Betriebsmaterialienmagazinen bilden eine Gruppe für sich: die Magazine für feuergefährliche Flüssigkeiten. Für deren Aufbewahrung gelten die in den betreffenden Ländern von den allgemeinen Verwaltungsbehörden erlassenen Vorschriften und etwa von den einzelnen Eisenbahnverwaltungen getroffenen Sonderbestimmungen. Für die preußisch-hessischen Staatseisenbahnen kommen z. B. die von den Oberpräsidenten der Provinzen erlassenen Polizeiverordnungen betreffend den Verkehr mit Mineralölen, die sich an einen vom Minister des Innern und dem Minister für Handel und Gewerbe veröffentlichten Entwurf anlehnen, und die Vorschriften für die Aufbewahrung feuergefährlicher Materialien in Frage, die der vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassenen Materialienordnung als Anhang beigegeben sind. Außerdem bestehen und sind zulässig Polizeiverordnungen für die Lagerung von Spiritus und anderen feuergefährlichen Flüssigkeiten. So werden in dem Anhang der genannten Materialienordnung 3 Gruppen feuergefährlicher Materialien unterschieden: Gruppe I: Materialien, die sich ohne Vermittlung eines brennenden Körpers oder durch Berührung mit anderen Stoffen oder durch Reibung oder Schlag entzünden können (z. B. 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B. die von den Oberpräsidenten der Provinzen erlassenen Polizeiverordnungen betreffend den Verkehr mit Mineralölen, die sich an einen vom Minister des Innern und dem Minister für Handel und Gewerbe veröffentlichten Entwurf anlehnen, und die Vorschriften für die Aufbewahrung feuergefährlicher Materialien in Frage, die der vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassenen Materialienordnung als Anhang beigegeben sind. Außerdem bestehen und sind zulässig Polizeiverordnungen für die Lagerung von Spiritus und anderen feuergefährlichen Flüssigkeiten.</p><lb/> <p>So werden in dem Anhang der genannten Materialienordnung 3 Gruppen feuergefährlicher Materialien unterschieden:</p><lb/> <p>Gruppe I: Materialien, die sich ohne Vermittlung eines brennenden Körpers oder durch Berührung mit anderen Stoffen oder durch Reibung oder Schlag entzünden können (z. B. Kienruß, Streichhölzer, Kalziumkarbid). </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [248/0263]
Normalachsen, Normalachsbüchsen, Normalbuffer. Nicht mindere Beachtung verdienen die vielfachen Untersuchungen, die von der M. ausgegangen sind, so z. B. über zweckmäßige Schmierung, Heizung, Beleuchtung u. s. w.
Die M. hat ferner Regeln für den Durchgang der Güterwagen, eine Zusammenstellung der Vorschriften über die Instandhaltung und Ausbesserung der für den Durchgangsverkehr bestimmten Güterwagen, über die gegenseitige Benutzung von Personenwagen u. s. w. herausgegeben.
Dem Verein gehören alle größeren Bahnen der Vereinigten Staaten an. Er hält regelmäßige Sitzungen ab und seine Tätigkeit hat wesentlich dazu beigetragen, daß das Betriebsmaterial der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten im großen ganzen von ausgezeichneter Beschaffenheit ist und in gutem Stande erhalten wird.
v. der Leyen.
Mastlaternen s. Signallaternen.
Mastsignale s. Formsignale.
Materialersparnisprämien s. Prämien.
Materialgräben s. Erdarbeiten.
