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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Krankenhauskosten u. s. w., 2,828.403 K Krankengeld, 362.184 K Wochengeld, 326.933 K Beerdigungsgelder. Die Staatskasse leistete einen ordentlichen Beitrag von 2,183.687 K und einen Zuschuß zu den Arztkosten von 567.775 K. Das Vermögen belief sich auf 6,649.023 K.

In ähnlicher Weise ist auch das Personal der größeren österreichischen Privatbahnen in eigenen Kassen versorgt. Auch diese Kassen weisen Mehrleistungen auf durch Einbeziehung der Familienfürsorge, durch die Ausdehnung der Unterstützungsdauer und Erhöhung des Krankengeldes.

Die Beamten, Unterbeamten und Diener der Staatsbahnen erhalten in Erkrankungsfällen den Gehalt bis zu einem Jahr, d. h. bis zur Versetzung in den Ruhestand, andere ständige Hilfsbeamte u. s. w. 3-6 Monate lang fortbezahlt, bei den Privatbahnen bleiben fest Angestellte (Beamte, Unterbeamte und Diener) regelmäßig durch 9 Monate der Krankheitsdauer im Genuß des vollen Gehaltes, und während weiterer 6 Monate im Genuß des halben Gehalts, provisorisch Angestellte bleiben 3 Monate oder auch nur 2 Wochen im Genuß ihres Diensteinkommens oder es wird das Krankengeld auf diesen Betrag erhöht.

Die ungarischen Staatsbahnen gewähren im Krankheitsfall den mit Jahresgehalt Angestellten 300 Tage, den mit Monatsgehalt Angestellten in den ersten 3 Jahren nur 3 Monate lang den vollen Gehalt. Das übrige ständig verwendete Personal erhält, wenn es Familie hat, 6 Monate lang 60% des Einkommens unter Einrechnung des Krankengeldes. Ledige Tagschreiber und ständige Taglöhner erhalten 14 Tage lang, sonstige ständige Arbeiter 3 Tage lang den Lohn voll ausbezahlt.

Das Krankengeld der Krankenkasse beträgt 20 Wochen lang 50% des Lohnes. Außerdem erhalten die Mitglieder und ihre Familien freie ärztliche Behandlung, Heilmittel, auch Bäder und Beerdigungskosten. Der Beitrag von 3% des Lohnes wird vom Personal und Eisenbahnkasse hälftig geleistet.

Die Betriebskrankenkasse hatte im Jahre 1912 96.573 Mitglieder, 131.976 Krankheitsfälle und 710.910 Krankheitstage. Die Beiträge machten 2,802,960 K aus, die Ausgaben betrugen für Krankengeld 1,325,464, für Geburtshilfe und Wöchnerinnengeld 136.200, für Ärzte 344.223, für Arznei 399.289, für Spitäler und Sanatorien 203.622, zusammen 2,448.499 K. Das Vermögen belief sich auf 820.723 K. Für die mit Jahresgehalt Angestellten besteht eine besondere Krankenkasse mit 44.403 Mitglieder, 1,652.266 K Einnahmen und 1,332.520 K Ausgaben. Von diesen entfielen auf Ärzte 372.352, auf Arzneien 419.866, auf Spitalkosten und Heilbäder 242.592, Beerdigungsgelder 111.830 K. Die Kasse besitzt ein eigenes Krankenhaus in Piski, dessen Verwaltung 8911 K Kosten verursachte.

