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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Sicherheitsventile bzw. deren Federn und Federwagen sowie die Manometer auf richtige Wirkungsweise, die Kessel durch Herausnahme der Feuerrohre auf Abzehrungen u. s. w.

Alle Mängel, die im Heizhaus oder schon während der Fahrt an der Lokomotive festgestellt wurden, sind im Heizhaus gründlich zu beheben. Es müssen außer dem Triebwerk u. s. w. auch der Kessel und seine Armatur in bestem Zustand sich befinden (undichte Siederohre, abgerissene Siederohre u. s. w. dürfen nicht belassen werden). Funkenfangvorrichtungen und Aschkasten sind wirksam zu erhalten, damit Brände durch Funkenflug vermieden werden. Die Sandstreuvorrichtungen müssen gangbar sein. Die Signal- und Beleuchtungsmittel an Lokomotive und Tender sowie die Werkzeuge, mit denen jede Lokomotive ausgerüstet sein muß (Tenderausrüstungsgegenstände), sind in vorgeschriebener Stückzahl stets gebrauchsfähig zu erhalten.

Zur Vornahme dieser Ausbesserungen geringeren Umfangs sind in der Regel den Heizhäusern kleinere Werkstätten angegliedert.

Zu Beginn des Eisenbahnbetriebs war es üblich, den Lokomotivführer während der Zeit der Hauptreparatur seiner Lokomotive hierbei auch als Schlosser und Monteur in der Werkstätte zu verwenden. Es hat sich jedoch diese Art der Dienstleistung nicht bewährt, so daß die Lokomotivführer nur mehr zu kleineren laufenden Reparaturen an ihren Lokomotiven herangezogen werden.

Den Lokomotivmannschaften ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtige Änderungen an Bestandteilen der Lokomotiven und Tender, wie z. B. Verstellen der Steuerung, Überlasten der Sicherheitsventile, Verkeilen der Federwagen, Ändern der Spannung der Tragfedern u. s. w., vorzunehmen.

Ist die in gutem Zustande befindliche Lokomotive für den Dienst vorbereitet, so ist das Wasser im Kessel und Tenderkasten sowie das etwa fehlende Brennmaterial zu ergänzen. Vorratsmaterial, wie Schmier-, Beleuchtungs- und Dichtungsmaterial, Fackeln, Knallsignale u. s. w., muß im genügenden Ausmaß vorhanden sein.

Hierauf wird auf dem Rost Feuer angebrannt; hierbei muß die Entfernung der Roststäbe voneinander der vorwiegend zur Verwendung gelangenden Kohlengattung entsprechen, die Rauchkammertür, das Hilfsgebläse und der Regulator geschlossen sowie die Handbremse fest angezogen sein. Die Zylinderhähne und Aschkastenklappen sind offen zu halten, die Steuerung muß im Mittel stehen. Bei Dunkelheit muß der Wasserstandsanzeiger sowie das Kesselmanometer beleuchtet werden.

Beim Anheizen im Heizhaus soll die Lokomotive mit ihrem Rauchfang unter einem Rauchabzugrohr stehen, weil auf diese Weise ein besserer Luftzug erzielt, die Gefahr eines Brandschadens im Heizhaus sowie die Belästigung der im Schuppen beschäftigten Bediensteten durch den Rauch vermieden wird. Das Anheizen geschieht in größeren Heizhäusern durch eigene ausschließlich hierfür bestimmte Bedienstete, in kleineren durch die Mannschaft der Lokomotive selbst. Vor Ausfahrt aus dem Heizhaus ist die Lokomotive in allen Teilen zu schmieren, wobei auch darauf zu sehen ist, daß die Dochte der Schmiervorrichtungen in Ordnung sind; vor dem Schmieren ist etwa vorhandenes Wasser aus den Achs- und Stangenlagern sowie den Schmierbüchsen mittels einer Saugspritze zu entfernen. Ferner ist besonders zu beachten, ob die Wasserstands- und Probierwechsel, Speiseapparate, Sandstreu- und sonstige Vorrichtungen gut wirksam sind und ob die Verpackungen der Stopfbüchsen und die Dichtungen nicht blasen. Diese Überprüfung der Lokomotive hat rechtzeitig vor Abgang des Zuges zu erfolgen, so daß die Lokomotivmannschaft kleinere Nacharbeiten an der Lokomotive entweder noch selbst besorgen oder durch die Bediensteten des Heizhauses machen lassen kann.