Materialmagazine (Materialschuppen, -lager) (shed for stores; remises à matériel; maggazine per materiali) dienen zur Aufbewahrung der Eisenbahn-Lagervorräte, das sind solche Stoffe, die beim Bau und Betrieb der Eisenbahn und ihrer Anlagen regelmäßig verbraucht werden. Hierher gehören: Bau- und Oberbaumaterialien, Werkstattmaterialien, Betriebsmaterialien, Telegraphenmaterialien, Altmaterialien. Dementsprechend unterscheiden z. B. die preußischhessischen Staatseisenbahnen: Betriebsmaterialienmagazine, Bau- und Oberbaumaterialienmagazine und Werkstattmaterialienmagazine; nach dem Umfang der zu verwaltenden Bestände unterscheidet man Haupt- und Nebenmagazine. Die Haupt- und größeren Nebenmagazine sind besonderen Beamten unterstellt, die für Ergänzung, sachgemäße Aufbewahrung und wirtschaftlichen Verbrauch zu sorgen haben. Bauliche Anlagen werden nur für solche Materialien nötig, die unter den Einflüssen der Witterung leiden, leicht gestohlen werden oder in Brand geraten können. Bei M. ist für bequeme Verlademöglichkeit von und zur Bahn (also Gleisanschluß) und Fuhrwerk zu sorgen.
Die Werkstattmaterialienmagazine werden mit den Werkstätten verbunden (s. Werkstätten).
Die Bau- und Oberbaumaterialienmagazine sind meist Lagerplätze im Freien, die aber zweckmäßig nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen anzulegen sind. Die Materialien werden auf durch Längs- und Quergänge eingeteilten Plätzen, nach Arten getrennt, übersichtlich in Stapeln aufgesetzt, die mit der Materialiennummer und Bezeichnung kenntlich gemacht sind. Hierzu werden am besten an eingeschlagenen Pfählen befestigte Holztafeln verwendet. Das Kleineisenzeug sowie das besonders wertvolle und leicht zu entwendende Material wird bei kleineren Magazinen in den Kellerräumen vorhandener Gebäude (Bahnmeistereien, Güterschuppen u. a.) untergebracht. Bei den Haupt- und größeren Nebenmagazinen werden dafür zweckmäßig besondere Schuppen errichtet, in denen das Kleineisenzeug entweder in Fächer eingeordnet oder in der gelieferten Packung aufgestellt wird, und die außerdem einen Sortierraum und Bureauräume enthalten.
Die Betriebsmaterialienmagazine sind von besonderer Bedeutung. In ihnen werden die Vorräte gelagert, die für den unmittelbaren Verbrauch im Betrieb erforderlich sind, also u. a.: Kohlen, Koks, Preßkohlen, Reiserwellen, Gas, Petroleum, Schmieröle, ein Teil der Telegraphenmaterialien (wie Bittersalz, Kupfer- und Zinkpole, Schreibfarbe, Papierstreifen u. s. w.), Besen, Zubehörteile der Lampen, Putzbaumwolle, Seife, Soda, Sicherungen, die Nebenerzeugnisse der Gasanstalten.
Die wichtigsten Betriebsmaterialien sind Wasser und Kohle. Über ihre Behandlung s. Wasserstationen und Bekohlungsanlagen.
Unter den anderen Betriebsmaterialienmagazinen bilden eine Gruppe für sich: die Magazine für feuergefährliche Flüssigkeiten. Für deren Aufbewahrung gelten die in den betreffenden Ländern von den allgemeinen Verwaltungsbehörden erlassenen Vorschriften und etwa von den einzelnen Eisenbahnverwaltungen getroffenen Sonderbestimmungen. Für die preußisch-hessischen Staatseisenbahnen kommen z. B. die von den Oberpräsidenten der Provinzen erlassenen Polizeiverordnungen betreffend den Verkehr mit Mineralölen, die sich an einen vom Minister des Innern und dem Minister für Handel und Gewerbe veröffentlichten Entwurf anlehnen, und die Vorschriften für die Aufbewahrung feuergefährlicher Materialien in Frage, die der vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassenen Materialienordnung als Anhang beigegeben sind. Außerdem bestehen und sind zulässig Polizeiverordnungen für die Lagerung von Spiritus und anderen feuergefährlichen Flüssigkeiten.
So werden in dem Anhang der genannten Materialienordnung 3 Gruppen feuergefährlicher Materialien unterschieden:
Gruppe I: Materialien, die sich ohne Vermittlung eines brennenden Körpers oder durch Berührung mit anderen Stoffen oder durch Reibung oder Schlag entzünden können (z. B. Kienruß, Streichhölzer, Kalziumkarbid).
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