Die bosnisch-hercegovinischen Landesbahnen besitzen eine Krankenkasse, der alle Bediensteten bis zu 3000 K Diensteinkommen angehören müssen, die anderen, auch Pensionäre und Witwen, können beitreten. Die Mitglieder bezahlen einen Beitrag von 21/2% der Dienstbezüge und falls sie statt Krankengeld den Gehalt beziehen, 2%. Die Bahn schießt 50% bei, trägt die Hälfte der Arztkosten und überläßt der Kasse einige Nebeneinnahmen. Die Unterstützungsdauer beginnt mit 20 Wochen und steigt nach 2 und 5 Jahren auf 40 und 52 Wochen. Neben Arzt und Arznei wird Krankengeld mit 60% des Lohns, bei Familien mit Kindern (unter 24 Jahren) solches mit 70%, bei Krankenhauspflege die Hälfte davon gewährt. Die Kasse hatte 1912 6.354 Mitglieder mit 15.885 Angehörigen; bei 4.752 und 22.432 Krankheitsfällen waren zu zahlen für ärztliche Behandlung 25.106 K (dazu 22.820 K Zuschuß aus der Bahnkasse) 49.652 K für Arzneien u. s. w., 15.883 K für Krankenhauspflege und Bäder, 82.465 K Krankengeld, 18.520 K Entbindungsgeld, 10.186 K Begräbnisgeld und 11.206 K außerordentliche Unterstützungen. Die Mitglieder zahlten 139.695 K, die Bahn 70.063 K Beiträge, neben 22.820 K Zuschuß zu den Bahnarztkosten. Die Einnahmen betrugen im ganzen 248.558 K, die Ausgaben 230.659 K, das Vermögen 230.966 K.

Die belgischen Staatsbahnen besitzen eine Arbeiterkasse (caisse des ouvriers) seit 1859. Sie hat den Zweck, den erkrankten Mitgliedern Geldunterstützung, freie ärztliche Behandlung, Heilmittel und Sterbegeld zu gewähren; Familienangehörige und Pensionierte genießen in beschränktem Umfang die Wohltat des freien Arztes und der freien Arznei. Außerdem dient die Kasse als Arbeiterpensionskasse, Mitglieder werden alle Arbeiter und die nicht vom König oder Minister angestellten Diener.

Der Beitrag wird zu 3% eines Tagesverdienstes bis zu 2,4 Fr. und zu 4% für höhere Einnahmen berechnet. Dazu treten noch Staatszuschüsse, Strafen, Geschenke u. s. w. Der Arztdienst ist amtlich geregelt. Der Minister stellt die (ermäßigten) Arzt- und Arzneitaxen fest. Spezialärzte dürfen nach Bedarf unter Anweisung durch die ordentlichen Ärzte zugezogen werden. In allen schweren Fällen kann Krankenhauspflege u. s. w. angeordnet werden. Wird sie abgelehnt, so entfällt der Anspruch auf weitere Unterstützung. Das Krankengeld ist auf 50-75% des Diensteinkommens berechnet, es ist abgestuft nach Dienstalter und Kinderzahl, auch Betriebsunfälle begründen höhere Krankengeldstufen. Das Sterbegeld beträgt 30 Fr. Die Kasse wird vom Staat verwaltet, und ist einem vom Minister auf 4 Jahre bestimmten Ausschuß und Präsidenten unterstellt.

Krankenhauskosten u. s. w., 2,828.403 K Krankengeld, 362.184 K Wochengeld, 326.933 K Beerdigungsgelder. Die Staatskasse leistete einen ordentlichen Beitrag von 2,183.687 K und einen Zuschuß zu den Arztkosten von 567.775 K. Das Vermögen belief sich auf 6,649.023 K.

In ähnlicher Weise ist auch das Personal der größeren österreichischen Privatbahnen in eigenen Kassen versorgt. Auch diese Kassen weisen Mehrleistungen auf durch Einbeziehung der Familienfürsorge, durch die Ausdehnung der Unterstützungsdauer und Erhöhung des Krankengeldes.

