Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.das nicht möglich, in Papierumschlägen verpackt. An der Geldtasche wird ein Aufschriftszettel befestigt, auf dem der Inhalt der Tasche und die absendende und empfangende Stelle angegeben ist. Die Hauptkassen der preußischen StB. sind dem Giroverkehr der Reichsbank angeschlossen. Die Hauptkasse liefert täglich die verfügbaren Barbestände an die Reichsbank auf Konto der Generalstaatskasse ab. Über jede Ablieferung erhält die Generalstaatskasse einen Lieferschein von der Hauptkasse. Außerdem übersendet die Hauptkasse vierteljährlich der Generalstaatskasse einen Abschluß, aus dem die Höhe der verschiedenen Einnahmen und Ausgaben unter Vergleich mit den im Haushaltsplan vorgesehenen Zahlen ersichtlich ist. Bei den österreichischen StB. liefern die Direktionskassen ihre Bestände in fremder Währung an die Hauptkasse der österreichischen StB. in Wien ab. An dieselbe Kasse liefern die in Wien befindlichen Direktionskassen auch ihre Bestände in Kronenwährung ab. Die Ablieferung erfolgt durch Einzahlung auf Girokonto der Hauptkasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die übrigen Direktionskassen liefern ihre Bestände in Kronenwährung an die Staatszentralkasse ab, u. zw., soweit sie dem Giroverkehr angehören, über Girokonto dieser Kasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die am Giroverkehr nicht teilnehmenden Direktionskassen liefern über Postsparkassenkonto an das Scheckkonto der Staatszentralkasse. Nur die Kasse der Direktion Lemberg erlegt ihre Überschüsse auf das laufende Konto des Eisenbahnministeriums bei der galizischen Landesbank. Zu Abrechnungszwecken dienen die "Abfuhrsdokumente", die über die Ablieferungen an die Hauptkasse an das Eisenbahnministerium, über Ablieferungen an die Staatszentralkasse aber an das Finanzministerium gesendet werden. Tritt bei den Direktionskassen Bedarf an Bargeld ein, so fordern diese Kassen die "Verläge" bei den allgemeinen Finanzlandeskassen an. Bei den italienischen StB. liefern die Bezirkskassen regelmäßig an die Banca d'Italia für das Konto der Generalstaatskasse; die Verrechnung erfolgt auf Grund der Ablieferungslisten mit der Finanzabteilung der Generaldirektion. In der Schweiz kommen nach der Organisation der Bundesbahnen keine Ablieferungen an die Bundeskasse in Frage. Die Kreiskassen liefern an die Hauptkasse über das Konto der Hauptkasse bei der Nationalbank ab. Um einen Überblick über die Bestände der Kasse zu schaffen und eine dauernde Übersicht über die Geldbewegung zu sichern, müssen die Kassen regelmäßige Kassenabschlüsse machen Tagesabschlüsse sind bei fast allen Kassen üblich. Nur bei besonderen Verhältnissen wird zuweilen Abfertigungskassen ein seltenerer als täglicher Abschluß gestattet. Bei den Haupt- (Direktions-) Kassen beschränkt sich der Tagesabschluß in der Regel auf den Barverkehr und den Verkehr in Wertpapieren des betreffenden Tages. Monatsabschlüsse werden von den Haupt- (Direktions-) Kassen und den Stationskassen gemacht. Zum Zwecke der Rechnungslegung machen endlich die Kassen, denen selbständige Rechnungslegung obliegt, am Ende des Rechnungsjahres zu einem bestimmten Termin einen Jahresabschluß. Außerdem werden im Laufe des Jahres zu Revisionszwecken außerordentliche Abschlüsse gemacht. 3. Kassenrevisionen. Die Kassenkontrolle kann entweder eine Selbstkontrolle des Kassenverwalters oder eine Revision durch die übergeordnete Stelle sein. Möglichst häufige Selbstkontrolle sichert dauernde Ordnung in der Kasse. Die Selbstkontrolle ist bei allen Kassen vorgeschrieben. Sie erfolgt in der Regel anläßlich des Tagesabschlusses. Darüber hinaus sind bei manchen Verwaltungen noch außerordentliche Selbstkontrollen vorgeschrieben. So soll z. B. bei den österreichischen StB. der Vorstand der Direktionskasse mindestens einmal monatlich eine vollständige "Selbstskontierung" vornehmen und ihr Ergebnis im