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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Alle bewehrten Kabel erhalten über der Bewehrung noch zum Schutz der letzteren gegen Rost eine zwischen zwei Asphaltschichten gebettete Jutebespinnung.

Behufs Verlegung der Kabel in die Erde wird ein Graben von 0·60-1·00 m Tiefe ausgehoben; namentlich für Guttaperchakabel ist die größere Tiefe erforderlich, damit die Guttapercha nicht durch die sommerliche Erwärmung der Erdoberfläche weich wird. Bei Kreuzungen von Bahngleisen ist der Graben rechtwinklig unter den Gleisen durchzuführen. An Winkelpunkten ist der Graben so abzurunden, daß scharfe Biegungen der Kabel vermieden werden. Kreuzt der zu verlegende Kabelstrang andere Kabel oder Gas- oder Wasserleitungen, so ist das neue Kabel, wenn irgend möglich, tiefer als diese zu verlegen, damit es Instandsetzungsarbeiten an jenen Anlagen nicht behindert und dabei nicht selbst beschädigt wird. Die Grabensohle ist so herzustellen, daß die Kabel überall fest aufliegen. Bei steinigem Boden ist zu diesem Zweck zunächst eine Schicht steinfreien Bodens aufzulegen.

Die Kabel werden von den Werken auf Haspeln - hölzernen Trommeln - in Baulängen von 500-1000 m geliefert. Zum Auslegen des Kabels wird der Haspel am besten auf einem geeigneten niedrigen Wagen langsam den Graben entlang gefahren, wobei das Kabel abgewickelt und sofort in den Graben hinabgelassen wird. Wenn aber der Kabelgraben von Gas- und Wasserröhren u. dgl. durchzogen wird, muß das Kabel von dem am Ende der Baustrecke stehenden Haspel abgewickelt und in dem Graben fortgetragen werden. Durch eine ausreichende Anzahl längs des Grabens zu verteilender Arbeiter muß das Fortgleiten des Kabels geregelt werden. Das im Graben verlegte Kabel wird zunächst mit einer etwa handhohen Schicht Sand oder Erde und hierauf zum Schutz gegen Beschädigungen bei Erdarbeiten mit einer Lage Ziegelsteinen, die der Breite nach flach nebeneinander zu legen sind, oder mit Halbmuffen aus Ton oder Zement bedeckt. Auf Bahnhöfen an solchen Stellen, wo die Kabel durch das von den Lokomotiven ablaufende heiße Wasser erreicht werden können oder dort, wo der Boden von Säuren oder von Abwässern von Fabriken oder Gasanstalten durchtränkt ist, müssen zum Schutz abgedichtete Muffenrohre über die Kabel geschoben werden. Ausnahmsweise in geringer Tiefe liegende Kabel müssen gegen Beschädigungen in gleicher Weise oder durch Abdeckungen aus verzinktem Eisenblech geschützt werden. Unter Gleisen, Bahnsteigen oder Flächen mit fester Decke empfiehlt es sich, für die Kabel Einziehrohre oder Kanäle herzustellen. Die Telegraphen- und Fernsprechkabel müssen tunlichst entfernt von Starkstromkabeln, wenn möglich auf der andern Seite der Straße oder der Bahn verlegt werden.

Nach der Kabelverlegung ist der Graben sofort zuzuschütten und der Boden lagenweise festzustampfen.

Die Lage der Kabel ist nach der Zuschüttung des Grabens durch geeignete Merkzeichen, die aber den Verkehr nicht hindern dürfen, zu kennzeichnen.

Zum Verlegen von Fernsprechkabeln verwendet man in neuerer Zeit vielfach auch rechteckige Zementformstücke mit parallelen Löchern von etwa 10 cm lichter Weite, die mit Hilfe von Aussparungen und eisernen Paßstiften durch Zementmörtel zu einer fortlaufenden Röhrenleitung unter Umständen in mehreren Schichten über- und nebeneinander verbunden werden. Der Zement muß sorgfältig gewählt werden, damit er das Blei nicht angreift. Das Einziehen der Kabel in diese Röhren oder Kanäle geschieht mit Hilfe von Zugseilen durch Winden. Zu diesem Zwecke bringt man je nach der Art des Kabelweges in Entfernungen von 100-200 m und mehr sog. Kabelbrunnen oder Einsteigeschächte an.