Die Beamten, Unterbeamten und Diener der Staatsbahnen erhalten in Erkrankungsfällen den Gehalt bis zu einem Jahr, d. h. bis zur Versetzung in den Ruhestand, andere ständige Hilfsbeamte u. s. w. 3–6 Monate lang fortbezahlt, bei den Privatbahnen bleiben fest Angestellte (Beamte, Unterbeamte und Diener) regelmäßig durch 9 Monate der Krankheitsdauer im Genuß des vollen Gehaltes, und während weiterer 6 Monate im Genuß des halben Gehalts, provisorisch Angestellte bleiben 3 Monate oder auch nur 2 Wochen im Genuß ihres Diensteinkommens oder es wird das Krankengeld auf diesen Betrag erhöht.

Die ungarischen Staatsbahnen gewähren im Krankheitsfall den mit Jahresgehalt Angestellten 300 Tage, den mit Monatsgehalt Angestellten in den ersten 3 Jahren nur 3 Monate lang den vollen Gehalt. Das übrige ständig verwendete Personal erhält, wenn es Familie hat, 6 Monate lang 60% des Einkommens unter Einrechnung des Krankengeldes. Ledige Tagschreiber und ständige Taglöhner erhalten 14 Tage lang, sonstige ständige Arbeiter 3 Tage lang den Lohn voll ausbezahlt.

Das Krankengeld der Krankenkasse beträgt 20 Wochen lang 50% des Lohnes. Außerdem erhalten die Mitglieder und ihre Familien freie ärztliche Behandlung, Heilmittel, auch Bäder und Beerdigungskosten. Der Beitrag von 3% des Lohnes wird vom Personal und Eisenbahnkasse hälftig geleistet.

Die Betriebskrankenkasse hatte im Jahre 1912 96.573 Mitglieder, 131.976 Krankheitsfälle und 710.910 Krankheitstage. Die Beiträge machten 2,802,960 K aus, die Ausgaben betrugen für Krankengeld 1,325,464, für Geburtshilfe und Wöchnerinnengeld 136.200, für Ärzte 344.223, für Arznei 399.289, für Spitäler und Sanatorien 203.622, zusammen 2,448.499 K. Das Vermögen belief sich auf 820.723 K. Für die mit Jahresgehalt Angestellten besteht eine besondere Krankenkasse mit 44.403 Mitglieder, 1,652.266 K Einnahmen und 1,332.520 K Ausgaben. Von diesen entfielen auf Ärzte 372.352, auf Arzneien 419.866, auf Spitalkosten und Heilbäder 242.592, Beerdigungsgelder 111.830 K. Die Kasse besitzt ein eigenes Krankenhaus in Piski, dessen Verwaltung 8911 K Kosten verursachte.

Die bosnisch-hercegovinischen Landesbahnen besitzen eine Krankenkasse, der alle Bediensteten bis zu 3000 K Diensteinkommen angehören müssen, die anderen, auch Pensionäre und Witwen, können beitreten. Die Mitglieder bezahlen einen Beitrag von 21/2% der Dienstbezüge und falls sie statt Krankengeld den Gehalt beziehen, 2%. Die Bahn schießt 50% bei, trägt die Hälfte der Arztkosten und überläßt der Kasse einige Nebeneinnahmen. Die Unterstützungsdauer beginnt mit 20 Wochen und steigt nach 2 und 5 Jahren auf 40 und 52 Wochen. Neben Arzt und Arznei wird Krankengeld mit 60% des Lohns, bei Familien mit Kindern (unter 24 Jahren) solches mit 70%, bei Krankenhauspflege die Hälfte davon gewährt. Die Kasse hatte 1912 6.354 Mitglieder mit 15.885 Angehörigen; bei 4.752 und 22.432 Krankheitsfällen waren zu zahlen für ärztliche Behandlung 25.106 K (dazu 22.820 K Zuschuß aus der Bahnkasse) 49.652 K für Arzneien u. s. w., 15.883 K für Krankenhauspflege und Bäder, 82.465 K Krankengeld, 18.520 K Entbindungsgeld, 10.186 K Begräbnisgeld und 11.206 K außerordentliche Unterstützungen. Die Mitglieder zahlten 139.695 K, die Bahn 70.063 K Beiträge, neben 22.820 K Zuschuß zu den Bahnarztkosten. Die Einnahmen betrugen im ganzen 248.558 K, die Ausgaben 230.659 K, das Vermögen 230.966 K.

