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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Bezirk mehrere Ärzte angestellt, so hat das Mitglied unter diesen freie Wahl, ist aber ein Jahr lang daran gebunden. Beim Tod von Mitgliedern wird ein Sterbegeld im 40fachen Lohnbetrag bezahlt.

Von den Staatsbahnen in Mecklenburg und Oldenburg hat die eine zwei Betriebskrankenkassen, für Werkstättenarbeiter und für das sonstige Personal, die andere eine Krankenkasse, bei beiden Bahnen mit ähnlichen Leistungen wie bei den anderen Staatsbahnen. Oldenburg hat auch die Familienfürsorge eingeschlossen und hat für die Beamten eine besondere Kasse zur Übernahme der Arzt- und Arzneikosten, sowie der Behandlung in Badeorten und Heilanstalten.

Die deutschen Privatbahnen besaßen 1913 noch neunzehn Krankenkassen mit Unterstützungen, die die Regelleistungen mehrfach übersteigen. Ihr Fortbestand ist durch die 1914 in Kraft tretenden schärferen Bestimmungen in Frage gestellt.

Die österreichischen Staatsbahnen haben auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes von 1888 für die Unterbeamten, Diener und Hilfsbediensteten (einschl. Arbeiter) eine Krankenkasse errichtet, der auch die angestellten Beamten beitreten können. Die Kasse geht in den Leistungen über den vorgeschriebenen Rahmen hinaus, indem sie die Unterstützungsdauer von 20 Wochen nach 2- und 5jähriger Mitgliedschaft auf 40 und 52 Wochen verlängert, das ordentliche Krankengeld von 60% des Lohnes beim Vorhandensein von Kindern auf 70% erhöht, auch die Kosten von größeren Heilkuren übernimmt und die Familienfürsorge einbezogen hat. Das Sterbegeld ist auf 60, 90 und 120 K festgesetzt. Die Beiträge von 3%, von denen die Staatskasse 1/3 trägt, reichen nicht aus, die Mehrleistungen werden nur dadurch ermöglicht, das die Staatseisenbahnverwaltung noch 35% der Arztkosten bestreitet und die Kasse durch Fortbezahlung der ständigen Bezüge an die Angestellten an Stelle des niedrigeren Krankengeldes erheblich entlastet. Außerdem besteht noch ein Unterstützungsfonds der Krankenkasse, aus dem jährliche Geldunterstützungen an Mitglieder und deren Hinterbliebene in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gewährt werden (1912 rund 66.000 K).

Übersicht über die Leistungen der deutschen Eisenbahnbetriebskrankenkassen im Jahre 1912.

Der Kasse gehörten 1912 an 217.983 Mitglieder, Erkrankungsfälle waren 161.767 mit 3,103.523 Krankentagen; die Einnahmen betrugen 7,622,723 K, darunter 4,420.836 K Beiträge, die Ausgaben beliefen sich auf 6,807.390 K, darunter 1,622.214 K Arztkosten, 1,182.911 K für Arznei und Heilmittel, 369.664 K

Bezirk mehrere Ärzte angestellt, so hat das Mitglied unter diesen freie Wahl, ist aber ein Jahr lang daran gebunden. Beim Tod von Mitgliedern wird ein Sterbegeld im 40fachen Lohnbetrag bezahlt.

Von den Staatsbahnen in Mecklenburg und Oldenburg hat die eine zwei Betriebskrankenkassen, für Werkstättenarbeiter und für das sonstige Personal, die andere eine Krankenkasse, bei beiden Bahnen mit ähnlichen Leistungen wie bei den anderen Staatsbahnen. Oldenburg hat auch die Familienfürsorge eingeschlossen und hat für die Beamten eine besondere Kasse zur Übernahme der Arzt- und Arzneikosten, sowie der Behandlung in Badeorten und Heilanstalten.

Die deutschen Privatbahnen besaßen 1913 noch neunzehn Krankenkassen mit Unterstützungen, die die Regelleistungen mehrfach übersteigen. Ihr Fortbestand ist durch die 1914 in Kraft tretenden schärferen Bestimmungen in Frage gestellt.

