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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Schiebebühnengrube noch der für die Verschiebung von die Schiebebühne einseitig überragenden Lokomotiven erforderliche Raum (oben zu je 1·5 m angegeben) frei bleibt. Für den einschließlich dieser Zuschläge recht breiten Schiebebühnenraum wird daher, wie im Beispiel nach Abb. 254 a und b, häufig eine abweichende Dachbauweise gewählt, bei Holzkonstruktion z. B. die des Hetzerdaches (neuer Lokomotivschuppen der badischen Staatsbahnen in Karlsruhe).

Bei der Anordnung nach Abb. 254 a und b stehen im Zusammenhang mit dem oftmaligen Wechsel von höheren und tieferen Dachflächen die Stützen ziemlich eng. Eisen- oder Eisenbetonbauweise erleichtert es hier, mit erheblich weniger Zwischenstützen auszukommen, zumal ein so häufiger Wechsel von höheren und tieferen Dachflächen mit Rücksicht auf die Lichtzuführung nicht erforderlich ist. Abb. 255 a und b (nach Verkehrstechn. W. 1913/14, Nr. 29, Taf. IV) zeigen Schnitte eines Schuppens in Eisenbetonbauweise, bei dem gleichfalls ein Wechsel zwischen höheren und tieferen Dachflächen durchgeführt ist, die höher herausgehobenen Dächer aber in quergestellten Satteldächern bestehen, deren Traufen oberhalb der tiefer liegenden längsgerichteten Satteldächer münden. Durch Bildung von Querrahmen ist hier die Zahl der Stützen erheblich eingeschränkt.

Die Grundrißdurchbildung ergibt sich ohne weiteres aus dem für die Gesamtanordnung gewählten System, indem die Wände in der Regel bei jedem Binder bzw. zwischen den Fenstern und etwaigen Stirnwandtoren Verstärkungspfeiler erhalten. Innerhalb der Schiebebühnenvorbauten muß dieselbe Weite freigehalten werden, wie zwischen den Stützen des Daches.

Form III: Bei der großen in Kreis- oder Vieleckschuppen zu überdeckenden Grundfläche hat man das Dach regelmäßig in Eisen ausgeführt, u. zw. (Abb. 256 a u. b) vielfach so, daß der
Abb. 257.
mittlere Teil mit einer auf Stützen ruhenden Kuppel überdeckt ist, die durch einen eben auf diesen Stützen
Abb. 258.
ruhenden Tambour, der zur Lichtzuführung dient, über die als umlaufendes Pultdach (Ausschnitt eines Zeltdaches) ausgeführte Dachfläche des ringförmigen äußeren Teiles hervorragt. Über der Mitte der Kuppel dient eine Laterne für den Dunstabzug. Anordnungen, die, um die ziemlich große Höhe einzuschränken, dem Dache über dem äußeren ringförmigen Teile entgegengesetzte Neigung gegeben haben (Abb. 257) oder dort ein umlaufendes Satteldach angewendet haben (Abb. 258), sind wegen der Bildung von Schneesäcken zu verwerfen. Zweckmäßiger wird


Abb. 259.
man, soweit Schuppen der Form III wieder zur Anwendung kommen, dem Pultdach unter Anwendung entsprechenden Deckungsmaterials (Holzzement) eine ganz flache Neigung geben und ebenso statt der Mittelkuppel ein ganz flaches Zeltdach anwenden (Abb. 259). Die Stützen brauchen übrigens nicht unter der Tambourwand

Abb. 260 a u. b. Lokomotivschuppen in Magdeburg.
zu stehen, sondern können nach französischem Vorbilde unter Anwendung von Kragträgern weiter nach außen gerückt werden (vgl. Abb. 259). Dadurch behindern sie, weil sie an

Schiebebühnengrube noch der für die Verschiebung von die Schiebebühne einseitig überragenden Lokomotiven erforderliche Raum (oben zu je 1·5 m angegeben) frei bleibt. Für den einschließlich dieser Zuschläge recht breiten Schiebebühnenraum wird daher, wie im Beispiel nach Abb. 254 a und b, häufig eine abweichende Dachbauweise gewählt, bei Holzkonstruktion z. B. die des Hetzerdaches (neuer Lokomotivschuppen der badischen Staatsbahnen in Karlsruhe).

Bei der Anordnung nach Abb. 254 a und b stehen im Zusammenhang mit dem oftmaligen Wechsel von höheren und tieferen Dachflächen die Stützen ziemlich eng. Eisen- oder Eisenbetonbauweise erleichtert es hier, mit erheblich weniger Zwischenstützen auszukommen, zumal ein so häufiger Wechsel von höheren und tieferen Dachflächen mit Rücksicht auf die Lichtzuführung nicht erforderlich ist. Abb. 255 a und b (nach Verkehrstechn. W. 1913/14, Nr. 29, Taf. IV) zeigen Schnitte eines Schuppens in Eisenbetonbauweise, bei dem gleichfalls ein Wechsel zwischen höheren und tieferen Dachflächen durchgeführt ist, die höher herausgehobenen Dächer aber in quergestellten Satteldächern bestehen, deren Traufen oberhalb der tiefer liegenden längsgerichteten Satteldächer münden. Durch Bildung von Querrahmen ist hier die Zahl der Stützen erheblich eingeschränkt.

Die Grundrißdurchbildung ergibt sich ohne weiteres aus dem für die Gesamtanordnung gewählten System, indem die Wände in der Regel bei jedem Binder bzw. zwischen den Fenstern und etwaigen Stirnwandtoren Verstärkungspfeiler erhalten. Innerhalb der Schiebebühnenvorbauten muß dieselbe Weite freigehalten werden, wie zwischen den Stützen des Daches.

Form III: Bei der großen in Kreis- oder Vieleckschuppen zu überdeckenden Grundfläche hat man das Dach regelmäßig in Eisen ausgeführt, u. zw. (Abb. 256 a u. b) vielfach so, daß der
Abb. 257.
mittlere Teil mit einer auf Stützen ruhenden Kuppel überdeckt ist, die durch einen eben auf diesen Stützen
Abb. 258.
ruhenden Tambour, der zur Lichtzuführung dient, über die als umlaufendes Pultdach (Ausschnitt eines Zeltdaches) ausgeführte Dachfläche des ringförmigen äußeren Teiles hervorragt. Über der Mitte der Kuppel dient eine Laterne für den Dunstabzug. Anordnungen, die, um die ziemlich große Höhe einzuschränken, dem Dache über dem äußeren ringförmigen Teile entgegengesetzte Neigung gegeben haben (Abb. 257) oder dort ein umlaufendes Satteldach angewendet haben (Abb. 258), sind wegen der Bildung von Schneesäcken zu verwerfen. Zweckmäßiger wird


Abb. 259.
man, soweit Schuppen der Form III wieder zur Anwendung kommen, dem Pultdach unter Anwendung entsprechenden Deckungsmaterials (Holzzement) eine ganz flache Neigung geben und ebenso statt der Mittelkuppel ein ganz flaches Zeltdach anwenden (Abb. 259). Die Stützen brauchen übrigens nicht unter der Tambourwand

Abb. 260 a u. b. Lokomotivschuppen in Magdeburg.
zu stehen, sondern können nach französischem Vorbilde unter Anwendung von Kragträgern weiter nach außen gerückt werden (vgl. Abb. 259). Dadurch behindern sie, weil sie an

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[212/0226] Schiebebühnengrube noch der für die Verschiebung von die Schiebebühne einseitig überragenden Lokomotiven erforderliche Raum (oben zu je 1·5 m angegeben) frei bleibt. Für den einschließlich dieser Zuschläge recht breiten Schiebebühnenraum wird daher, wie im Beispiel nach Abb. 254 a und b, häufig eine abweichende Dachbauweise gewählt, bei Holzkonstruktion z. B. die des Hetzerdaches (neuer Lokomotivschuppen der badischen Staatsbahnen in Karlsruhe). Bei der Anordnung nach Abb. 254 a und b stehen im Zusammenhang mit dem oftmaligen Wechsel von höheren und tieferen Dachflächen die Stützen ziemlich eng. Eisen- oder Eisenbetonbauweise erleichtert es hier, mit erheblich weniger Zwischenstützen auszukommen, zumal ein so häufiger Wechsel von höheren und tieferen Dachflächen mit Rücksicht auf die Lichtzuführung nicht erforderlich ist. Abb. 255 a und b (nach Verkehrstechn. W. 1913/14, Nr. 29, Taf. IV) zeigen Schnitte eines Schuppens in Eisenbetonbauweise, bei dem gleichfalls ein Wechsel zwischen höheren und tieferen Dachflächen durchgeführt ist, die höher herausgehobenen Dächer aber in quergestellten Satteldächern bestehen, deren Traufen oberhalb der tiefer liegenden längsgerichteten Satteldächer münden. Durch Bildung von Querrahmen ist hier die Zahl der Stützen erheblich eingeschränkt. Die Grundrißdurchbildung ergibt sich ohne weiteres aus dem für die Gesamtanordnung gewählten System, indem die Wände in der Regel bei jedem Binder bzw. zwischen den Fenstern und etwaigen Stirnwandtoren Verstärkungspfeiler erhalten. Innerhalb der Schiebebühnenvorbauten muß dieselbe Weite freigehalten werden, wie zwischen den Stützen des Daches. Form III: Bei der großen in Kreis- oder Vieleckschuppen zu überdeckenden Grundfläche hat man das Dach regelmäßig in Eisen ausgeführt, u. zw. (Abb. 256 a u. b) vielfach so, daß der [Abbildung Abb. 257. ] mittlere Teil mit einer auf Stützen ruhenden Kuppel überdeckt ist, die durch einen eben auf diesen Stützen [Abbildung Abb. 258. ] ruhenden Tambour, der zur Lichtzuführung dient, über die als umlaufendes Pultdach (Ausschnitt eines Zeltdaches) ausgeführte Dachfläche des ringförmigen äußeren Teiles hervorragt. Über der Mitte der Kuppel dient eine Laterne für den Dunstabzug. Anordnungen, die, um die ziemlich große Höhe einzuschränken, dem Dache über dem äußeren ringförmigen Teile entgegengesetzte Neigung gegeben haben (Abb. 257) oder dort ein umlaufendes Satteldach angewendet haben (Abb. 258), sind wegen der Bildung von Schneesäcken zu verwerfen. Zweckmäßiger wird [Abbildung Abb. 259. ] man, soweit Schuppen der Form III wieder zur Anwendung kommen, dem Pultdach unter Anwendung entsprechenden Deckungsmaterials (Holzzement) eine ganz flache Neigung geben und ebenso statt der Mittelkuppel ein ganz flaches Zeltdach anwenden (Abb. 259). Die Stützen brauchen übrigens nicht unter der Tambourwand [Abbildung Abb. 260 a u. b. Lokomotivschuppen in Magdeburg. ] zu stehen, sondern können nach französischem Vorbilde unter Anwendung von Kragträgern weiter nach außen gerückt werden (vgl. Abb. 259). Dadurch behindern sie, weil sie an

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/226>, abgerufen am 27.11.2024.