Die belgischen Staatsbahnen besitzen eine Arbeiterkasse (caisse des ouvriers) seit 1859. Sie hat den Zweck, den erkrankten Mitgliedern Geldunterstützung, freie ärztliche Behandlung, Heilmittel und Sterbegeld zu gewähren; Familienangehörige und Pensionierte genießen in beschränktem Umfang die Wohltat des freien Arztes und der freien Arznei. Außerdem dient die Kasse als Arbeiterpensionskasse, Mitglieder werden alle Arbeiter und die nicht vom König oder Minister angestellten Diener.

Der Beitrag wird zu 3% eines Tagesverdienstes bis zu 2,4 Fr. und zu 4% für höhere Einnahmen berechnet. Dazu treten noch Staatszuschüsse, Strafen, Geschenke u. s. w. Der Arztdienst ist amtlich geregelt. Der Minister stellt die (ermäßigten) Arzt- und Arzneitaxen fest. Spezialärzte dürfen nach Bedarf unter Anweisung durch die ordentlichen Ärzte zugezogen werden. In allen schweren Fällen kann Krankenhauspflege u. s. w. angeordnet werden. Wird sie abgelehnt, so entfällt der Anspruch auf weitere Unterstützung. Das Krankengeld ist auf 50–75% des Diensteinkommens berechnet, es ist abgestuft nach Dienstalter und Kinderzahl, auch Betriebsunfälle begründen höhere Krankengeldstufen. Das Sterbegeld beträgt 30 Fr. Die Kasse wird vom Staat verwaltet, und ist einem vom Minister auf 4 Jahre bestimmten Ausschuß und Präsidenten unterstellt.