Während der Fahrt an den Zug sind unter Beobachtung der nötigen Vorsicht die Zylinderhähne zu öffnen, und ist der richtige Gang aller beweglichen Teile zu beobachten. Das Anstellen der Lokomotive an den Zug hat vorsichtig zu erfolgen. Sobald die Lokomotive an den Zug gestellt und vorschriftsmäßig durch Einhängen der Kupplung zwischen Tender und erstem Wagen des Zuges, ferner der Brems- und Dampfheizleitung, Signalleine u. s. w. angekuppelt wurde, hat die Erprobung der guten Wirkung der Bremse, Dampfheizung u. s. w. zu erfolgen. Am Zug ist ferner die Schmierung der beweglichen Teile zu ergänzen.

II. Verrichtungen der Lokomotivmannschaft während und nach der Fahrt.

a) Bezüglich der Lokomotive. Zur Ingangsetzung der Lokomotive ist die Steuerung je nach der Richtung der Fahrt auf Vor- oder Rückwärtsgang ganz auszulegen, die Bremse zu lüften und hierauf der Regulator langsam zu öffnen.

Beim Anfahren mit 2 Lokomotiven an der Spitze des Zuges darf auf der zweiten Lokomotive erst dann Dampf gegeben werden, wenn die vordere Lokomotive schon angezogen hat. Bei Verwendung von Nachschiebelokomotiven ist zuerst

Sicherheitsventile bzw. deren Federn und Federwagen sowie die Manometer auf richtige Wirkungsweise, die Kessel durch Herausnahme der Feuerrohre auf Abzehrungen u. s. w.

Alle Mängel, die im Heizhaus oder schon während der Fahrt an der Lokomotive festgestellt wurden, sind im Heizhaus gründlich zu beheben. Es müssen außer dem Triebwerk u. s. w. auch der Kessel und seine Armatur in bestem Zustand sich befinden (undichte Siederohre, abgerissene Siederohre u. s. w. dürfen nicht belassen werden). Funkenfangvorrichtungen und Aschkasten sind wirksam zu erhalten, damit Brände durch Funkenflug vermieden werden. Die Sandstreuvorrichtungen müssen gangbar sein. Die Signal- und Beleuchtungsmittel an Lokomotive und Tender sowie die Werkzeuge, mit denen jede Lokomotive ausgerüstet sein muß (Tenderausrüstungsgegenstände), sind in vorgeschriebener Stückzahl stets gebrauchsfähig zu erhalten.

Zur Vornahme dieser Ausbesserungen geringeren Umfangs sind in der Regel den Heizhäusern kleinere Werkstätten angegliedert.

Zu Beginn des Eisenbahnbetriebs war es üblich, den Lokomotivführer während der Zeit der Hauptreparatur seiner Lokomotive hierbei auch als Schlosser und Monteur in der Werkstätte zu verwenden. Es hat sich jedoch diese Art der Dienstleistung nicht bewährt, so daß die Lokomotivführer nur mehr zu kleineren laufenden Reparaturen an ihren Lokomotiven herangezogen werden.

Den Lokomotivmannschaften ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtige Änderungen an Bestandteilen der Lokomotiven und Tender, wie z. B. Verstellen der Steuerung, Überlasten der Sicherheitsventile, Verkeilen der Federwagen, Ändern der Spannung der Tragfedern u. s. w., vorzunehmen.

Ist die in gutem Zustande befindliche Lokomotive für den Dienst vorbereitet, so ist das Wasser im Kessel und Tenderkasten sowie das etwa fehlende Brennmaterial zu ergänzen. Vorratsmaterial, wie Schmier-, Beleuchtungs- und Dichtungsmaterial, Fackeln, Knallsignale u. s. w., muß im genügenden Ausmaß vorhanden sein.

Hierauf wird auf dem Rost Feuer angebrannt; hierbei muß die Entfernung der Roststäbe voneinander der vorwiegend zur Verwendung gelangenden Kohlengattung entsprechen, die Rauchkammertür, das Hilfsgebläse und der Regulator geschlossen sowie die Handbremse fest angezogen sein. Die Zylinderhähne und Aschkastenklappen sind offen zu halten, die Steuerung muß im Mittel stehen. Bei Dunkelheit muß der Wasserstandsanzeiger sowie das Kesselmanometer beleuchtet werden.

