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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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die Nachschiebelokomotive langsam in Gang zu setzen und sobald der Führer der Zuglokomotive dies aus der Bewegung des Zuges bemerkt, auch die Zuglokomotive in Bewegung zu bringen. Zur Beseitigung des in den Dampfzylindern angesammelten Wassers sind die Zylinderhähne zu öffnen, um Wasserschläge zu verhindern, die leicht ein Verbiegen der Kolbenstange oder andere Beschädigungen (Bruch der Zylinderdeckel) zur Folge haben können.

Während der Fahrt sind die Feuerung, die Wasserspeisung des Kessels und während der Zugsaufenthalte die Schmierung der Lokomotive mit der größten Aufmerksamkeit zu besorgen, soweit nicht selbsttätige Schmiervorrichtungen, als Lubrikatoren, Schmierpumpen u. dgl., die während der Fahrt beobachtet werden können, vorhanden sind. Beim Nachfeuern ist auf die richtige Verteilung des Brennstoffs auf der Rostfläche zu sehen; freie Stellen am Rost sind zu decken und die Heiztür nicht länger als nötig offen zu lassen, um das Einströmen kalter Luft und deren schädliche Einwirkung auf die Feuerrohrwand zu vermeiden. Bei Verwendung von Brennstoff, der leicht mitgerissen wird, oder bei erhöhter Blasrohrwirkung ist von Zeit zu Zeit Wasser in die Rauchkammer zu spritzen und der Brennstoff am Tender zu benässen. Während der trockenen Jahreszeit ist zur Verhütung von Bränden der Funkenflug der Lokomotiven möglichst hintanzuhalten. Die Rauchverzehrungsapparate sind zweckentsprechend zu betätigen. Im übrigen ist auch durch sachgemäße Beschickung des Rostes, besonders in verbauten Stadtteilen auf eine Herabminderung der Rauchentwicklung hinzuwirken. Bei Einfahrt in Stationen und Fahrt durch diese ist die Feuerbedienung zu unterlassen. Um den Dampf- und daher auch den Brennstoffverbrauch möglichst herabzumindern, ist die Dehnung des Dampfes auszunutzen und der Regulator stets genügend weit offen zu halten. Es ist unzulässig, eine höhere, als die für den betreffenden Lokomotivkessel festgesetzte Dampfspannung anzuwenden. Die Dampfspannung soll möglichst gleichmäßig erhalten werden und dort, wo die Herabminderung der Dampfspannung erfolgen soll, muß dies allmählich geschehen.

Der Wasserstand im Kessel soll der jeweiligen Neigung der Bahnlinie entsprechen; auf ebenen Strecken ist das Wasser in der Regel bis zur Höhe des mittleren Probierhahns zu halten, doch darf das Wasser niemals bis unter die Marke des tiefsten Wasserstandes sinken; es muß daher beim Öffnen des unteren Probierhahns stets Wasser ausströmen. Bei Beurteilung des Wasserstandes ist auch auf den Umstand Bedacht zu nehmen, daß dieser bei geöffnetem Regulator infolge der im Wasser bei offenem Regulator entstehenden Dampfperlen höher erscheint, als er tatsächlich ist.

Die Wasserspeisung hat derart zu erfolgen, daß nicht durch das Einführen einer allzugroßen Menge kalten Wassers eine zu beträchtliche Abkühlung des Kessels eintritt. Die Speiseapparate (vgl. Dampfstrahlpumpen Bd. III, S. 248) sind abwechselnd zu benutzen. Vor Übergang von einer Steigung in ein bedeutendes Gefälle oder umgekehrt ist der Wasserstand im Bedarfsfall durch Betätigung beider Speiseapparate so hoch zu halten, daß eine Unterschreitung des für die zu befahrende Neigung besonders bezeichneten tiefsten Wasserstandes und damit auch das Bloßlegen der Feuerbüchsdecke sicher vermieden wird. Hierbei ist das rasche Abkühlen der Rohre durch entsprechende Feuerbehandlung hintanzuhalten. Von der Sandstreuvorrichtung ist zur Vermeidung des Gleitens der Räder, namentlich bei ungünstigen Witterungsverhältnissen bei Gefahr des Räderschleifens, öfter Gebrauch zu machen. Für trockenen Sand ist schon vor Abfahrt aus dem Heizhause durch Einfüllen von geröstetem Sand in die Sandkästen zu sorgen. Der Sand soll rein sein und möglichst wenig erdige oder lehmige Beimischungen enthalten. Statt Sand kann auch feine Schlacke (so z. B. Kupferschlacke) verwendet werden; vgl. Sandstreuvorrichtungen. Beim Befahren der Wechsel sind die Sandstreuer nicht zu betätigen.

