nach Abb. 227 (nach Organ a. a. O.) unter Verwendung von 2 oder mehr Schiebebühnen den Schuppen nach der sog. Teleskopform II b anordnet. Die Zufahrt kann hier zu
Abb. 227.
jeder Schiebebühne nur in einer Richtung erfolgen, aber, wenn wie in Abb. 227 die Gesamtanordnung symmetrisch ist, auf beiden Seiten des Schuppens, so daß man zweckmäßig auf die eine Seite die Einfahrt, auf die andere die Ausfahrt verweist. Zwischen je 2 Schiebebühnen ordnet man 3 oder auch wohl 4 Lokomotivstände hintereinander an, so daß, wie bei Form I, die Zufahrt zu jedem Stand äußerstenfalls durch eine davorstehende Lokomotive behindert ist. Auch bei der Teleskopform ist indessen die Gesamtzahl der unterzubringenden Stände beschränkt, weil bei fortschreitender Vermehrung der Schiebebühnen jede folgende Standreihe 2 Standgleise weniger aufweist, und weil einer gar zu großen Gleiszahl in der ersten Standreihe, abgesehen von der meist in der Geländegröße liegenden Beschränkung, die begrenzte Leistungsfähigkeit einer Schiebebühne entgegensteht.
Größere Erweiterungsfähigkeit und zugleich nicht nur Zugänglichkeit an beiden Seiten, sondern auch in beiden Längsrichtungen erhält man bei der Anordnung nach Abb. 228 (Form II c nach Organ a. a. O.). Hier hat der Schuppen, anders als bei der Teleskopform,
Abb. 228.
auf seine Länge gleiche Breite, d. h. in allen mit den Schiebebühnen abwechselnden Standreihen die gleiche Anzahl Standgleise. Die beiderseits aus dem Schuppenrechtecke vortretenden Schiebebühnenvorbauten lassen sich (genügende Länge der Standreihen, etwa für 3 große Lokomotiven, vorausgesetzt) durch kreuzweise Weichenverbindungen von je einem vorbeistreichenden Durchlaufgleise zugänglich machen. Diese Form ist, wenn in der Längsrichtung Gelände verfügbar ist, unbegrenzt erweiterungsfähig, ohne daß bei der Anlage je eines Gleises für zufahrende und ausfahrende Lokomotiven der regelmäßige Verkehr der Lokomotiven zum und vom Schuppen in Frage gestellt werden könnte.
Wenn man einen Schuppen der Form II b oder II c auch mit Zufahrten von den Stirnseiten her versieht (Verbindung mit Form I), so verbessert man zwar die Zugänglichkeit für einen Teil der Stände, nimmt aber dafür Gelände in Anspruch, das sonst in der Regel für Bekohlungsanlagen vorteilhaft zu verwenden ist. Statt solche Stirnzugänge für Notfälle vorzusehen, also gewöhnlich geschlossen zu halten, kann es sich empfehlen, die Schiebebühnenanlagen (vgl. Abb. 228) mit je 2 Schiebebühnen auszurüsten, wodurch zugleich die regelmäßige Leistungsfähigkeit erhöht wird.
III. Geschlossene Rundform mit bedeckter Drehscheibe (Vieleckform, Polygonform, Kreisform, Rotunde). Die Standgleise sind (Abb. 229) strahlenförmig um die in der Mitte des Abb. 229.
Schuppens befindliche, den Zugang vermittelnde Drehscheibe angeordnet. Die Außenwand bildet in der Regel nicht einen Kreis, sondern ein regelmäßiges Vieleck, bei dem jedem Standgleis eine rechtwinklig dazu verlaufende Vieleckseite entspricht. Die Zahl der Lokomotivstände ist meist gleich derjenigen der Standgleise, vermindert um 1 oder 2, die für die Ein- und Ausfahrt der Lokomotiven freigehalten werden. Abb. 230 u. 231 (nach Stockert, s. Lit, Bd. II, S. 151, Abb. 14) stellen Abarten dieser Abb. 230. Abb. 231.
Form dar, die man etwa Halbkreisschuppen nennen könnte, wobei nach Abb. 231 der Verlust von Standgleisen für Ein- und Ausfahrt ganz vermieden ist.
