mit schrägem Zugang (Abb. 241) sind selten angewendet. Die in England wiederholt angewendete Rechteckform mit innen
Abb. 238.
liegenden Drehscheiben und strahlenförmigen Gleisen (Abb. 242, 243, nach Frahm, s. Lit,
Abb. 239.
S. 114, Abb. 147) unterscheidet sich von der Form unter III, wie angedeutet, nur dadurch,
Abb. 240.
daß die Außenwand nach einem dem Grundkreis (bzw. den Grundkreisen) umschriebenen Quadrat ausgeführt ist.
2. Grundmaße und bebaute Fläche bei den verschiedenen Formen der L. Es sollen hier lediglich Schuppen für Lokomotiven vollspuriger Bahnen in Betracht gezogen werden. Die Abmessungen der L. begründen sich in jedem einzelnen Fall auf der für den einzelnen Lokomotivstand für erforderlich erachteten Länge und Breite. Letztere pflegt man bei parallelen Schuppengleisen, unter Berücksichtigung des neben den Lokomotiven erforderlichen Arbeitsraumes, zu 5-6 mAbb. 241.
anzunehmen, während bei strahlenförmig angeordneten Gleisen besondere Erwägungen (s. d. Folg.) maßgebend sind. Die Standlänge entspricht der Länge der längsten im Schuppen unterzubringenden Lokomotive (wo im Winter die Lokomotiven mit Schneepflug ausgerüstet werden, einschließlich
Abb. 242.
des Schneepfluges) zuzüglich je eines freien Raumes vor jedem Ende der Lokomotive, den man für eine einzelne in einem Stande aufzustellende Lokomotive zu 1·5-2·0 m zu bemessen pflegt, während man zwischen 2 auf demselben Standgleis hintereinanderstehenden Lokomotiven sich mit 1·0 m Abstand von Buffer zu Buffer
Abb. 243. Lokomotivschuppen der Großen Westbahn bei London.
oder noch weniger begnügt. Die Längen der Lokomotiven sind nicht nur bei den einzelnen Eisenbahnen verschieden, sondern auch bei jeder Bahn für ihre verschiedenen Lokomotivgattungen, wobei namentlich zwischen Lokomotiven mit Schlepptender (für europäische Verhältnisse gegenwärtig etwa 13-22 m) und
mit schrägem Zugang (Abb. 241) sind selten angewendet. Die in England wiederholt angewendete Rechteckform mit innen
Abb. 238.
liegenden Drehscheiben und strahlenförmigen Gleisen (Abb. 242, 243, nach Frahm, s. Lit,
Abb. 239.
S. 114, Abb. 147) unterscheidet sich von der Form unter III, wie angedeutet, nur dadurch,
Abb. 240.
daß die Außenwand nach einem dem Grundkreis (bzw. den Grundkreisen) umschriebenen Quadrat ausgeführt ist.
2. Grundmaße und bebaute Fläche bei den verschiedenen Formen der L. Es sollen hier lediglich Schuppen für Lokomotiven vollspuriger Bahnen in Betracht gezogen werden. Die Abmessungen der L. begründen sich in jedem einzelnen Fall auf der für den einzelnen Lokomotivstand für erforderlich erachteten Länge und Breite. Letztere pflegt man bei parallelen Schuppengleisen, unter Berücksichtigung des neben den Lokomotiven erforderlichen Arbeitsraumes, zu 5–6 mAbb. 241.
anzunehmen, während bei strahlenförmig angeordneten Gleisen besondere Erwägungen (s. d. Folg.) maßgebend sind. Die Standlänge entspricht der Länge der längsten im Schuppen unterzubringenden Lokomotive (wo im Winter die Lokomotiven mit Schneepflug ausgerüstet werden, einschließlich
Abb. 242.
des Schneepfluges) zuzüglich je eines freien Raumes vor jedem Ende der Lokomotive, den man für eine einzelne in einem Stande aufzustellende Lokomotive zu 1·5–2·0 m zu bemessen pflegt, während man zwischen 2 auf demselben Standgleis hintereinanderstehenden Lokomotiven sich mit 1·0 m Abstand von Buffer zu Buffer
Abb. 243. Lokomotivschuppen der Großen Westbahn bei London.
oder noch weniger begnügt. Die Längen der Lokomotiven sind nicht nur bei den einzelnen Eisenbahnen verschieden, sondern auch bei jeder Bahn für ihre verschiedenen Lokomotivgattungen, wobei namentlich zwischen Lokomotiven mit Schlepptender (für europäische Verhältnisse gegenwärtig etwa 13–22 m) und
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[204/0218]
mit schrägem Zugang (Abb. 241) sind selten angewendet. Die in England wiederholt angewendete Rechteckform mit innen
[Abbildung Abb. 238.
]
liegenden Drehscheiben und strahlenförmigen Gleisen (Abb. 242, 243, nach Frahm, s. Lit,
[Abbildung Abb. 239.
]
S. 114, Abb. 147) unterscheidet sich von der Form unter III, wie angedeutet, nur dadurch,
[Abbildung Abb. 240.
]
daß die Außenwand nach einem dem Grundkreis (bzw. den Grundkreisen) umschriebenen Quadrat ausgeführt ist.
2. Grundmaße und bebaute Fläche bei den verschiedenen Formen der L. Es sollen hier lediglich Schuppen für Lokomotiven vollspuriger Bahnen in Betracht gezogen werden. Die Abmessungen der L. begründen sich in jedem einzelnen Fall auf der für den einzelnen Lokomotivstand für erforderlich erachteten Länge und Breite. Letztere pflegt man bei parallelen Schuppengleisen, unter Berücksichtigung des neben den Lokomotiven erforderlichen Arbeitsraumes, zu 5–6 m
[Abbildung Abb. 241.
]
anzunehmen, während bei strahlenförmig angeordneten Gleisen besondere Erwägungen (s. d. Folg.) maßgebend sind. Die Standlänge entspricht der Länge der längsten im Schuppen unterzubringenden Lokomotive (wo im Winter die Lokomotiven mit Schneepflug ausgerüstet werden, einschließlich
[Abbildung Abb. 242.
]
des Schneepfluges) zuzüglich je eines freien Raumes vor jedem Ende der Lokomotive, den man für eine einzelne in einem Stande aufzustellende Lokomotive zu 1·5–2·0 m zu bemessen pflegt, während man zwischen 2 auf demselben Standgleis hintereinanderstehenden Lokomotiven sich mit 1·0 m Abstand von Buffer zu Buffer
[Abbildung Abb. 243. Lokomotivschuppen der Großen Westbahn bei London.
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oder noch weniger begnügt. Die Längen der Lokomotiven sind nicht nur bei den einzelnen Eisenbahnen verschieden, sondern auch bei jeder Bahn für ihre verschiedenen Lokomotivgattungen, wobei namentlich zwischen Lokomotiven mit Schlepptender (für europäische Verhältnisse gegenwärtig etwa 13–22 m) und
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/218>, abgerufen am 05.07.2024.
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