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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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beschränkt und dann bei geringem Umfang am besten dem Schuppen angebaut wird oder auch größere Ausbesserungen und Untersuchungen vornimmt. Auch im ersteren Falle aber sieht man regelmäßig die Möglichkeit vor, die Achsschenkel der Lokomotivräder abzudrehen, und ordnet daher in jedem größeren L. eine Achssenkgrube an, mittels deren man die Achsen einer Lokomotive unter ihr weg herausnehmen und demnächst wieder unterbringen kann.

Die Achssenkgrube (s. Räderversenkvorrichtungen und Werkstätten) geht quer von einer zur benachbarten Arbeitsgrube oder noch besser von einer Arbeitsgrube zur benachbarten Betriebswerkstätte. Die auf den Wänden der Arbeitsgrube liegenden Schienen müssen da, wo die Achssenkgrube darunter hinwegkreuzt, sich behufs Senkung der Achse beseitigen lassen.

Außer den Betriebswerkstätten werden (vgl. die in vorstehenden Abbildungen enthaltenen Grundrisse) mit den L. nach Bedarf Gebäude verschiedener Art baulich verbunden, so Sandtrockenanlagen, Aufenthaltsräume, Übernachtungsgebäude, Badeeinrichtungen, Magazinräume (für Öl, Putzwolle u. s. w.), Amtsräume und bisweilen auch die Wohnung des Betriebswerkmeisters (Heizhausleiters) u. s. w. Kleiderschränke für die Lokomotivpersonale werden zweckmäßig nicht in den Schuppen gestellt, sondern in Aufenthaltsräumen oder mit diesen verbundenen Umkleideräumen untergebracht. Bei allen Anbauten ist darauf zu achten, daß sie einer späteren Erweiterung des L. nicht hinderlich sein sollen.

C. Vergleich der verschiedenen Schuppenformen. Aus den früheren Ermittlungen läßt sich kein allgemein gültiger Vergleich über die bei den einzelnen Formen erforderliche Flächengröße für den Stand ziehen, weil die Rechnungsergebnisse nicht nur wesentlich von den Grundannahmen über die Längen und Breiten abhängen, sondern sich auch je nach der Gesamtzahl der Lokomotiven und nach deren Längen anders stellen. Nur soviel kann man sagen, daß die Grundfläche für den Stand bei den Formen II und III in der Regel erheblich größer ausfällt, als bei den Formen I und IV, u. zw. wegen der Mitüberdeckung der Drehscheibe bzw. Schiebebühne, bei der Form III auch wegen der starken Divergenz der Standgleise. Durch Hinzutritt der Wandgrundflächen, also für die ganze bebaute Fläche, kann sich dieses Verhältnis nur unwesentlich verschieben. Für die Anlagekosten ist aber die bebaute Fläche nicht allein entscheidend, vielmehr sind nicht nur die Baukosten für die Flächeneinheit verschieden, sondern es kommen auch die Kosten für die Anlagen außerhalb der Gebäude an Gleisen, Drehscheiben u. s. w. sowie der Grunderwerb mit in Betracht. Die Entscheidung sollte man aber niemals lediglich nach den Anlagekosten treffen, sondern vielmehr in erster Linie die betrieblichen Vor- und Nachteile berücksichtigen, die je nach der Örtlichkeit u. s. w. verschieden zu beurteilen sind, und die zugleich durch den Unterschied in den Betriebskosten das aus den Anlagekosten abgeleitete wirtschaftliche Ergebnis geradezu umkehren können. In diesen Beziehungen ist über die einzelnen Formen folgendes zu sagen:

Form I: Der Rechteckschuppen ohne Schiebebühne wird zwar in England auch in großen Abmessungen (bis etwa 6 Stände hintereinander und in beträchtlicher Breite) angewendet, eignet sich aber bei den festländischen Betriebsverhältnissen nicht für große Lokomotivzahlen, da bei der auf höchstens 4 Stände hintereinander beschränkten Standzahl für große Lokomotivzahlen die Breite außerordentlich groß werden und eine sehr umfangreiche Gleisentwicklung erfordern würde. Ein derart von vornherein in beträchtlicher Breite angelegter Schuppen würde zudem meist schwer erweitert werden können, sei es mit Rücksicht auf die Gleisentwicklung, sei es wegen der Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, die hierfür in der Breitenrichtung erforderlichen weiteren Geländeflächen zu beschaffen.