Hauptjournal kenntlich machen. Die Kassenkontrolle durch ein übergeordnetes Organ ist entweder eine dauernde oder eine periodische. Bei manchen Verwaltungen (z. B. österreichischen StB., italienischen StB.) wird die Gebarung der Direktions- (Bezirks-) Kasse fortlaufend durch einen besonderen Beamten (Kontrollor, controllore) an Ort und Stelle überwacht. Dieser Beamte hat über die Ordnung im gesamten Kassendienst zu wachen und über alle Vorschriftswidrigkeiten, die er beobachtet, sofort zu berichten. Insbesondere hat er zu prüfen, ob die Kassenanweisungen richtig vollzogen und vollständig sind, ob die Buchungen ordnungsmäßig erfolgen; er hat ferner alle Kassenquittungen und Depotscheine über Bargeld, alle Bescheinigungen über Ablieferungen und alle Postschecks mitzuzeichnen u. a. m. Bei allen Verwaltungen werden periodische Kassenrevisionen vorgenommen. Die Revisionen finden entweder regelmäßig an bestimmten Tagen oder unvermutet statt. Regelmäßige Revisionen das nicht möglich, in Papierumschlägen verpackt. An der Geldtasche wird ein Aufschriftszettel befestigt, auf dem der Inhalt der Tasche und die absendende und empfangende Stelle angegeben ist. Die Hauptkassen der preußischen StB. sind dem Giroverkehr der Reichsbank angeschlossen. Die Hauptkasse liefert täglich die verfügbaren Barbestände an die Reichsbank auf Konto der Generalstaatskasse ab. Über jede Ablieferung erhält die Generalstaatskasse einen Lieferschein von der Hauptkasse. Außerdem übersendet die Hauptkasse vierteljährlich der Generalstaatskasse einen Abschluß, aus dem die Höhe der verschiedenen Einnahmen und Ausgaben unter Vergleich mit den im Haushaltsplan vorgesehenen Zahlen ersichtlich ist. Bei den österreichischen StB. liefern die Direktionskassen ihre Bestände in fremder Währung an die Hauptkasse der österreichischen StB. in Wien ab. An dieselbe Kasse liefern die in Wien befindlichen Direktionskassen auch ihre Bestände in Kronenwährung ab. Die Ablieferung erfolgt durch Einzahlung auf Girokonto der Hauptkasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die übrigen Direktionskassen liefern ihre Bestände in Kronenwährung an die Staatszentralkasse ab, u. zw., soweit sie dem Giroverkehr angehören, über Girokonto dieser Kasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die am Giroverkehr nicht teilnehmenden Direktionskassen liefern über Postsparkassenkonto an das Scheckkonto der Staatszentralkasse. Nur die Kasse der Direktion Lemberg erlegt ihre Überschüsse auf das laufende Konto des Eisenbahnministeriums bei der galizischen Landesbank. Zu Abrechnungszwecken dienen die „Abfuhrsdokumente“, die über die Ablieferungen an die Hauptkasse an das Eisenbahnministerium, über Ablieferungen an die Staatszentralkasse aber an das Finanzministerium gesendet werden. Tritt bei den Direktionskassen Bedarf an Bargeld ein, so fordern diese Kassen die „Verläge“ bei den allgemeinen Finanzlandeskassen an. Bei den italienischen StB. liefern die Bezirkskassen regelmäßig an die Banca d'Italia für das Konto der Generalstaatskasse; die Verrechnung erfolgt auf Grund der Ablieferungslisten mit der Finanzabteilung der Generaldirektion. In der Schweiz kommen nach der Organisation der Bundesbahnen keine Ablieferungen an die Bundeskasse in Frage. Die Kreiskassen liefern an die Hauptkasse über das Konto der Hauptkasse bei der Nationalbank ab. Um einen Überblick über die Bestände der Kasse zu schaffen und eine dauernde Übersicht über die Geldbewegung zu sichern, müssen die Kassen regelmäßige Kassenabschlüsse machen Tagesabschlüsse sind bei fast allen Kassen üblich. Nur bei besonderen Verhältnissen wird zuweilen Abfertigungskassen ein seltenerer als täglicher Abschluß gestattet. Bei den Haupt- (Direktions-) Kassen beschränkt sich der Tagesabschluß in der Regel auf den Barverkehr und den Verkehr in Wertpapieren des betreffenden Tages. Monatsabschlüsse werden von den Haupt- (Direktions-) Kassen und den Stationskassen gemacht. Zum Zwecke der Rechnungslegung machen endlich die Kassen, denen selbständige Rechnungslegung obliegt, am Ende des Rechnungsjahres zu einem bestimmten Termin einen Jahresabschluß. Außerdem werden im Laufe des Jahres zu Revisionszwecken außerordentliche Abschlüsse gemacht. 