Die österreichischen Staatsbahnen haben auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes von 1888 für die Unterbeamten, Diener und Hilfsbediensteten (einschl. Arbeiter) eine Krankenkasse errichtet, der auch die angestellten Beamten beitreten können. Die Kasse geht in den Leistungen über den vorgeschriebenen Rahmen hinaus, indem sie die Unterstützungsdauer von 20 Wochen nach 2- und 5jähriger Mitgliedschaft auf 40 und 52 Wochen verlängert, das ordentliche Krankengeld von 60% des Lohnes beim Vorhandensein von Kindern auf 70% erhöht, auch die Kosten von größeren Heilkuren übernimmt und die Familienfürsorge einbezogen hat. Das Sterbegeld ist auf 60, 90 und 120 K festgesetzt. Die Beiträge von 3%, von denen die Staatskasse 1/3 trägt, reichen nicht aus, die Mehrleistungen werden nur dadurch ermöglicht, das die Staatseisenbahnverwaltung noch 35% der Arztkosten bestreitet und die Kasse durch Fortbezahlung der ständigen Bezüge an die Angestellten an Stelle des niedrigeren Krankengeldes erheblich entlastet. Außerdem besteht noch ein Unterstützungsfonds der Krankenkasse, aus dem jährliche Geldunterstützungen an Mitglieder und deren Hinterbliebene in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gewährt werden (1912 rund 66.000 K).

Übersicht über die Leistungen der deutschen Eisenbahnbetriebskrankenkassen im Jahre 1912.

Der Kasse gehörten 1912 an 217.983 Mitglieder, Erkrankungsfälle waren 161.767 mit 3,103.523 Krankentagen; die Einnahmen betrugen 7,622,723 K, darunter 4,420.836 K Beiträge, die Ausgaben beliefen sich auf 6,807.390 K, darunter 1,622.214 K Arztkosten, 1,182.911 K für Arznei und Heilmittel, 369.664 K

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[451/0468] Bezirk mehrere Ärzte angestellt, so hat das Mitglied unter diesen freie Wahl, ist aber ein Jahr lang daran gebunden. Beim Tod von Mitgliedern wird ein Sterbegeld im 40fachen Lohnbetrag bezahlt. Von den Staatsbahnen in Mecklenburg und Oldenburg hat die eine zwei Betriebskrankenkassen, für Werkstättenarbeiter und für das sonstige Personal, die andere eine Krankenkasse, bei beiden Bahnen mit ähnlichen Leistungen wie bei den anderen Staatsbahnen. Oldenburg hat auch die Familienfürsorge eingeschlossen und hat für die Beamten eine besondere Kasse zur Übernahme der Arzt- und Arzneikosten, sowie der Behandlung in Badeorten und Heilanstalten. Die deutschen Privatbahnen besaßen 1913 noch neunzehn Krankenkassen mit Unterstützungen, die die Regelleistungen mehrfach übersteigen. Ihr Fortbestand ist durch die 1914 in Kraft tretenden schärferen Bestimmungen in Frage gestellt. Die österreichischen Staatsbahnen haben auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes von 1888 für die Unterbeamten, Diener und Hilfsbediensteten (einschl. Arbeiter) eine Krankenkasse errichtet, der auch die angestellten Beamten beitreten können. Die Kasse geht in den Leistungen über den vorgeschriebenen Rahmen hinaus, indem sie die Unterstützungsdauer von 20 Wochen nach 2- und 5jähriger Mitgliedschaft auf 40 und 52 Wochen verlängert, das ordentliche Krankengeld von 60% des Lohnes beim Vorhandensein von Kindern auf 70% erhöht, auch die Kosten von größeren Heilkuren übernimmt und die Familienfürsorge einbezogen hat. Das Sterbegeld ist auf 60, 90 und 120 K festgesetzt. Die Beiträge von 3%, von denen die Staatskasse 1/3 trägt, reichen nicht aus, die Mehrleistungen werden nur dadurch ermöglicht, das die Staatseisenbahnverwaltung noch 35% der Arztkosten bestreitet und die Kasse durch Fortbezahlung der ständigen Bezüge an die Angestellten an Stelle des niedrigeren Krankengeldes erheblich entlastet. Außerdem besteht noch ein Unterstützungsfonds der Krankenkasse, aus dem jährliche Geldunterstützungen an Mitglieder und deren Hinterbliebene in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gewährt werden (1912 rund 66.000 K). Übersicht über die Leistungen der deutschen Eisenbahnbetriebskrankenkassen im Jahre 1912. Der Kasse gehörten 1912 an 217.983 Mitglieder, Erkrankungsfälle waren 161.767 mit 3,103.523 Krankentagen; die Einnahmen betrugen 7,622,723 K, darunter 4,420.836 K Beiträge, die Ausgaben beliefen sich auf 6,807.390 K, darunter 1,622.214 K Arztkosten, 1,182.911 K für Arznei und Heilmittel, 369.664 K

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 451. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/468>, abgerufen am 22.11.2024.