Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.
Z1/Z = m gesetzt, so ist für mittlere Verhältnisse das Reibungsgewicht in t Da die Kupplung der Achsen zu bedeutenden Reibungen Anlaß gibt, so wird man von derselben nur dann Gebrauch machen, wenn ohne sie der Treibraddruck unzureichend ist. Zur Vermehrung der Reibung an besonders glatten Stellen der Schienen oder beim Anfahren dient Sandstreuen von der L. aus oder durch die Bahnwachmannschaft. 3. Die Verteilung der Last auf die Achsen soll nach § 90 der TV. derart erfolgen, daß die gekuppelten Achsen möglichst gleichmäßig belastet sind; vorangehende (führende) Achsen sind weniger zu belasten als die folgenden Achsen; die Berechnung der Gewichtsverteilung erfolgt, nachdem die Lage des Schwerpunkts ermittelt ist, am besten zeichnerisch (s. Glasers Ann. 1897, Bd. I, S. 166). Die durch Unebenheiten des Oberbaues entstehende ungleiche Belastung benachbarter Achsen wird durch Hebelverbindung der Federgehänge ausgeglichen. Nach den übereinstimmenden Vorschriften der TV. (§ 64), den österreichischen Bestimmungen über die Vorlage der Typenpläne (§ 3) und der EBBO. für die Haupteisenbahnen Deutschlands (§ 29) darf der Druck eines Rads auf die Schiene bei stillstehendem Fahrzeug 7 t nicht übersteigen, doch sind nach den TV. und der BO. auf Strecken mit genügend tragfähigem Oberbau (so z. B. auf den meisten deutschen Hauptbahnen) 8 t zulässig. In Belgien und Frankreich sind auf den großen Hauptstrecken 18 t, in England 20 t, in den Vereinigten Staaten von Amerika bis zu 28 t Achsdruck üblich. Für fahrende Lokomotiven gestatten die technischen Vereinbarungen die Überschreitung obiger Werte durch überschüssige Fliehkräfte im Triebwerk bis zu 15%. 4. Der Durchmesser der Räder und die Abmessungen der Zylinder sind begrenzt durch die in den TV. § 102 gemäß nachstehender Angabe empfohlenen höchsten Umdrehungszahlen, die jedoch bisweilen, namentlich bei 4zylindrigen Lokomotiven mit 3 und mehr gekuppelten Achsen bis zu 20% überschritten werden. A. Mindestens eine Achse unter oder hinter der Feuerbüchse: B. Feuerbüchse überhängend und beliebige Zylinderlage: 1. 2 oder 3 gek. Achsen mit vorderer Laufachse, vorderem Dreh- oder Deichselgestell 240 2. 2 oder 3 gek. Achsen ohne vordere Laufachse, vorderes Dreh- oder Deichselgestell 220 3. 4 oder 5 gek. Achsen mit und ohne vordere Laufachsen 180 C. Triebdrehgestelle, mit oder ohne überhängende Feuerbüchse und beliebige Zylinderlage 200 Für Lokomotiven mit 2 Fahrrichtungen gelten jeweils die Ziffern, welche der Radfolge in der betreffenden Fahrrichtung entsprechen. Meist werden die durch diese Tabelle gegebenen Umdrehungszahlen nicht erreicht. Ist V die Geschwindigkeit in km/Std., so kann man den Treibraddurchmesser in cm etwa zu Für die Zylinderabmessungen gab noch v. Borries bestimmte Verhältnisse des Zylinderinhalts zur Heizfläche an. Solche Ziffern haben aber nur für ganz bestimmte Geschwindigkeiten Wert; soll z. B. die gleiche Zugkraft bei höherer Geschwindigkeit geleistet werden, so sind keine größeren Zylinder, wohl aber ein größerer Kessel nötig. Bei größeren L. wählt man meist den Kolbenhub zu 600-660, vereinzelt auch bis zu 720 mm, bei kleineren L. meist gleich oder etwas kleiner als den halben Raddurchmesser (maßgebend ist das Berühren des Profils durch die Stangenköpfe). Zu berechnen bleibt dann lediglich der Durchmesser. Es empfiehlt sich zunächst, den kleinsten zulässigen Durchmesser aus der größten geforderten Zugkraft (Zmax, am Radumfange) entsprechend Formel 6 zu berechnen aus:
Z1/Z = m gesetzt, so ist für mittlere Verhältnisse das Reibungsgewicht in t Da die Kupplung der Achsen zu bedeutenden Reibungen Anlaß gibt, so wird man von derselben nur dann Gebrauch machen, wenn ohne sie der Treibraddruck unzureichend ist. Zur Vermehrung der Reibung an besonders glatten Stellen der Schienen oder beim Anfahren dient Sandstreuen von der L. aus oder durch die Bahnwachmannschaft. 