3. Kassenrevisionen. Die Kassenkontrolle kann entweder eine Selbstkontrolle des Kassenverwalters oder eine Revision durch die übergeordnete Stelle sein. Möglichst häufige Selbstkontrolle sichert dauernde Ordnung in der Kasse. Die Selbstkontrolle ist bei allen Kassen vorgeschrieben. Sie erfolgt in der Regel anläßlich des Tagesabschlusses. Darüber hinaus sind bei manchen Verwaltungen noch außerordentliche Selbstkontrollen vorgeschrieben. So soll z. B. bei den österreichischen StB. der Vorstand der Direktionskasse mindestens einmal monatlich eine vollständige „Selbstskontierung“ vornehmen und ihr Ergebnis im Hauptjournal kenntlich machen. Die Kassenkontrolle durch ein übergeordnetes Organ ist entweder eine dauernde oder eine periodische. Bei manchen Verwaltungen (z. B. österreichischen StB., italienischen StB.) wird die Gebarung der Direktions- (Bezirks-) Kasse fortlaufend durch einen besonderen Beamten (Kontrollor, controllore) an Ort und Stelle überwacht. Dieser Beamte hat über die Ordnung im gesamten Kassendienst zu wachen und über alle Vorschriftswidrigkeiten, die er beobachtet, sofort zu berichten. Insbesondere hat er zu prüfen, ob die Kassenanweisungen richtig vollzogen und vollständig sind, ob die Buchungen ordnungsmäßig erfolgen; er hat ferner alle Kassenquittungen und Depotscheine über Bargeld, alle Bescheinigungen über Ablieferungen und alle Postschecks mitzuzeichnen u. a. m. Bei allen Verwaltungen werden periodische Kassenrevisionen vorgenommen. Die Revisionen finden entweder regelmäßig an bestimmten Tagen oder unvermutet statt. Regelmäßige Revisionen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0353" n="336"/> das nicht möglich, in Papierumschlägen verpackt. An der Geldtasche wird ein Aufschriftszettel befestigt, auf dem der Inhalt der Tasche und die absendende und empfangende Stelle angegeben ist.</p><lb/> <p>Die Hauptkassen der preußischen StB. sind dem Giroverkehr der Reichsbank angeschlossen. Die Hauptkasse liefert täglich die verfügbaren Barbestände an die Reichsbank auf Konto der Generalstaatskasse ab. Über jede Ablieferung erhält die Generalstaatskasse einen Lieferschein von der Hauptkasse. Außerdem übersendet die Hauptkasse vierteljährlich der Generalstaatskasse einen Abschluß, aus dem die Höhe der verschiedenen Einnahmen und Ausgaben unter Vergleich mit den im Haushaltsplan vorgesehenen Zahlen ersichtlich ist.</p><lb/> <p>Bei den österreichischen StB. liefern die Direktionskassen ihre Bestände in fremder Währung an die Hauptkasse der österreichischen StB. in Wien ab. An dieselbe Kasse liefern die in Wien befindlichen Direktionskassen auch ihre Bestände in Kronenwährung ab. Die Ablieferung erfolgt durch Einzahlung auf Girokonto der Hauptkasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die übrigen Direktionskassen liefern ihre Bestände in Kronenwährung an die Staatszentralkasse ab, u. zw., soweit sie dem Giroverkehr angehören, über Girokonto dieser Kasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die am Giroverkehr nicht teilnehmenden Direktionskassen liefern über Postsparkassenkonto an das Scheckkonto der Staatszentralkasse. Nur die Kasse der Direktion Lemberg erlegt ihre Überschüsse auf das laufende Konto des Eisenbahnministeriums bei der galizischen Landesbank. Zu Abrechnungszwecken dienen die „Abfuhrsdokumente“, die über die Ablieferungen an die Hauptkasse an das Eisenbahnministerium, über Ablieferungen an die Staatszentralkasse aber an das Finanzministerium gesendet werden. Tritt bei den Direktionskassen Bedarf an Bargeld ein, so fordern diese Kassen die „Verläge“ bei den allgemeinen Finanzlandeskassen an.