Beim Anheizen im Heizhaus soll die Lokomotive mit ihrem Rauchfang unter einem Rauchabzugrohr stehen, weil auf diese Weise ein besserer Luftzug erzielt, die Gefahr eines Brandschadens im Heizhaus sowie die Belästigung der im Schuppen beschäftigten Bediensteten durch den Rauch vermieden wird. Das Anheizen geschieht in größeren Heizhäusern durch eigene ausschließlich hierfür bestimmte Bedienstete, in kleineren durch die Mannschaft der Lokomotive selbst. Vor Ausfahrt aus dem Heizhaus ist die Lokomotive in allen Teilen zu schmieren, wobei auch darauf zu sehen ist, daß die Dochte der Schmiervorrichtungen in Ordnung sind; vor dem Schmieren ist etwa vorhandenes Wasser aus den Achs- und Stangenlagern sowie den Schmierbüchsen mittels einer Saugspritze zu entfernen. Ferner ist besonders zu beachten, ob die Wasserstands- und Probierwechsel, Speiseapparate, Sandstreu- und sonstige Vorrichtungen gut wirksam sind und ob die Verpackungen der Stopfbüchsen und die Dichtungen nicht blasen. Diese Überprüfung der Lokomotive hat rechtzeitig vor Abgang des Zuges zu erfolgen, so daß die Lokomotivmannschaft kleinere Nacharbeiten an der Lokomotive entweder noch selbst besorgen oder durch die Bediensteten des Heizhauses machen lassen kann.

Während der Fahrt an den Zug sind unter Beobachtung der nötigen Vorsicht die Zylinderhähne zu öffnen, und ist der richtige Gang aller beweglichen Teile zu beobachten. Das Anstellen der Lokomotive an den Zug hat vorsichtig zu erfolgen. Sobald die Lokomotive an den Zug gestellt und vorschriftsmäßig durch Einhängen der Kupplung zwischen Tender und erstem Wagen des Zuges, ferner der Brems- und Dampfheizleitung, Signalleine u. s. w. angekuppelt wurde, hat die Erprobung der guten Wirkung der Bremse, Dampfheizung u. s. w. zu erfolgen. Am Zug ist ferner die Schmierung der beweglichen Teile zu ergänzen.

II. Verrichtungen der Lokomotivmannschaft während und nach der Fahrt.

a) Bezüglich der Lokomotive. Zur Ingangsetzung der Lokomotive ist die Steuerung je nach der Richtung der Fahrt auf Vor- oder Rückwärtsgang ganz auszulegen, die Bremse zu lüften und hierauf der Regulator langsam zu öffnen.

Beim Anfahren mit 2 Lokomotiven an der Spitze des Zuges darf auf der zweiten Lokomotive erst dann Dampf gegeben werden, wenn die vordere Lokomotive schon angezogen hat. Bei Verwendung von Nachschiebelokomotiven ist zuerst