Soweit es nicht möglich ist, die Kabel in der erforderlichen Länge in einem Stück herzustellen - bei den Eisenbahn-Kabelleitungen dürfte dies in den weitaus meisten Fällen möglich sein - müssen die einzelnen Baulängen bei der Verlegung untereinander verbunden werden.

Zur Verbindung bewehrter Kabel dienen gußeiserne Muffen. Unbewehrte Kabel werden mit Bleimuffen verbunden. Bei Papier- und Faserstoffkabeln werden die Leitungsenden durch übergeschobene Kupferhülsen verbunden, die mit den Drahtenden wellenförmig zusammengepreßt werden.

Nach Fertigstellung der Verbindungen einer Stelle wird durch Messung der gute Zustand des Kabels festgestellt und dann die Verbindungsstelle so lange mit etwa 150° C heißer Imprägniermasse abgebrüht, bis letztere nicht mehr schäumt, also die Feuchtigkeit ausgetrieben ist. Dann wird die Verbindungsstelle noch mit imprägniertem Nesselband umwickelt und hierauf mit der schützenden Muffe umschlossen.

Die gußeiserne Muffe, wie sie von der Siemens & Halske-Aktiengesellschaft verwendet wird, ist in Abb. 144 a und b dargestellt.

Sie besteht aus einer obern und einer untern Hälfte. Letztere ist am Rande mit einer Nute versehen, in die zur Abdichtung ein Strang zusammengedrehter geteerter Jute eingelegt wird. Nachdem beide Muffenhälften fest miteinander verschraubt sind, wird zur dauernden Fernhaltung von Feuchtigkeit der ganze

Alle bewehrten Kabel erhalten über der Bewehrung noch zum Schutz der letzteren gegen Rost eine zwischen zwei Asphaltschichten gebettete Jutebespinnung.

Behufs Verlegung der Kabel in die Erde wird ein Graben von 0·60–1·00 m Tiefe ausgehoben; namentlich für Guttaperchakabel ist die größere Tiefe erforderlich, damit die Guttapercha nicht durch die sommerliche Erwärmung der Erdoberfläche weich wird. Bei Kreuzungen von Bahngleisen ist der Graben rechtwinklig unter den Gleisen durchzuführen. An Winkelpunkten ist der Graben so abzurunden, daß scharfe Biegungen der Kabel vermieden werden. Kreuzt der zu verlegende Kabelstrang andere Kabel oder Gas- oder Wasserleitungen, so ist das neue Kabel, wenn irgend möglich, tiefer als diese zu verlegen, damit es Instandsetzungsarbeiten an jenen Anlagen nicht behindert und dabei nicht selbst beschädigt wird. Die Grabensohle ist so herzustellen, daß die Kabel überall fest aufliegen. Bei steinigem Boden ist zu diesem Zweck zunächst eine Schicht steinfreien Bodens aufzulegen.

Die Kabel werden von den Werken auf Haspeln – hölzernen Trommeln – in Baulängen von 500–1000 m geliefert. Zum Auslegen des Kabels wird der Haspel am besten auf einem geeigneten niedrigen Wagen langsam den Graben entlang gefahren, wobei das Kabel abgewickelt und sofort in den Graben hinabgelassen wird. Wenn aber der Kabelgraben von Gas- und Wasserröhren u. dgl. durchzogen wird, muß das Kabel von dem am Ende der Baustrecke stehenden Haspel abgewickelt und in dem Graben fortgetragen werden. Durch eine ausreichende Anzahl längs des Grabens zu verteilender Arbeiter muß das Fortgleiten des Kabels geregelt werden. Das im Graben verlegte Kabel wird zunächst mit einer etwa handhohen Schicht Sand oder Erde und hierauf zum Schutz gegen Beschädigungen bei Erdarbeiten mit einer Lage Ziegelsteinen, die der Breite nach flach nebeneinander zu legen sind, oder mit Halbmuffen aus Ton oder Zement bedeckt. Auf Bahnhöfen an solchen Stellen, wo die Kabel durch das von den Lokomotiven ablaufende heiße Wasser erreicht werden können oder dort, wo der Boden von Säuren oder von Abwässern von Fabriken oder Gasanstalten durchtränkt ist, müssen zum Schutz abgedichtete Muffenrohre über die Kabel geschoben werden. Ausnahmsweise in geringer Tiefe liegende Kabel müssen gegen Beschädigungen in gleicher Weise oder durch Abdeckungen aus verzinktem Eisenblech geschützt werden. Unter Gleisen, Bahnsteigen oder Flächen mit fester Decke empfiehlt es sich, für die Kabel Einziehrohre oder Kanäle herzustellen. Die Telegraphen- und Fernsprechkabel müssen tunlichst entfernt von Starkstromkabeln, wenn möglich auf der andern Seite der Straße oder der Bahn verlegt werden.