</p><lb/> <p>Bei den italienischen StB. liefern die Bezirkskassen regelmäßig an die Banca d'Italia für das Konto der Generalstaatskasse; die Verrechnung erfolgt auf Grund der Ablieferungslisten mit der Finanzabteilung der Generaldirektion.</p><lb/> <p>In der Schweiz kommen nach der Organisation der Bundesbahnen keine Ablieferungen an die Bundeskasse in Frage. Die Kreiskassen liefern an die Hauptkasse über das Konto der Hauptkasse bei der Nationalbank ab.</p><lb/> <p>Um einen Überblick über die Bestände der Kasse zu schaffen und eine dauernde Übersicht über die Geldbewegung zu sichern, müssen die Kassen regelmäßige <hi rendition="#g">Kassenabschlüsse</hi> machen <hi rendition="#g">Tagesabschlüsse</hi> sind bei fast allen Kassen üblich. Nur bei besonderen Verhältnissen wird zuweilen Abfertigungskassen ein seltenerer als täglicher Abschluß gestattet. Bei den Haupt- (Direktions-) Kassen beschränkt sich der Tagesabschluß in der Regel auf den Barverkehr und den Verkehr in Wertpapieren des betreffenden Tages. <hi rendition="#g">Monatsabschlüsse</hi> werden von den Haupt- (Direktions-) Kassen und den Stationskassen gemacht. Zum Zwecke der Rechnungslegung machen endlich die Kassen, denen selbständige Rechnungslegung obliegt, am Ende des Rechnungsjahres zu einem bestimmten Termin einen <hi rendition="#g">Jahresabschluß</hi>. Außerdem werden im Laufe des Jahres zu Revisionszwecken außerordentliche Abschlüsse gemacht.</p><lb/> <p rendition="#c">3. <hi rendition="#g">Kassenrevisionen</hi>.</p><lb/> <p>Die Kassenkontrolle kann entweder eine Selbstkontrolle des Kassenverwalters oder eine Revision durch die übergeordnete Stelle sein.</p><lb/> <p>Möglichst häufige Selbstkontrolle sichert dauernde Ordnung in der Kasse. Die Selbstkontrolle ist bei allen Kassen vorgeschrieben. Sie erfolgt in der Regel anläßlich des Tagesabschlusses. Darüber hinaus sind bei manchen Verwaltungen noch außerordentliche Selbstkontrollen vorgeschrieben. So soll z. B. bei den österreichischen StB. der Vorstand der Direktionskasse mindestens einmal monatlich eine vollständige „Selbstskontierung“ vornehmen und ihr Ergebnis im Hauptjournal kenntlich machen.</p><lb/> <p>Die Kassenkontrolle durch ein übergeordnetes Organ ist entweder eine dauernde oder eine periodische. Bei manchen Verwaltungen (z. B. österreichischen StB., italienischen StB.) wird die Gebarung der Direktions- (Bezirks-) Kasse fortlaufend durch einen besonderen Beamten (Kontrollor, controllore) an Ort und Stelle überwacht. Dieser Beamte hat über die Ordnung im gesamten Kassendienst zu wachen und über alle Vorschriftswidrigkeiten, die er beobachtet, sofort zu berichten. Insbesondere hat er zu prüfen, ob die Kassenanweisungen richtig vollzogen und vollständig sind, ob die Buchungen ordnungsmäßig erfolgen; er hat ferner alle Kassenquittungen und Depotscheine über Bargeld, alle Bescheinigungen über Ablieferungen und alle Postschecks mitzuzeichnen u. a. m.</p><lb/> <p>Bei allen Verwaltungen werden periodische Kassenrevisionen vorgenommen. Die Revisionen finden entweder regelmäßig an bestimmten Tagen oder unvermutet statt. Regelmäßige Revisionen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [336/0353]
das nicht möglich, in Papierumschlägen verpackt. An der Geldtasche wird ein Aufschriftszettel befestigt, auf dem der Inhalt der Tasche und die absendende und empfangende Stelle angegeben ist.
Die Hauptkassen der preußischen StB. sind dem Giroverkehr der Reichsbank angeschlossen. Die Hauptkasse liefert täglich die verfügbaren Barbestände an die Reichsbank auf Konto der Generalstaatskasse ab. Über jede Ablieferung erhält die Generalstaatskasse einen Lieferschein von der Hauptkasse. Außerdem übersendet die Hauptkasse vierteljährlich der Generalstaatskasse einen Abschluß, aus dem die Höhe der verschiedenen Einnahmen und Ausgaben unter Vergleich mit den im Haushaltsplan vorgesehenen Zahlen ersichtlich ist.