Dagegen sind solche Schuppen für kleine Lokomotivzahlen vortrefflich geeignet, weil sie sich bei der kleinen bebauten Fläche für den Stand und der bei der regelmäßigen Form einfachen Bauweise besonders billig stellen, weil das Innere gut übersichtlich, bei geringer Schuppenhöhe leicht heizbar und sowohl bei Tage wie bei Nacht gut zu beleuchten ist. Auch die Erweiterungsfähigkeit ist innerhalb mäßiger Grenzen gut. Namentlich wo Tenderlokomotiven in kleiner Zahl unterzubringen sind und auch für die Zukunft kein erheblicher Mehrbedarf zu erwarten ist, wie vielfach auf Nebenbahnen, sollte man diese Form wählen und so die Beschaffung und Benutzung einer für Tenderlokomotiven entbehrlichen Drehscheibe vermeiden.

Form II: Der Rechteckschuppen mit Schiebebühnen eignet sich im Gegensatz zu dem ohne Schiebebühnen zur Unterbringung einer sehr großen Zahl von Lokomotiven und ist namentlich in der Form II c, sofern in der Längsrichtung Gelände verfügbar ist, unbegrenzt erweiterungsfähig, während unter gesonderter Benutzung der beiderseitigen Zufahrten für einfahrende und ausfahrende

beschränkt und dann bei geringem Umfang am besten dem Schuppen angebaut wird oder auch größere Ausbesserungen und Untersuchungen vornimmt. Auch im ersteren Falle aber sieht man regelmäßig die Möglichkeit vor, die Achsschenkel der Lokomotivräder abzudrehen, und ordnet daher in jedem größeren L. eine Achssenkgrube an, mittels deren man die Achsen einer Lokomotive unter ihr weg herausnehmen und demnächst wieder unterbringen kann.

Die Achssenkgrube (s. Räderversenkvorrichtungen und Werkstätten) geht quer von einer zur benachbarten Arbeitsgrube oder noch besser von einer Arbeitsgrube zur benachbarten Betriebswerkstätte. Die auf den Wänden der Arbeitsgrube liegenden Schienen müssen da, wo die Achssenkgrube darunter hinwegkreuzt, sich behufs Senkung der Achse beseitigen lassen.

Außer den Betriebswerkstätten werden (vgl. die in vorstehenden Abbildungen enthaltenen Grundrisse) mit den L. nach Bedarf Gebäude verschiedener Art baulich verbunden, so Sandtrockenanlagen, Aufenthaltsräume, Übernachtungsgebäude, Badeeinrichtungen, Magazinräume (für Öl, Putzwolle u. s. w.), Amtsräume und bisweilen auch die Wohnung des Betriebswerkmeisters (Heizhausleiters) u. s. w. Kleiderschränke für die Lokomotivpersonale werden zweckmäßig nicht in den Schuppen gestellt, sondern in Aufenthaltsräumen oder mit diesen verbundenen Umkleideräumen untergebracht. Bei allen Anbauten ist darauf zu achten, daß sie einer späteren Erweiterung des L. nicht hinderlich sein sollen.

C. Vergleich der verschiedenen Schuppenformen. Aus den früheren Ermittlungen läßt sich kein allgemein gültiger Vergleich über die bei den einzelnen Formen erforderliche Flächengröße für den Stand ziehen, weil die Rechnungsergebnisse nicht nur wesentlich von den Grundannahmen über die Längen und Breiten abhängen, sondern sich auch je nach der Gesamtzahl der Lokomotiven und nach deren Längen anders stellen. Nur soviel kann man sagen, daß die Grundfläche für den Stand bei den Formen II und III in der Regel erheblich größer ausfällt, als bei den Formen I und IV, u. zw. wegen der Mitüberdeckung der Drehscheibe bzw. Schiebebühne, bei der Form III auch wegen der starken Divergenz der Standgleise. Durch Hinzutritt der Wandgrundflächen, also für die ganze bebaute Fläche, kann sich dieses Verhältnis nur unwesentlich verschieben. Für die Anlagekosten ist aber die bebaute Fläche nicht allein entscheidend, vielmehr sind nicht nur die Baukosten für die Flächeneinheit verschieden, sondern es kommen auch die Kosten für die Anlagen außerhalb der Gebäude an Gleisen, Drehscheiben u. s. w. sowie der Grunderwerb mit in Betracht. Die Entscheidung sollte man aber niemals lediglich nach den Anlagekosten treffen, sondern vielmehr in erster Linie die betrieblichen Vor- und Nachteile berücksichtigen, die je nach der Örtlichkeit u. s. w. verschieden zu beurteilen sind, und die zugleich durch den Unterschied in den Betriebskosten das aus den Anlagekosten abgeleitete wirtschaftliche Ergebnis geradezu umkehren können. In diesen Beziehungen ist über die einzelnen Formen folgendes zu sagen:

Form I: Der Rechteckschuppen ohne Schiebebühne wird zwar in England auch in großen Abmessungen (bis etwa 6 Stände hintereinander und in beträchtlicher Breite) angewendet, eignet sich aber bei den festländischen Betriebsverhältnissen nicht für große Lokomotivzahlen, da bei der auf höchstens 4 Stände hintereinander beschränkten Standzahl für große Lokomotivzahlen die Breite außerordentlich groß werden und eine sehr umfangreiche Gleisentwicklung erfordern würde. Ein derart von vornherein in beträchtlicher Breite angelegter Schuppen würde zudem meist schwer erweitert werden können, sei es mit Rücksicht auf die Gleisentwicklung, sei es wegen der Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, die hierfür in der Breitenrichtung erforderlichen weiteren Geländeflächen zu beschaffen.

Dagegen sind solche Schuppen für kleine Lokomotivzahlen vortrefflich geeignet, weil sie sich bei der kleinen bebauten Fläche für den Stand und der bei der regelmäßigen Form einfachen Bauweise besonders billig stellen, weil das Innere gut übersichtlich, bei geringer Schuppenhöhe leicht heizbar und sowohl bei Tage wie bei Nacht gut zu beleuchten ist. Auch die Erweiterungsfähigkeit ist innerhalb mäßiger Grenzen gut. Namentlich wo Tenderlokomotiven in kleiner Zahl unterzubringen sind und auch für die Zukunft kein erheblicher Mehrbedarf zu erwarten ist, wie vielfach auf Nebenbahnen, sollte man diese Form wählen und so die Beschaffung und Benutzung einer für Tenderlokomotiven entbehrlichen Drehscheibe vermeiden.

Form II: Der Rechteckschuppen mit Schiebebühnen eignet sich im Gegensatz zu dem ohne Schiebebühnen zur Unterbringung einer sehr großen Zahl von Lokomotiven und ist namentlich in der Form II c, sofern in der Längsrichtung Gelände verfügbar ist, unbegrenzt erweiterungsfähig, während unter gesonderter Benutzung der beiderseitigen Zufahrten für einfahrende und ausfahrende

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[220/0234] beschränkt und dann bei geringem Umfang am besten dem Schuppen angebaut wird oder auch größere Ausbesserungen und Untersuchungen vornimmt. Auch im ersteren Falle aber sieht man regelmäßig die Möglichkeit vor, die Achsschenkel der Lokomotivräder abzudrehen, und ordnet daher in jedem größeren L. eine Achssenkgrube an, mittels deren man die Achsen einer Lokomotive unter ihr weg herausnehmen und demnächst wieder unterbringen kann. Die Achssenkgrube (s. Räderversenkvorrichtungen und Werkstätten) geht quer von einer zur benachbarten Arbeitsgrube oder noch besser von einer Arbeitsgrube zur benachbarten Betriebswerkstätte. Die auf den Wänden der Arbeitsgrube liegenden Schienen müssen da, wo die Achssenkgrube darunter hinwegkreuzt, sich behufs Senkung der Achse beseitigen lassen. Außer den Betriebswerkstätten werden (vgl. die in vorstehenden Abbildungen enthaltenen Grundrisse) mit den L. nach Bedarf Gebäude verschiedener Art baulich verbunden, so Sandtrockenanlagen, Aufenthaltsräume, Übernachtungsgebäude, Badeeinrichtungen, Magazinräume (für Öl, Putzwolle u. s. w.), Amtsräume und bisweilen auch die Wohnung des Betriebswerkmeisters (Heizhausleiters) u. s. w. Kleiderschränke für die Lokomotivpersonale werden zweckmäßig nicht in den Schuppen gestellt, sondern in Aufenthaltsräumen oder mit diesen verbundenen Umkleideräumen untergebracht. Bei allen Anbauten ist darauf zu achten, daß sie einer späteren Erweiterung des L. nicht hinderlich sein sollen. C. Vergleich der verschiedenen Schuppenformen. Aus den früheren Ermittlungen läßt sich kein allgemein gültiger Vergleich über die bei den einzelnen Formen erforderliche Flächengröße für den Stand ziehen, weil die Rechnungsergebnisse nicht nur wesentlich von den Grundannahmen über die Längen und Breiten abhängen, sondern sich auch je nach der Gesamtzahl der Lokomotiven und nach deren Längen anders stellen. Nur soviel kann man sagen, daß die Grundfläche für den Stand bei den Formen II und III in der Regel erheblich größer ausfällt, als bei den Formen I und IV, u. zw. wegen der Mitüberdeckung der Drehscheibe bzw. Schiebebühne, bei der Form III auch wegen der starken Divergenz der Standgleise. Durch Hinzutritt der Wandgrundflächen, also für die ganze bebaute Fläche, kann sich dieses Verhältnis nur unwesentlich verschieben. Für die Anlagekosten ist aber die bebaute Fläche nicht allein entscheidend, vielmehr sind nicht nur die Baukosten für die Flächeneinheit verschieden, sondern es kommen auch die Kosten für die Anlagen außerhalb der Gebäude an Gleisen, Drehscheiben u. s. w. sowie der Grunderwerb mit in Betracht. Die Entscheidung sollte man aber niemals lediglich nach den Anlagekosten treffen, sondern vielmehr in erster Linie die betrieblichen Vor- und Nachteile berücksichtigen, die je nach der Örtlichkeit u. s. w. verschieden zu beurteilen sind, und die zugleich durch den Unterschied in den Betriebskosten das aus den Anlagekosten abgeleitete wirtschaftliche Ergebnis geradezu umkehren können. In diesen Beziehungen ist über die einzelnen Formen folgendes zu sagen: Form I: Der Rechteckschuppen ohne Schiebebühne wird zwar in England auch in großen Abmessungen (bis etwa 6 Stände hintereinander und in beträchtlicher Breite) angewendet, eignet sich aber bei den festländischen Betriebsverhältnissen nicht für große Lokomotivzahlen, da bei der auf höchstens 4 Stände hintereinander beschränkten Standzahl für große Lokomotivzahlen die Breite außerordentlich groß werden und eine sehr umfangreiche Gleisentwicklung erfordern würde. Ein derart von vornherein in beträchtlicher Breite angelegter Schuppen würde zudem meist schwer erweitert werden können, sei es mit Rücksicht auf die Gleisentwicklung, sei es wegen der Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, die hierfür in der Breitenrichtung erforderlichen weiteren Geländeflächen zu beschaffen. Dagegen sind solche Schuppen für kleine Lokomotivzahlen vortrefflich geeignet, weil sie sich bei der kleinen bebauten Fläche für den Stand und der bei der regelmäßigen Form einfachen Bauweise besonders billig stellen, weil das Innere gut übersichtlich, bei geringer Schuppenhöhe leicht heizbar und sowohl bei Tage wie bei Nacht gut zu beleuchten ist. Auch die Erweiterungsfähigkeit ist innerhalb mäßiger Grenzen gut. Namentlich wo Tenderlokomotiven in kleiner Zahl unterzubringen sind und auch für die Zukunft kein erheblicher Mehrbedarf zu erwarten ist, wie vielfach auf Nebenbahnen, sollte man diese Form wählen und so die Beschaffung und Benutzung einer für Tenderlokomotiven entbehrlichen Drehscheibe vermeiden. Form II: Der Rechteckschuppen mit Schiebebühnen eignet sich im Gegensatz zu dem ohne Schiebebühnen zur Unterbringung einer sehr großen Zahl von Lokomotiven und ist namentlich in der Form II c, sofern in der Längsrichtung Gelände verfügbar ist, unbegrenzt erweiterungsfähig, während unter gesonderter Benutzung der beiderseitigen Zufahrten für einfahrende und ausfahrende

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/234>, abgerufen am 05.07.2024.