Nächst den Bahnsteigen sind die Speiseapparate behutsam zu verwenden; das Abblasen der Sicherheitsventile ist zu vermeiden und das Nachfeuern in gedeckten Hallen auf das geringste Maß zu beschränken.

Muß der Zug wegen eines an der Lokomotive oder am Tender eingetretenen Gebrechens angehalten werden, so ist dieses auf die schnellste Weise zu beheben und die Lokomotive zur Fortschaffung des Zuges oder eines Teiles desselben, bzw. zur Leerfahrt bis zur nächsten Station geeignet zu machen. In den Dienstvorschriften für die Lokomotivmannschaften sind in der Regel Anleitungen zur sachlichen Abhilfe enthalten, doch lassen sich nicht für sämtliche Fälle bündige Verhaltungsmaßregeln vorschreiben, es muß vielmehr dem richtigen Verständnis und der Erfahrung des Lokomotivführers überlassen bleiben, jeweilig geeignete Maßnahmen zu treffen. Kann das Gebrechen an Ort und Stelle überhaupt nicht oder voraussichtlich nicht in jener Zeit behoben werden, innerhalb der eine Hilfslokomotive zur Stelle sein kann, so ist eine solche zu verlangen (vgl. Art. Hilfslokomotiven, Bd. VI, S. 192).

die Nachschiebelokomotive langsam in Gang zu setzen und sobald der Führer der Zuglokomotive dies aus der Bewegung des Zuges bemerkt, auch die Zuglokomotive in Bewegung zu bringen. Zur Beseitigung des in den Dampfzylindern angesammelten Wassers sind die Zylinderhähne zu öffnen, um Wasserschläge zu verhindern, die leicht ein Verbiegen der Kolbenstange oder andere Beschädigungen (Bruch der Zylinderdeckel) zur Folge haben können.

Während der Fahrt sind die Feuerung, die Wasserspeisung des Kessels und während der Zugsaufenthalte die Schmierung der Lokomotive mit der größten Aufmerksamkeit zu besorgen, soweit nicht selbsttätige Schmiervorrichtungen, als Lubrikatoren, Schmierpumpen u. dgl., die während der Fahrt beobachtet werden können, vorhanden sind. Beim Nachfeuern ist auf die richtige Verteilung des Brennstoffs auf der Rostfläche zu sehen; freie Stellen am Rost sind zu decken und die Heiztür nicht länger als nötig offen zu lassen, um das Einströmen kalter Luft und deren schädliche Einwirkung auf die Feuerrohrwand zu vermeiden. Bei Verwendung von Brennstoff, der leicht mitgerissen wird, oder bei erhöhter Blasrohrwirkung ist von Zeit zu Zeit Wasser in die Rauchkammer zu spritzen und der Brennstoff am Tender zu benässen. Während der trockenen Jahreszeit ist zur Verhütung von Bränden der Funkenflug der Lokomotiven möglichst hintanzuhalten. Die Rauchverzehrungsapparate sind zweckentsprechend zu betätigen. Im übrigen ist auch durch sachgemäße Beschickung des Rostes, besonders in verbauten Stadtteilen auf eine Herabminderung der Rauchentwicklung hinzuwirken. Bei Einfahrt in Stationen und Fahrt durch diese ist die Feuerbedienung zu unterlassen. Um den Dampf- und daher auch den Brennstoffverbrauch möglichst herabzumindern, ist die Dehnung des Dampfes auszunutzen und der Regulator stets genügend weit offen zu halten. Es ist unzulässig, eine höhere, als die für den betreffenden Lokomotivkessel festgesetzte Dampfspannung anzuwenden. Die Dampfspannung soll möglichst gleichmäßig erhalten werden und dort, wo die Herabminderung der Dampfspannung erfolgen soll, muß dies allmählich geschehen.

Der Wasserstand im Kessel soll der jeweiligen Neigung der Bahnlinie entsprechen; auf ebenen Strecken ist das Wasser in der Regel bis zur Höhe des mittleren Probierhahns zu halten, doch darf das Wasser niemals bis unter die Marke des tiefsten Wasserstandes sinken; es muß daher beim Öffnen des unteren Probierhahns stets Wasser ausströmen. Bei Beurteilung des Wasserstandes ist auch auf den Umstand Bedacht zu nehmen, daß dieser bei geöffnetem Regulator infolge der im Wasser bei offenem Regulator entstehenden Dampfperlen höher erscheint, als er tatsächlich ist.

