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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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ein Fahrzeug auf einer vor der Weiche angeordneten isolierten Gleisstrecke steht, ist an der angegebenen Stelle Platz vorgesehen.

b) Der Fahrstraßensignalschalter (Abb. 231). Auch hier befinden sich die Achskontakte für den Stell- und Überwachungsstrom am hinteren Ende der Achse, wo sie nach Abheben der Rückwand bequem zugänglich sind. Die Sperr-, Kuppel- und Rückmeldemagnete sind oben angebracht, wo sie die Ankerkontakte und die Farbscheiben betätigen.


Abb. 230. Weichenschalter im elektrischen Stellwerk.

Die Fahrstraßenkontakte sind unten angebracht.

4. Krafterzeugung und Kraftspeicherung.

Zum Betriebe des elektrischen Stellwerks wird Gleichstrom, da sich dieser am leichtesten speichern läßt, u. zw. Stellstrom für die Motoren von etwa 120-140 Volt Spannung und Überwachungs- und Kuppelstrom von etwa 30 Volt Spannung verwendet. Der Strom wird in der Regel aus einer anderen vorhandenen elektrischen Kraftquelle entnommen und auf die erforderliche Form oder Spannung umgeformt, z. B. durch eine Motor-Dynamoanlage. Steht elektrischer Strom nicht zur Verfügung, so wird eine kleine Benzin- oder Spiritusdynamo oder eine kleine Dampfmaschine aufgestellt.

Der so gewonnene Strom wird dann für das Stellwerk in elektrischen Speichern (Sammlerbatterien, Akkumulatorenbatterien) getrennt nach den beiden Stromarten aufgespeichert. Zur Stellstrombatterie werden in der Regel


Abb. 231. Fahrstraßensignalschalter im elektrischen Stellwerk.
68 Zellen von je 2 Volt = 68 x 2 = 136 Volt Gesamtspannung verwendet, zur Überwachungsbatterie 17 Zellen zu je 2 Volt, zusammen 17 x 2 = 34 Volt. Bei letzterer werden vier Gruppen von je 17 Zellen nebeneinander (parallel) geschaltet, so daß dieselbe Anzahl von 68 Zellen abwechselnd und wahlweise neben- und hintereinander geschaltet werden kann.

Die Anzahl der 68 Zellen starken Batterien beträgt je nach dem Strombedarf 3 oder 4, die abwechselnd geladen und zum Betriebe des Stellwerks gebraucht (entladen) werden.

ein Fahrzeug auf einer vor der Weiche angeordneten isolierten Gleisstrecke steht, ist an der angegebenen Stelle Platz vorgesehen.

b) Der Fahrstraßensignalschalter (Abb. 231). Auch hier befinden sich die Achskontakte für den Stell- und Überwachungsstrom am hinteren Ende der Achse, wo sie nach Abheben der Rückwand bequem zugänglich sind. Die Sperr-, Kuppel- und Rückmeldemagnete sind oben angebracht, wo sie die Ankerkontakte und die Farbscheiben betätigen.


Abb. 230. Weichenschalter im elektrischen Stellwerk.

Die Fahrstraßenkontakte sind unten angebracht.

4. Krafterzeugung und Kraftspeicherung.

Zum Betriebe des elektrischen Stellwerks wird Gleichstrom, da sich dieser am leichtesten speichern läßt, u. zw. Stellstrom für die Motoren von etwa 120–140 Volt Spannung und Überwachungs- und Kuppelstrom von etwa 30 Volt Spannung verwendet. Der Strom wird in der Regel aus einer anderen vorhandenen elektrischen Kraftquelle entnommen und auf die erforderliche Form oder Spannung umgeformt, z. B. durch eine Motor-Dynamoanlage. Steht elektrischer Strom nicht zur Verfügung, so wird eine kleine Benzin- oder Spiritusdynamo oder eine kleine Dampfmaschine aufgestellt.

Der so gewonnene Strom wird dann für das Stellwerk in elektrischen Speichern (Sammlerbatterien, Akkumulatorenbatterien) getrennt nach den beiden Stromarten aufgespeichert. Zur Stellstrombatterie werden in der Regel


Abb. 231. Fahrstraßensignalschalter im elektrischen Stellwerk.
68 Zellen von je 2 Volt = 68 × 2 = 136 Volt Gesamtspannung verwendet, zur Überwachungsbatterie 17 Zellen zu je 2 Volt, zusammen 17 × 2 = 34 Volt. Bei letzterer werden vier Gruppen von je 17 Zellen nebeneinander (parallel) geschaltet, so daß dieselbe Anzahl von 68 Zellen abwechselnd und wahlweise neben- und hintereinander geschaltet werden kann.

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[426/0443] ein Fahrzeug auf einer vor der Weiche angeordneten isolierten Gleisstrecke steht, ist an der angegebenen Stelle Platz vorgesehen. b) Der Fahrstraßensignalschalter (Abb. 231). Auch hier befinden sich die Achskontakte für den Stell- und Überwachungsstrom am hinteren Ende der Achse, wo sie nach Abheben der Rückwand bequem zugänglich sind. Die Sperr-, Kuppel- und Rückmeldemagnete sind oben angebracht, wo sie die Ankerkontakte und die Farbscheiben betätigen. [Abbildung Abb. 230. Weichenschalter im elektrischen Stellwerk. ] Die Fahrstraßenkontakte sind unten angebracht. 4. Krafterzeugung und Kraftspeicherung. Zum Betriebe des elektrischen Stellwerks wird Gleichstrom, da sich dieser am leichtesten speichern läßt, u. zw. Stellstrom für die Motoren von etwa 120–140 Volt Spannung und Überwachungs- und Kuppelstrom von etwa 30 Volt Spannung verwendet. Der Strom wird in der Regel aus einer anderen vorhandenen elektrischen Kraftquelle entnommen und auf die erforderliche Form oder Spannung umgeformt, z. B. durch eine Motor-Dynamoanlage. Steht elektrischer Strom nicht zur Verfügung, so wird eine kleine Benzin- oder Spiritusdynamo oder eine kleine Dampfmaschine aufgestellt. Der so gewonnene Strom wird dann für das Stellwerk in elektrischen Speichern (Sammlerbatterien, Akkumulatorenbatterien) getrennt nach den beiden Stromarten aufgespeichert. Zur Stellstrombatterie werden in der Regel [Abbildung Abb. 231. Fahrstraßensignalschalter im elektrischen Stellwerk. ] 68 Zellen von je 2 Volt = 68 × 2 = 136 Volt Gesamtspannung verwendet, zur Überwachungsbatterie 17 Zellen zu je 2 Volt, zusammen 17 × 2 = 34 Volt. Bei letzterer werden vier Gruppen von je 17 Zellen nebeneinander (parallel) geschaltet, so daß dieselbe Anzahl von 68 Zellen abwechselnd und wahlweise neben- und hintereinander geschaltet werden kann. Die Anzahl der 68 Zellen starken Batterien beträgt je nach dem Strombedarf 3 oder 4, die abwechselnd geladen und zum Betriebe des Stellwerks gebraucht (entladen) werden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/443>, abgerufen am 25.11.2024.