3. Die Verteilung der Last auf die Achsen soll nach § 90 der TV. derart erfolgen, daß die gekuppelten Achsen möglichst gleichmäßig belastet sind; vorangehende (führende) Achsen sind weniger zu belasten als die folgenden Achsen; die Berechnung der Gewichtsverteilung erfolgt, nachdem die Lage des Schwerpunkts ermittelt ist, am besten zeichnerisch (s. Glasers Ann. 1897, Bd. I, S. 166). Die durch Unebenheiten des Oberbaues entstehende ungleiche Belastung benachbarter Achsen wird durch Hebelverbindung der Federgehänge ausgeglichen. Nach den übereinstimmenden Vorschriften der TV. (§ 64), den österreichischen Bestimmungen über die Vorlage der Typenpläne (§ 3) und der EBBO. für die Haupteisenbahnen Deutschlands (§ 29) darf der Druck eines Rads auf die Schiene bei stillstehendem Fahrzeug 7 t nicht übersteigen, doch sind nach den TV. und der BO. auf Strecken mit genügend tragfähigem Oberbau (so z. B. auf den meisten deutschen Hauptbahnen) 8 t zulässig. In Belgien und Frankreich sind auf den großen Hauptstrecken 18 t, in England 20 t, in den Vereinigten Staaten von Amerika bis zu 28 t Achsdruck üblich. Für fahrende Lokomotiven gestatten die technischen Vereinbarungen die Überschreitung obiger Werte durch überschüssige Fliehkräfte im Triebwerk bis zu 15%. 4. Der Durchmesser der Räder und die Abmessungen der Zylinder sind begrenzt durch die in den TV. § 102 gemäß nachstehender Angabe empfohlenen höchsten Umdrehungszahlen, die jedoch bisweilen, namentlich bei 4zylindrigen Lokomotiven mit 3 und mehr gekuppelten Achsen bis zu 20% überschritten werden. A. Mindestens eine Achse unter oder hinter der Feuerbüchse: B. Feuerbüchse überhängend und beliebige Zylinderlage: 1. 2 oder 3 gek. Achsen mit vorderer Laufachse, vorderem Dreh- oder Deichselgestell 240 2. 2 oder 3 gek. Achsen ohne vordere Laufachse, vorderes Dreh- oder Deichselgestell 220 3. 4 oder 5 gek. Achsen mit und ohne vordere Laufachsen 180 C. Triebdrehgestelle, mit oder ohne überhängende Feuerbüchse und beliebige Zylinderlage 200 Für Lokomotiven mit 2 Fahrrichtungen gelten jeweils die Ziffern, welche der Radfolge in der betreffenden Fahrrichtung entsprechen. Meist werden die durch diese Tabelle gegebenen Umdrehungszahlen nicht erreicht. Ist V die Geschwindigkeit in km/Std., so kann man den Treibraddurchmesser in cm etwa zu Für die Zylinderabmessungen gab noch v. Borries bestimmte Verhältnisse des Zylinderinhalts zur Heizfläche an. Solche Ziffern haben aber nur für ganz bestimmte Geschwindigkeiten Wert; soll z. B. die gleiche Zugkraft bei höherer Geschwindigkeit geleistet werden, so sind keine größeren Zylinder, wohl aber ein größerer Kessel nötig. Bei größeren L. wählt man meist den Kolbenhub zu 600–660, vereinzelt auch bis zu 720 mm, bei kleineren L. meist gleich oder etwas kleiner als den halben Raddurchmesser (maßgebend ist das Berühren des Profils durch die Stangenköpfe). Zu berechnen bleibt dann lediglich der Durchmesser. Es empfiehlt sich zunächst, den kleinsten zulässigen Durchmesser aus der größten geforderten Zugkraft (Zmax, am Radumfange) entsprechend Formel 6 zu berechnen aus: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#i"><pb facs="#f0149" n="141"/> Z</hi><hi rendition="#sub">1</hi>/<hi rendition="#i">Z</hi> = <hi rendition="#i">m</hi> gesetzt, so ist für mittlere Verhältnisse das Reibungsgewicht in <hi rendition="#i">t</hi><lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">Q<hi rendition="#sub">r</hi></hi> größer zu wählen als 0·006 <hi rendition="#i">m</hi> Z <space dim="horizontal"/> 13)</hi><lb/> alsdann wird auch bei der größten, im Verlauf einer Treibradumdrehung geäußerten Zugkraft <hi rendition="#i">Z</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">max</hi></hi> kein Gleiten eintreten.</p><lb/> <p>Da die Kupplung der Achsen zu bedeutenden Reibungen Anlaß gibt, so wird man von derselben nur dann Gebrauch machen, wenn ohne sie der Treibraddruck unzureichend ist.</p><lb/> <p>Zur Vermehrung der Reibung an besonders glatten Stellen der Schienen oder beim Anfahren dient Sandstreuen von der L. aus oder durch die Bahnwachmannschaft.</p><lb/> <p>3. <hi rendition="#g">Die Verteilung der Last auf die Achsen</hi> soll nach § 90 der TV. derart erfolgen, daß die gekuppelten Achsen möglichst gleichmäßig belastet sind; vorangehende (führende) Achsen sind weniger zu belasten als die folgenden Achsen; die Berechnung der Gewichtsverteilung erfolgt, nachdem die Lage des Schwerpunkts ermittelt ist, am besten zeichnerisch (s. 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Z1/Z = m gesetzt, so ist für mittlere Verhältnisse das Reibungsgewicht in t
Qr größer zu wählen als 0·006 m Z 13)
alsdann wird auch bei der größten, im Verlauf einer Treibradumdrehung geäußerten Zugkraft Z1 max kein Gleiten eintreten.
Da die Kupplung der Achsen zu bedeutenden Reibungen Anlaß gibt, so wird man von derselben nur dann Gebrauch machen, wenn ohne sie der Treibraddruck unzureichend ist.
Zur Vermehrung der Reibung an besonders glatten Stellen der Schienen oder beim Anfahren dient Sandstreuen von der L. aus oder durch die Bahnwachmannschaft.
3. Die Verteilung der Last auf die Achsen soll nach § 90 der TV. derart erfolgen, daß die gekuppelten Achsen möglichst gleichmäßig belastet sind; vorangehende (führende) Achsen sind weniger zu belasten als die folgenden Achsen; die Berechnung der Gewichtsverteilung erfolgt, nachdem die Lage des Schwerpunkts ermittelt ist, am besten zeichnerisch (s. Glasers Ann. 1897, Bd. I, S. 166).
Die durch Unebenheiten des Oberbaues entstehende ungleiche Belastung benachbarter Achsen wird durch Hebelverbindung der Federgehänge ausgeglichen.
Nach den übereinstimmenden Vorschriften der TV. (§ 64), den österreichischen Bestimmungen über die Vorlage der Typenpläne (§ 3) und der EBBO. für die Haupteisenbahnen Deutschlands (§ 29) darf der Druck eines Rads auf die Schiene bei stillstehendem Fahrzeug 7 t nicht übersteigen, doch sind nach den TV. und der BO. auf Strecken mit genügend tragfähigem Oberbau (so z. B. auf den meisten deutschen Hauptbahnen) 8 t zulässig.
In Belgien und Frankreich sind auf den großen Hauptstrecken 18 t, in England 20 t, in den Vereinigten Staaten von Amerika bis zu 28 t Achsdruck üblich.
Für fahrende Lokomotiven gestatten die technischen Vereinbarungen die Überschreitung obiger Werte durch überschüssige Fliehkräfte im Triebwerk bis zu 15%.
4. Der Durchmesser der Räder und die Abmessungen der Zylinder sind begrenzt durch die in den TV. § 102 gemäß nachstehender Angabe empfohlenen höchsten Umdrehungszahlen, die jedoch bisweilen, namentlich bei 4zylindrigen Lokomotiven mit 3 und mehr gekuppelten Achsen bis zu 20% überschritten werden.
A. Mindestens eine Achse unter oder hinter der Feuerbüchse:
B. Feuerbüchse überhängend und beliebige Zylinderlage:
1. 2 oder 3 gek. Achsen mit vorderer Laufachse, vorderem Dreh- oder Deichselgestell 240
2. 2 oder 3 gek. Achsen ohne vordere Laufachse, vorderes Dreh- oder Deichselgestell 220
3. 4 oder 5 gek. Achsen mit und ohne vordere Laufachsen 180
C. Triebdrehgestelle, mit oder ohne überhängende Feuerbüchse und beliebige Zylinderlage 200
Für Lokomotiven mit 2 Fahrrichtungen gelten jeweils die Ziffern, welche der Radfolge in der betreffenden Fahrrichtung entsprechen.
Meist werden die durch diese Tabelle gegebenen Umdrehungszahlen nicht erreicht. Ist V die Geschwindigkeit in km/Std., so kann man den Treibraddurchmesser in cm etwa zu
D = 80 + 1·1 V 14)
wählen.
Für die Zylinderabmessungen gab noch v. Borries bestimmte Verhältnisse des Zylinderinhalts zur Heizfläche an. Solche Ziffern haben aber nur für ganz bestimmte Geschwindigkeiten Wert; soll z. B. die gleiche Zugkraft bei höherer Geschwindigkeit geleistet werden, so sind keine größeren Zylinder, wohl aber ein größerer Kessel nötig.
Bei größeren L. wählt man meist den Kolbenhub zu 600–660, vereinzelt auch bis zu 720 mm, bei kleineren L. meist gleich oder etwas kleiner als den halben Raddurchmesser (maßgebend ist das Berühren des Profils durch die Stangenköpfe). Zu berechnen bleibt dann lediglich der Durchmesser. Es empfiehlt sich zunächst, den kleinsten zulässigen Durchmesser aus der größten geforderten Zugkraft (Zmax, am Radumfange) entsprechend Formel 6 zu berechnen aus:
[FORMEL] 15)
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