Die Wasserspeisung hat derart zu erfolgen, daß nicht durch das Einführen einer allzugroßen Menge kalten Wassers eine zu beträchtliche Abkühlung des Kessels eintritt. Die Speiseapparate (vgl. Dampfstrahlpumpen Bd. III, S. 248) sind abwechselnd zu benutzen. Vor Übergang von einer Steigung in ein bedeutendes Gefälle oder umgekehrt ist der Wasserstand im Bedarfsfall durch Betätigung beider Speiseapparate so hoch zu halten, daß eine Unterschreitung des für die zu befahrende Neigung besonders bezeichneten tiefsten Wasserstandes und damit auch das Bloßlegen der Feuerbüchsdecke sicher vermieden wird. Hierbei ist das rasche Abkühlen der Rohre durch entsprechende Feuerbehandlung hintanzuhalten. Von der Sandstreuvorrichtung ist zur Vermeidung des Gleitens der Räder, namentlich bei ungünstigen Witterungsverhältnissen bei Gefahr des Räderschleifens, öfter Gebrauch zu machen. Für trockenen Sand ist schon vor Abfahrt aus dem Heizhause durch Einfüllen von geröstetem Sand in die Sandkästen zu sorgen. Der Sand soll rein sein und möglichst wenig erdige oder lehmige Beimischungen enthalten. Statt Sand kann auch feine Schlacke (so z. B. Kupferschlacke) verwendet werden; vgl. Sandstreuvorrichtungen. Beim Befahren der Wechsel sind die Sandstreuer nicht zu betätigen.

Nächst den Bahnsteigen sind die Speiseapparate behutsam zu verwenden; das Abblasen der Sicherheitsventile ist zu vermeiden und das Nachfeuern in gedeckten Hallen auf das geringste Maß zu beschränken.

Muß der Zug wegen eines an der Lokomotive oder am Tender eingetretenen Gebrechens angehalten werden, so ist dieses auf die schnellste Weise zu beheben und die Lokomotive zur Fortschaffung des Zuges oder eines Teiles desselben, bzw. zur Leerfahrt bis zur nächsten Station geeignet zu machen. In den Dienstvorschriften für die Lokomotivmannschaften sind in der Regel Anleitungen zur sachlichen Abhilfe enthalten, doch lassen sich nicht für sämtliche Fälle bündige Verhaltungsmaßregeln vorschreiben, es muß vielmehr dem richtigen Verständnis und der Erfahrung des Lokomotivführers überlassen bleiben, jeweilig geeignete Maßnahmen zu treffen. Kann das Gebrechen an Ort und Stelle überhaupt nicht oder voraussichtlich nicht in jener Zeit behoben werden, innerhalb der eine Hilfslokomotive zur Stelle sein kann, so ist eine solche zu verlangen (vgl. Art. Hilfslokomotiven, Bd. VI, S. 192).