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[177/0189] Sicherheitsventile bzw. deren Federn und Federwagen sowie die Manometer auf richtige Wirkungsweise, die Kessel durch Herausnahme der Feuerrohre auf Abzehrungen u. s. w. Alle Mängel, die im Heizhaus oder schon während der Fahrt an der Lokomotive festgestellt wurden, sind im Heizhaus gründlich zu beheben. Es müssen außer dem Triebwerk u. s. w. auch der Kessel und seine Armatur in bestem Zustand sich befinden (undichte Siederohre, abgerissene Siederohre u. s. w. dürfen nicht belassen werden). Funkenfangvorrichtungen und Aschkasten sind wirksam zu erhalten, damit Brände durch Funkenflug vermieden werden. Die Sandstreuvorrichtungen müssen gangbar sein. Die Signal- und Beleuchtungsmittel an Lokomotive und Tender sowie die Werkzeuge, mit denen jede Lokomotive ausgerüstet sein muß (Tenderausrüstungsgegenstände), sind in vorgeschriebener Stückzahl stets gebrauchsfähig zu erhalten. Zur Vornahme dieser Ausbesserungen geringeren Umfangs sind in der Regel den Heizhäusern kleinere Werkstätten angegliedert. Zu Beginn des Eisenbahnbetriebs war es üblich, den Lokomotivführer während der Zeit der Hauptreparatur seiner Lokomotive hierbei auch als Schlosser und Monteur in der Werkstätte zu verwenden. Es hat sich jedoch diese Art der Dienstleistung nicht bewährt, so daß die Lokomotivführer nur mehr zu kleineren laufenden Reparaturen an ihren Lokomotiven herangezogen werden. Den Lokomotivmannschaften ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtige Änderungen an Bestandteilen der Lokomotiven und Tender, wie z. B. Verstellen der Steuerung, Überlasten der Sicherheitsventile, Verkeilen der Federwagen, Ändern der Spannung der Tragfedern u. s. w., vorzunehmen. Ist die in gutem Zustande befindliche Lokomotive für den Dienst vorbereitet, so ist das Wasser im Kessel und Tenderkasten sowie das etwa fehlende Brennmaterial zu ergänzen. Vorratsmaterial, wie Schmier-, Beleuchtungs- und Dichtungsmaterial, Fackeln, Knallsignale u. s. w., muß im genügenden Ausmaß vorhanden sein. Hierauf wird auf dem Rost Feuer angebrannt; hierbei muß die Entfernung der Roststäbe voneinander der vorwiegend zur Verwendung gelangenden Kohlengattung entsprechen, die Rauchkammertür, das Hilfsgebläse und der Regulator geschlossen sowie die Handbremse fest angezogen sein. Die Zylinderhähne und Aschkastenklappen sind offen zu halten, die Steuerung muß im Mittel stehen. Bei Dunkelheit muß der Wasserstandsanzeiger sowie das Kesselmanometer beleuchtet werden. Beim Anheizen im Heizhaus soll die Lokomotive mit ihrem Rauchfang unter einem Rauchabzugrohr stehen, weil auf diese Weise ein besserer Luftzug erzielt, die Gefahr eines Brandschadens im Heizhaus sowie die Belästigung der im Schuppen beschäftigten Bediensteten durch den Rauch vermieden wird. Das Anheizen geschieht in größeren Heizhäusern durch eigene ausschließlich hierfür bestimmte Bedienstete, in kleineren durch die Mannschaft der Lokomotive selbst. Vor Ausfahrt aus dem Heizhaus ist die Lokomotive in allen Teilen zu schmieren, wobei auch darauf zu sehen ist, daß die Dochte der Schmiervorrichtungen in Ordnung sind; vor dem Schmieren ist etwa vorhandenes Wasser aus den Achs- und Stangenlagern sowie den Schmierbüchsen mittels einer Saugspritze zu entfernen. Ferner ist besonders zu beachten, ob die Wasserstands- und Probierwechsel, Speiseapparate, Sandstreu- und sonstige Vorrichtungen gut wirksam sind und ob die Verpackungen der Stopfbüchsen und die Dichtungen nicht blasen. Diese Überprüfung der Lokomotive hat rechtzeitig vor Abgang des Zuges zu erfolgen, so daß die Lokomotivmannschaft kleinere Nacharbeiten an der Lokomotive entweder noch selbst besorgen oder durch die Bediensteten des Heizhauses machen lassen kann. Während der Fahrt an den Zug sind unter Beobachtung der nötigen Vorsicht die Zylinderhähne zu öffnen, und ist der richtige Gang aller beweglichen Teile zu beobachten. Das Anstellen der Lokomotive an den Zug hat vorsichtig zu erfolgen. Sobald die Lokomotive an den Zug gestellt und vorschriftsmäßig durch Einhängen der Kupplung zwischen Tender und erstem Wagen des Zuges, ferner der Brems- und Dampfheizleitung, Signalleine u. s. w. angekuppelt wurde, hat die Erprobung der guten Wirkung der Bremse, Dampfheizung u. s. w. zu erfolgen. Am Zug ist ferner die Schmierung der beweglichen Teile zu ergänzen. II. Verrichtungen der Lokomotivmannschaft während und nach der Fahrt. a) Bezüglich der Lokomotive. Zur Ingangsetzung der Lokomotive ist die Steuerung je nach der Richtung der Fahrt auf Vor- oder Rückwärtsgang ganz auszulegen, die Bremse zu lüften und hierauf der Regulator langsam zu öffnen. Beim Anfahren mit 2 Lokomotiven an der Spitze des Zuges darf auf der zweiten Lokomotive erst dann Dampf gegeben werden, wenn die vordere Lokomotive schon angezogen hat. Bei Verwendung von Nachschiebelokomotiven ist zuerst

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/189>, abgerufen am 18.09.2024.