Nach der Kabelverlegung ist der Graben sofort zuzuschütten und der Boden lagenweise festzustampfen.

Die Lage der Kabel ist nach der Zuschüttung des Grabens durch geeignete Merkzeichen, die aber den Verkehr nicht hindern dürfen, zu kennzeichnen.

Zum Verlegen von Fernsprechkabeln verwendet man in neuerer Zeit vielfach auch rechteckige Zementformstücke mit parallelen Löchern von etwa 10 cm lichter Weite, die mit Hilfe von Aussparungen und eisernen Paßstiften durch Zementmörtel zu einer fortlaufenden Röhrenleitung unter Umständen in mehreren Schichten über- und nebeneinander verbunden werden. Der Zement muß sorgfältig gewählt werden, damit er das Blei nicht angreift. Das Einziehen der Kabel in diese Röhren oder Kanäle geschieht mit Hilfe von Zugseilen durch Winden. Zu diesem Zwecke bringt man je nach der Art des Kabelweges in Entfernungen von 100–200 m und mehr sog. Kabelbrunnen oder Einsteigeschächte an.

Soweit es nicht möglich ist, die Kabel in der erforderlichen Länge in einem Stück herzustellen – bei den Eisenbahn-Kabelleitungen dürfte dies in den weitaus meisten Fällen möglich sein – müssen die einzelnen Baulängen bei der Verlegung untereinander verbunden werden.

Zur Verbindung bewehrter Kabel dienen gußeiserne Muffen. Unbewehrte Kabel werden mit Bleimuffen verbunden. Bei Papier- und Faserstoffkabeln werden die Leitungsenden durch übergeschobene Kupferhülsen verbunden, die mit den Drahtenden wellenförmig zusammengepreßt werden.

Nach Fertigstellung der Verbindungen einer Stelle wird durch Messung der gute Zustand des Kabels festgestellt und dann die Verbindungsstelle so lange mit etwa 150° C heißer Imprägniermasse abgebrüht, bis letztere nicht mehr schäumt, also die Feuchtigkeit ausgetrieben ist. Dann wird die Verbindungsstelle noch mit imprägniertem Nesselband umwickelt und hierauf mit der schützenden Muffe umschlossen.

Die gußeiserne Muffe, wie sie von der Siemens & Halske-Aktiengesellschaft verwendet wird, ist in Abb. 144 a und b dargestellt.

Sie besteht aus einer obern und einer untern Hälfte. Letztere ist am Rande mit einer Nute versehen, in die zur Abdichtung ein Strang zusammengedrehter geteerter Jute eingelegt wird. Nachdem beide Muffenhälften fest miteinander verschraubt sind, wird zur dauernden Fernhaltung von Feuchtigkeit der ganze