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[178/0190] die Nachschiebelokomotive langsam in Gang zu setzen und sobald der Führer der Zuglokomotive dies aus der Bewegung des Zuges bemerkt, auch die Zuglokomotive in Bewegung zu bringen. Zur Beseitigung des in den Dampfzylindern angesammelten Wassers sind die Zylinderhähne zu öffnen, um Wasserschläge zu verhindern, die leicht ein Verbiegen der Kolbenstange oder andere Beschädigungen (Bruch der Zylinderdeckel) zur Folge haben können. Während der Fahrt sind die Feuerung, die Wasserspeisung des Kessels und während der Zugsaufenthalte die Schmierung der Lokomotive mit der größten Aufmerksamkeit zu besorgen, soweit nicht selbsttätige Schmiervorrichtungen, als Lubrikatoren, Schmierpumpen u. dgl., die während der Fahrt beobachtet werden können, vorhanden sind. Beim Nachfeuern ist auf die richtige Verteilung des Brennstoffs auf der Rostfläche zu sehen; freie Stellen am Rost sind zu decken und die Heiztür nicht länger als nötig offen zu lassen, um das Einströmen kalter Luft und deren schädliche Einwirkung auf die Feuerrohrwand zu vermeiden. Bei Verwendung von Brennstoff, der leicht mitgerissen wird, oder bei erhöhter Blasrohrwirkung ist von Zeit zu Zeit Wasser in die Rauchkammer zu spritzen und der Brennstoff am Tender zu benässen. Während der trockenen Jahreszeit ist zur Verhütung von Bränden der Funkenflug der Lokomotiven möglichst hintanzuhalten. Die Rauchverzehrungsapparate sind zweckentsprechend zu betätigen. Im übrigen ist auch durch sachgemäße Beschickung des Rostes, besonders in verbauten Stadtteilen auf eine Herabminderung der Rauchentwicklung hinzuwirken. Bei Einfahrt in Stationen und Fahrt durch diese ist die Feuerbedienung zu unterlassen. Um den Dampf- und daher auch den Brennstoffverbrauch möglichst herabzumindern, ist die Dehnung des Dampfes auszunutzen und der Regulator stets genügend weit offen zu halten. Es ist unzulässig, eine höhere, als die für den betreffenden Lokomotivkessel festgesetzte Dampfspannung anzuwenden. Die Dampfspannung soll möglichst gleichmäßig erhalten werden und dort, wo die Herabminderung der Dampfspannung erfolgen soll, muß dies allmählich geschehen. Der Wasserstand im Kessel soll der jeweiligen Neigung der Bahnlinie entsprechen; auf ebenen Strecken ist das Wasser in der Regel bis zur Höhe des mittleren Probierhahns zu halten, doch darf das Wasser niemals bis unter die Marke des tiefsten Wasserstandes sinken; es muß daher beim Öffnen des unteren Probierhahns stets Wasser ausströmen. Bei Beurteilung des Wasserstandes ist auch auf den Umstand Bedacht zu nehmen, daß dieser bei geöffnetem Regulator infolge der im Wasser bei offenem Regulator entstehenden Dampfperlen höher erscheint, als er tatsächlich ist. Die Wasserspeisung hat derart zu erfolgen, daß nicht durch das Einführen einer allzugroßen Menge kalten Wassers eine zu beträchtliche Abkühlung des Kessels eintritt. Die Speiseapparate (vgl. Dampfstrahlpumpen Bd. III, S. 248) sind abwechselnd zu benutzen. Vor Übergang von einer Steigung in ein bedeutendes Gefälle oder umgekehrt ist der Wasserstand im Bedarfsfall durch Betätigung beider Speiseapparate so hoch zu halten, daß eine Unterschreitung des für die zu befahrende Neigung besonders bezeichneten tiefsten Wasserstandes und damit auch das Bloßlegen der Feuerbüchsdecke sicher vermieden wird. Hierbei ist das rasche Abkühlen der Rohre durch entsprechende Feuerbehandlung hintanzuhalten. Von der Sandstreuvorrichtung ist zur Vermeidung des Gleitens der Räder, namentlich bei ungünstigen Witterungsverhältnissen bei Gefahr des Räderschleifens, öfter Gebrauch zu machen. Für trockenen Sand ist schon vor Abfahrt aus dem Heizhause durch Einfüllen von geröstetem Sand in die Sandkästen zu sorgen. Der Sand soll rein sein und möglichst wenig erdige oder lehmige Beimischungen enthalten. Statt Sand kann auch feine Schlacke (so z. B. Kupferschlacke) verwendet werden; vgl. Sandstreuvorrichtungen. Beim Befahren der Wechsel sind die Sandstreuer nicht zu betätigen. Nächst den Bahnsteigen sind die Speiseapparate behutsam zu verwenden; das Abblasen der Sicherheitsventile ist zu vermeiden und das Nachfeuern in gedeckten Hallen auf das geringste Maß zu beschränken. Muß der Zug wegen eines an der Lokomotive oder am Tender eingetretenen Gebrechens angehalten werden, so ist dieses auf die schnellste Weise zu beheben und die Lokomotive zur Fortschaffung des Zuges oder eines Teiles desselben, bzw. zur Leerfahrt bis zur nächsten Station geeignet zu machen. In den Dienstvorschriften für die Lokomotivmannschaften sind in der Regel Anleitungen zur sachlichen Abhilfe enthalten, doch lassen sich nicht für sämtliche Fälle bündige Verhaltungsmaßregeln vorschreiben, es muß vielmehr dem richtigen Verständnis und der Erfahrung des Lokomotivführers überlassen bleiben, jeweilig geeignete Maßnahmen zu treffen. Kann das Gebrechen an Ort und Stelle überhaupt nicht oder voraussichtlich nicht in jener Zeit behoben werden, innerhalb der eine Hilfslokomotive zur Stelle sein kann, so ist eine solche zu verlangen (vgl. Art. Hilfslokomotiven, Bd. VI, S. 192).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/190>, abgerufen am 30.08.2024.