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Krankenhauskosten u. s. w., 2,828.403 K Krankengeld, 362.184 K Wochengeld, 326.933 K Beerdigungsgelder. Die Staatskasse leistete einen ordentlichen Beitrag von 2,183.687 K und einen Zuschuß zu den Arztkosten von 567.775 K. Das Vermögen belief sich auf 6,649.023 K.</p><lb/>
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[452/0469] Krankenhauskosten u. s. w., 2,828.403 K Krankengeld, 362.184 K Wochengeld, 326.933 K Beerdigungsgelder. Die Staatskasse leistete einen ordentlichen Beitrag von 2,183.687 K und einen Zuschuß zu den Arztkosten von 567.775 K. Das Vermögen belief sich auf 6,649.023 K. In ähnlicher Weise ist auch das Personal der größeren österreichischen Privatbahnen in eigenen Kassen versorgt. Auch diese Kassen weisen Mehrleistungen auf durch Einbeziehung der Familienfürsorge, durch die Ausdehnung der Unterstützungsdauer und Erhöhung des Krankengeldes. Die Beamten, Unterbeamten und Diener der Staatsbahnen erhalten in Erkrankungsfällen den Gehalt bis zu einem Jahr, d. h. bis zur Versetzung in den Ruhestand, andere ständige Hilfsbeamte u. s. w. 3–6 Monate lang fortbezahlt, bei den Privatbahnen bleiben fest Angestellte (Beamte, Unterbeamte und Diener) regelmäßig durch 9 Monate der Krankheitsdauer im Genuß des vollen Gehaltes, und während weiterer 6 Monate im Genuß des halben Gehalts, provisorisch Angestellte bleiben 3 Monate oder auch nur 2 Wochen im Genuß ihres Diensteinkommens oder es wird das Krankengeld auf diesen Betrag erhöht. Die ungarischen Staatsbahnen gewähren im Krankheitsfall den mit Jahresgehalt Angestellten 300 Tage, den mit Monatsgehalt Angestellten in den ersten 3 Jahren nur 3 Monate lang den vollen Gehalt. Das übrige ständig verwendete Personal erhält, wenn es Familie hat, 6 Monate lang 60% des Einkommens unter Einrechnung des Krankengeldes. Ledige Tagschreiber und ständige Taglöhner erhalten 14 Tage lang, sonstige ständige Arbeiter 3 Tage lang den Lohn voll ausbezahlt. Das Krankengeld der Krankenkasse beträgt 20 Wochen lang 50% des Lohnes. Außerdem erhalten die Mitglieder und ihre Familien freie ärztliche Behandlung, Heilmittel, auch Bäder und Beerdigungskosten. Der Beitrag von 3% des Lohnes wird vom Personal und Eisenbahnkasse hälftig geleistet. Die Betriebskrankenkasse hatte im Jahre 1912 96.573 Mitglieder, 131.976 Krankheitsfälle und 710.910 Krankheitstage. Die Beiträge machten 2,802,960 K aus, die Ausgaben betrugen für Krankengeld 1,325,464, für Geburtshilfe und Wöchnerinnengeld 136.200, für Ärzte 344.223, für Arznei 399.289, für Spitäler und Sanatorien 203.622, zusammen 2,448.499 K. Das Vermögen belief sich auf 820.723 K. Für die mit Jahresgehalt Angestellten besteht eine besondere Krankenkasse mit 44.403 Mitglieder, 1,652.266 K Einnahmen und 1,332.520 K Ausgaben. 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Die Kasse hatte 1912 6.354 Mitglieder mit 15.885 Angehörigen; bei 4.752 und 22.432 Krankheitsfällen waren zu zahlen für ärztliche Behandlung 25.106 K (dazu 22.820 K Zuschuß aus der Bahnkasse) 49.652 K für Arzneien u. s. w., 15.883 K für Krankenhauspflege und Bäder, 82.465 K Krankengeld, 18.520 K Entbindungsgeld, 10.186 K Begräbnisgeld und 11.206 K außerordentliche Unterstützungen. Die Mitglieder zahlten 139.695 K, die Bahn 70.063 K Beiträge, neben 22.820 K Zuschuß zu den Bahnarztkosten. Die Einnahmen betrugen im ganzen 248.558 K, die Ausgaben 230.659 K, das Vermögen 230.966 K. Die belgischen Staatsbahnen besitzen eine Arbeiterkasse (caisse des ouvriers) seit 1859. Sie hat den Zweck, den erkrankten Mitgliedern Geldunterstützung, freie ärztliche Behandlung, Heilmittel und Sterbegeld zu gewähren; Familienangehörige und Pensionierte genießen in beschränktem Umfang die Wohltat des freien Arztes und der freien Arznei. Außerdem dient die Kasse als Arbeiterpensionskasse, Mitglieder werden alle Arbeiter und die nicht vom König oder Minister angestellten Diener. Der Beitrag wird zu 3% eines Tagesverdienstes bis zu 2,4 Fr. und zu 4% für höhere Einnahmen berechnet. Dazu treten noch Staatszuschüsse, Strafen, Geschenke u. s. w. Der Arztdienst ist amtlich geregelt. Der Minister stellt die (ermäßigten) Arzt- und Arzneitaxen fest. Spezialärzte dürfen nach Bedarf unter Anweisung durch die ordentlichen Ärzte zugezogen werden. In allen schweren Fällen kann Krankenhauspflege u. s. w. angeordnet werden. Wird sie abgelehnt, so entfällt der Anspruch auf weitere Unterstützung. Das Krankengeld ist auf 50–75% des Diensteinkommens berechnet, es ist abgestuft nach Dienstalter und Kinderzahl, auch Betriebsunfälle begründen höhere Krankengeldstufen. Das Sterbegeld beträgt 30 Fr. Die Kasse wird vom Staat verwaltet, und ist einem vom Minister auf 4 Jahre bestimmten Ausschuß und Präsidenten unterstellt.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/469>, abgerufen am 25.11.2024.