IV. Ringform mit unbedeckter Drehscheibe. Auch bei dieser Form sind die
nach Abb. 227 (nach Organ a. a. O.) unter Verwendung von 2 oder mehr Schiebebühnen den Schuppen nach der sog. Teleskopform II b anordnet. Die Zufahrt kann hier zu
Abb. 227.
jeder Schiebebühne nur in einer Richtung erfolgen, aber, wenn wie in Abb. 227 die Gesamtanordnung symmetrisch ist, auf beiden Seiten des Schuppens, so daß man zweckmäßig auf die eine Seite die Einfahrt, auf die andere die Ausfahrt verweist. Zwischen je 2 Schiebebühnen ordnet man 3 oder auch wohl 4 Lokomotivstände hintereinander an, so daß, wie bei Form I, die Zufahrt zu jedem Stand äußerstenfalls durch eine davorstehende Lokomotive behindert ist. Auch bei der Teleskopform ist indessen die Gesamtzahl der unterzubringenden Stände beschränkt, weil bei fortschreitender Vermehrung der Schiebebühnen jede folgende Standreihe 2 Standgleise weniger aufweist, und weil einer gar zu großen Gleiszahl in der ersten Standreihe, abgesehen von der meist in der Geländegröße liegenden Beschränkung, die begrenzte Leistungsfähigkeit einer Schiebebühne entgegensteht.
Größere Erweiterungsfähigkeit und zugleich nicht nur Zugänglichkeit an beiden Seiten, sondern auch in beiden Längsrichtungen erhält man bei der Anordnung nach Abb. 228 (Form II c nach Organ a. a. O.). Hier hat der Schuppen, anders als bei der Teleskopform,
Abb. 228.
auf seine Länge gleiche Breite, d. h. in allen mit den Schiebebühnen abwechselnden Standreihen die gleiche Anzahl Standgleise. Die beiderseits aus dem Schuppenrechtecke vortretenden Schiebebühnenvorbauten lassen sich (genügende Länge der Standreihen, etwa für 3 große Lokomotiven, vorausgesetzt) durch kreuzweise Weichenverbindungen von je einem vorbeistreichenden Durchlaufgleise zugänglich machen. Diese Form ist, wenn in der Längsrichtung Gelände verfügbar ist, unbegrenzt erweiterungsfähig, ohne daß bei der Anlage je eines Gleises für zufahrende und ausfahrende Lokomotiven der regelmäßige Verkehr der Lokomotiven zum und vom Schuppen in Frage gestellt werden könnte.
Wenn man einen Schuppen der Form II b oder II c auch mit Zufahrten von den Stirnseiten her versieht (Verbindung mit Form I), so verbessert man zwar die Zugänglichkeit für einen Teil der Stände, nimmt aber dafür Gelände in Anspruch, das sonst in der Regel für Bekohlungsanlagen vorteilhaft zu verwenden ist. Statt solche Stirnzugänge für Notfälle vorzusehen, also gewöhnlich geschlossen zu halten, kann es sich empfehlen, die Schiebebühnenanlagen (vgl. Abb. 228) mit je 2 Schiebebühnen auszurüsten, wodurch zugleich die regelmäßige Leistungsfähigkeit erhöht wird.
III. Geschlossene Rundform mit bedeckter Drehscheibe (Vieleckform, Polygonform, Kreisform, Rotunde). Die Standgleise sind (Abb. 229) strahlenförmig um die in der Mitte des Abb. 229.
Schuppens befindliche, den Zugang vermittelnde Drehscheibe angeordnet. Die Außenwand bildet in der Regel nicht einen Kreis, sondern ein regelmäßiges Vieleck, bei dem jedem Standgleis eine rechtwinklig dazu verlaufende Vieleckseite entspricht. Die Zahl der Lokomotivstände ist meist gleich derjenigen der Standgleise, vermindert um 1 oder 2, die für die Ein- und Ausfahrt der Lokomotiven freigehalten werden. Abb. 230 u. 231 (nach Stockert, s. Lit, Bd. II, S. 151, Abb. 14) stellen Abarten dieser Abb. 230. Abb. 231.
Form dar, die man etwa Halbkreisschuppen nennen könnte, wobei nach Abb. 231 der Verlust von Standgleisen für Ein- und Ausfahrt ganz vermieden ist.
IV. Ringform mit unbedeckter Drehscheibe. Auch bei dieser Form sind die
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jeder Schiebebühne nur in einer Richtung erfolgen, aber, wenn wie in Abb. 227 die Gesamtanordnung symmetrisch ist, auf beiden Seiten des Schuppens, so daß man zweckmäßig auf die eine Seite die Einfahrt, auf die andere die Ausfahrt verweist. Zwischen je 2 Schiebebühnen ordnet man 3 oder auch wohl 4 Lokomotivstände hintereinander an, so daß, wie bei Form I, die Zufahrt zu jedem Stand äußerstenfalls durch <hirendition="#g">eine</hi> davorstehende Lokomotive behindert ist. Auch bei der Teleskopform ist indessen die Gesamtzahl der unterzubringenden Stände beschränkt, weil bei fortschreitender Vermehrung der Schiebebühnen jede folgende Standreihe 2 Standgleise weniger aufweist, und weil einer gar zu großen Gleiszahl in der ersten Standreihe, abgesehen von der meist in der Geländegröße liegenden Beschränkung, die begrenzte Leistungsfähigkeit einer Schiebebühne entgegensteht.</p><lb/><p>Größere Erweiterungsfähigkeit und zugleich nicht nur Zugänglichkeit an beiden Seiten, sondern auch in beiden Längsrichtungen erhält man bei der Anordnung nach Abb. 228 (Form II c nach Organ a. a. O.). Hier hat der Schuppen, anders als bei der Teleskopform,<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0314.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 228.</head><lb/></figure><lb/>
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[202/0216]
nach Abb. 227 (nach Organ a. a. O.) unter Verwendung von 2 oder mehr Schiebebühnen den Schuppen nach der sog. Teleskopform II b anordnet. Die Zufahrt kann hier zu
[Abbildung Abb. 227.