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[92/0100] Alle bewehrten Kabel erhalten über der Bewehrung noch zum Schutz der letzteren gegen Rost eine zwischen zwei Asphaltschichten gebettete Jutebespinnung. Behufs Verlegung der Kabel in die Erde wird ein Graben von 0·60–1·00 m Tiefe ausgehoben; namentlich für Guttaperchakabel ist die größere Tiefe erforderlich, damit die Guttapercha nicht durch die sommerliche Erwärmung der Erdoberfläche weich wird. Bei Kreuzungen von Bahngleisen ist der Graben rechtwinklig unter den Gleisen durchzuführen. An Winkelpunkten ist der Graben so abzurunden, daß scharfe Biegungen der Kabel vermieden werden. Kreuzt der zu verlegende Kabelstrang andere Kabel oder Gas- oder Wasserleitungen, so ist das neue Kabel, wenn irgend möglich, tiefer als diese zu verlegen, damit es Instandsetzungsarbeiten an jenen Anlagen nicht behindert und dabei nicht selbst beschädigt wird. Die Grabensohle ist so herzustellen, daß die Kabel überall fest aufliegen. Bei steinigem Boden ist zu diesem Zweck zunächst eine Schicht steinfreien Bodens aufzulegen. Die Kabel werden von den Werken auf Haspeln – hölzernen Trommeln – in Baulängen von 500–1000 m geliefert. Zum Auslegen des Kabels wird der Haspel am besten auf einem geeigneten niedrigen Wagen langsam den Graben entlang gefahren, wobei das Kabel abgewickelt und sofort in den Graben hinabgelassen wird. Wenn aber der Kabelgraben von Gas- und Wasserröhren u. dgl. durchzogen wird, muß das Kabel von dem am Ende der Baustrecke stehenden Haspel abgewickelt und in dem Graben fortgetragen werden. Durch eine ausreichende Anzahl längs des Grabens zu verteilender Arbeiter muß das Fortgleiten des Kabels geregelt werden. Das im Graben verlegte Kabel wird zunächst mit einer etwa handhohen Schicht Sand oder Erde und hierauf zum Schutz gegen Beschädigungen bei Erdarbeiten mit einer Lage Ziegelsteinen, die der Breite nach flach nebeneinander zu legen sind, oder mit Halbmuffen aus Ton oder Zement bedeckt. Auf Bahnhöfen an solchen Stellen, wo die Kabel durch das von den Lokomotiven ablaufende heiße Wasser erreicht werden können oder dort, wo der Boden von Säuren oder von Abwässern von Fabriken oder Gasanstalten durchtränkt ist, müssen zum Schutz abgedichtete Muffenrohre über die Kabel geschoben werden. Ausnahmsweise in geringer Tiefe liegende Kabel müssen gegen Beschädigungen in gleicher Weise oder durch Abdeckungen aus verzinktem Eisenblech geschützt werden. Unter Gleisen, Bahnsteigen oder Flächen mit fester Decke empfiehlt es sich, für die Kabel Einziehrohre oder Kanäle herzustellen. Die Telegraphen- und Fernsprechkabel müssen tunlichst entfernt von Starkstromkabeln, wenn möglich auf der andern Seite der Straße oder der Bahn verlegt werden. Nach der Kabelverlegung ist der Graben sofort zuzuschütten und der Boden lagenweise festzustampfen. Die Lage der Kabel ist nach der Zuschüttung des Grabens durch geeignete Merkzeichen, die aber den Verkehr nicht hindern dürfen, zu kennzeichnen. Zum Verlegen von Fernsprechkabeln verwendet man in neuerer Zeit vielfach auch rechteckige Zementformstücke mit parallelen Löchern von etwa 10 cm lichter Weite, die mit Hilfe von Aussparungen und eisernen Paßstiften durch Zementmörtel zu einer fortlaufenden Röhrenleitung unter Umständen in mehreren Schichten über- und nebeneinander verbunden werden. Der Zement muß sorgfältig gewählt werden, damit er das Blei nicht angreift. Das Einziehen der Kabel in diese Röhren oder Kanäle geschieht mit Hilfe von Zugseilen durch Winden. Zu diesem Zwecke bringt man je nach der Art des Kabelweges in Entfernungen von 100–200 m und mehr sog. Kabelbrunnen oder Einsteigeschächte an. Soweit es nicht möglich ist, die Kabel in der erforderlichen Länge in einem Stück herzustellen – bei den Eisenbahn-Kabelleitungen dürfte dies in den weitaus meisten Fällen möglich sein – müssen die einzelnen Baulängen bei der Verlegung untereinander verbunden werden. Zur Verbindung bewehrter Kabel dienen gußeiserne Muffen. Unbewehrte Kabel werden mit Bleimuffen verbunden. Bei Papier- und Faserstoffkabeln werden die Leitungsenden durch übergeschobene Kupferhülsen verbunden, die mit den Drahtenden wellenförmig zusammengepreßt werden. Nach Fertigstellung der Verbindungen einer Stelle wird durch Messung der gute Zustand des Kabels festgestellt und dann die Verbindungsstelle so lange mit etwa 150° C heißer Imprägniermasse abgebrüht, bis letztere nicht mehr schäumt, also die Feuchtigkeit ausgetrieben ist. Dann wird die Verbindungsstelle noch mit imprägniertem Nesselband umwickelt und hierauf mit der schützenden Muffe umschlossen. Die gußeiserne Muffe, wie sie von der Siemens & Halske-Aktiengesellschaft verwendet wird, ist in Abb. 144 a und b dargestellt. Sie besteht aus einer obern und einer untern Hälfte. Letztere ist am Rande mit einer Nute versehen, in die zur Abdichtung ein Strang zusammengedrehter geteerter Jute eingelegt wird. Nachdem beide Muffenhälften fest miteinander verschraubt sind, wird zur dauernden Fernhaltung von Feuchtigkeit der ganze

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/100>, abgerufen am 26.07.2024.