Bei den österreichischen StB. liefern die Direktionskassen ihre Bestände in fremder Währung an die Hauptkasse der österreichischen StB. in Wien ab. An dieselbe Kasse liefern die in Wien befindlichen Direktionskassen auch ihre Bestände in Kronenwährung ab. Die Ablieferung erfolgt durch Einzahlung auf Girokonto der Hauptkasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die übrigen Direktionskassen liefern ihre Bestände in Kronenwährung an die Staatszentralkasse ab, u. zw., soweit sie dem Giroverkehr angehören, über Girokonto dieser Kasse bei der österreichisch-ungarischen Bank. Die am Giroverkehr nicht teilnehmenden Direktionskassen liefern über Postsparkassenkonto an das Scheckkonto der Staatszentralkasse. Nur die Kasse der Direktion Lemberg erlegt ihre Überschüsse auf das laufende Konto des Eisenbahnministeriums bei der galizischen Landesbank. Zu Abrechnungszwecken dienen die „Abfuhrsdokumente“, die über die Ablieferungen an die Hauptkasse an das Eisenbahnministerium, über Ablieferungen an die Staatszentralkasse aber an das Finanzministerium gesendet werden. Tritt bei den Direktionskassen Bedarf an Bargeld ein, so fordern diese Kassen die „Verläge“ bei den allgemeinen Finanzlandeskassen an.
Bei den italienischen StB. liefern die Bezirkskassen regelmäßig an die Banca d'Italia für das Konto der Generalstaatskasse; die Verrechnung erfolgt auf Grund der Ablieferungslisten mit der Finanzabteilung der Generaldirektion.
In der Schweiz kommen nach der Organisation der Bundesbahnen keine Ablieferungen an die Bundeskasse in Frage. Die Kreiskassen liefern an die Hauptkasse über das Konto der Hauptkasse bei der Nationalbank ab.
Um einen Überblick über die Bestände der Kasse zu schaffen und eine dauernde Übersicht über die Geldbewegung zu sichern, müssen die Kassen regelmäßige Kassenabschlüsse machen Tagesabschlüsse sind bei fast allen Kassen üblich. Nur bei besonderen Verhältnissen wird zuweilen Abfertigungskassen ein seltenerer als täglicher Abschluß gestattet. Bei den Haupt- (Direktions-) Kassen beschränkt sich der Tagesabschluß in der Regel auf den Barverkehr und den Verkehr in Wertpapieren des betreffenden Tages. Monatsabschlüsse werden von den Haupt- (Direktions-) Kassen und den Stationskassen gemacht. Zum Zwecke der Rechnungslegung machen endlich die Kassen, denen selbständige Rechnungslegung obliegt, am Ende des Rechnungsjahres zu einem bestimmten Termin einen Jahresabschluß. Außerdem werden im Laufe des Jahres zu Revisionszwecken außerordentliche Abschlüsse gemacht.
3. Kassenrevisionen.
Die Kassenkontrolle kann entweder eine Selbstkontrolle des Kassenverwalters oder eine Revision durch die übergeordnete Stelle sein.
Möglichst häufige Selbstkontrolle sichert dauernde Ordnung in der Kasse. Die Selbstkontrolle ist bei allen Kassen vorgeschrieben. Sie erfolgt in der Regel anläßlich des Tagesabschlusses. Darüber hinaus sind bei manchen Verwaltungen noch außerordentliche Selbstkontrollen vorgeschrieben. So soll z. B. bei den österreichischen StB. der Vorstand der Direktionskasse mindestens einmal monatlich eine vollständige „Selbstskontierung“ vornehmen und ihr Ergebnis im Hauptjournal kenntlich machen.
Die Kassenkontrolle durch ein übergeordnetes Organ ist entweder eine dauernde oder eine periodische. Bei manchen Verwaltungen (z. B. österreichischen StB., italienischen StB.) wird die Gebarung der Direktions- (Bezirks-) Kasse fortlaufend durch einen besonderen Beamten (Kontrollor, controllore) an Ort und Stelle überwacht. Dieser Beamte hat über die Ordnung im gesamten Kassendienst zu wachen und über alle Vorschriftswidrigkeiten, die er beobachtet, sofort zu berichten. Insbesondere hat er zu prüfen, ob die Kassenanweisungen richtig vollzogen und vollständig sind, ob die Buchungen ordnungsmäßig erfolgen; er hat ferner alle Kassenquittungen und Depotscheine über Bargeld, alle Bescheinigungen über Ablieferungen und alle Postschecks mitzuzeichnen u. a. m.
Bei allen Verwaltungen werden periodische Kassenrevisionen vorgenommen. Die Revisionen finden entweder regelmäßig an bestimmten Tagen oder unvermutet statt. Regelmäßige Revisionen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |