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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Ausbesserungen und das Anheizen zum nächsten Dienst. Dagegen wird das Ausschlacken des Rostes sowie die Versorgung der Lokomotive mit Kohlen und Wasser (bisweilen auch die Versorgung mit Sand) außerhalb des Schuppens, in der Regel vor der Einfahrt, vorgenommen. Die hierfür erforderlichen Anlagen, als Bekohlungsanlage (s. d.), Wasserkrane, Löschgruben u. s. w., machen zusammen mit dem L. und nach Bedarf Aufenthalts- und Übernachtungsräumen der Personale sowie angegliederter Betriebswerkstätte die Lokomotivanlagen des betreffenden Bahnhofs aus, die bei großem Umfange bisweilen einen besonderen Bahnhofsteil bilden, in der Regel aber zweckmäßig, je nachdem es sich um Personenzug- oder Güterzuglokomotiven handelt, dem Abstellbahnhof oder dem Verschiebebahnhof angegliedert werden. Wo eine Vereinigung der Lokomotivanlagen für Personenzug- und Güterzugdienst sich ermöglichen läßt, ist solche meist empfehlenswert. Unter allen Umständen ist auf guten Gleisanschluß (mindestens je 1 Gleis für kommende und gehende Lokomotiven) Wert zu legen. Solche große Anlagen pflegen eine besondere Dienststelle unter besonderer Leitung (Betriebswerkmeisterei, Heizhausleitung) zu bilden, die dafür verantwortlich ist, daß von den ihr überwiesenen Lokomotiven und Personalen der regelmäßige Dienst unter möglichster Einhaltung des dafür aufgestellten Dienstplanes (Turnus) geleistet wird und außerdem die sonst erforderlich werdenden Dienstleistungen ausgeführt werden.


Abb. 223.

In Nordamerika werden im Zusammenhang mit der dort üblichen Regelung des Lokomotivdienstes die Instandhaltungsarbeiten an den Lokomotiven in dem Zeitzwischenraum zwischen den einander folgenden Dienstleistungen regelmäßig außerhalb des L. an hierfür vorgesehenen besonderen Anlagen vorgenommen. In den L. gehen die Lokomotiven in der Regel dort nur, wenn sie ausbesserungsbedürftig sind.

Den zur Unterbringung je einer Lokomotive nebst erforderlichen Spielräumen in einem L. vorgesehenen Platz nennt man "Lokomotivstand" und bemißt daher die Größe eines L. für Betriebszwecke nach der Zahl der in ihm

Ausbesserungen und das Anheizen zum nächsten Dienst. Dagegen wird das Ausschlacken des Rostes sowie die Versorgung der Lokomotive mit Kohlen und Wasser (bisweilen auch die Versorgung mit Sand) außerhalb des Schuppens, in der Regel vor der Einfahrt, vorgenommen. Die hierfür erforderlichen Anlagen, als Bekohlungsanlage (s. d.), Wasserkrane, Löschgruben u. s. w., machen zusammen mit dem L. und nach Bedarf Aufenthalts- und Übernachtungsräumen der Personale sowie angegliederter Betriebswerkstätte die Lokomotivanlagen des betreffenden Bahnhofs aus, die bei großem Umfange bisweilen einen besonderen Bahnhofsteil bilden, in der Regel aber zweckmäßig, je nachdem es sich um Personenzug- oder Güterzuglokomotiven handelt, dem Abstellbahnhof oder dem Verschiebebahnhof angegliedert werden. Wo eine Vereinigung der Lokomotivanlagen für Personenzug- und Güterzugdienst sich ermöglichen läßt, ist solche meist empfehlenswert. Unter allen Umständen ist auf guten Gleisanschluß (mindestens je 1 Gleis für kommende und gehende Lokomotiven) Wert zu legen. Solche große Anlagen pflegen eine besondere Dienststelle unter besonderer Leitung (Betriebswerkmeisterei, Heizhausleitung) zu bilden, die dafür verantwortlich ist, daß von den ihr überwiesenen Lokomotiven und Personalen der regelmäßige Dienst unter möglichster Einhaltung des dafür aufgestellten Dienstplanes (Turnus) geleistet wird und außerdem die sonst erforderlich werdenden Dienstleistungen ausgeführt werden.


Abb. 223.

In Nordamerika werden im Zusammenhang mit der dort üblichen Regelung des Lokomotivdienstes die Instandhaltungsarbeiten an den Lokomotiven in dem Zeitzwischenraum zwischen den einander folgenden Dienstleistungen regelmäßig außerhalb des L. an hierfür vorgesehenen besonderen Anlagen vorgenommen. In den L. gehen die Lokomotiven in der Regel dort nur, wenn sie ausbesserungsbedürftig sind.