]
jeder Schiebebühne nur in einer Richtung erfolgen, aber, wenn wie in Abb. 227 die Gesamtanordnung symmetrisch ist, auf beiden Seiten des Schuppens, so daß man zweckmäßig auf die eine Seite die Einfahrt, auf die andere die Ausfahrt verweist. Zwischen je 2 Schiebebühnen ordnet man 3 oder auch wohl 4 Lokomotivstände hintereinander an, so daß, wie bei Form I, die Zufahrt zu jedem Stand äußerstenfalls durch eine davorstehende Lokomotive behindert ist. Auch bei der Teleskopform ist indessen die Gesamtzahl der unterzubringenden Stände beschränkt, weil bei fortschreitender Vermehrung der Schiebebühnen jede folgende Standreihe 2 Standgleise weniger aufweist, und weil einer gar zu großen Gleiszahl in der ersten Standreihe, abgesehen von der meist in der Geländegröße liegenden Beschränkung, die begrenzte Leistungsfähigkeit einer Schiebebühne entgegensteht.
Größere Erweiterungsfähigkeit und zugleich nicht nur Zugänglichkeit an beiden Seiten, sondern auch in beiden Längsrichtungen erhält man bei der Anordnung nach Abb. 228 (Form II c nach Organ a. a. O.). Hier hat der Schuppen, anders als bei der Teleskopform,
[Abbildung Abb. 228.
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auf seine Länge gleiche Breite, d. h. in allen mit den Schiebebühnen abwechselnden Standreihen die gleiche Anzahl Standgleise. Die beiderseits aus dem Schuppenrechtecke vortretenden Schiebebühnenvorbauten lassen sich (genügende Länge der Standreihen, etwa für 3 große Lokomotiven, vorausgesetzt) durch kreuzweise Weichenverbindungen von je einem vorbeistreichenden Durchlaufgleise zugänglich machen. Diese Form ist, wenn in der Längsrichtung Gelände verfügbar ist, unbegrenzt erweiterungsfähig, ohne daß bei der Anlage je eines Gleises für zufahrende und ausfahrende Lokomotiven der regelmäßige Verkehr der Lokomotiven zum und vom Schuppen in Frage gestellt werden könnte.
Wenn man einen Schuppen der Form II b oder II c auch mit Zufahrten von den Stirnseiten her versieht (Verbindung mit Form I), so verbessert man zwar die Zugänglichkeit für einen Teil der Stände, nimmt aber dafür Gelände in Anspruch, das sonst in der Regel für Bekohlungsanlagen vorteilhaft zu verwenden ist. Statt solche Stirnzugänge für Notfälle vorzusehen, also gewöhnlich geschlossen zu halten, kann es sich empfehlen, die Schiebebühnenanlagen (vgl. Abb. 228) mit je 2 Schiebebühnen auszurüsten, wodurch zugleich die regelmäßige Leistungsfähigkeit erhöht wird.
III. Geschlossene Rundform mit bedeckter Drehscheibe (Vieleckform, Polygonform, Kreisform, Rotunde). Die Standgleise sind (Abb. 229) strahlenförmig um die in der Mitte des
[Abbildung Abb. 229.
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Schuppens befindliche, den Zugang vermittelnde Drehscheibe angeordnet. Die Außenwand bildet in der Regel nicht einen Kreis, sondern ein regelmäßiges Vieleck, bei dem jedem Standgleis eine rechtwinklig dazu verlaufende Vieleckseite entspricht. Die Zahl der Lokomotivstände ist meist gleich derjenigen der Standgleise, vermindert um 1 oder 2, die für die Ein- und Ausfahrt der Lokomotiven freigehalten werden. Abb. 230 u. 231 (nach Stockert, s. Lit, Bd. II, S. 151, Abb. 14) stellen Abarten dieser
[Abbildung Abb. 230.
]
[Abbildung Abb. 231.
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Form dar, die man etwa Halbkreisschuppen nennen könnte, wobei nach Abb. 231 der Verlust von Standgleisen für Ein- und Ausfahrt ganz vermieden ist.
IV. Ringform mit unbedeckter Drehscheibe. Auch bei dieser Form sind die
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/216>, abgerufen am 05.07.2024.
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