Den zur Unterbringung je einer Lokomotive nebst erforderlichen Spielräumen in einem L. vorgesehenen Platz nennt man „Lokomotivstand“ und bemißt daher die Größe eines L. für Betriebszwecke nach der Zahl der in ihm

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Ausbesserungen und das Anheizen zum nächsten Dienst. Dagegen wird das Ausschlacken des Rostes sowie die Versorgung der Lokomotive mit Kohlen und Wasser (bisweilen auch die Versorgung mit Sand) außerhalb des Schuppens, in der Regel vor der Einfahrt, vorgenommen. Die hierfür erforderlichen Anlagen, als Bekohlungsanlage (s. d.), Wasserkrane, Löschgruben u. s. w., machen zusammen mit dem L. und nach Bedarf Aufenthalts- und Übernachtungsräumen der Personale sowie angegliederter Betriebswerkstätte die Lokomotivanlagen des betreffenden Bahnhofs aus, die bei großem Umfange bisweilen einen besonderen Bahnhofsteil bilden, in der Regel aber zweckmäßig, je nachdem es sich um Personenzug- oder Güterzuglokomotiven handelt, dem Abstellbahnhof oder dem Verschiebebahnhof angegliedert werden. Wo eine Vereinigung der Lokomotivanlagen für Personenzug- und Güterzugdienst sich ermöglichen läßt, ist solche meist empfehlenswert. Unter allen Umständen ist auf guten Gleisanschluß (mindestens je 1 Gleis für kommende und gehende Lokomotiven) Wert zu legen. Solche große Anlagen pflegen eine besondere Dienststelle unter besonderer Leitung (Betriebswerkmeisterei, Heizhausleitung) zu bilden, die dafür verantwortlich ist, daß von den ihr überwiesenen Lokomotiven und Personalen der regelmäßige Dienst unter möglichster Einhaltung des dafür aufgestellten Dienstplanes (Turnus) geleistet wird und außerdem die sonst erforderlich werdenden Dienstleistungen ausgeführt werden.</p><lb/>
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[200/0214] Ausbesserungen und das Anheizen zum nächsten Dienst. Dagegen wird das Ausschlacken des Rostes sowie die Versorgung der Lokomotive mit Kohlen und Wasser (bisweilen auch die Versorgung mit Sand) außerhalb des Schuppens, in der Regel vor der Einfahrt, vorgenommen. Die hierfür erforderlichen Anlagen, als Bekohlungsanlage (s. d.), Wasserkrane, Löschgruben u. s. w., machen zusammen mit dem L. und nach Bedarf Aufenthalts- und Übernachtungsräumen der Personale sowie angegliederter Betriebswerkstätte die Lokomotivanlagen des betreffenden Bahnhofs aus, die bei großem Umfange bisweilen einen besonderen Bahnhofsteil bilden, in der Regel aber zweckmäßig, je nachdem es sich um Personenzug- oder Güterzuglokomotiven handelt, dem Abstellbahnhof oder dem Verschiebebahnhof angegliedert werden. Wo eine Vereinigung der Lokomotivanlagen für Personenzug- und Güterzugdienst sich ermöglichen läßt, ist solche meist empfehlenswert. Unter allen Umständen ist auf guten Gleisanschluß (mindestens je 1 Gleis für kommende und gehende Lokomotiven) Wert zu legen. Solche große Anlagen pflegen eine besondere Dienststelle unter besonderer Leitung (Betriebswerkmeisterei, Heizhausleitung) zu bilden, die dafür verantwortlich ist, daß von den ihr überwiesenen Lokomotiven und Personalen der regelmäßige Dienst unter möglichster Einhaltung des dafür aufgestellten Dienstplanes (Turnus) geleistet wird und außerdem die sonst erforderlich werdenden Dienstleistungen ausgeführt werden. [Abbildung Abb. 223. ] In Nordamerika werden im Zusammenhang mit der dort üblichen Regelung des Lokomotivdienstes die Instandhaltungsarbeiten an den Lokomotiven in dem Zeitzwischenraum zwischen den einander folgenden Dienstleistungen regelmäßig außerhalb des L. an hierfür vorgesehenen besonderen Anlagen vorgenommen. In den L. gehen die Lokomotiven in der Regel dort nur, wenn sie ausbesserungsbedürftig sind. Den zur Unterbringung je einer Lokomotive nebst erforderlichen Spielräumen in einem L. vorgesehenen Platz nennt man „Lokomotivstand“ und bemißt daher die Größe eines L. für Betriebszwecke nach der Zahl der in ihm

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/214>, abgerufen am 24.11.2024.